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OLG überlastet?

Begonnen von Stormtrooper, 19 Juli 2026, 02:59:33

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Hallo zusammen,

ich habe meine Klage gegen ein OC letztes Jahr am LG gewonnen und bin nun bei dem OLG.

Die letzte Info zu meinem Verfahren war eine Berufungserwiderung letzten Jahres seitens meines Anwalts.
Auf Anfrage, wie es jetzt weitergehe hat das Gericht die Sachstandsermittlung im Prinzip wie folgt beantwortet:

Wir sind mit Verfahren aus 2023/2024 überlastet. Es ist nicht absehbar, wann das Verfahren weitergeführt wird.

Hat jemand bisher ähnliche Erfahrungen gehabt? Wie seid ihr hiermit umgegangen?

Aufgrund der Verzögerung durch Bill 55 bin ich relativ ruhig gestimmt, aber ganz zufrieden auch nicht. :-\

Ich befinde mich auch in der Berufung und nach der erwiederung habe ich nichts mehr gehört.

Man kann auch beim Gericht selbst anrufen und man bekommt dort immer Auskunft.

Ich warte aber auch erst 2 Monate nach Eingang der Begründung.

Habe auch LG gewonnen. Berufung und dann vom OLG Aussetzung bis EuGH Urteil Casino und Sportwetten. Habe mal angerufen und gefragt wie lange es zu einem Termin dauert. Die Dame meinte wenn es weiter geht 10-12 Monate. Also selbst wenn das OC zurückzieht wird das bis Ende nächsten Jahres dauern. Eher rechne ich nicht damit. Mit Vergleich natürlich schneller, aber meine Vorstellung davon wird mit Sicherheit nicht kommen 😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bei meinem Fall am OLG wurde Anfang Mai die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Sieg am LG durch Versäumnisurteil, dann doch Einspruch durch die Gegenseite und Aussetzung des Gerichts mit dem Verweis auf das Urteil in C-440-23.

Noch kein neuer Termin in Aussicht.

Danke für die Antworten. Dann heißt's warten :)

es ist auf jeden Fall ratsam, hin und wieder nachzufragen, da mitunter auch Akten "außer Kontrolle" geraten.

auf jeden Fall haben die Verzögerungen absolut nichts mit Worklife-Balance, Teilzeit, etc., zu tun.

Wenn du viel Glück hast, übernimmt dein Fall eine Richterin, die schwanger wird, deren Vertretung ebenfalls schwanger wird usw., mitunter bleibt die Stelle dann "vakant" und die Sachen bleiben einfach liegen. Passiert hin und wieder tatsächlich so. Natürlich haben auch Richter Elternteilzeit, etc.

Häufig ist es dann so, daß die Strafjustiz eine höhere Priorität hat, als zivilrechtliche Streitigkeiten. Blöd nur, daß dann hin und wieder Zivilrichter, bisschen mehr oder weniger Strafrecht machen müssen und das Zivilrecht dann mangels Zeit einfach liegen bleibt.

wenn dann hier wieder ein Richerwechsel stattfindet, dann muß der sich erstmal rein lesen. Wenn der dann aber auch weiß, daß er demnächst für X zuständig wird, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, daß auch die Sache mit den tausend Seiten einfach liegen gelassen wird.

Das muss aber alles hingenommen werden.

Halleluja, daß die Verjährungszeit von Verkehrs-Owi auf 6 Monate verlängert wurde.

Ich finde es schon frustrierend, wenn man vor dem LG gewinnt und dann beim OLG erst einmal auf unbestimmte Zeit warten muss. Ich würde das mit meinem Anwalt besprechen und konkret fragen, ob eine Verzögerungsrüge nach § 198 GVG inzwischen sinnvoll wäre. Nur weil das Gericht überlastet ist, muss man die Verzögerung ja nicht einfach hinnehmen. Ob die bisherige Dauer rechtlich schon unangemessen ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Mich würde interessieren, ob jemand damit tatsächlich erreicht hat, dass das Verfahren wieder vorankommt.

Die OLGs haben genügend zu tun was aber nichts mit unserem Anhängsel zu tun.
Wenn sie zum jetzigen Stand verhandeln und ein Urteil fällen, zumindest Sport und Mischklagen, müssen sie die Revision zulassen. Was den Spruch dass das Verfahren bzgl der Zeitspanne nicht außerordentlich verzögert wird kann man diskutieren.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Lg oder OLG ist doch egal. Solange Bill55 besteht, bringt ein Urteil sowieso nichts, weder vom LG noch vom OLG. Seit Februar 2026 tut sich in Sachen Bill55 nichts mehr.

Brüssel und Luxemburg: keine Bewegung
Am 18. Juni 2025 hat die Europäische Kommission gegen Malta ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, Aktenzeichen INFR(2025)2100: Bill 55 zwinge die maltesischen Gerichte, Urteile aus anderen Mitgliedstaaten systematisch abzulehnen, und verstoße damit gegen die Brüssel-Ia-Verordnung. Das Aufforderungsschreiben ist die erste von drei Stufen. Seither ist keine weitere erreicht worden. Das Register der Kommission führt nur diese eine Entscheidung, die Entscheidungspakete von Jänner bis Juli 2026 enthalten keinen Punkt zu Malta und Glücksspiel, und das nächste Paket ist turnusgemäß für Oktober zu erwarten.

Am 23. April 2026 hat Generalanwalt Nicholas Emiliou seine Schlussanträge in der Rechtssache C-683/24 vorgelegt, einer Vorlage des Handelsgerichts Wien. Im Mai haben wir daraus die Kernaussage zitiert: Eine Regelung wie Bill 55 sei mit der Brüssel-Ia-Verordnung offensichtlich unvereinbar. Sein Hauptantrag lautet allerdings, die Vorlage für unzulässig zu erklären, weil es im Wiener Verfahren um die Haftung eines Rechtsanwalts für ein Gutachten geht und nicht um Bill 55 selbst. Die Aussage zur Unvereinbarkeit trifft er nur hilfsweise. Folgt der Gerichtshof dem Hauptantrag, sagt er in dieser Rechtssache nichts zu Bill 55. Ein Urteil gibt es nicht, ein Verkündungstermin ist nicht bekannt.

Malta: die Gerichte stützen sich weiter auf Bill 55
In der maltesischen Politik war Bill 55 im Sommer kein Thema, weder im vorgezogenen Wahlkampf im Mai noch danach. Die Debatte auf der Insel kreist um die geplante EU-Abgabe auf Online-Glücksspiel, und die Glücksspielbehörde erwähnt Artikel 56A in ihrem Jahresbericht 2025 mit keinem Wort.

In der Urteilsdatenbank der maltesischen Gerichte wird dagegen laufend entschieden. Fünf Entscheidungen aus dem Jahr 2026 betreffen österreichische Rückforderungsurteile, und sie folgen alle demselben Muster. Am 15. Jänner 2026 versagte das Zivilgericht die Anerkennung eines Urteils des Landesgerichts Wels über 83.335,97 Euro gegen .., am 30. Jänner 2026 die eines Wiener Urteils über rund 488.000 Euro gegen ..., diesmal unter direkter Anwendung von Artikel 56A. In drei Verfahren gegen Mr u. Mrs setzte das Gericht Pfändungen aus österreichischen Titeln aus, bis über die Versagungsanträge des Anbieters entschieden ist; das Geld bleibt gesperrt. Gegen die Versagungsentscheidungen sind Berufungen anhängig, entschieden ist keine. Die einzige Entscheidung des Berufungsgerichts vom 23. Juli 2026 betrifft einen Beweisstreit in einem Verfahren, das seit August 2021 läuft, und sagt zur Anerkennung des österreichischen Urteils nichts. Die maltesische Kanzlei Ganado Advocates hat den Stand im Juli so zusammengefasst: Die Gerichte akzeptierten Artikel 56A weiterhin als Grund, Spielerurteile abzulehnen, "to date, matters stand at an impasse".

Für Sie heißt das: Ein österreichisches Urteil in Malta vollstrecken zu lassen, ist derzeit nicht erfolgversprechend. Der Anbieter beantragt die Versagung, das Gericht setzt die Pfändung aus, und der Ausgang hängt an den Berufungen und letztlich an Luxemburg. Nach allem, was veröffentlicht ist, hat seit Bill 55 kein einziges österreichisches Urteil in Malta die Anerkennung erreicht.


Anwälte machen doch eher ungern Verzögerungsrügen, das bringt ja auch kein zusätzliches Geld. man kann froh sein, wenn eine Sachstandsanfrage, die ebenfalls kein zusätzliches Geld bringt, gemacht wird. mitunter gerät auch eine Akte außer Kontrolle, weshalb keiner merkt, daß da überhaupt was bearbeitet werden muss.
wegen der tollen, meist unübersichtlichen E-Akte und der Neigung sämtlicher Prozessbevollmächtigten in der Branche, einen relativ simplen Sachverhalt auf mehrere hundert Seiten und noch weiteren tausend Seiten Urteile aufzublähen, wo die eine Seite und die andere Seite gewonnen haben, wahrscheinlich wegen KI wird das alles noch "umfassender"- was ich sagen will, man muss sich da nicht unbedingt wundern, wenn die Bearbeitungszeiten in Deutschland grostesk sind.

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