PayPal und auch Kreditkartenfirmen verfolgen diese Forderungen nicht mehr, nachdem man ihnen deutlich mitgeteilt hat, dass die Forderungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und somit nichtig sind.Die KK Unternehmen haben ja auch keinen Verlust denn die buchen das Geld ganz einfach wieder vom Casino Vertragspartner zurück
giropay, Mr. Cash und ähnliche Zahlungsdienstleister. Die leiten das Geld weiter, es ist schwierig das zurück zu bekommen.Man müsste aktiv klagen mit ungewissen Ausgang
Die Überweisung ist schon ein paar Tage her. Da wird man wohl klagen müssen.Was für einen Bezahldienst hat er genutzt ?
Giropay und Mr. CashSchade
Ich freue mich, dass Herr Reeckmann den Fall übernommen hat. Wir schaffen die vielen Anfragen nicht, haben aber bereits ähnliche Ergebnisse erzielt. Andere sind noch im Verhandlungsstatus. Es wäre in der Tat toll, wenn es zu einem Prozess käme. Bislang kam es jeweils zu einer Einigung. Das ist für die Betroffenen toll. Für die Sache wäre eine höchstrichterliche Entscheidung besser.
Übrigens: Wir freuen uns sehr, wenn diejenigen, denen wir helfen können oder schon konnten (durch erfolgreiche Vermittlung an Anwälte oder durch eigene Intervention) uns eine kleine Spende zukommen lassen. Die investieren wir dann, um weiteren Personen zu helfen. Hier geht es zu unseren Kontodaten: http://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55
Liebe Grüße, Ilona
Nun verklagt mich Paypal bzw. deren Vertreter auf den genannten Betrag nebst Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten...
ZitatNun verklagt mich Paypal bzw. deren Vertreter auf den genannten Betrag nebst Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten...
Das will ich sehen
Verlink doch mal die Klageschrift
(Namen und Anschrift abdecken)
Bestätigt ;-)
Hab ich auch so vor, aber das mit der eingereichten Klage macht mich schon bisschen nervös...Da bin ich auch gespannt da eine Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte
Ich kann mich nur wiederholen. Ohne Anwalt wird das nix.
LG Ilona
Ich freue mich, dass Herr Reeckmann den Fall übernommen hat. Wir schaffen die vielen Anfragen nicht, haben aber bereits ähnliche Ergebnisse erzielt. Andere sind noch im Verhandlungsstatus. Es wäre in der Tat toll, wenn es zu einem Prozess käme. Bislang kam es jeweils zu einer Einigung. Das ist für die Betroffenen toll. Für die Sache wäre eine höchstrichterliche Entscheidung besser.
Übrigens: Wir freuen uns sehr, wenn diejenigen, denen wir helfen können oder schon konnten (durch erfolgreiche Vermittlung an Anwälte oder durch eigene Intervention) uns eine kleine Spende zukommen lassen. Die investieren wir dann, um weiteren Personen zu helfen. Hier geht es zu unseren Kontodaten: http://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55
Liebe Grüße, Ilona
Hi Peter!
M.E. bringen Selbstsperren in OCs gar nichts.
Wirklichen Schutz - auch unter Alkoholeinfluss ;D - bieten Schutzsoftware à la k9webprotection, txnogame oder gamblock.
Nachtrag: Lese mal hier: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/showthread.php?63173-Spielschulden-und-Paypal-Rückbuchung-Chargeback
Die AGB wurden mitte 2015 aktualisiert und sehen nun derartige Fälle vor! Keine Ahnung welche Folgen das hätte???Hat keinerlei Relevanz was in den AGBs steht
(ich denke das war auch die Intention der KSP, dass ich hierbei Fristen versäume).
Lg
Verzockt
Naja , Wenn die einen Präzedenzfall haben wollten hätten die wohl die Klage nicht zurückgezogen...und ein reines Versäumnisurteil hätte keinen Einfluß auf andere Fälle.
paypal Zahlungen kannst Du leicht zurückbuchen
Das passiert dann :
mails und telefonanrufe von paypal
Infoscore und/oder ksp schreiben böse Briefe
Es kommt ein Gerichtlicher Mahnbescheid welchem man vollumfänglich fristgemäs widerspricht
paypal schmeist Dich raus und bei den meisten Online Casinos bist Du gesperrt
Bei Sofortüberweisung ist das Geld leider weg
1) Kann ich zu meiner Bank gehen, dem Bänker meine Geschichte anvertrauen und das Geld zurückholen, welches ich in der Zeit der letzten 8 Wochen verspielt habe.Da würde ich nichts erzählen sondern begründungslos die Lastschriften stornieren
2) Die Summe bei Paypal wird sich ja dann nicht mehr auf die 5000€ belaufen sondern einiges mehr. Vieles wurde aber auch über Sofortüberweisung draufgeladen.Bei Sofortüberweisung.de ist das Geld weg, da kannst Du nichts mehr machen
3) Mit welchen Erfolgsaussichten kann ich Rechnen, wenn ich nach dem Brief von Reeckmann handle.100 %
Ich habe mit Paypal andere Erfahrungen gemacht und lese heute zum ersten mal über diesen "Anwalts Brief".Doch es ist aber so
Ich kann mir nicht vorstellen das es so einfach ist das Paypal auf sein Geld verzichtet.
(und nicht um Onlinesportwetten, da ist die RechtslageIn dem Reekmann Schreiben ging es u.a um Tipico
schwieriger)
Hi!
Leider habe ich keine eigenen Erfahrungen mit PP und kann Dir da nicht weiter helfen.
Wir als Gemeinschaft hier können Dich aber unterstützen an Deine spielfreie Zeit wieder anzuknüpfen.
Was hattest Du denn damals unternommen? Einfach nur nicht gespielt?
Oder hast Du Hilfe angenommen?
ich habe einfach nicht gespielt
Hallo an alle.
versteht mich nicht falsch, aber wenn pp die Hände gebunden sind und mir keiner was kann dann würde ich versuchen mein Geld wieder zurück zu gewinnen. Mehr verlieren kann ich ja nicht.
Was denkt ihr ?
Wisst ihr alles was ich jetzt schreibe ist doch eh nur falsch…
Nur weil ich vorsätzlich handle soll das illegal sein?
und bei allen anderen, die Tausende von Euros verzockt haben und sie dann zurück buchen ist es natürlich nicht illegal?
Ich versuche nachher mal eins hochzuladenhallo malte, kannst du das Formular hochladen? Gruß Paddy
Und die wichtigste Frage, was ist das "schlimmste" was mich erwarten kann, außer das mein PP Konto geschlossen wird.
bei mir hat heute sogar
der Anbieter geschrieben warum
ich eine Rückbuchung veranlasst habe :o
Soviel zu dem thema paypal belastet es
angeblich nicht zurück ::)
bei mir hat heute sogar
der Anbieter geschrieben warum
ich eine Rückbuchung veranlasst habe :o
Soviel zu dem thema paypal belastet es
angeblich nicht zurück ::)
Hallo alle miteinander,
ich wollte mitteilen das ich heute ein Schreiben von Paypal erhalten habe indem Sie auf alle Forderungen verzichten. Dieses Schreiben kam jedoch erst nach einem zweimaligen Schreiben des Inkassounternehmens dem ich wiedersprochen habe. Auf Mails würde ich gar nicht reagieren und auf Post immer sachlich Antworten!
@Ilona: Ich habe versucht dich telefonisch zu erreichen, ich werde mich die Tage noch einmal bei dir melden.
Gruß Paddy
was passiert, wenn man auch mal Gewinne in den betreffenden Online Casinos erhalten hat
Meint Ihr das reicht schon, oder gibt es noch weiteres zu tun?
Hi und willkommen!Zitatwas passiert, wenn man auch mal Gewinne in den betreffenden Online Casinos erhalten hat
Das ist vollkommen irrelevant, da es sich um selbstständige Rechtsgeschäfte handelt.
Natürlich könnte PP versuchen, es zurück zu fordern.
Das ginge nur vor deutschen Gerichten, womit sie auf verlorenem Posten stünden.
Also ... abhaken ...ZitatMeint Ihr das reicht schon, oder gibt es noch weiteres zu tun?
Ich würde jetzt erst einmal eine Reaktion abwarten.
Sollte die nicht "Verzicht auf die Forderungen" sein, dann das Schreiben noch einmal rechtssicher zustellen lassen.
Dabei stellt sich mir gerade die Frage, ob die Luxemburgische Post unser Einschreiben mit Rückschein überhaupt umsetzt?
Genau, Oli sagt soweit schon alles :-)
Und ja, ich kann bestätigen die Post in Luxemburg stellt das zu RS kommt auch wieder mit Stempel von PP :-P
Ab dann, die Info an paypal dass Du nur noch per Briefpost kommunizieren willst und Nachrichten einfach gut sein lassen und ja, abwarten!
Danke Fritz!morgen kam schon eine Antwort, und zwar:
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
komplett ohne!
Guten Tag, xxx
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal.
Die Lastschrift zu widerrufen steht Ihnen selbstverständlich frei. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Sie damit nur Ihr PayPal-Konto belasten werden. Solange dieses einen negativen Kontostand aufweist können Sie damit nicht mehr zahlen. Des Weiteren behalten wir uns bei nicht Ausgleich der Summe vor ein Inkasso-Unternehmen mit der Zahlungseinforderung Ihnen gegenüber zu beauftragen.
Ich rate Ihnen daher davon ab, da dieser letzte Schritt mit eventuellen weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Bitte versuchen Sie den Fall außerhalb von PayPal, wenn nötig mit zivilrechtlichen Mitteln, mit dem Verkäufer zu klären.
Falls Sie noch andere Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
Bei mir gibt es noch nix neues.
Hab halt imnmer Angst das Post von Inkasso im Briefkasten ist.
Von PP hab ich am 2.2. die letzte Mail bekommen.
Weiss auch nicht, ob ich denen nochmal schreiben soll. ::)
Er hat keine email gesendet sondern einen Brief nach Luxemburg!
Ich würde Paypal nie antworten auf emails, da es so oder so nicht bearbeitet wird. Es hilft einzig und allein ein Brief per EInschreiben mit Rückschein nach Luxemburg. Zumindest ist das die Erfahrung die ich aus vielen Gesprächen und auch bei mir selbst gewonnen habe!
Ich habe die Argumente von Reekmann aufgegriffen und habe den Brief dann entsprechend personalisiert. Ist kein Hexenwerk. Versuch das mal und wenn Du Hilfe brauchst schreib mir bitte pn. Kannst mich dann auch gerne kurz anrufen. Grüße
Ich habe mit diesen Buden absolut kein Mitleid.
Hätte nocheinmal eine Frage bezüglich der 8 Wochen Lastschriftrückgaben frist.
Meine Sparkasse weigert sich momentan Lastschriften über 8 Wochen zurückzubuchen, da illegales Glücksspielt nicht relevant sei sondern die Tatsache das ein Lastschriftmandat vorlag.
Glaubt ihr, dass man bei PayPal mit dem Schreiben von der Anwaltskanzlei Lenné, ohne vorherige Lastschriftrückgabe, erfolgreich sein wird ? bzw. gibt es Fälle bei denen PayPal ohne vorherige Lastschriftrückgabe die Zahlungen zurückgebucht hat?
Guten Tag, xxx!
Wir haben Sie kürzlich per E-Mail gebeten, uns bei der Lösung eines
Problems zu helfen, das in Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto aufgetreten
ist. Ihr Konto ist nach wie vor vorübergehend eingeschränkt, da wir bisher
nichts von Ihnen gehört haben.
Mit Ihrer Hilfe bekommen wir Ihr Konto aber schnell wieder in Ordnung.
Wo liegt das Problem?
Sie haben bei Ihrer Bank eine Rücklastschrift veranlasst. Lassen Sie uns
bitte nun den Grund für diese Rücklastschrift wissen, damit wir die
Beschränkung Ihres PayPal-Kontos schnell lösen können. Loggen sie sich
dafür in Ihr PayPal-Konto ein und gehen Sie unter "Mein Konto" auf
"Konfliktlösungen". Wählen Sie hier den entsprechenden Grund aus. Sollte
keiner der vorgegebenen Gründe zutreffen, wählen Sie einfach ein ähnliches
Thema.
Falls zukünftig wieder einmal ein Problem mit einer PayPal-Transaktion
auftreten sollte, empfehlen wir Ihnen, das Problem direkt über unser
Online-Konfliktlösungsverfahren zu klären, bevor Sie eine Rücklastschrift
veranlassen. So sparen Sie auch die Rückbuchungsgebühr von 5 Euro, die wir
Ihnen für rückgebuchte Zahlungen berechnen müssen.
Bearbeitungsnummer: PP-xx-xxx-xxx-xx
Wie geht es jetzt weiter?
Loggen Sie sich bitte in Ihr Konto ein und rufen Sie die Seite
"Konfliktlösungen" auf. Dort sehen Sie, welche Informationen wir genau von
Ihnen brauchen - und können sie gleich einreichen.
Um uns zu helfen und um zu erfahren, welche Funktionen Ihres Kontos bis zur
Lösung des Problems eingeschränkt sind, loggen Sie sich in Ihr Konto ein
und rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf.
Eins noch von meiner Seite, sowie zu meinem vorherigen Thread:
Ich hab die Beiträge von davor mal überflogen und bin definitiv auch auf der Seite der Admins, Ihr könnt Euch gerne melden wenn Ihr wie viele hier und auch ich in eine scheiß Situation geraten seit - um paypal abzuziehen sollte das nicht sein und das ist auch definitiv der Zweck davon, solltet Ihr das vorhaben macht es ruhig, aber dann lasst die Leute mit richtigen Problemen hier im Forum aus der Sache raus!
Zudem muss man auch klar dazu sagen, mir fällt es auch garnicht mehr schwer nicht mehr zu spielen, egal ob online oder live und glaubt mir, Fakt ist: wenn garnicht spielt hat am Ende immer mehr ;-)
In diesem Sinne, einen schönen Abend zusammen!
Hey Leute..lange hab ich nix mehr von mir hören lassen da ich mich aktuell im Chargeback befand. Es hat keine 6 Wochen gedauert - nun kam die Mail von Paypal das sie auf alles verzichten obwohl es mehr Auszahlungen wie Einzahlungen gab.. Ohne Anwalt! 2 Einschreiben mit Rückschritt haben gereicht.
Bei mir waren es etwas mehr wie 2K. Bin total happy.
Wenn jemand von euch Hilfe braucht dann meldet euch.
Stehe mit Rat und Tat zur Seite.
Und nochmal vielen Dank euch allen! Ihr seid die besten!
Na dann mal Glückwunsch! Freut mich.
Eins möchte ich aber in dem Zusammenhang noch erwähnen.
Ich denke, du solltest nicht betonen, dass Du mehr Auszahlungen als Einzahlungen getätigt hast.Dafür ist das nicht gedacht! Das ganze System des Chargebacks ist dafür gedacht ungerechtfertigte Buchungen zu stornieren. In den Fällen die hier im Forum disuktiert werden geht es um Zahlungen an OnlineCasinos die nach deutschem Recht nicht erlaubt sind. Zudem verstößt Paypal gegen geltendes Recht indem es Zahlungen an OnlineCasinos weiterleitet. Soweit so gut. Wenn Du jetzt genau weißt, dass Du mehr Auszahlungen als Einzahlungen getätigt hast und das Chargeback durchführst ohne den Differenzbetrag wieder an Paypal zu überweisen könnte es evtl. brenzlig werden, sollte Paypal hier recherchieren bevor Sie Dir den Forderungsverzicht zusenden. Das sollte man hier bitte auch erwähnen...
Hey Leute..lange hab ich nix mehr von mir hören lassen da ich mich aktuell im Chargeback befand. Es hat keine 6 Wochen gedauert - nun kam die Mail von Paypal das sie auf alles verzichten obwohl es mehr Auszahlungen wie Einzahlungen gab.. Ohne Anwalt! 2 Einschreiben mit Rückschritt haben gereicht.
Bei mir waren es etwas mehr wie 2K. Bin total happy.
Wenn jemand von euch Hilfe braucht dann meldet euch.
Stehe mit Rat und Tat zur Seite.
Und nochmal vielen Dank euch allen! Ihr seid die besten!
Hallo ich bräuchte Infos darüber.
Semtx29
Thema: Reeckmann Schreiben und Klage bei Gericht
Wie ist es ausgegangen?
Hallo dnight!
Paypal wird von sich aus nicht auf das Einschreiben reagieren! Das habe ich schon des Öfteren hier erwähnt. Du wirst Rückbuchungen bekommen und Anfragen zu Deinem negativen Saldo. DIese ANfragen beantwortest Du einfach immer mit dem gleichen Satz: Ihre Forderung ist nicht existent, da ungerechtfertigt. Ich verweis auf meinen Brief vom xx.xx.xxxx, bei Ihnen eingegangen am xx.xxx.xxxx und entgegengenommen von Ihrer Frau / Herr xxx xxx.
Nicht mehr und nicht weniger.
Nach ca. 4-6 Wochen solltest Du den Forderungsverzicht haben. (Zumidnest war es so bei mir und vielen ANderen)
Grüße und viel Erfolg
Jap, so habe ich es gemacht. Bei jedem Konflikt diesen Satz. Ich meine Du kannst auswählen, dass das gekaufte Produkte nicht der Beschreibung entspricht. Das habe ich damals geamcht und dann im weiteren Fenster bzw. bei Begründung "meinen" Satz rein. Danach hatte ich nach drei Wochen den Wisch. Viel Erfolg
Dass PayPal sich das Geld von den Casinos zurückholt kann ich nun auch bestätigen.
Habe Anfang des Monats die Lastschriften der letzten 8 Wochen zrückgehen lassen.
Nun hat sich das erste Casino direkt gemeldet, dass PayPal sich den Beitrag zurückgeholt hat und ich diesen negativen Eintrag bezahlen soll. Ansonsten schalten sie ein Inkassounternehmen ein.
Ist es deren Recht? Oder kann ich wieder mit dem abgeänderten Schreiben von Reeckmann begründen, dass es unerlaubtes Glücksspiel ist und die Mitwirkung an Zahlungen verboten sind?
Ihr armen wurdet von paypal und den Online Casinos ja gezwungen ...
Wie erbärmlich ihr doch seit erst ein Glücksspsiel eingehen und dann mit den Konsequenten nicht klarkommen
Wie geldgeil der Mensch doch sein kann.Hoppla ... ziehe Dir Deine Schuhe ruhig mal wieder selbst an.
Wie geldgeil der Mensch doch sein kann. Nur eins weiss ich wer Tausende an € in Glücksspiel investiert und die Kohle zurück bekommt wird sie sowieso zu 99% wieder in anderen Spielhallen Spielcasinos verzocken, das ist doch das einzigste worum es euch geht seit doch ehrlich.
Wievielen Spielern Olli Ilona und Co. verholfen haben an neues Suchtmittel zu gelangen und weiter zu spielen ich hoffe das ist euch klar !
ich habe mich auch abgefunden und den Verlust abgeschrieben, obwohl ich es viel nötiger wie fast alle anderen hier hab das Geld wieder zubekommen.
Und wenn ich hier immer das Argument sehe OCs sind illegal in Deutschland und die Summen nicht einklagbar vor dt. Gericht , wenn man danach geht müssten alle ihre Gelder wiederbekommen und nicht nur die PayPal User.
... denn es ist nicht mehr eures ihr habt es verspielt.Absoluter Mumpitz ... das Geld hat juristisch niemals den Eigentümer gewechselt.
Hallo
Habe mir eben im Forum durchgelesen wie alle ihre Paypal Zahlungen zurückbuchen von den online casinos, da DIE FORDERUNG NICHT EINKLAGBAR UND NACH DEUTSCHEM RECHT NICHT EXISTENT ist und OCs illegal sind .
Ihr armen wurdet von paypal und den Online Casinos ja gezwungen 2000€ bis unfassbare 85000 € einzuzahlen euch arme leuten muss ja unbedingt geholfen werden und allle anderen die per Sofortüberweisung oder andere Zahlungsdienstleister eingezahlt haben sehen Ihre Kohle nie wieder.
Wie erbärmlich ihr doch seit erst ein Glücksspsiel eingehen und dann mit den Konsequenten nicht klarkommen. Nicht das ich online casinos in schutz nehmen will, verachte diese auch, aber was ihr macht ist genauso arm.
Wie geldgeil der Mensch doch sein kann. Nur eins weiss ich wer Tausende an € in Glücksspiel investiert und die Kohle zurück bekommt wird sie sowieso zu 99% wieder in anderen Spielhallen Spielcasinos verzocken, das ist doch das einzigste worum es euch geht seit doch ehrlich.
Wievielen Spielern Olli Ilona und Co. verholfen haben an neues Suchtmittel zu gelangen und weiter zu spielen ich hoffe das ist euch klar !
Ich bin selbst Spieler habe manche kennen mich noch aus einem alten Forum was geschlossen wurde.
Ich spielte aber fast immer nur in Spielhallen und Casinos und kaum online zum Glück .
Im Laufe letzten Jahres habe ich mein Glück auch online versucht und ca. 4500€ verloren aber mit Sofort gezahlt. Und zur Hälfte der Zeit war ich auch noch im Hartz4 Bezug und ich habe mich auch abgefunden und den Verlust abgeschrieben, obwohl ich es viel nötiger wie fast alle anderen hier hab das Geld wieder zubekommen.
Und wenn ich hier immer das Argument sehe OCs sind illegal in Deutschland und die Summen nicht einklagbar vor dt. Gericht , wenn man danach geht müssten alle ihre Gelder wiederbekommen und nicht nur die PayPal User.
An alle Paypal Rückbucher , seid euch nur im klaren ihr habt die Kohle wieder aber denkt nicht das ihr diese Chance nochmal bekommt das verspielte Geld wieder zu bekommen.
Ich bin ehrlich ich wünsche ihr hättet das Geld nicht bekommen, denn es ist nicht mehr eures ihr habt es verspielt.
Und sowieso zu 99% von euch habt oder werdet das Geld eh wieder ins Spiel investieren.
Ich will nicht wissen wieviele die Hilfe von Ilona nur ausgenutzt haben um mit dem Geld weiterzuspielen.
Danke Oli. Ich dachte gerade beim Post von frank ich lese nicht richtig. Klingt wirklich absolut nach einem Spieler, der es anderen nicht gönnt eine zweite Chance zu bekommen. Was wäre mit den Leuten passiert, die 95000 Euro verzockt haben, weil Paypal es ermöglicht (ohne das Geld zu besitzen) solch horrende Summen ohne gedecktes Bankkonto einzuzahlen. Davon ab ist eine Rückbuchung nur bis 8 Wochen möglich (denke das machen die meisten, da Sie sich nicht zur Bank trauen um alles aus den letzten 13 Monaten zurückzuholen). Was ist daran falsch, sich von den Verbrecherbuden (Casinos) das Geld zurückzuholen? Paypal leidet hierunter sowieso nicht und leider gibt es immer noch genug kranke, die den Casinos horrende Gewinne bescheren. Bin der Meinung, dass du, Frank, neidisch darauf bist, dass andere eine zweite Chance kriegen, was bei dir nicht möglich ist, da du entweder per Sofort bezahlt oder in der Spielhalle alles verzockt hast.
Viele Grüße
dnight
Ich sagte ganz deutlich ich wünschte die PayPal User hätten ihr Geld nicht wiedergekriegt, bei einem Gewinn hätten Sie es auch nicht zurückgegeben. Jeder ist für sein handeln verantwortlich.
Ich und Millionen andere Leute kriegen ihr _Geld auch nicht wieder.
Ihr wusstet das ihr evtl. illegal spielt.
Ich bin auch nicht auf der Seite der OCs...
Ich bin auch einige Zeit spielfrei und habe online wie gesagt maximal 5% meines Geldes verspielt , hatte auch viel mehr Glück in Spielotheken und Casinos.
Ich habe keine Schulden und es geht mir Ok nicht wundervoll aber Ok
Aber den Beitrag zu schreiben hat sich allein schon gelohnt um Ollis Antwort zu lesen.
Hallo Olli... :D
Ich sagte ganz deutlich ich wünschte die PayPal User hätten ihr Geld nicht wiedergekriegt, bei einem Gewinn hätten Sie es auch nicht zurückgegeben. Jeder ist für sein handeln verantwortlich.
Ich und Millionen andere Leute kriegen ihr _Geld auch nicht wieder.
Ihr wusstet das ihr evtl. illegal spielt.
Ich bin auch nicht auf der Seite der OCs...
Ich bin auch einige Zeit spielfrei und habe online wie gesagt maximal 5% meines Geldes verspielt , hatte auch viel mehr Glück in Spielotheken und Casinos.
Ich habe keine Schulden und es geht mir Ok nicht wundervoll aber Ok
Aber den Beitrag zu schreiben hat sich allein schon gelohnt um Ollis Antwort zu lesen.
Hallo Olli... :D
Sorry, ich war in einer Sitzung und habe gar nicht mitgekriegt, was hier los ist.
Möchtet ihr, dass ich die Beiträge von Frank lösche?
LG Ilona
Hier zur Info der Link zur Begründung des Urteils des BVerwG. Bisher gab es ja nur eine PM dazu
https://www.bverwg.de/de/261017U8C18.16.0
GuMo,
@ dnight woher weisst du, dass es in der zuständigen Abteilung in Bearbeitung ist?
LG
Moin,
Neuigkeiten von mir:
Habe heute mal wieder eine (automatische) Erinnerungsmail von Paypal bekommen, dass ich mein Konto ausgleichen soll. Werde darauf nicht antworten. Mein Fall ist auch schon durch die zuständige Abteilung in Bearbeitung.
VG
dnight
Heute hat ein weitere Abonnent den Zahlungsverzicht von Paypal erhalten! 5,9k
Es kam das gewohnte Schreiben als email. Das ganze hat keine 3 Wochen gedauert!
Aktueller Stand: 2900€ aus Buchungen zurückholen können. Dank den idioten von Mitarbeiter bei der bank muss ich auf weitere 1400€ verzichten, die an Quasargaming geflossen sind. Aktuell waren es 7Wochen und 6 Tage an dem Samstag an dem ich bei der Bank war um alles zu stonieren. Doch der Mitarbeiter meinte " es sind über 8 Wochen und somit zu spät". Erst als ich Zuhause war habe ich nachgesehen und festgestellt, dass die Frist garnicht um war. Am Montag darauf war es natürlich zu spät. :( . Bis Heute bin ich bei Paypal nicht im minus - Komisch. Ich werde auf Paypals Reaktion warten und dann erst den Brief losschicken
LG
Dabei darf von außen betrachtet niemals der Eindruck erweckt werden dass hier ein Leitfaden zur Bereicherung angeboten wird.
Diese zwei Absätze, habe ich umgeändert. Passt das so?
-Ihre Ausgleichsforderungen gegen mich weise ich daher zurück. Und Fordere auch, dass Sie alle von mir getätigten Zahlungen an Quasargaming und andere Onlinecasino Seiten von sich aus zurückbuchen insbesonders Zahlungen, die mehr als 8 Wochen zurückliegen. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden und eines Anwaltes behalte ich mir vor.
Da Ende März 2018 mein Konto wechselt, bitte ich Sie darum, sich mit mir in verbindung zu setzen um neue Kontodaten zu bekommen, sodass Sie alle Buchungen, die auch 8 Wochen zurückliegen überweisen können.-
LG
Hi UR
Ich habe mich schon etwas geärgert aber sehe das ganze jetzt entspannt. Ich habe viele Nachrichten von Casino-Youtuber bekommen die Provisionen von den OC zurückzahlen mussten weil Chargebacks durchgeführt wurden. Ich denke daher weht der Wind.
Natürlich soll das Thema Chargeback nicht dazu dienen vorsätzlich zu betrügen. Das steht ganz offensichtlich nicht zur Debatte.
Was aber ganz klar ist, ist das PP und andere Finanzunternehmen illegale Transaktionen tätigen und somit bewusst gegen Deutsches Recht verstoßen!
Das ist Fakt! Und wer als Organisation so ein Risiko eingeht der muss auch die Konsequenzen tragen. Nicht umsonst schickt PP Verzichtserklärungen am Band raus. Es gehört eben einfach zum Geschäftsmodell.
Und das ist das was mich Adam meisten ärgert. Es ist ganz klar bewiesen, dass das Geld im casinobereich mit Spielsüchtigen gemacht wird und trotzdem schaut jeder nur zu und zuckt mit den Achseln. Die Methode des Chargebacks ist für mich das einzige LEGALE Mittel Zeichen zu setzen. Die Casinolobby lässt sich von Gesetzen und Diskussionsrunden und Symposien nicht beeindrucken. Aber wenn es ums Geld geht schaut man schon mal genauer hin. Solange man das Thema Chargeback in legalen Bahnen durchführt sollte es jeder machen der verloren hat. Das ist meine Meinung die ich überall vertrete.
Und einem Krankhaftem Spieler werden sofort einige Zugangswege zu OCs auf immer versperrt. Ich bin ein Freund von Taten und ich glaube, bevor man in eine Therapie eintritt oder sich bzgl. Der Sucht Hilfe holt muss das Drumherum bestmöglich geregelt sein um hier einen freien Kopf zu bekommen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Nämlich wieder gesund zu werden und klar denken zu können.
Das ist meine Meinung zu dem Thema Chargeback.
So jetzt mach ich Feierabend und überlege mir morgen einen neuen Schlachtplan.
Macht’s gut
Hi U_R!
Dankeschön!
Ein Gegenargument zu meinen Ausführungen im anderen Forum gefällig?
Ich sorge dafür, dass sie Selbstmordrate unter den Süchtigen steigt!
Ist doch nett ...oder? ;DZitatDabei darf von außen betrachtet niemals der Eindruck erweckt werden dass hier ein Leitfaden zur Bereicherung angeboten wird.
Dem und dem Folgenden stimme ich absolut zu.
Hallo UR und Oli,
was haltet ihr davon sich kommende Woche mal zu dem Thema auszutauschen?
Grüße
Kurze Info zu YouTube: Ich habe gerade mal angefragt, warum sie Werbuing für illegale Onlinecasinos erlauben? Bin gespannt auf die Antwort!
LG Ilona
Oder ein bissiger Staatsanwalt der sich dem Thema annimmt... Was meinst Du wie schnell Youtube den Laden säubert...
Ich bin derzeit in Gesprächen mit einem ehemaligen Studienkollege. Der ist Anwalt bei einer großen Wirtschaftskanzlei und bestens vernetzt. Wenn wir nur ein paar ehrenamtlich tätige Anwälte auf unserer Seite hätten die ab und an mal Ihre Expertise zur Verfügung stellen wäre uns schon viel geholfen. WIe bei allem muss der Anfang gemacht werden...
Hallo melde mich mal wieder. Bei mir geht es immer noch um Pay Pal Zahlungen in Zusammenhang mit online Poker die länger wie 13 Monate zurückliegen. Habe mich an das Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland gewandt und habe folgende Antwort erhalten : hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Unterlagen. Da sich der Sitz des Beschwerdegegners in Luxembourg befindet, haben wir Ihre Beschwerde an unsere Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxembourg (ECC Luxembourg) weiter geleitet. Diese werden Ihre Beschwerde nunmehr prüfen und im Fall der Schlüssigkeit den Beschwerdegegner kontaktieren mit dem Ziel einer außergerichtlichen Lösung des Rechtsstreits. Denkbar ist auch die Weiterleitung an eine Schlichtungsstelle. Bitte beachten Sie, dass die weitere Bearbeitung in den Händen unserer … Kollegen liegt. Unsere dortigen Kollegen werden uns über die weitere Entwicklung des Falles auf dem Laufenden halten. Gleichfalls werden auch wir uns in regelmäßigen Abständen bei unseren Kollegen über den aktuellen Sachstandstand informieren. Wir werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir konkrete Neuigkeiten für Sie haben.
Wenn das nicht klappt werde ich wohl der erste sein der gegen Pay Pal klagt.
Gruß Michael
Um es auf den Punkt zu bringen... Der- oder diejenigen die uns hilft (helfen) muss einen Mehrwert davon haben. Es wäre naiv zu denken, dass sich Anwälte oder Berater ehrenamtlich um Angelegenheiten kümmern nur wegen deren sozialem Charakter. Aber die Anreize müssen nicht monetärer Natur sein. UR und Oli, lasst uns doch mal kommende Woche abstimmen und Ideen sammeln. Am Anfang stand die Idee.....
Hallo melde mich mal wieder. Bei mir geht es immer noch um Pay Pal Zahlungen in Zusammenhang mit online Poker die länger wie 13 Monate zurückliegen. Habe mich an das Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland gewandt und habe folgende Antwort erhalten : hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Unterlagen. Da sich der Sitz des Beschwerdegegners in Luxembourg befindet, haben wir Ihre Beschwerde an unsere Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxembourg (ECC Luxembourg) weiter geleitet. Diese werden Ihre Beschwerde nunmehr prüfen und im Fall der Schlüssigkeit den Beschwerdegegner kontaktieren mit dem Ziel einer außergerichtlichen Lösung des Rechtsstreits. Denkbar ist auch die Weiterleitung an eine Schlichtungsstelle. Bitte beachten Sie, dass die weitere Bearbeitung in den Händen unserer … Kollegen liegt. Unsere dortigen Kollegen werden uns über die weitere Entwicklung des Falles auf dem Laufenden halten. Gleichfalls werden auch wir uns in regelmäßigen Abständen bei unseren Kollegen über den aktuellen Sachstandstand informieren. Wir werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir konkrete Neuigkeiten für Sie haben.
Wenn das nicht klappt werde ich wohl der erste sein der gegen Pay Pal klagt.
Gruß Michael
Falls ich mich positiv in eure Runde einbringen kann würde ich das gerne machen. Ich finde, dass von Seiten der Medien viel zu wenig über das Thema "Spielsucht" berichtet wird. Gerade im Bereich Online Glücksspiel ist sehr wenig zu finden. Meistens dreht es sich um die Spielhallen hier in Deutschland.
Ich habe heute nach nur 13 Tagen einen Forderungsverzicht seitens PayPal erhalten.
Heute hat Paypal alle meine Konfliktlösungen damit beantwortet, dass der Käuferschutz hier nicht greift (war ja vorher schon klar). Mal gucken, wann endlich mal wieder eine nichtautomatisierte Email kommt...
Die in Ihrer E-Mail bezeichnete Rückbuchung auf mein Konto in Höhe von 50,- Euro und weitere Rückbuchungen
Und Fordere auch, dass Sie alle von mir getätigten Zahlungen an Quasargaming und andere Onlinecasino Seiten von sich aus zurückbuchen insbesonders Zahlungen, die mehr als 8 Wochen zurückliegen. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden und eines Anwaltes behalte ich mir vor.
Heute hat Paypal alle meine Konfliktlösungen damit beantwortet, dass der Käuferschutz hier nicht greift (war ja vorher schon klar). Mal gucken, wann endlich mal wieder eine nichtautomatisierte Email kommt...
Hallo Leute,
hin und wieder lese ich in diesem Forum, habe selbst eine längere Leidenszeit hinter mir.
Was mich erschreckt, sind die Beiträge über die Rückbuchung von Einzahlungen in Onlinecasinos...
Leute, das bringt im Endeffekt nichts. Wenn ihr das Geld habt und keine Regelungen getroffen habt, dass ihr nicht an das Geld kommt, ist es über kurz oder mittelfristig weg. Wenn ihr im Onlinecasino nicht spielt, spielt ihr woanders. Kenne Leute, die sind ins Ausland gefahren, weil sie in Deutschland gesperrt sind etc.
Eine Ausnahme würde ich vll. noch beim Familienvater sehen, der Kinder zu versorgen hat.
Mein Rat: Schreibt das Geld ab.
Und Fordere auch, dass Sie alle von mir getätigten Zahlungen an Quasargaming und andere Onlinecasino Seiten von sich aus zurückbuchen insbesonders Zahlungen, die mehr als 8 Wochen zurückliegen. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden und eines Anwaltes behalte ich mir vor.
Wahrscheinlich bekommst Du da zurück: ein mitleidiges Lächeln ... ::)
Du musst wohl eher zu Deiner Bank und dort alle Buchungen selbst zurückfordern - so, wie ich das bisher verstanden habe.
Vielleicht schreibt ja einer der Anderen noch was dazu ...
Wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf Ihr PayPal Konto erhalten. Die Anfrage betrifft den negativen Saldo Ihres PayPal Kontos.
Wir haben Ihr PayPal Konto mit der registrierten Email Adresse xxx@xxx.com und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:
Wir bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an PlayCherry Limited, Electraworks LTD, mybet Holding SE, Dumarca Gaming Ltd, Tipico Co Ltd, Ladbrokes International PLC, Hillside (shared Service) Limited, bet-at-home.com International Ltd, Rabbit Entertainment Ltd, BML Group Ltd und MegaPixel Entertainment Ltd gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die Beträge dem PayPal Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung gilt eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag, dem Zahlungsdienstleister des Empfängers gutschreiben.
Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes PayPal Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Wir erhielten dann Nachricht von Ihrer Bank, dass diese Lastschriftzahlungen storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen wurden diese Abbuchungen nicht dem Bankkonto, sondern diesen Transaktionen belastet.
Bei Zahlungen per Lastschriftverfahren geht PayPal in Vorleistung, d.h. der Betrag wird dem Empfänger sofort gutgeschrieben. Die Stornierung der Abbuchungen von dem Bankkonto führte daher zu offenen Forderungen PayPal gegenüber. Aus diesem Grunde entstand ein negativer Saldo auf Ihrem PayPal-Konto. Darüber hinaus wurde Ihnen für diese fehlgeschlagenen Lastschriften eine Gebühr berechnet, wie es in den PayPal Nutzungsbedingungen (Punkt 8) angegeben ist.
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt. Es bestehen also keine weiteren Forderungen mehr an Sie von Seiten PayPal.
Aufgrund dieser Rückbuchungen und gemäß unseren Nutzungsbedingungen (Punkte 9 & 10) haben wir uns dazu entschieden dieses Nutzerkonto zu kündigen. Das PayPal Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Wir kündigen daher hiermit in Vertretung der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.CA das Nutzerkonto, d.h. das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung (vgl. Ziff. 10.2 der Nutzungsbedingungen).
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der Email Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
@alle
Guckt mal bei den Radio- und Fernsehbeiträgen: Ich habe heute im Deutschlandfunk über das Chargeback berichtet und den Link zur Sendung eingestellt(zum Ende des Beitrags).
LG Ilona
Glaube ich nicht..
wer nur online gezockt hat wird nich nur weil er das geld zurück hat in ne spielo fahren ausser vielleicht wenn
er davor in spielos gezockt hat.
Also ich würde niemals online zocken wenn ich in die spielos überall nicht mehr rein käme..
Und wenns jemand per sofortüberweisung dann zum nächsten Casino bucht is er halt selbst schuld, was
soll es mehr bringen wenn man das geld auch nicht hat weils schon weg ist wenn einen die moralische seite für
sich selbst eh am arsch vorbei geht ?
Also dieses Argument des spielgeldes finde ich echt absolut dämlich.. wer noch weiterzocken will
verzockt dann halt die steuerrückvergütung oder was anderes was nich schon weg is und machts damit doch
dann nur noch schlimmer..
Find dieses Argument einfach nur dämlich.. ( das Argument nicht diejenigen dies aussprechen !!! ::) )
Hat eigentlich noch jemand E-Mails vom Casino nach den Chargebacks bekommen? Ich habe vor drei Tagen den Chargeback der letzten 6 Wochen veranlasst. Interessanterweise steht mein PayPal Konto nicht im Minus. Stattdessen hat Paypal wohl direkt beim Casino die Rückbuchung gemacht. Heute kam eine Mail von Pokerstars, dass mein Konto im Minus ist und ich es ausgleichen soll. Nicht reagieren, oder?
@dnight
Glückwunsch auch von mir. Jetzt aber bitte nicht übermütig werden. Der Drang zum Spielen ist nach dieser Erfahrung erstmal weg. Klaro! Doch was ist, wenn du Frust schiebst? Oder Langeweile hast? Oder du dich einfach mal "belohnen" willst. Ein problematisches Glücksspielverhalten verschwindet nicht einfach so. Es wäre gut, wenn du dich damit auseinandersetzt. Wofür stand das Glücksspiel bei dir? Wie kannst du alternativ und nicht selbstschädigend mit Konflikten umgehen. Und, und, und...
LG Ilona
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf Ihr PayPal Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt; die offenen Forderungen gegen Sie werden somit nicht weiter beigetrieben.
Aufgrund der Rückbuchungen sperren wir hiermit gemäß Ziff. 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen Ihr PayPal-Konto mit sofortiger Wirkung und kündigen das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis ebenfalls mit sofortiger Wirkung.
.seit dem Ausrutscher mit Paypal vor 4 Monaten nicht wieder gezockt.......
Dein pp konto existiert noch ? Falls ja : ist das konto noch im Minus ?
Weil intern bucht pp wieder vom Casino zurück so das dem onlinebezahldienstleister keinerlei verlust entstehen dürfte.
Bei dem kk chargeback hast Du was als Grund angegeben ? (im chargebackformular ?)
Da macht es sich comdirect aber ziemlich einfach!
Fakt ist, Comdirect darf genausowenig Zahlungen an OnlineCasinos weiterleiten wie Paypal.
Es gibt einen 4stelligen code, der müsste auf deiner KK Abrechnung zu sehen sein. Mit diesme Code werden Zahlungen an OnlineCasinos deklariert. SOmit ist es für Comdirect sehr wohl einfach erkennbar, wo das Geld hingeht und ob es legal oder illegal ist.
Ich habe auch die Erfahrungen gemacht, dass bzgl. Kreditkartenabbuchungen an OnlineCasinos ein Anwalt ganz hilfreich sein kann.
achsooo, entschuldige bitte!
puh, egal wie, lass dich mal von einem Anwalt beraten.
Diese Rechtslage gilt für Onlinecasinospiele incl Poker aber nicht für Sportwetten.
Habe ich bei Sportwetten rechtlich gesehen keine Chance? Sollte ich also das wiedergeholte Geld wieder "zurückgeben"?Ich würde das nicht zurückgeben
2. Ich nehme Kontakt mit Paypal auf und erkläre Ihnen meine Situation und versuche eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Die Erklärungen interesieren die nicht aber freuen tun die sich logischerweise trotzdem ! Würde ich persönlich auf keinen Fall machen
3. Ich nehme einen Studienkredit auf und zahle Paypal das Geld + 100€ Gebühr zurück.Falls ernstgemeint : Nein Nein Nein
Habe am Freitag einen Termin bei dem Diakonischen Werk. Ich möchte einfach komplett von dem Sportwetten loskommen.Meiner Meinung nach bist Du ohnehin jetzt schon auf einer schwarzen Liste im Zusammenhang mit der Online Zockerei d.h Du wirst sehr wahrscheinlich bei den meisten Buden nicht mehr bedient.
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
da es sich um die Unterstützung von illegalem Glücksspiel handelt
Hi!Zitatda es sich um die Unterstützung von illegalem Glücksspiel handelt
Moooooment!
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um unerlaubtes Glückspiel handelt!
Du lebst in SH?
Du hast dort gespielt?
In einem dort lizensierten OC?
Trifft nur eine der Kriterien NICHT zu, dann handelt es sich wohl um unerlaubtes Glückspiel!
Dann folge bitte Teufelszeug Aufzählung.
Sollten die Kriterien allerdings alle zutreffen, dann hast Du "schlechte Karten".
Dass es moralisch nicht korrekt von meiner Seite aus ist sehe ich voll und ganz ein.
wenn man bei Verlust zurückfordert, bei gewinn aber einsteckt
Hi NW!
Da Du ein Chargeback als ein persönliches Versagen - eine persönliche Niederlage ansieht, wirst Du es wohl nie verstehen.
Argumente habe ich Dir bereits genug genannt.Zitatwenn man bei Verlust zurückfordert, bei gewinn aber einsteckt
Diese Aussage ist und bleibt - entschuldige bitte - einfach nur dumm!
Wer gewinnt denn unterm Strich? Wer steckt ein? Wer bietet hier illegal seine "Dienste" an?
Wahrscheinlich steckt einfach nur Neid in Dir? Keine Ahnung ...
Ich wünsche Dir auf jeden Fall eine gute Reise!
Ich finde es einfach nur schade das heutzutage ein handschlag nix mehr zählt, genau wie mit deinem fließenlegen und nicht ,, ich mach mir die welt wiedewidewie sie mir gefällt" .
Man geht ein geschaeft ein, fertig ! Ein handschlag bleibt für mich ein handschlag, mehr ist es nicht.
Genauso wie wenn jemand sagt die fam muss ausziehen weil keine miete
dadurch gezahlt, keine frage.
Hey..
magste das mal erklären was daran rückgrad beweisen soll wenn man bei Verlust zurückfordert, bei gewinn
aber einsteckt ? Oo
und nich ma 1000 versucht und bei gewinn einsteckt bei verlusst nicht zahltDies ist eine haltlose Unterstellung!
das is einfach so..Das ist lediglich ein verbales Aufstampfen mit dem Fuß ... mehr nicht! Es ist Sturheit und Rechthabenwollen!
das is einfach schlecht fürs karma und hat mit chargeback an sichDoch - wir reden hier von Menschen, die ein Chargeback machen wollen ...
überhaupt nix zu tun..
Halte ich nichts von PayPal und casino, ja mein gott dann lass ich auch meine flossen dort weg, was is das denn für ne argumentation. Am ende gewinnt die bank immer, das weiß jd kind.
@ olli : natürlich sollte man seinen stolz im Keller lassen wenn die Familie dafür auf die Straße müssteWohl gemerkt - wir reden hier ausschließlich von der Einstellung ein Chargeback zu machen oder nicht und nicht vom generellen Schutz der Angehörigen! Den setze ich Voraus.
aber ich müsste auch damit leben
Ich finde es halt lachhaft wenn hier leute für 1000€ chargeback machen wollen, what the fuck.. lasst doch die pfoten einfach weg von dem dreck, was ist das bitte für ein ehrver-ständnis..
Zb spendet von über 10k zurück nen hunni an fags für die hilfe hier und dafür dass leute wirklich nachhaltig was dagegen machen
Meine Meinung nach soll Glücksspiel komplett abgeschafften werden. Somit wird sowas nicht entstehen.
Menschen machen Fehler, aber daraus lernt man es nicht zu Wiederholen.
a) hier sind zahlreiche leute die fragen ob sie beim chargeback Auszahlungen abziehen müssen, soll ich dir ein paar zitieren ?
B) ja reden von chargeback, dennoch ist es prinzipiell, sieht man sehr gut daran was dje leute dann bereit sind von ihrem chargeback zu spenden.
soso, wenn ich heute ne bank überfalle kann ich morgen dem richter auch nicht sagen ich lebe im hier und jetzt gestern is vergangheit.
Sämtliche in die ich andere reingezogen habr. Es gibt ja solche armen wichte die das sparschwein drr kinder verzocken, die miete der frau und kinder bla bla..
Hat nix mit Rückgrat zu tun ? Doch mit Rückgrat würde man niemals das kind beklauen die fam auf die Straße bringen bla blub da würde man sich virher trennen, aber will man den leuten hierbei denen es warum auch immer wirklich soweit kam ja nich noch an kopf knallen...
Für mich ist dies keine lebensluege und ich fahre damit sehr gut.
@NW Wer ruhig und gründlich liest, ist klar im Vorteil.
Ich habe verschiedene Fälle erzählt und du suchst dir genau die zwei raus, die sich mies benommen haben. Auf die positiven Verläufe gehst du nicht ein. Hm! Warum eigentlich.
Sowas nennt man selektive Wahrnehmung!
Und dann noch ein Wort zu den Gewinnen: Aus den Spielerkonten (glaub mir, ich kenne viele), lässt sich genau ablesen, ob der Gewinn wieder verzockt wurde. In der Regel ist das so!
LG Ilona
Guten Abend zusammen ;)
Ich bin schon länger "stiller" Mitleser und verfolge diesen Beitrag genau. Leider gab es keine bis kaum eindeutige Antworten zu meiner Frage, zu der ich gleich komme.
Erstmal kurz zu meiner Geschichte.
Mich hat die Sucht leider sehr früh erwischt.
Aktuell bin ich erst 18, fast 19, Jahre jung und bin gerade dabei mein Abitur fertig zu machen.
Mit 16 habe ich dass erste mal Glücksspiel betrieben, damals noch in sehr kleinem und überschaubaren Rahmen mit Cryptowährungs-Casinos (Keinerlei Alterskontrolle, Registrierung o.ä. erforderlich, da anonym). Schon damals habe ich gemerkt dass ich recht anfällig bin und es mir schwer fällt wieder aufzuhören. Trotzdem noch ein überschaubarer Rahmen, auch hinsichtlich des Verlustes.
Das ganze Steigerte sich dann während der Monate und wurde irgendwann immer mehr, bis ich mal bei ca. 300-400€ im Monat angekommen bin, was gerade für so junge Leute wie mich extrem viel Geld ist. Wie gesagt, trotzdem meiner Meinung nach noch nicht "Sucht" damals, aber auf jeden Fall sehr riskantes Spielverhalten.
Kaum wurde ich 18 natürlich direkt eine Kreditkarte beantragt. Diverse Firmen wie zB. Advanzia stellen "frisch 18 Jährigen" absolut problemlos eine Karte aus, auch mit einem 450€ Nebenjob. PayPal hatte ich zudem Zeitpunkt schon 5-6 Jahre :P
Nunja, alles nahm seinen Lauf, bis vor ca. zwei Monaten. Ich habe mich da erstmals in einem bekannten Online-Casino angemeldet.
Etwas Geld eingezahlt, Roulette-Tisch - und natürlich - gewann ich. Und zwar einen wirklich sehr hohen Betrag für mein Alter und meine finanziellen Verhältnisse. Um genau zu sein knapp unter 10´000€. Auszahlung lief über PayPal.
Mit dem Geld dann erstmal einige Schulden beglichen, Urlaub und neuer Computer. Was übrig war natürlich wieder verzockt. Diesmal allerdings in anderen OC´s, bei dem wo ich gewonnen habe habe ich zum Schutz vor mir selber erstmal einen dauerhaften Selbstausschluß gemacht.
Die Sache nahm seinen lauf, ich verzockte mind. wieder 5-6k in diversen Online-Casinos. Was geschah? Anderes OC, wieder gewonnen. Diesmal 7k.
Natürlich, eine Woche später wieder verzockt.
Ich habe einfach total den Bezug zur Realität - und vor allem auch zum Geld verlore (obwohl eigentlich soviel, betrachtete ich es als wertlos...)
Nach dem ganzen OC-Schrott kam dann auch noch die Spielhalle dazu, weil ein Freund meinte "lass mal n 10er reinwerfen". Vorher war ich nie drinne. Danach relativ oft mit hohen Einsätzen.
Aktuell befinde ich mich in der örtlichen Suchtberatung, nehme an einer Gruppentherapie teil (ähnlich AA´s) und habe meinem Umfeld (insb. Eltern & Freunde) davon erzählt.
Mittlerweile sind zwei Kreditkarten von mir (insgesamt 3500€) überzogen und Konten im Dispo.
Dazu kommt die Sache mit PayPal. Habe Lastschriften von einigen Online-Casinos zurückbuchen lassen (ausgenommen natürlich die, die Gewinne an mich ausgeschüttet haben). Nachdem ich mich in die Thematik reingelesen habe ging auch Gestern Vormittag gleich das Einschreiben nach Luxemburg raus. Dementsprechend kann ich das Schreiben leider nicht mehr zurücknehmen. Aktuell ca. 1´600€ im Minus.
Nun habe ich aber Angst dass ich zu vorschnell mit dem Brief war: Ich habe leider nicht berücksichtigt, dass auch 2x hohe Gewinne via PayPal von OC´s ausgeschüttet wurden. Dieses habe ich auf mein Bankkonto ausgezahlt. Das Geld ist natürlich auch wieder ins Spielen gefloßen, allerdings nicht via PayPal (sondern Kreditkarte, Sofort-Überweisungsdienste etc.). Somit habe ich bei PayPal rechnerisch einen höheren Gewinn mit OC´s gemacht, als ich verloren habe.
Die widerrufenen Lastschriften betreffen wie gesagt andere OC´s, nicht diejenigen, die einen Gewinn ausgezahlt haben.
Was sagt ihr dazu? Habt Ihr Erfahrungen wie dass PayPal mit den Gewinnen handhabt?
Angenommen PayPal würde auf die Forderung aus den Rücklastschriften aus irgendeinem Grund nicht verzichten, wäre dass für mich verkraftbar. Diesen Betrag könnte ich innerhalb weniger Monate durch Ferienjobs etc. ausgleichen.
Aber sollte PayPal die Gewinne (stammen ja auch aus den angefochtenen illegalen Glücksspielen) zurückfordern, würde mir dass das Genick brechen.
Ich hoffe Ihr könnt einige Erfahrungen mit mir teilen. Ich würde mich ebenfalls freuen wenn Ihr mir Tipps geben könnt, wie ich langfristig weg vom Spielen bleiben kann. Ich bin ja wie gesagt noch sehr jung und möchte unbedingt komplett aufhören, gerne auch via PM.
Danke
LG
leiderspielsuechtig
Hallo zusammen,
ich hatte hier vor einigen Monaten schon mal geschrieben und wollte einen aktuellen Stand melden.
Die Forderungen von PayPal hatte ich seinerzeit zurück gehen lassen. Per Einschreiben und 3x per Mail hatte ich PayPal den Grund der Rücklastschriften mitgeteilt. Sie hatten es dennoch an ein Inkassobüro weitergeleitet. Hier hatte ich mein Schreiben ebenfalls hingeschickt. Eine Antwort hab ich bis heute nicht. Mein Zugang bei PayPal ist aber mittlerweile auch gesperrt.
Für die MasterCard hab ich das Chargebackverfahren leider nicht durchführen können. Die Bank hatte damit so seine Probleme. Naja, was solls. War ja sowieso meine eigene Dummheit.
Ich habe seit dem einige Maßnahmen getroffen. Unter anderem habe ich eine Software auf meinen Laptop installiert und auch mit ein paar Leuten aus meinem Umfeld über das Problem geredet.
Ich hätte gerne aber noch eine weitere ganz spezielle Maßnahme. Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, gewisse Überweisungen von Vornherein zu verweigern. Spielotheken waren noch nie so meins. Ich hatte aber online immer die Dollarzeichen und das schnelle Geld gesehen, weshalb ich diesem leider verfallen bin.
Deshalb würde ich gerne Folgendes wissen: Ist es möglich, dass meine Bank Überweisungen via Sofortüberweisung etc. zu Casinos oder Sportwetten direkt verweigert?
Vielen Dank!
Viele Grüße :)
Und wenn ich bis 35 Arbeitstage keine Meldung von PP kriege, was soll ich dann tun?
Du hattest also schon einmal eine Forderung, die du per Überweisung ausgeglichen hattest?
Und jetzt ist es eine komplett neue Forderung oder eine zusätzliche Forderung, da die andere auch noch nicht ausgeglichen war?
Schreib doch bitte einmal, von wann die aktuellen Forderungen sind und prüfe, ob du ggfs. noch weiteren Lastschriften widersprechen kannst.
In der Selbsthilfegruppe war ich bereits. Leider hat’s mich irgendwie wieder erwischt :(
Hallo Comcomcom,
willkommen hier im Forum.
Meines Wissens nach gehört Schleswig-Holstein zu dem Bundesland, wo das Spielen in Online Casinos eher "legal" ist. Von daher schätze ich mal, wirst du nur die Möglichkeiten haben, es zurück zuzahlen...
Aber lasse mich gerne eines besseren belehren.
Liebe Grüße
Absender:
XXX
XXX
XXX
An
PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
Per Einschreiben mit Rückschein
Angelegenheit PayPal(Europe) S.á.r.l. et Cie, S.C.A ./. XXXX@XXXXX.de
Aktenzeichen: XXXXXX von KSP
Ihre Mahnung vom XX.XX.2018 über XX.XXX,XX €
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom XX.XX.2018 fordern Sie über die KSP einen Betrag in Höhe von XX.XXX,XX € von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten und Mahnkosten.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand von mir betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Ich konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen nach Rücksprache mir meinen Anwalt konnte ich insgesamt XX.XXX,XX EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust sichern.
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11, BVerwG 8 C 18.16).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.
Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden.
Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollständig widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich dauerhaft aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
28.06.2018
[Meine Addresse]
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2446 Luxembourg
PayPal-Konto: FXXXXXXXXXXXXXX
Ihre E-Mails vom: 20.06.2018 sowie Ihre Abbuchungen zwischen dem 05.06.2018 und 28.06.2018.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die in Ihren E-Mail geltend gemachten Zahlungen betreffen Entgelte für Online-Casinospiele des Glücksspielanbieters XXXX. Ich konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in vierstelliger Höhe tätigen und habe auf Anraten insgesamt 4.000,00 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.
Ihre Forderung weise ich daher in voller Höhe zurück.
Mit freundlichen Grüßen,[...] Anlagen 1: Betroffene Transaktionscodes.
Sehr XXXXX XXXX xxxx XXXX,
Die Abteilung Executive Escalations hat Ihr Schreiben vom 28.06.2018 erhalten.
Wir werden Ihren Fall so schnell wie möglich prüfen und Ihnen eine ausführliche Beantwortung zukommen lassen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Anfragen in der Reihenfolge beantwortet werden, in der sie bei uns eingehen.
Gemäß vereinbarter Richtlinien haben wir bis zu 4 Wochen Zeit, um Ihre Anfrage zu beantworten. Dieser Zeitraum kann auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden, wenn es unsere Untersuchung erforderlich macht. Sollte dies der Fall sein, werden Sie nach Ablauf der Frist von 4 Wochen von uns benachrichtigt werden.
In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gerne unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Bitte geben Sie dabei die interne Bearbeitungsnummer XXXXXX an.
Mit freundlichen Grüßen
[XXX]
Per Email an: XXXXX@XXXX.XX
Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal
Unsere Referenz: XXXXXX
23.07.2018
Sehr XXXXX XXX xxxxx XXXX,
wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal Konto erhalten.
Wir haben Ihr PayPal Konto mit der registrierten Email Adresse XXXXX@XXXX.XX und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:
Wir bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an XXXXCASINOXXXX gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die Beträge dem PayPal Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes PayPal Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Wir erhielten dann Nachricht von Ihrer Bank, dass diese Lastschriftzahlungen storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten.
Die Stornierung der Abbuchungen von dem Bankkonto führte daher zu offenen Forderungen PayPal gegenüber, so dass ein negativer Saldo auf Ihrem PayPal-Konto entstanden ist. Darüber hinaus wurde Ihnen für diese fehlgeschlagenen Lastschriften eine Gebühr gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber PayPal, da die jeweiligen Beträge von PayPal als Zahlungsdienstleister bereits an die Händler weitergereicht worden sind.
Aufgrund dieser Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der Email Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,[...]
Würde Paypal sich das Geld zurückholen wäre die FOrderung wieder bei den OCs.
Daraufhin erhielt ich eine Mail von dem Casino, dass Zahlungen scheinbar zurückgebucht wurden
@ GewinnerNein, mein "Vertrag" wurde ja gekündigt und ich kann auch keinen neuen Account erstellen, da meine Daten ja schon vorhanden sind. Mir kam gerade der Gedanke, dass man evt nach einer Datenschutz Regelung PP "zwingen" könnte meine Daten zu löschen um dann einen neuen Account zu erstellen ^^ .
Hast du dich eigentlich nochmals um dein Paypal Konto bemüht ???
Muss ich mir Sorgen machen?
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Habt ihr Erfahrungen damit, wie die Bank darauf reagiert, wenn sie aufmal über 70 Lastschriften aufgrund illegalen Glückspiels zurückziehen muss?
Ich habe leider viel Geld auch erst auf das Paypal-Konto eingezahlt und davon im Casino eingezahlt, diese kann ich vermutlich nicht geltend machen?
Ich war so eben bei der Sparkasse, die Mitarbeiterin wollte die Lastschriften erst rückbuchen, aber als sie das Volumen und den Grund gehört hat, war sie lange zur Beratung im Nebenraum und möchte das morgen mit dem Chef besprechen... Ich bezweifel, dass mir die Sparkasse entgegen kommt...
Daher kann ich auch solche pauschalen Aussagen wie von Nutella nicht nachvollziehen.
Habe aber auch ein Problem damit wenn sich einer als Oberlehrer ausführt und mein er hätte die Moral gepachtet.
ff) Ausgehend von dem Vorstehenden kann die Klägerin aus abgetretenem Recht weder den Ausgleich der von dem Beklagten bei Online-Casinos getätigten Wetteinsätze verlangen noch die in diesem Zusammenhang von der Zedentin berechneten Transaktionskosten geltend machen.
aa) Dem Beklagten stand gegen die Zedentin ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu.
Ungerechtfertigte Bereicherung
§ 812 BGB - Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. …
Hierauf bestand aufgrund Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot aus § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV gemäß § 134 BGB kein Anspruch aus §§ 670, 675 BGB.
… so dass ein Bereicherungsanspruch des Beklagten gegen die Zedentin in Höhe von insgesamt noch 8.313,50 € besteht.
Hi!
Meines Erachtens ... Ja!
Belese Dich noch mal im AG-München-Urteil ... da stand was wegen der Abtretung an das Inkasso drin ... warte mal ...
Der Beklagte ist der Spieler. die Zedentin das Kreditkarteninstitut und die Klägerin das Inkasso.Zitatff) Ausgehend von dem Vorstehenden kann die Klägerin aus abgetretenem Recht weder den Ausgleich der von dem Beklagten bei Online-Casinos getätigten Wetteinsätze verlangen noch die in diesem Zusammenhang von der Zedentin berechneten Transaktionskosten geltend machen.Zitataa) Dem Beklagten stand gegen die Zedentin ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zu.
Hier der Paragraph:ZitatUngerechtfertigte Bereicherung
§ 812 BGB - Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. …
Weiter ging es im Urteil mit:ZitatHierauf bestand aufgrund Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot aus § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV gemäß § 134 BGB kein Anspruch aus §§ 670, 675 BGB.
Und nach jeder Menge Aufrechnerei:Zitat… so dass ein Bereicherungsanspruch des Beklagten gegen die Zedentin in Höhe von insgesamt noch 8.313,50 € besteht.
Von daher würde ich sagen ... ja, es kann nicht schaden einen Anwalt zu kontaktieren.
Derzeit kein Angebot auf Grundlage dieser Lizenz.
Im Anhang einmal der Chatverlauf:
35 cc) Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012 ist auch mit Unionsrecht vereinbar. Es schränkt zwar die durch Art. 56 f. AEUV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern ein, die - wie die Klägerin - ihren Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben und ihre Dienstleistungen im Bundesgebiet erbringen wollen. Diese Beschränkung ist aber gerechtfertigt, weil sie auch im unionsrechtlichen Sinne verhältnismäßig und insbesondere geeignet ist, zur Erreichung der mit ihr verfolgten Gemeinwohlzwecke in systematischer und kohärenter Weise beizutragen.
36 Es ist grundsätzlich Sache des Mitgliedstaates, das nationale Schutzniveau in Bezug auf Glücksspiele selbst zu bestimmen und die Erforderlichkeit einzelner Maßnahmen zu beurteilen (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07, a.a.O., Markus Stoß - und - C-46/08, a.a.O., Carmen Media -). Die staatlichen Stellen verfügen im besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein ausreichendes Ermessen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-390/12 [ECLI:EU:C:2014:281], Pfleger -). Gleichwohl obliegt es dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände darzulegen, anhand derer dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07, a.a.O., Markus Stoß - Rn. 71, vom 15. September 2011 - C-347/09 [ECLI:EU:C:2011:582], Dickinger/Ömer - Rn. 54 und vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -). Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:EU:C:2017:452], Online Games -).
Hallo,
ich habe auch in den letzten 2 Monaten exzessiv gespielt und dabei einiges verloren (50,000+).
Die Zahlungen über PayPal habe ich bereits zurückholen können.
Nun habe ich über meine Kreditkarte noch ca. 18.000 Euro offen und meiner Bank mitgeteilt,
sie soll bitte eine Reklamation erfassen und die Zahlungen zurückholen.
Allerdings wehrt sich meine Bank und sagt, dass ich ja auch Gewinne verbucht hätte auf der Kreditkarte
und ich müsste zivilrechtlich klagen. Außerdem hätte ich die Zahlungen freigegeben und es wäre nicht
die feine englische Art, nun die Zahlungen zurückzubuchen. Waren richtig unfreundlich, obwohl ich schon
seit 20 Jahren dort Kunde bin.
Ist das so korrekt? Die Abbuchungen sind alle aus September 2018.
Besten Dank vorab
Deine Bank hat insofern recht, dass Du Dich nicht bereichern darfst - es gilt das Bereicherungsverbot.
Gewinne und Verluste in einem OC musst Du gegenrechnen - nicht aber komplett über die Kreditkarte.
Hi!
Dann darfst Du auch nur die 6.000 - sofern es sich alles auf ein OC bezieht - rückbuchen.
Nein, Du brauchst Ilona nicht anschreiben ... momentan hat sie Arbeit bis über beide Ohren.
Rufe die Hotline an, deren Nummer sie hier veröffentlicht hat.
Zur Frage der Sperrung - schaue in die AGB. Dort wird der Passus existieren. So wird Deine Frage, ob sie das dürfen, wahrscheinlich mit Ja beantwortet werden.
Die 3 % Gebühr würde vor Gericht nur für Dich sprechen ... aber all das nur, wenn es sich tatsächlich um unerlaubtes Glückspiel handelt!
;)der war gut
Hi Jungs!
Ich muss sagen, Ihr seht mich hier staunen ...
Anstatt "Eure" Hilfe anzubieten, lasst Ihr die Gute im Regen stehen ... hmmmmmmm ...
So langsam wird es echt lächerlich.
Wie im Kindergarten.
Ihr seit doch alle Erwachse Menschen oder ????
Da bin ich ganz deiner Meinung, total kindisch. Wenn jemand eine für ihn ernste Frage, mit den Worten " klinglingling, Olli du hast Kundschaft, als Antwort bekommt, finde ich das unterstes Niveau. Die Hilfesuchenden User, sollten in Ihrer Not oder Anfragen nicht veralbert werden ,nur weil man anderer Meinung über CB ist. Rainer ich habe dir z.b auch schon mal gesagt,wenn man zu irgend etwas nichts Beitragen kann oder was nettes schreiben kann,dann sollte man sich
einfach geschlossen halten und nicht den Pausenclown spielen, darüber mögen vereinzelte wohl welche lachen, aber die Mehrheit bestimmt nicht.
Danke und schönen Abend
@ Barbabella
In diesem Threat wurde alles schon mehrmals alles geschrieben.
Hier sind auch die Anschreiben gepostet worden und auch die unterschiedlichen Meinungen zu diesem Thema.
Du wirst dir leider die mühe machen müssen dich durch diesen Threat zu arbeiten.
Wäre trotzdem schön wenn du etwas mehr von dir erzählen würdest.
Gruß
Marco
@ nutella
Das meinte ich nicht …. Ich meinet dieses Olli du hast Kundschaft ????
Wenn Ihr ein Problem mit Ihm hat macht das doch untereinander aus und nicht auf dem Rücken von anderen.
und zweitens eingesehen habe, dass das nicht die Lösung meines Problems sein kann
Guten Morgen!Zitatund zweitens eingesehen habe, dass das nicht die Lösung meines Problems sein kann
Belese Dich bitte in diesem Thread. Die Antworten, die Du suchst, stehen hier bereits.
Allerdings stehen hier auch Lösungen Deines Problems, die Du bisher noch nicht auf dem Schirm hast.
Wirst Du sie finden?
Hi MC!
Na dann - herzlichen Glückwunsch!
Auf Grund Deiner vorangegangenen Mail möchte ich aber noch einmal fragen:
Was ist denn, wenn Du die momentan negativ zu Buche schlagenden Rückbuchungen herausrechnest?
(Wahrscheinlich auch die Gebühr für die fehlgeshlagenen Abbuchungen...)
Bist Du dann im Plus oder im Minus?
Wird Dir das Plus noch ausgezahlt oder musst Du das Minus noch ausgleichen?
Darüber haben wir hier noch nie gesprochen. Wenn Du mehr erfährst, schreibe es bitte hier herein.
Herzlichen Glückwunsch,
siehe es als letzten Warnschuss und als Lehre.
Herzlichen Glückwunsch,
siehe es als letzten Warnschuss und als Lehre.
Vielen Dank.
Das sehe ich auf jeden Fall. Ist zwar nur die Hälfte meiner Verluste, aber immerhin etwas.
Hallo Ilona, könnte ich bitte ihre Telefonnummer haben? Habe einen dringenden Fall.
Hallo Ilona,
das mit der Verjährung ist nach wie vor die Aussage vom Anwalt, die noch bestand hat, er will auch abwarten, was bei den aktuell zwei laufenden Fällen seiner Kanzlei gegen PayPal rauskommt und mir dann ggf. zur Klage raten.
Ich habe seitdem ich gestern allerdings die Schreiben von meiner Bank und PayPal bekommen habe, keinerlei Hoffnung mehr dagegen anzukommen.
Habe diese auch an meinen Anwalt weiter geleitet und bis dato kam auch keine Antwort.
Entschuldigung für dass ganze hin und her, ich war auch erst positiv gestimmt, gerade was die aktuellen Transaktionen via PayPal betraf, die wurde am 23 Oktober geschlossen und es stand drin, dass es der eingezahlten Zahlungsquelle wieder gut geschrieben wird, dies ist aber wie du merkst nicht der Fall, deswegen das auf und ab.
Und Schreiben sind drei Stück rausgegangen an Kreditkarteninstitut, Bank und PayPal, keiner lässt sich auf ein Chargeback ein und mein Anwalt meinte schon bei der Ablehnung vom Kreditkarteninstitut, er rät ab gegen Banken vorzugehen sondern will sich nur auf PayPal beschränken, warum auch immer...
Ich für meinen Teil, wollte mit meinen Post nur sagen, dass ich es aufgebe an das Geld oder auch an Teile davon zu kommen, aufgrund der besagten Schreiben gestern.
Die Anwälte bzw der Anwalt selbst ist letzendlich auch nur darauf aus sein eigenes Geld daran zu verdienen, und weniger zu helfen. Denke nicht, dass die Chancen da gut stehen (sieht man auch daran, dass die Schreiben alle von mir raus gingen und er bis dato gar nicht aktiv war).
Deswegen Glückwunsch an alle die mit Ihrer Bank erfolgreich waren.
Gruß
Bitte Ilona klärt die Leute richtig auf.
@Reiner
Du weißt aber hoffentlich schon dass ich auf eurer Seite stehe? Wollte einfach nur jeden warnen. Bitte unterstell mir nichts böses.
die dann wahrscheinlich auch nicht in Deutschland stattfinden würde?
Kann ich das Geld wieder zurück buchen lassen und wenn ja wie funktioniert das ?
@ Downunder:
Wie hast du das gemacht mit den Kreditkartenrückbuchungen?
Meine Bank macht das nicht (s. vorheriger Post)
Mit großem Bedauern teilen wir Ihnen hiermit mit, dass PayPal sich zeitnah aus dem deutschen Online Casino und Poker Markt zurückzieht. Somit werden mit PayPal leider keine Transaktionen mehr möglich sein.
Betroffen von den Änderungen sind alle deutschen Online Casinos.
Und....Aufgrund einer Änderung der Richtlinien bei PayPal können wir ab Dienstag, den 1. Januar 2019 keine PayPal-Einzahlungen von Kunden aus Deutschland mehr annehmen.
Also nix mehr Dingdong ;)
Na Gott sei Dank.. OC Einzahlungen werden endlich erschwert und Chargeback steht hier nicht mehr im Vordergrund..
Meine aktive Präventivarbeit an meinem Spielverhalten führt mich tatsächlich zu einer Möglichkeit mein Geld zurückzubekommen? Da soll nochmal jemand sagen es lohnt sich nicht seine Probleme anzugehen!
Vorab: Ich bin 26 Jahre alt, wohne in Hessen und habe auch aus Hessen gespielt.Und was für Spiele waren es?
PayPal-EinzahlungÜber Kreditkarte oder Verknüpfung mit Giro-Konto?
Die gesamten Verluste der letzten 13 Monate entfallen auf 8 Anbieter bei denen ich Aus- und Einzahlungen getätigt habe, jedoch jeweils unter dem Strich im Minus bin.Auf Grund des Bereicherungsverbotes musst Du die Gewinne von den Verlusten je Anbieter abziehen. (s. Urteilsbegründung AG Münschen)
Als erstes würde ich über mein Online Banking die Lastschriften der letzten 8 Wochen von PayPal zurückbuchen lassen.Wenn bei Dir PayPal mit dem Giro-Konto verknüpft ist, dann nimm Deine Liste und gehe damit zu Deiner Bank.
2. Direkt im Anschluss ins PayPal Konto einloggen und das Lastschriftmandat entziehen.Jawohl ...
Reeckmann Brief von 2017Herr RA Reekmann weisst selbst darauf hin, dass jeder Rückbuchungsfall ein Einzelfall ist und man sich anwaltlich beraten lassen sollte.
dass sich die meisten Banken dagegen sträubenNicht die Banken - die Kreditkarteninstitute.
ich habe jedoch wirklich keinerlei Vorstellung von welchen Dimensionen wir hier sprechen.Ich auch nicht ... :)
Die Hotline anzurufen ist eine gute Idee.
Hier kannst Du Dir alles von der Seele reden und schon einmal versuchen abzuwägen, was für Deine Genesung der beste Weg wäre.
Ab 10 Uhr ist die Hotline zu erreichen ...
Und was für Spiele waren es?
Über Kreditkarte oder Verknüpfung mit Giro-Konto?
Das ist mir noch nicht ganz klar. Es gibt ja auch Mischvarianten ...
Auf Grund des Bereicherungsverbotes musst Du die Gewinne von den Verlusten je Anbieter abziehen. (s. Urteilsbegründung AG Münschen)
Wenn bei Dir PayPal mit dem Giro-Konto verknüpft ist, dann nimm Deine Liste und gehe damit zu Deiner Bank.
Dann kannst Du sie direkt für die 13 Monate "mit Begründung" rückbuchen lassen.
Nicht die Banken - die Kreditkarteninstitute.
Ich auch nicht ... :)
Hallo Martin..
Chargeback ist aber nicht die Wunderpille.. Geld zurück und dann spielfrei oder gar Genesen.. Dir ist sicher bewusst noch wesentlich mehr dagegen zu unternehmen..
Vielleicht ist hier schon etwas für Dich dabei nebst der Geldangelegenheit auch etwas für Dich selbst zu tun..
http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3167.0
§ 762 BGB
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.
Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb
zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Kann das Casino auch klagen?Dazu schauen wir uns die Rechtslage an:
§ 762 BGB
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.
Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
§ 134 BGB:
Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.
oder man einen Eintrag in die Schufa bekommen hat?Da die Forderungen nichtig sind, darf auch kein Schufa-Eintrag erfolgen - dies wäre rechtswidrig.
Gab es hier auch schon mal einen Fall dass Paypal geklagt hatIndem Du die Rückbuchungen veranlasst hast, steht nun zunächst erst einmal eine Forderung von PP an Dich im Raume.
Meint ihr es reicht dieses Schreiben von Lenné oder sollte man doch lieber sicher gehen und einen von seiner Kanzlei einschalten?Die Forderungsabwehr betreibst Du inhaltlich mit diesem Schreiben oder dem des RA Reekmann aus 2017.
Habe aber für die letzten 8 Wochen auch die Lastschrift von Paypal zuruckgebucht
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.Herzlichen Glückwunsch! Du hast den Forderungsverzicht erhalten und die Sache ist damit erledigt!
am besten mal nachfragen evtl auch via Anruf ,nur nichts falsches sagen lediglich fragen wie es mit der bearbeitung aussieht ...Nein - niemals anrufen! Weisst Du denn so genau, was Du alles Falsches von Dir geben kannst?
Naja gut aber sie sagten ja indirekt für die rückbuchungen fallen gebühren an daher bin ich mir halt nicht sicher ob es eine ist oder nicht ... ich bin halt ein bisschen stutzig und habe jetzt nochmal kurz gefragt was mir dies nun sagen soll ...
Hey,die Mail habe ich auch bekommen,hast du schon einen Brief zu paypal geschickt?Ohne Forderungsabwehr wird es wohl kaum einen Forderungsverzicht geben.
Ich habe seit dem Februar mit Online Casino Spielen begonnen, zu 99& war es Blackjack.Und der Rest? Gehörten Wetten auch zum letzten 1 %?
Soll ich nun einfach die "alten" Verluste mit den Paypal Einzahlungen von vor 7 Wochen verrechnen?Das wäre ein Frage an Frau Knigge - schaue mal unter "Aktuelles und Termine" nach - da stehen die Kontaktdaten.
oder es bei diesem Anbieter einfach beruhen lassen?
als kurze Notiz: Ich bin seit 6,5 Wochen spielfrei...Das freut mich zu hören.
.. und wenn ich ehrlich bin schäme ich mich zur Bank zu gehen und zu sagen dass sie das alles aufgrund meiner Spielsucht zurückbuchen sollen
ohne irgendwelche Nachteile für mich ausgeht..Wenn Du rein über PayPal eingezahlt hast, dann entstehen Dir keinerlei Nachteile.
Hab jetzt für Donnerstag einen telefontermin bei der Kanzlei Lenne ausgemacht, so wie ich das hier gelesen habe waren die Ausgänge mit anwaltliche Hilfe besser oder täusche ich mich?Ich würde nicht sagen "besser" ... eher rechtsicherer.
Wie wir Ihnen bereits bestätigt haben, wurde die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto eingestellt.
Wie gehe ich mit Lastschriften von Paypal vor die davor waren.Du gehst höchstpersönlich zu Deiner Bank und gibst dort die Lieste aller Buchungen an, die Du zurückgebucht haben möchtest.
Ich selber bin früh Berentet Rente von 790€ ohne jeglichen zuverdienst kann mir also keinen Anwalt leisten,.Rufe mal Frau RA Knigge an - ihre Kontaktdaten findest Du unter "Aktuelles und Termine". Die Beratung ist kostenfrei.
Ist ein Anwalt dringend erforderlich?
Ich werde nach der ganzen PP-Aktion mich mit dem Thema Spielsucht nochmal auseinander setzen.Mache das auch bitte - sei Du es Dir wert Dich mit dem Thema auseinander zu setzen.
Die Bank muss die Rückbuchungen vornehmen. Da sollte sich der Filialleiter mal einen Rechtsbeistand organisieren.
Dazu liefere Ihnen schriftlich die Begründungen, die für die 13 Monate von Nöten sind.
Wenn sie sich weigern, verletzen sie die vertraglichen Pflichten Dir gegenüber und wirken durch ihre Weigerung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspieles mit - was verboten ist!
Ich weise hier auf die Urteilsbegründung des AG München hin:
http://reeckmann.blogspot.com/2018/07/kreditkarteneinsatz-casinospiele.html?m=1
Bei Kreditkarten sind es ebenso die 13 Monate, nehme ich an?Das steht so in der Zahlungsdiensterichtlinie.
Grundsätzlich beträgt ja Verjährung für die Förderung 3 Jahre.? ? ?
Die Paypal Rückbuchungen sind möglich, aber mit Anwalt bist du hier gut beraten. Im Fall, dass die Bank Probleme macht.
@Teufelszeug gute Worte! Schön zusammengefasst!
Habe vor ca 4 Wochen mit Online casinos angefangen.... in Kombination mit ...
War mein letztes Geld...
Was ist wenn die Bank sagt warum?
So sollte also auch kein Inkassounternehmen beauftragt werden oder?Korrekt - PayPal spart sich diese Kosten bisher.
und meine Frau sollte das nicht mitkriegen.
Ja die Lügen und alles drumherum sind zu viel geworden. Aber ich mache das, damit ich sie nicht mit runter ziehe. Ich habe die Scheiße gebaut also muss ich selber sie auch wieder auslöffeln, das bin ich ihr aufjedenfall schuldig.
Eine Suchtberatung werde ich auf jedenfall in Erwägung ziehensollte ich doch noch auch nur einmal noch das Gefühl verspüren da Geld zu verschenken.
Bis jetzt habe ich noch nichts gelesen, dass Paypal geklagt hat oder das Geld zuruckerlangt hat. Hoffe ich bin nicht der erste..
Kann es auch sein, dass eine Bank sagt nein diese Ruxkbuchungen der letzten 8 Wochen werden wir nicht machen?Innerhalb der letzten 8 Wochen brauchst Du keinerlei Begründungen für eine Rückbuchung angeben.
Da ging es um die Postbank, die dann sogar gesagt hat dass sie Strafanzeigen stellen wird etc. Kann sowas passieren?Der Schuss könnte durchaus nach hinten für die Postbank los gehen. Bei einer gleichzeitigen Weigerung der Rückbuchung machen sie sich strafbar wegen Beteiligung im Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels - sofern Du eine entsprechende Argumentation ihnen zugestellt hast.
Gibt es Tipps im Bezug auf den Besuch bei der Bank werde auf jeden Fall sagen das ich zusätzlich einen Anwalt einschalten werde...
Es reicht jetzt. Wenn ich schon so verloren habe dann sollen diese dummen Casinos auch nichts davon haben.
@IngRolf
Ich verfüge selbst über kein PP-Konto - kenne mich also mit den Abläufen dort nicht aus.
Kannst Du Deine Bank nicht informieren, dass diese hinterlegten Vorgänge erst gar nicht abgebucht werden?
LG Ikona
Ich war und bin immer auf der Suche nach der Antwort, warum ich das getan habe. Aber auch die Beraterin sagt, dass es darauf nicht immer eine Antwort geben muss.
Würden gewisse Zahlungsdienstleister diese Zahlungen nicht möglich machen, würde die Gefahr der Spielsucht nicht so hoch sein.Diesen Ansatz hat auch das AG München verfolgt in seinem Urteil gegen ein Kreditkarteninstitut.
Schreiben an Paypal hab ich selbst verfasst, jedoch das 0815 Schreiben erhalten, dass ich Zahlungen selbst ausgeführt hätte.
Es wurde nicht darauf eingegangen, dass es sich um illegale Anbieter handelt.
Das Problem ist, dass ich kein Minus auf dem Paypal Konto habe. Deshalb ist es kaum möglich hier eine Zahlung zu erhalten.
Der Rest von 24000 Euro wurde über Kreditkarte bezahlt.
Hier habe ich über Glücksspielhelden versucht das Geld bei meiner damalingen Hausbank ING DiBa zurückzufordern.
Jedoch ohne Erfolg.
Die würden es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen lassen.
Hierbei würden mir Kosten von etwa 7000 Euro entstehen.
Schließlich sind die 8 Wochen ja schon lange verstrichen.Du hast 13 Monate Zeit - mit entsprechender Begründung - das Geld über die Bank rückbuchen zu lassen.
Eine weitere Erfahrung die ich gemacht habe ist das Vorlegen des Urteils vom AG München aus dem Dezember.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Hallo Peter!!! Dazu brauchst DU keinen Anwalt!!! Mach das alleine! Lastschriften sind zurück? Dann sofort Brief an Paypal nach Luxembourg und das Thema ist erledigt.
Aktueller Stand: 2900€ aus Buchungen zurückholen können. Dank den idioten von Mitarbeiter bei der bank muss ich auf weitere 1400€ verzichten, die an Quasargaming geflossen sind. Aktuell waren es 7Wochen und 6 Tage an dem Samstag an dem ich bei der Bank war um alles zu stonieren. Doch der Mitarbeiter meinte " es sind über 8 Wochen und somit zu spät". Erst als ich Zuhause war habe ich nachgesehen und festgestellt, dass die Frist garnicht um war. Am Montag darauf war es natürlich zu spät. :( . Bis Heute bin ich bei Paypal nicht im minus - Komisch. Ich werde auf Paypals Reaktion warten und dann erst den Brief losschicken
LG
Nimm das Lenne schreiben und beantrage bei deiner Bank schriftlich die Rückbuchung der letzten 13 Monate und mache eine Auflistung um welche Buchungen es sich handelt. Hab das vor einer Woche beantragt aber noch keine Rückmeldung. Es befindet sich aber in Bearbeitung.
Dass das Casino mit der 8 sich zurück zieht wäre ein erster Erfolg. Dort habe ich einige Stunden verbracht und einen 5 stelligen Geldbetrag gelassen.
Wo genau findet man das Lenne-Schreiben?
Gilt das auch für Sportwetten?
Hi!ZitatWo genau findet man das Lenne-Schreiben?
Auf seiner Homepage kannst Du es Dir bestellen - kostenlos!ZitatGilt das auch für Sportwetten?
Nein!
Wie wäre es, wenn Du Dich erst einmal hier im Forum einliest?
Diese Zeit hätte man sich sparen können und die Adresse direkt posten können, allein aus dem Grund, dass es zu keinen Missverständnissen kommt.
Also anhand deine Antwort kann ich ausgehen, dass ich KEINE Chance habe wenn es sich dabei um Sportwetten gehandelt hat?? Korrekt?
Wie weiß denn zb Paypal ob es Sportwetten waren und keine Slots oder so?Wenn Du die Absicht hast verwettetes Geld unter dem Schein Slots gespielt zu haben zurück zu holen, dann ist das ein Betrug, sofern das Wetten legal war!
Wie weiß denn zb Paypal ob es Sportwetten waren und keine Slots oder so?Eben ... wer weiss den schpn, wie PP die Kontakte zu den OCs unterhält?
Ich bin immer gerne bereit Hilfestellung zu geben - aber ich erwarte auch Eigeninitiative und den Hauch von Eigenverantwortung!
Punkt 2 ... Spieler sind oftmals Perfektionisten - sie möchten aber immer alles schnell und sofort haben - und das natürlich nur von Anderen.
Hi!
Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens.
Wenn sie nun über die Unrechtmäßigkeit der Zahlungsvorgänge durch Dich wissen, beteiligen sie sich am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels.
Natürlich ist der Rechtsstreit im Urteil des AG München zwischen einem Spieler und einem Inkasso, an welches ein Kreditkartenunternehmen die Forderung abgetreten hatte, jedoch ist die Begründung des Urteils sehr wohl auch für die Sparkasse von Belang.
Tja, was macht man, wenn einem Unrecht geschieht? Man streitet vor Gericht zwecks Durchsetzung seines Rechtes.
Dieser Weg steht Dir offen - ob Du ihn beschreiten möchtest, das steht auf einem anderen Blatt.
PayPal hat in allen Fällen ein erteiltes Lastschriftmandat, ist es anders habt Ihr sicher leichtes Spiel.
Kurz mal etwas zu elektronischen Lastschriftmandaten, was ich fand. Prinzipiell muss Paypal quasi meine handschriftliche Unterschrift vorweisen, das können sie aber nicht und geben dann der Bank vllt keine Antwort. Was diese dann macht kann ich nicht sagen, da ich keine Erfahrung habe. Vielleicht ja jemand von euch?
Ja super und dann geht sie ab zur Polizei :-\ weil sie dennoch den Betrugsverdacht gegen einen selbst hegt. Das ist doch auch Mist!?
grosse Konzerne haben immer andere Rechte.
Da PayPal nur mit Lastschriftmandat Zahlungen veranlaßt braucht es logischerweise keine Unterschrift.
@pipilotta aus welchem Bundesland kommst du?Hallo Anna,aus NRW komme ich.
...falls ich das wirklich schaffe dan löse ich komplett alles auf mein Konto bei Bwin bei PayPal und mache ein neues Bankkonto und tu mich überall Sperren lassen geh zur Suchthilfe und versuche endlich wieder mein Leben zu genießen...Und wenn du es nicht schaffst?
Für mich die offene Frage - die hier auch schon gestellt wurde - aber noch keine Lösung diesbezüglich geschrieben wurde (vielleicht git es die Lösung (noch) gar nicht, aber ich versuche es noch mal). Hat jemand schon erfolgreich Kreditkartenzahlungen zurückbuchen können? Es geht um Zahlungen die direkt über die KK an den Anbieter gingen und um Zahlungen die über Paypal (Zahlungsmittel KK) an den Anbieter gingen. Wenn ja, würde ich mich über das Teilen der Erfahrung bzw. Optionen freuen. Danke vorab
Soll ich an das Telefon gehen? Bzw. was soll ich sagen?
Die letzten 8 Wochen selber über Online-Banking und habe meine Bank beauftragt, die letzten 13 Monate zurück zu holen.
Soll ich den Brief nochmal unterschrieben versenden?Die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Paypal macht aber momentan irgendwie gar nix. Nicht mal ein Anruf.Andererseits scheinen sie Deine Mail ja schon im System zu haben und sehen keine Aussicht auf Erfolg, wenn sie Dich per Mail oder Telefon bombardieren.
ich steh dazu dass ich gespielt habe, auch in meinem umfeld, damit hab ich kein problem, verleugne sowas nicht. aber da das rechtsgeschäft zwischen mir und paypal/casino gegen das deutsche gesetzt verstoßt ist es ja nichtig und bedeutet für mich, dass diese lastschriften nicht autorisiert sind, da sie hätten nie statt finden dürfen, oder lieg ich falsch?
@einfachmalda,
wie kommst Du bloß auf sowas, PayPal ist doch keine Therapieeinrichtung.
Seit 2008 gilt in Deutschland mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-
Holstein das verfassungsrecht- und unionsrechtkonforme
Onlineglücksspielverbot, § 4 Abs. 4 GlüStV 2008/2012.
Das Gesetz mit der Pflicht such dann mal raus.
Weil ja der dealer das ganze auch als Kokain verkauft deklariert.. ;)
Aus dem Grund hat sich Paypal was OC betreffend aus dem deutschen Markt zurück gezogen was auch gut ist..
Glaubst Du das wirklich?
Und PayPal bleibt auf den miesen sitzen.
Herr lass Hirn Regnen...
Du mein Freund solltest Dir nicht soviel Gedanken über meine Worte machen. Nach meiner Juristen Meinung hast Du hier öffentlich zu einer Straftat aufgerufen, ist nicht so Klug fürchte ich, aber was weiß ich schon.
ich habe zu absolut gar nichts aufgerufen, da ich nur meine meinung zu gewissen punkten geäußert habe.
Hallo Zusammen,
ich komm mal wieder zurück auf ein extrems lästiges Thema :D
Wuuuhu Chargeback.
Ich überlege mittlerweile schon so lange, ob ich es machen soll oder nicht - das es es sich ohnehin fast nicht mehr lohnt.
Als ich meine Übersicht erstellte ist mir dann folgendes aufgefallen, was potenziell auch für andere von Interesse sein könnte.
Ich habe via Paypal-Lastschrift 25 Einzahlungen â 50 Euro getätigt. --> 1250 €
Ich habe via Kreditkarte weitere 50 Einzahlungen â 50 Euro getätigt --> 2500 €
Ich habe ALLE Gewinne, die ich einfahre über Paypal auszahlen lassen, völlig egal ob die Einzahlung via KK oder PP ging.
Auszahlen habe ich mir 3 * 400 Euro gelassen.
Ich weis, ich darf mich nicht Bereichern an Glücksspiel. Darf ich für meinen Chargeback, damit ich mich persönlich nicht bereichert habe nun 1250 zurückholen, weil ich trotzdem dann im Minus hänge? Oder lediglich 50 Euro - obwohl die Auszahlungen meist Folge von KK-Einzahlungen gewesen sind?
Tut mir leid damit wieder anzufangen.
Übrigens hat PP jetzt knapp 2 Wochen später, die Lastschriften bei mir abgebucht - das hat tatsächlich einfach ungewohnt lange gedauert.
Liebe Grüße,
Gurke :P
Edith sagt:
Natürlich auch mit dem Hintergrund die 13 Monate davor auch noch anzugehen. Dann ist das Delta ohnehin um einges größer.....
Wenn ich jedoch meinen "Gerechtigkeitssinn" zu Rate ziehe, dann müsste ich Gewinne und Verluste bei "einem Casino" gegenrechnen - egal welche Zahlungsdienstleister ich in Anspruch genommen habe.
Wenn ich also bei A einzahle und mit B auszahle, dann würde ich mich bereichern, wenn ich B außer acht lasse.
Hi B4N!
Ich finde, dass das der falsche Ansatz ist : nicht nur bis an die Grenzen des Erlaubten gehen, sondern sie überschreiten und dann warten, dass man erwischt wird.
Das ist zocken ...
Es ist sicher nicht "fair" Verluste vor den Fristen einfach abhaken zu müssen. Auch vorab war das Glückspiel bereits unerlaubt.
Das sollte uns aber nicht daran hindern unsere Werte über den Haufen zu schmeissen.
Schafft ihr auch was..? 8)
@Nutella
Jaaa, wir verzocken unser Geld 😂😂
Hallo an alle,
einmal herzlichen Dank für alle die hier helfen und unterstützen.
Ich lese seit November hier mit und habe auch im Dezember einen Chargeback vollzogen und auch heute den Brief an Paypal rausgeschickt.
Ich habe auch letzten Freitag eine E-Mail vom Inkasso Ksp mit der ersten Mahnung bekommen. Wie verfahre ich da jetzt weiter? Auch denselben Brief oder E-Mail an
den KSP senden oder erstmal auf die Reaktion von Paypal abwarten. Und wenn ich denen was zusenden soll, sollte ich dann auch darauf verweisen das ich
den selben Brief bereits an Paypal gesendet habe?
Noch etwas zu mir, ich bin quasi mit der Spielsucht in der Familie aufgewachsen.
Ich habe eigentlich immer verantwortungsvoll gespielt und habe mich dann im Jahr 2016 zum sogenannten Chaser entwickelt und circa 3000€ verspielt.
Als Student hat mich das in ziemliche Probleme verwickelt und ich habe auch die Familie und Freundin involviert. Damals habe ich mich dann in jeglichen
Casinos sperren lassen und habe bis 2018 auch nicht mehr gespielt. Im Jahr 2018 habe ich dann mit einem Kumpel zusammen immer mal für 20€ zusammen gespielt
über seinen Account, so das ich keine Kontrolle über die Einzahlung hatte, bis ich mich dann durch die Fernseher Werbung über Wunderino angemeldet habe um
mal für 10€ den Bonus zu verspielen zum spaß, leider hat mich das dann wieder verleitet mehr Einzuzahlen und zu chasen bis ich dann 900€ wieder verzockt hatte.
Ich habe wieder mich sperren lassen in dem Casino und auch allen anderen. Meine Freundin weiß von dem Rückfall bescheid und ich bin dann durch ein Youtube
Video worum es geht das die Online-Casinos in der Fernseher Werbung illegal sind auf dieses Forum
gestoßen und haben den Chargeback vollzogen.
Ich finde es auch unglaublich das soetwas im deutschen Fernsehen geduldet wird und es auch uns Spielsüchtigen die auch abstand nehmen möchten
das Thema immer wieder unter die Nase gerieben wird beim Fernseher schauen.
Ich hoffe das es mit dem Chargeback klappt und ich mit dem Thema Casino entgültig abschließen kann.
Hi,
meine Bank hat gerade Post vom Anwalt bekommen, wegen der Lastschriften der letzten 13 Monaten. Mal sehen, was passiert.
Was ich komisch finde: Ich kann mich noch immer in meinen PayPal Account einloggen und hab auch noch ein Minus von 74.755€ ist das normal?
Soweit mir bekannt reicht auch ein Aufenthalt in SH damit das legal ist.
„Denn gemäß § 3 Abs. 9 Sätze 3 und 4 GlSpielG SH ist bei Online-Glücksspielen Ort des Vertriebs der Ort, wo der Spieler seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.“ (OVG NRW Urt. v. 25.02.2014 - 13 A 2018/11 -)
Durch das Lesen hier im Forum hab ich mich richtig intensiv mit mir beschäftigt.
Wenn ich das versuche finde ich einfach nicht die richtigen Worte.
Was bedeutet der anhaltende Schwebezustand für Glücksspielanbieter, die bereits über eine Lizenz in Schleswig-Holstein verfügen?
Die im Jahr 2012 vom Land Schleswig-Holstein vergebenen Lizenzen, die eine Gültigkeit von sechs Jahren hatten, sind zum Jahresende 2018 offiziell ausgelaufen. Bis auf Weiteres hat das Land jedoch allen bisher lizenzierten Anbietern eine Übergangslösung in Form eines sogenannten Verwaltungsakts angeboten. Das heißt, die bereits vergebenen Lizenzen behalten weiter ihre Gültigkeit.
Habe heute mein Forderungsverzicht von Paypal bekommen 😊🙏🏻 Bin so happy und schon seit dem 07.01 spielfrei!!
Hallo Gleichgesinnte
Habe mich heute morgen direkt mit meinem bankberater auseinander gesetzt, die erfolgten Abbuchungen nur weil die Kreditkarte dort mal Zahlungsmittel war sollten rechtswidrig sein. Er hat zusammen mit mir ein Formular für Kreditkartenbetrug ausgefüllt, jetzt muss ich nur noch eine Anzeige bei der Polizei machen. Habe dies auch vor.
Meint ihr das verläuft im Sande? Bin mal gespannt was die Polizei dazu sagt, das Geld sollte ich aber wieder erhalten, bzw. die Abbuchungen rückgängig gemacht werden, so die Aussage meines Beraters bei der Bank
Kann nur sagen ich bin froh dass ich da echt einen guten erwischt habe, der kümmert sich teilweise echt gut darum
Ich rufe da aber nicht an, was sagt ihr?
und mit meinem bankberater besprochen hatte sind es ja unauthorisierte Abbuchungen gewesen, wenn ich bei zB Amazon mal mit Kreditkarte bezahlt habe und danach wieder auf Rechnung kaufe dann buchen Sie ja auch nicht von der Kreditkarte ab, weil es nur durch die Zustimmung beim einmaligen Kauf die authörisierung für eben diese Zahlung/en erfolgte
Das ist wohl eher ein Luxusproblem. :)Das wurde mir ja zum Verhängnis
Mein Brief ist auch seit heute Nacht in Frankfurt, mein PP Konto jedoch nur 10€ im Minus. Mal sehen wann das noch alles kommt. Wann hast du denn die Rückbuchungen getätigt?
Hallo XX XX!
Bitte helfen Sie uns dabei, Ihr PayPal-Konto wieder in Ordnung zu bringen.
Bis dahin haben wir den Zugang zu Ihrem PayPal-Konto vorübergehend
eingeschränkt.
Wo liegt das Problem?
Uns ist kürzlich ein ungewöhnliches Muster von Zugriffen auf Ihr
PayPal-Konto aufgefallen, das auf erhebliche Risiken hindeuten kann.
Bearbeitungsnummer: PP-XXXXXXXXX
Was mache ich jetzt?
Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und gehen Sie auf die Seite
Konfliktlösungen. Dort sehen Sie, welche Informationen wir genau von Ihnen
brauchen - und können sie gleich einreichen. Und Sie sehen auf einen Blick,
welche Funktionen Ihres PayPal-Kontos Sie noch nutzen können.
Viel Einkaufsspaß mit sicheren Zahlungen wünscht PayPal!
Guten Tag, Xxxx
Paypal hat sich jetzt auch mal darauf geäußert, ich kopiere mal das Schreiben her, irgendwie liest es sich anders als bei euch ;D
Sie berufen Sich auf den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele, nach dem keine Ausgleichsforderungen gegen Sie bestünden. Diese Zahlung wurde abgeschlossen und der Betrag dem PayPal Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung gilt eine Frist von einem Geschäftstag. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Zahlungsdienstleister des Empfängers gutschreiben.
Sie haben diese Zahlung eingeleitet und an ein bestehendes PayPal-Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung.
Da diese Lastschriftzahlung von Ihnen autorisiert war, möchten wir Sie nun bitten den negativen Kontostand auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten.
Ausgleich per Kreditkarte:
Gerne helfen wir Ihnen den ausstehenden Betrag mit Ihrer Kreditkarte (Visa/MasterCard) auszugleichen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter der Telefonnummer 0800 3304 373.
Ausgleich per Banküberweisung:
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 4075,00 Euro an:
Für Ihre Überweisung benötigen Sie eine individuelle virtuelle IBAN. Die Generierung dieser vIBAN habe ich heute für Sie veranlasst. Die Überweisungsdaten werden Ihnen innerhalb von 2 Tagen in einer weiteren E-Mail mitgeteilt.
Es kann ca. 1-3 Bankarbeitsarbeitstage dauern, bis die Überweisung ankommt. Sobald die Einzahlung auf Ihr PayPal-Konto gebucht wurde, senden wir Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zu.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung unter 0800 3304 373
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag von 9:00 Uhr bis 19:30 Uhr.
Viele Grüße,
PayPal
Paypal-Konto XXX
Ihre E-Mail vom XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand gegen Mich betrifft Entgelte für Online-Casinospiele. Ich konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen und habe davon insgesamt XXX EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen meinen Mandanten zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen meinen Mandanten nicht bestehen können.
Ihre Forderung gegen mich wird daher in voller Höhe zurückgewiesen.
Freundliche Grüße
XXX
Nabend zusammen,
ich bin durch whdg auf diesen Thread aufmerksam geworden und habe heute den halben Tag damit verbracht die wichtigsten Informationen für meinen CB zu filtern. Ein paar Fragen sind allerdings noch offen.
1. AblaufAller erster Schritt aus meiner Sich: https://bit.ly/2TPvKII (https://bit.ly/2TPvKII)
Komplette Zahlungsübersicht bei PP ziehen.
- 1. 8 Wochen Rückforderung selber einleiten (Begründung bei der Bank nicht notwendig)
1.1 hier würde ich den Versuch unternehmen, bei der Bank ebenfalls die Buchungen der vergangenen 13 Monate zurück zu führen.
Dazu einen Termin mit einem Bankberater vereinbaren!
Den Sachverhalt persönlich erklären!
Zu dem Termin das https://bit.ly/2SKs5Pe (https://bit.ly/2SKs5Pe) Schreiben an die Bank anpassen.
Zusätzlich eine Transaktionsliste https://bit.ly/2Bsx5hO (https://bit.ly/2Bsx5hO)erstellen und zusammen mit dem Schreiben an die Bank persönlich bei diesem Termin abgeben.
- 2. Parallel Reeckmann Schreiben (angepasst) an PaylPal nach Luxemburg per Einschreiben schicken
Sobald entweder die 8 Wochen oder die 13 Monate gebucht werden das Schreiben https://bit.ly/2TJmgyG (https://bit.ly/2TJmgyG) per Einschreiben Rückschein an PP senden.
- 3. Abwarten und aussitzen, weder Telefonate noch E-Mails beantworten.
alle Fälle, Welche bei Paypal aufgrund der Rückbuchungen geöffnet werden beantworten!
"Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.xxxx, Welches am xx.xx.xxxx an Sie zugestellt wurde"
oder ähnlich.....Ist das so richtig? Habe ich was vergessen?
- 4. Inkassoschreiben Widerrufen und auf angepasstes Reckmann Schreiben verweisen
- 5. insgesamt 4 - 8 Wochen geduld haben
- 6. Forderung wird (im Optimalfall) eingestellt
ebenfalls wichtig ...... Ruhe bewahren :)
2. Reeckmann Schreiben
Ist mein Schreiben so rechtskräftig? Die XXXX werden natürlich angepasst.ZitatPaypal-Konto XXX
Ihre E-Mail vom XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand gegen Mich betrifft Entgelte für Online-Casinospiele. Ich konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen und habe davon insgesamt XXX EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen meinen Mandanten zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen meinen Mandanten nicht bestehen können.
Ihre Forderung gegen mich wird daher in voller Höhe zurückgewiesen.
Freundliche Grüße
XXX
3. Forderungen über 8 Wochen
Brauche ich dafür dann Kontoauszüge die die Lastschrifteinzüge belegen, oder kann es auch sein, dass die Bank die Lastschriften einfach so wieder einfordert?
Angenommen alle Lastschriften wurden eingefordert, ist es dann das gleiche Prozedere wie unter 1. (s.o) beschrieben oder wird es dann etwas komplizierter?
4. Lenne Schreiben
Davon hab ich des öfteren gelesen, allerdings habe ich keine Quelle gefunden. Ist dieses Schreiben notwendig? Wenn ja, wo finde ich dieses?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für jeden der sich Zeit nimmt zu Antworten.
Viele Grüße
Trap
Sehr geehrte Frau ***,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail und teilen Folgendes mit:
Sie verhalten sich widersprüchlich, wenn sie zunächst an einem Glücksspiel teilnehmen und dann im Nachhinein sich auf den Standpunkt stellen, PayPal hätte die Transaktion nicht ausführen dürfen, da es sich bei dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft um eine verbotene Aktivität handelt. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, dass Sie an einem Glücksspiel teilnehmen und dabei wissen, dass dieses Glücksspielunternehmen keine behördliche Erlaubnis hat.
Wir sehen daher dem Ausgleich der Forderung bis zum 18.02.2019 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore
Forderungsmanagement
Was soll ich tun? Die Forderung Bezahlen?
Eine kleine Ergänzung noch.. die Sparkasse hat irgendeinen AGB erwähnt und mein Konto mit einer Frist gekündigt
Gibt doch genügend Banken....
Warum sollte die Bank da etwas negatives Vermerken wenn ordentlich gekündigt wurde?Man weiß ja nie, einfach kostenlose Schufaauskunft anfordern und mal überprüfen.
Hallo,
Ist es normal, dass ich das Mandat bei PP entfernen kann, dass Bankkonto aber nicht?
Edit: In der Suche absolut nichts gefunden.
Also es ist ganz einfach: paypal versucht natürlich das geld wieder zu bekommen denn eine forderungsabwehr geht außergerichtlich bzw kann man leichter vor gericht ziehen wenn man schon ein sümmchen gesichert hat: hat aber paypal das geld wieder werden viele aufgeben bei der forderungseintreibung da diese dann nur gerichtlich versucht werden kann und wenn man aber grad eh pleite ist riskiert man das nicht - denn ob man gewinnt ist ja nicht sicher... das hat paypal jetzt rausbekommen und ja sie buchen widerrechtlich wieder ab bzw benutzen ältere zahlungsmittel.
Ich hatte das mandatentzogen, ein verbot durch den anwalt wurde mitgeteilt und die banken waren informiert und jeder sagte „die dürfen nicht mehr“ und getan haben sie es trotzdem. Und nun - keine ahnung. Ich werde nicht vor Gericht gegen paypal ziehen....
Und da ist das Problem!
Es ging das Schreiben am 31.01 vom Anwalt an Paypal sowie eine Mail von mir am 05.02. Ein weiteres Schreiben ging am 01.02 vom Anwalt an Paypal und am 05.02 auch vom Anwalt nochmal. Eine Bestätigung haben wir aber nicht erhalten und am 07.02 erfolgten die Buchungen aber NICHT von dem Konto mit den Lastschriften sondern auf meine VisaCard. Die war aber ebenfalls in dem Verbot zur weiteren Belastung aufgeführt.
als ich bei meiner Bank Raiffeisenbank die Rückbuchungen in Auftrag gab legte mir mein Bankbearbeiter auch gleich ein Entzug der Abbuchungsberechtigung von paypal vor damit sie nichts mehr abbuchen können
Hey Leute. Ich bin am hin und her überlegen ob ich jetzt zur Bank renne und ebenso einen Entzug der Einzugsermächtigung für Paypal erbitte. Ich habe zwar keine Kreditkarten und nichts, aber nicht, dass Paypal auch auf meinem Konto groben unfug betreibt. Oder gibt es im Internet ein Schreiben dazu. Soweit ich das weiß kann ich nur Paypal ein Schreiben mit dem Entzug des Sepa Mandats senden oder!?
Da die letzten Einträge von 2015 sind, frag ich mich ob die noch aktuell sind?
@kuranyi hab mit kanzlei lenne die Rückzahlung der 13 monate bei der berliner sparkasse beauftragt. Die 8 wochen waren nach 5 tagen zurückgebucht. Auf die 14000 aus den 13 monate warte ich noch, die gesetzte frist von lenne läuft am.montag aus. Mal sehen....
Hallo zusammen!
Ich habe nun mit einem Anwalt zusammen versucht, Rückbuchungen für die letzten 13 Monate durchzuführen bei der Sparkassen.
Leider ohne Erfolg, da die Bank natürlich argumentiert es hätte ja ein gültiges SEPA Lastschriftmandat gegeben
@coladoseHeißt das, man ist 'abgesichert' vor noch mehr Verlust, für 35% der möglichen Rückgewinnung?
Habs teuer über wirholendeingeld.de
Also hab mich da beraten lassen bevor ich es beauftragt habe. Die bekommen 35 % und klären alles bis zur verzicht (forderungsabwehr usw. inkl.) bis alle rechtswege ausgeschöpft sind. Wenns nicht klappt muss ich nichts zahlen.
Hallo zusammen!
Ich habe nun mit einem Anwalt zusammen versucht, Rückbuchungen für die letzten 13 Monate durchzuführen bei der Sparkassen.
Leider ohne Erfolg, da die Bank natürlich argumentiert es hätte ja ein gültiges SEPA Lastschriftmandat gegeben.
Hat jmd. Erfahrungen wie ich die Sparkasse nun doch dazu bewegen kann, die Rückbuchungen durchzuführen?
An welche Gesetze? Deutsche oder EU?
Vielen dank an euch ihr könnt nicht mal schreiben welche art von probleme ich wählen soll warte ich seit 1 woche wenn ihr das nicht mal machen wollt...
... Bei Kreditkarte kann dir nur ein anwalt helfen!
warum dürft ihr das eigentlich, das is voll fies!?
warum dürft ihr das eigentlich, das is voll fies!?
Ich will nur rauskriegen ob bet at home eine deutsche lizenz hat um mich zu klagen. Wenn nicht dann bleibt nur paypal ob paypal klagt oder anzeige macht ist das erste frage für mich.
Habe ich Konsequenzen zu befürchten wenn ich die Nummer von Paypal die mich täglich anruft blockiere?
Habe von Paypal auch noch keine Post bekommen und nur zwei Nachrichten aufs paypalpostfach, CB ist jetzt 2,5 Wochen her, welche weiteren Abläufe habe ich zu erwarten?
Sollte ich mich nochmal bei Paypal einloggen und den neusten stand, vllt wieder eine Mail aufs Konto, checken oder lieber nicht mehr weiter ins Konto gehen?
Danke euch
1. Von Paypal nicht einschüchtern oder verängstigen lassen!
2. Einmal nachweislich der Forderung widersprechen. Die Begründung ist egal bzw. ist nicht notwendig!
3. Weitere Kommunikation mit Paypal und deren Inkassobüros nicht führen (auf keinen Fall telefonieren)!
4. Gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt widersprechen und ans Mahngericht per Einschreiben zurücksenden!
Weitere Kommunikation vermeiden heißt ich sollte mich besser auch nicht mehr einloggen?
Wir brauchen Balduin, der wollte das Finanzamt besch*** hoppala, der kennt sich mit Steuersachen aus oder müsste das, damit er seine endlich erledigen kann. Das war ja Balduin, oder?
Hm, naja, morgen ist wieder Arbeitstag. Ich werd mich wohl hinlegen gehen. LG allerseits
Ich habe jedenfalls noch nie das Finanzamt betrogen.
Hab das schreiben von rekman noch nicht geschickt. Hab wirholendeingeldzurück angerufen die werden sich melden mal gucken wann... abwarten ...
Mich interresdiert noch eine sache es gibt ja eine rechtschreiben das man in ein nonat nicht über 1000€ glückspiel ausgeben darf und ich habe in 3 stunden 4300€ weg gepustet.
Da wird nichts passieren Olli das schreiben ist unterwers verloren gegangen
Ich entschuldige mich jetzt schon wenn das Nicht das richtige Forum ist.
Nur verstehe ich absolut nicht, warum es bei dem anderen mit 13 Monaten quasi ohne wenn und aber klappt und bei dem anderen nicht...
Hallo,
ich habe am 21.01 mein Schreiben per Einschreiben und Rückschein an Paypal gesendet und habe bis heute
noch keinen Rückschein bekommen. Laut Sendungsverfolgung: Die Sendung wurde am 24.01.2019 zugestellt. "
Desweiteren habe ich immernoch keine E-Mail von Paypal erhalten das sie meinen Brief erhalten haben und
meinen Fall bearbeiten.
Ksp Inkasso hat schon seit dem 12.02.19 die 2te Mahnung mir gesendet und ich habe Ihnen per E-Mail das gleiche
schreiben zugesand und auch jetzt per Einschreiben/Rückschein.
Was soll ich jetzt tun? Wieder das gleiche Schreiben nochmal an Paypal senden? Es ist immerhin schon
1 Monat her und ich habe nicht einmal einen Rückschein bekommen obwohl die Sendung geliefert wurde?
Grüße Br0k
Die prüfen das im Moment genau. Also die schauen anscheinend was tatsächlich ein und ausbezahlt wurde. Deshalb dauert es länger.
Weil bei meinen mails welche dabei waren wo mir mitgeteilt wurde das ich auch zahlungen von dem anbieter erhalten habeInwiefern haben Auszahlungen denn was mit dem Chargeback zu tun? Ich habe zwischenzeitlich nämlich auch mal ein paar tsd Euro auszahlen lassen wobei ich die kurze Zeit später wieder verzockt habe. Ändert das trotzdem was an der Lage?
Weil bei meinen mails welche dabei waren wo mir mitgeteilt wurde das ich auch zahlungen von dem anbieter erhalten habeInwiefern haben Auszahlungen denn was mit dem Chargeback zu tun? Ich habe zwischenzeitlich nämlich auch mal ein paar tsd Euro auszahlen lassen wobei ich die kurze Zeit später wieder verzockt habe. Ändert das trotzdem was an der Lage?
Der Anwalt Lenne kommt hier ja auch nur teilweise gut an. (Überzogener Preis für einen Brief, wenig Kontakt / Auskunft)
Da sich der Preis immer nach dem Streitwert richtet ist es mit einem Brief ja nicht getan
ZitatDer Anwalt Lenne kommt hier ja auch nur teilweise gut an. (Überzogener Preis für einen Brief, wenig Kontakt / Auskunft)
Da sich der Preis immer nach dem Streitwert richtet ist es mit einem Brief ja nicht getan, hier fließen auch die weiteren Briefe mit ein, hinsichtlich einer Klageerhebung und wenn du 50.000 EUR verballert hast, ist dies eben die Grundlage für die Berechnung; muss auch noch geklagt werden dann sind es eben 10% von der Gesamtsumme.
Kannst aber auch gerne 35% bei WHDG berappen wenn dir ca. 10% für einen Anwalt zu teuer sind^^
Hast du dich denn bei so einer hohen summe nicht von einem Anwalt beraten lassen?Nein. Hier im Forum ist ja alles gut erklärt und viele haben es ohne Anwalt geschafft, daher hab ich das nicht für nötig empfunden bzw möchte es erstmal alleine versuchen
Wenn ich das richtig verstanden habe bucht sich PayPal doch das Geld eh vom Casino zurück oder? Weil dann hätte PayPal ja garkeinen Schaden sondern das Casino selbst. Könnte es dann passieren dass das Casino eventuell etwas unternimmt? Weil sogesehen habe ich mich ja dann an denen um 50.000€ bereichert
@RFFG
ich würde mir da erstmal keine Sorgen machen das PP irgendwas unternimmt.
Es gibt noch keinen einzigen Fall diesbezüglich, Bereicherung hin oder her.
ZitatDa sich der Preis immer nach dem Streitwert richtet ist es mit einem Brief ja nicht getan
Das ist so nicht ganz richtig. Mir wurden zwei Briefe an die zwei Banken mit jeweis 350,- € Pauschale berechnet.
Könnte es dann passieren dass das Casino eventuell etwas unternimmt?
Hi!Ja klagen oder vllt sogar Anzeige erstatten wegen Bereicherung? Will einfach nur sichergehen dass ich alles richtig mache und keinen Ärger bekomme..ZitatKönnte es dann passieren dass das Casino eventuell etwas unternimmt?
Was sollen sie den unternehmen? Klagen?...
Aber einen Erlös aus einer unerlaubten Handlung einklagen? (§762 BGB)
Hallo zusammen,
Paypal hat nun auch bei mir auf den Betrag Verzichtet.
Ist jemandem ein Fall bekannt indem der Wettanbieter z.B Tipico,Bet usw.. später das Geld wieder eingefordert hat?
Die Anwälte unterstützen einen ja nur bis zu dem Punkt an dem Paypal den Verzicht ausspricht. Wenn jetzt aber der Wettanbieter sein Geld zurück fordert, seit ist man wieder auf sich gestellt.
Die andere Seite ist die Wettanbieter haben in Deutschland keine gültigen Lizensen und dürfen Theoretisch nichts zurückfordern, lt Anwalt gab es den Fall auch noch nicht. Aber kann man dem glauben?
Nicht das wir uns alle freuen und in 2 Monaten kommen die Briefe des Vollstreckers, dann hätten wir doppelt Verloren (Betrag zurück geben + Provision weg+ Gebühren).
Weiß hier jemand vllt was?
:)
Guten Morgen,
ich habe über whdg das Geld zurück buchen lassen.Kostet zwar ein haufen >Provision, aber ich habe Ruhe.
Es geht allerdings nur um Paypal.
Wie sieht das ganze denn mit Kreditkarten aus, kann ich die nicht auch zurück buchen lassen von der Bank?
Gruß
Holger
Hallo zusammen,
Paypal hat nun auch bei mir auf den Betrag Verzichtet.
Ist jemandem ein Fall bekannt indem der Wettanbieter z.B Tipico,Bet usw.. später das Geld wieder eingefordert hat?
Die Anwälte unterstützen einen ja nur bis zu dem Punkt an dem Paypal den Verzicht ausspricht. Wenn jetzt aber der Wettanbieter sein Geld zurück fordert, seit ist man wieder auf sich gestellt.
Die andere Seite ist die Wettanbieter haben in Deutschland keine gültigen Lizensen und dürfen Theoretisch nichts zurückfordern, lt Anwalt gab es den Fall auch noch nicht. Aber kann man dem glauben?
Nicht das wir uns alle freuen und in 2 Monaten kommen die Briefe des Vollstreckers, dann hätten wir doppelt Verloren (Betrag zurück geben + Provision weg+ Gebühren).
Weiß hier jemand vllt was?
:)
Wann hattest du denn zurückgebucht? hast du das selbst gemacht oder über Anwalt/whdg?
Hi Tipi!
Du sprichst von "Wettanbieter" ...
Hast Du denn tatsächlich "gewettet" oder deren OC-Seiten benutzt?
Bei OCs brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Sie würden vor Gericht ja eine Forderung aus einer unerlaubten Handlung erstreiten wollen.
Die Aussichten auf Erfolg dürften bei sage und schreibe 0 % liegen.
Wenn Du gewettet hast, dann verhält es sich anders.
Es gibt in Deutschland derzeit nur einen einzigen Anbieter mit gültiger Lizenz (O...t)
Allerdings hat das BGH entschieden, dass Anbieter, die theoretisch eine Lizenz erhalten könnten, nicht unterbunden werden dürfen (Pi mal Daumen formuliert).
Also greift wohl nur der GlüStV - wonach maximal 1.000 € pro Monat verspielt werden dürfen.
Alles darüber hinaus kann zurück erstritten werden - mit offenem Ausgang.
Hast Du nun Beides gespielt, dann liegt es an dem Wettanbieter zu entscheiden, ob es sich für sie lohnt Dich vor Gericht zu ziehen, denn Du hättest eventuell gegen das Bereicherungsverbot verstoßen.
Das mal ganz grob ...
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Einmal an alle ....
Wenn Ihr Fragen zum CB habt, dann lest Euch zunächst alle möglichen Beiträge zu diesem Thema durch.
Sind immer noch Fragen offen, dann informiert uns doch zumindest über wichtige Details.
Wie bei einem Baum gibt es nämlich bei jeder Astverzweigung immer ein "Wenn - Dann".
Es macht keinen Spaß immer wieder von der Wurzel aus jede Eventualität hier nieder zu schreiben.
Und Euch ist auch nicht geholfen, wenn die Leser keinen Bock haben Euch alles aus der Nase zu ziehen - und dafür lieber schweigen.
Unser Wissen ist schon hier im Forum enthalten. Ihr wollt etwas - also lest Euch bitteschön durchs Forum!
Guten Morgen,
ich habe über whdg das Geld zurück buchen lassen.Kostet zwar ein haufen >Provision, aber ich habe Ruhe.
Es geht allerdings nur um Paypal.
Wie sieht das ganze denn mit Kreditkarten aus, kann ich die nicht auch zurück buchen lassen von der Bank?
Gruß
Holger
Um was handelte es sich bei dir auch Sportwetten?
Allerdings hat das BGH entschieden, dass Anbieter, die theoretisch eine Lizenz erhalten könnten, nicht unterbunden werden dürfen (Pi mal Daumen formuliert).
Wenn ich nun ein Chargeback durchführe, kontrolliert paypal dann ob dieses an Casino oder Sportwetten verspielt wurde? Weil beides ist der FallIch denke nicht dass die das kontrollieren, die buchen sich das Geld vom Casino zurück und dann ist für die die Sache erledigt. Kann aber wahrscheinlich niemand genau sagen
Habe über paypal und über sofortüberweisung eingezahlt.
Also kann ich die 10.000 ca abschreiben okay danke für die Antwort. Nun ist nur die Frage ob Tipico das intern prüft ob das Geld für sportwetten oder Casino verwendet wurdeAlso ich denke nicht dass Tipico versuchen wird sich das Geld einzuklagen, wahrscheinlich werden die das einfach abschreiben. Garantieren kann dir das aber keiner. Ich würde jedenfalls an deiner Stelle es trotzdem versuchen und keinesfalls freiwillig zahlen, sondern es wenn dann auf ein Verfahren ankommen lassen, denn dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen. Wenn du aber sichergehen willst solltest du bezüglich der Sportwetten evtll. einen Anwalt hinzuziehen
Wie gesagt ich hatte nie die Absicht mich zu bereichern, hab in dem Moment schlichtweg nicht dran gedacht und auch komplett den Überblick über meine Ein- und Auszahlungen verloren. Und ehrlich gesagt tut mir das Casino auch absolut 0 leid wenn sich da jemand bereichert, denn die sind doch schliesslich die wahren Abzocker
Ich denke nicht dass PayPal das auffällt. Die Differenz ist bei mir nämlich recht gering. Über 306k eingezahlt, ca 50k ausgezahlt und 272.400 zurückgebucht. Da müsste PayPal schon alles genau nachrechnen um zu merken dass ich mich um 16000€ bereichert habe, was wie gesagt unwissentlich war. Ob man das als Betrug werten kann wage ich zu bezweifeln da ich 1. nicht vorsätzlich gehandelt habe und 2. die Einzahlungen nunmal alle nichtig sindWie gesagt ich hatte nie die Absicht mich zu bereichern, hab in dem Moment schlichtweg nicht dran gedacht und auch komplett den Überblick über meine Ein- und Auszahlungen verloren. Und ehrlich gesagt tut mir das Casino auch absolut 0 leid wenn sich da jemand bereichert, denn die sind doch schliesslich die wahren Abzocker
Entschuldige bitte, aber du scheinst dein Geld genauso süchtig zurückgebucht zu haben, wie du es verspielt hast. Keinen interessiert, dass es dir "0 leid tut". Und wer hier nun der "Abzocker" ist, ist für mich irrelevant. Das einzige was ich dir erklären möchte, ist dass du eine Straftat begehst.
Du willst doch bestimmt Paypal noch das "Reeckmann-Schreiben" schicken. Oder wolltest du einfach so zurückbuchen und dich dann anzeigen lassen und Insolvenz anmelden? Das Reeckmann-Schreiben ist doch so formuliert, dass du eine Zahl angibst, welche du zurückgebucht hast, denkst du nicht dass Paypal darauf aufmerksam werden könnte, dass du dich bereichert hast? Paypal nimmt die Rückbuchungen nicht einfach so hin. Allein in diesem Forum gibt es zwei Fälle bei denen Paypal versucht hat zurückgebuchtes Geld über Umwege zurückzuholen. Ich find das sehr waghalsig was du hier veröffentlichst.
Dieser Thread hat fast 200.000 Aufrufe und es werden immer mehr. Forenbetreiber können haftbar gemacht werden für Inhalte, welche die User hier posten (sofern sie nichts unternehmen, um strafbare Inhalte zu löschen).
Du scheinst dir nicht im klaren darüber zu sein, dass "Betrug" kein kleines Vergehen ist...
Du berufst dich bei den Rückbuchungen auf die Illegalität, womit das 'Geschäft', wie du selbst sagst, nichtig ist - aber das geht in beide Richtungen. Somit war das gewonnene Geld deiner eigenen Argumentation zurfolge auch nie 'deins'.Da hast du natürlich Recht. Aber gerade deswegen könnte man das ganze nämlich auch so sehen: Die Einzahlungen sind nichtig und ich habe sie daher nicht bezahlt. Die Gewinne die ich erzielt habe sind auch nichtig und das Casino hätte Sie mir genauso verweigern können, haben sie aber nicht getan.
Servus RFFG, sag ma, was ist det für ne komische Name, jib dir ma en besseren Namen.
Also ik sach ma: Nim allet wat de kriegen kannst, det it auch mein Motto: Barfuss oder Lackschuh, jib nix darauf wat die hier so verzelle, det mache die hier nur weil det Forum öffentlich is, Polente liest mit, verstehst de?
Aber ik sach immer: legal, illegal, scheissegal,
Tut mi jetz leid wegen der Rechtschreibubk, ik bin blau ;)
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Guten Abend zusammen,
ich verbrachte meinen Dienstagabend damit dieses Forum zu lesen, und bin glücklich und erleichtert auf diese Community gekommen zu sein, bevor ich auf blöde Gedanken komme meinen ( vergleichsweise geringen ) Verlust wieder zurück zu holen... leider bin ich bei so vielen Infos jetzt am Punkt wo ich dann doch nochmal persönlich nachfragen muss, ich hoffe ihr verzeiht mir diese etwas längere, aber eigentlich recht unkomplizierte Nachfrage.
Vorab kurz zu mir:
Habe das Spielen soweit in den Griff bekommen, nach ca 20 Selbstausschlüssen und auch dank der Entscheidung dass immer weniger online Casinos Paypal aktzepzieren, und einem selbst gesperrten online Banking war soweit alles im grünen Bereich und ich bin über meine Verluste hinweg, vor ca einer Woche bin ich dann durch aufdringliche Werbung auf „Bwin“ gekommen, laut Ausschreibung ist eine Paypal Zahlung (meine aktuell einzigste Einzahlungsmöglichkeit) zwar möglich, jedoch nur für Sport Wetten. Ich habe mein Glück versucht, und siehe da, man kann per Paypal einzahlen und den Betrag problemlos im online Casino verspielen.
Das ist dann auch passiert ...
- letzte Woche ca 1000€ Auf bwin.com eingezahlt und im online Casino verloren
- ca 30 einzelne Einzahlungen Via Paypal mit je 20-50€ pro Transaktion .
- keine Auszahlung
PS: die 1000€ mögen nicht die Welt sein wenn man hier Beträge der anderen Mitglieder liest, bedeuten für mich als junger Mann in meiner aktuellen Lebenssituation jedoch recht viel.
Laut meiner Recherche hier im Forum dürften die Chancen nicht schlecht stehen, dass ich da unkompliziert mein Geld zurück bekomme; nur wie gehe ich vor ?
Muss ich in meinem Paypal Konto jede Transaktion dieser Woche zurückfordern ?
Hat meine Bank ( Sparkasse ) etwas damit zu tun? ( Paypal Bucht per Lastschrift von diesem Konto ab )
Und was hat es mit dem sog. „Reeckmann Schreiben“ auf sich. Ist es in meinem Fall überhaupt von Nöten ?
Über eine Rückmeldung wuerde ich mich sehr freuen !
Beste Grüße und noch eine angenehme Nacht.
Eiliw
Soviel ich weiß geht das nicht bei Sportwetten....
Die werden nichts weiter unternehmen.
Mein paypalkonto ist geschlossen und das Thema war für mich eigentlich durch!
Guten Morgen!ZitatDie werden nichts weiter unternehmen.
Vorsicht!
Der EugH hat entschieden, dass Anbieter ohne Lizenz geduldet werden.
Also greift nur die Passage aus dem GlüÄndStV - es kann nur zurück geholt werden, was über 1.000 € pro Monat verspielt worden ist.ZitatMein paypalkonto ist geschlossen und das Thema war für mich eigentlich durch!
Entschuldige, wenn ich das mal sagen darf ... das ist ziemlich blauäugig ... :)
Das ist mir aber im Rahmen meines Hausbaus auch passiert. Hat mich letztlich 2.650 € für einen Anwalt gekostet, der einen einzigen Brief aufgesetzt hat ... dann wurde ich aus dem Vertrag entlassen.
Die Verjährungsfrist beläuft sich auf drei Jahre. In dieser Zeit kann und wird immer noch etwas nachkommen, sofern kein Forderungsverzicht vorliegt.
@Sebuta
Ruhig bleiben und erst mal schauen, was das für ein Brief ist.
5 Monate hast Du nicht mehr gespielt? ... Coooool ... :)
Weiter so ...
Bist du dir denn überhaupt sicher, dass das Einschreiben mit der Sache zu tun hat?
Duldung hin oder her. Kein OC ist jemals an einen Spieler heran getreten und wollte Geld zurück (egal wie es verzockt wurde). Hier fehlt einfach die rechtliche Möglichkeitkeiten.
Nach dem widersprochen Mahnbescheid ist definitiv Ruhe! Ich spreche hier aus Erfahrung!
Hey Leute:
Ein Update mal von mir, um euch allen Mut zu machen!
10.01.19 Rückbuchungen innerhalb der 8 Wochen bei PP durchgeführt
20.01.19 Durch einen Anwalt Rückbuchungen der letzten 13 Monate bei der Bank beantragt (Sparkasse)
20.02.19 Nachdem die Bank erst nicht zurückbuchen wollte, wurden nach einem weiterem Telefonat (das ich sogar selber geführt habe) die Rückbuchungen vorgenommen
21.02.19 1.Mahnung der KSP Seegers
27.02.19 Aufforderung zum Forderungsverzicht wurde durch meinen Anwalt an PP gesendet
06.03.19 Forderungsverzicht seitens PayPal und Kündigung meines PP Kontos
Hey Leute:
Ein Update mal von mir, um euch allen Mut zu machen!
10.01.19 Rückbuchungen innerhalb der 8 Wochen bei PP durchgeführt
20.01.19 Durch einen Anwalt Rückbuchungen der letzten 13 Monate bei der Bank beantragt (Sparkasse)
20.02.19 Nachdem die Bank erst nicht zurückbuchen wollte, wurden nach einem weiterem Telefonat (das ich sogar selber geführt habe) die Rückbuchungen vorgenommen
21.02.19 1.Mahnung der KSP Seegers
27.02.19 Aufforderung zum Forderungsverzicht wurde durch meinen Anwalt an PP gesendet
06.03.19 Forderungsverzicht seitens PayPal und Kündigung meines PP Kontos
Bei mir ist es an dem Schritt mit dem Anwalt und den 13 Monaten gescheitert. Was genau hast du dann nochmal bei der Sparkasse telefonisch gemacht / begründet?
Ich kann/will hier nicht aufgeben, da selbst Frau Knigge mir sagt, dass die Bank verpflichtet ist die Rückbuchung durchzuführen.
Bei mir lief das alles über die Kanzlei Lenne. Morgen habe ich nochmal einen Telefontermin, auf dem Stand hält mich mein RA von Lenne allerdings ganz und gar nicht.
LG
Hi Kuranyi,
vielen Dank. Wurde in deinem Schreiben an die Bank bereits vorher auf die Paragraphen hingewiesen?
Vielleicht kann ich ja doch noch etwas bewegen...
Kannst du das mit dem „Vertrag“ nochmal näher erläutern? Ich verstehe gerade den Zusammenhang zwischen deinem Hausbau und meinem CB nicht...Es ging da auch um die Verjährung.
Guten Abend zusammen,
ich verbrachte meinen Dienstagabend damit dieses Forum zu lesen, und bin glücklich und erleichtert auf diese Community gekommen zu sein, bevor ich auf blöde Gedanken komme meinen ( vergleichsweise geringen ) Verlust wieder zurück zu holen... leider bin ich bei so vielen Infos jetzt am Punkt wo ich dann doch nochmal persönlich nachfragen muss, ich hoffe ihr verzeiht mir diese etwas längere, aber eigentlich recht unkomplizierte Nachfrage.
Vorab kurz zu mir:
Habe das Spielen soweit in den Griff bekommen, nach ca 20 Selbstausschlüssen und auch dank der Entscheidung dass immer weniger online Casinos Paypal aktzepzieren, und einem selbst gesperrten online Banking war soweit alles im grünen Bereich und ich bin über meine Verluste hinweg, vor ca einer Woche bin ich dann durch aufdringliche Werbung auf „Bwin“ gekommen, laut Ausschreibung ist eine Paypal Zahlung (meine aktuell einzigste Einzahlungsmöglichkeit) zwar möglich, jedoch nur für Sport Wetten. Ich habe mein Glück versucht, und siehe da, man kann per Paypal einzahlen und den Betrag problemlos im online Casino verspielen.
Das ist dann auch passiert ...
- letzte Woche ca 1000€ Auf bwin.com eingezahlt und im online Casino verloren
- ca 30 einzelne Einzahlungen Via Paypal mit je 20-50€ pro Transaktion .
- keine Auszahlung
PS: die 1000€ mögen nicht die Welt sein wenn man hier Beträge der anderen Mitglieder liest, bedeuten für mich als junger Mann in meiner aktuellen Lebenssituation jedoch recht viel.
Laut meiner Recherche hier im Forum dürften die Chancen nicht schlecht stehen, dass ich da unkompliziert mein Geld zurück bekomme; nur wie gehe ich vor ?
Muss ich in meinem Paypal Konto jede Transaktion dieser Woche zurückfordern ?
Hat meine Bank ( Sparkasse ) etwas damit zu tun? ( Paypal Bucht per Lastschrift von diesem Konto ab )
Und was hat es mit dem sog. „Reeckmann Schreiben“ auf sich. Ist es in meinem Fall überhaupt von Nöten ?
Über eine Rückmeldung wuerde ich mich sehr freuen !
Beste Grüße und noch eine angenehme Nacht.
Eiliw
Bei Paypal kann man die Einzahlung innerhalb 8 Wochen zurückbuchen.
Du gehst ins Onlinebanking und buchst da die Lastschriften zurück. Anders gehts nicht.
Hallo liebe Leute
Ich bin 20 und bin mehr als drei Jahren am zocken. Habe meiner Familie schon geschildert was bei mir los ist und habe mir auch schon Hilfe gesucht und das erste Gespräch gehabt.
Ich habe in mehreren Online Casinos meistens mit Paypal (Zahlung im Einzugsverfahren) bezahlt.
Vor einigen Wochen habe ich mein Ausbildungsgehalt bekommen und wieder mehr als 1000€ verspielt was deutlich über meinen Lohn ist.
Ich bin schon ein paar Tage hier am durchlesen, aber verstehe nicht ganz wie ihr das macht.
Ich würde mich über Hilfe von euch sehr freuen, da das ein weiterer Schritt gegen meine Spielsucht wäre
Mfg.
Hi!
Warte einfach ab, bis der Forderungsverzicht kommt ...
Auf EMails, Anrufe etc. nicht antworten ...
Guten Tag XXX XXX,
Ihr PayPal-Konto ist seit 29 oder mehr Tagen im Minus.
Der negative Kontostand beträgt 2XXX.00 €.
Sie haben noch 7 Tage ab Empfang dieser Email Zeit uns zu kontaktieren oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um das Minus auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.
Bei einer Verzögerung befinden Sie sich in Zahlungsverzug und wir sind gezwungen, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Damit wir diese Unannehmlichkeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen.
Und so einfach funktioniert's:
Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.
Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.
Bitte überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Sollte eine von uns eingeleitete Abbuchung erfolgreich von Ihrem Bankkonto abgebucht worden sein, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig. Bitte beachten Sie, dass diese Gutschrift 7 – 11 Werktage ab dem Zeitpunkt der Abbuchung in Anspruch nimmt, um Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben zu werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen telefonisch unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 0800 724 4304, von Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr und Samstag 9 bis 19:30 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, können Sie diese Email getrost ignorieren.
Vielen Dank für Ihre rasche Erledigung und Mithilfe.
Viele Grüße
PayPal
Bist du dir denn überhaupt sicher, dass das Einschreiben mit der Sache zu tun hat?
Duldung hin oder her. Kein OC ist jemals an einen Spieler heran getreten und wollte Geld zurück (egal wie es verzockt wurde). Hier fehlt einfach die rechtliche Möglichkeitkeiten.
Nach dem widersprochen Mahnbescheid ist definitiv Ruhe! Ich spreche hier aus Erfahrung!
Nein bin ich nicht! Das einzige was ich weiß das es sich um 2 Einschreiben handelt und die Dinger aus Tschechien (Subojevice) kommen, hab ich anhand der sendungsnummer herausgefunden!
Sollte es sich um etwas harmloses handeln, gebe ich hier eine Runde virtuelles Bier aus!!
...und wenn der Verzicht nicht kommt hole ich den rest noch zurück und lasse es darauf ankommen!
Hey Leute,
also erstens bin neu hier 8)
zweitens villeicht könnte mir jemand weiterhelfen, nachdem ich jetzt nach einer langen Nacht suchen, nicht wirklich den "Lösungsweg" gefunden hab.
Wollte deshalb fragen ob ich das richtig verstanden hab: 1. Ich fordere mein Geld bei PayPal zurück. 2. Ich warte ab, bis PayPal sich meldet. 3. dann kommt ein Schreiben meinerseits (was sollte da drin stehen?) 4. PayPal bearbeitet mein Fall und ich bekomm mein Geld zurück 5. Ein für Alle Mal mit Glücksspiel ein Ende machen ;D
Hoffe auf eine schnelle Antwort
LG und einen schönen Wochenstart allerseits
Lukas
Hey Leute,
also erstens bin neu hier 8)
zweitens villeicht könnte mir jemand weiterhelfen, nachdem ich jetzt nach einer langen Nacht suchen, nicht wirklich den "Lösungsweg" gefunden hab.
Wollte deshalb fragen ob ich das richtig verstanden hab: 1. Ich fordere mein Geld bei PayPal zurück. 2. Ich warte ab, bis PayPal sich meldet. 3. dann kommt ein Schreiben meinerseits (was sollte da drin stehen?) 4. PayPal bearbeitet mein Fall und ich bekomm mein Geld zurück 5. Ein für Alle Mal mit Glücksspiel ein Ende machen ;D
Hoffe auf eine schnelle Antwort
LG und einen schönen Wochenstart allerseits
Lukas
Hey Leute,
also erstens bin neu hier 8)
zweitens villeicht könnte mir jemand weiterhelfen, nachdem ich jetzt nach einer langen Nacht suchen, nicht wirklich den "Lösungsweg" gefunden hab.
Wollte deshalb fragen ob ich das richtig verstanden hab: 1. Ich fordere mein Geld bei PayPal zurück. 2. Ich warte ab, bis PayPal sich meldet. 3. dann kommt ein Schreiben meinerseits (was sollte da drin stehen?) 4. PayPal bearbeitet mein Fall und ich bekomm mein Geld zurück 5. Ein für Alle Mal mit Glücksspiel ein Ende machen ;D
Hoffe auf eine schnelle Antwort
LG und einen schönen Wochenstart allerseits
Lukas
Ich finde, dass hier die Reihenfolge falsch ist. Bist du sicher, dass ein Chargeback für dich im Moment richtig ist
Unabhängig von dem Chargeback sollte Punkt 5 an erster Stelle stehen - ansonsten hat das alles keinen Sinn.
Das Geld forderst du nicht von PayPal zurück sondern buchst es selbst im online banking (8 Wochen) oder zusammen mit deinem Bankberater (13 Monate) zurück.
@ Pippilotta
Super. Das freut mich. Und jetzt würde ich die 13 Monate probieren.
Hallo zusammen,
Gerade kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft:
Verfahren eingestellt!!!!
Nachdem dass nun vom Tisch ist muss ich mit meinem Anwalt noch besprechen ob ich jetzt gegen meine Bank vorgehe was die 13 Monate betrifft!!
Euch einen schönen Tag
Hallo.
Ich bin etwas am verzweifeln, denn die Rückbuchungen der letzten (mittlerweile 14) Monate, sind nach wie vor nicht durchgeführt worden und von der Bank kommt keine Reaktion.
War es bei jemandem ähnlich und hat es letztendlich dennoch geschafft?
Wenn ja, bitte erklärt wie:(
Vielen Dank
Hallo.
Ich bin etwas am verzweifeln, denn die Rückbuchungen der letzten (mittlerweile 14) Monate, sind nach wie vor nicht durchgeführt worden und von der Bank kommt keine Reaktion.
War es bei jemandem ähnlich und hat es letztendlich dennoch geschafft?
Wenn ja, bitte erklärt wie:(
Vielen Dank
Bei welcher Bank bist du denn ? Ich habe gestern noch mit Lenne telefoniert. Die Sparkasse und Deutsche Bank bucht wohl zurück, andere stellen sich wohl noch kategorisch quer.
Naja wenn PayPal über die deutsche Bank läuft macht es ja irgendwo Sinn dass die deutsche Bank das zurückbucht ohne sich quer zu stellen weil dann können die das ja einfach vom Empfängerkonto zurückbuchen ohne das von einer anderen Bank zurückfordern zu müssenHallo.
Ich bin etwas am verzweifeln, denn die Rückbuchungen der letzten (mittlerweile 14) Monate, sind nach wie vor nicht durchgeführt worden und von der Bank kommt keine Reaktion.
War es bei jemandem ähnlich und hat es letztendlich dennoch geschafft?
Wenn ja, bitte erklärt wie:(
Vielen Dank
Bei welcher Bank bist du denn ? Ich habe gestern noch mit Lenne telefoniert. Die Sparkasse und Deutsche Bank bucht wohl zurück, andere stellen sich wohl noch kategorisch quer.
Das erstaunliche ist, dass PayPal ja über die Deutsche Bank läuft, die es aber zurückgeben. Die anderen Banken stellen sich hier quer. Macht absolut keinen Sinn.
Hallo.
Ich bin etwas am verzweifeln, denn die Rückbuchungen der letzten (mittlerweile 14) Monate, sind nach wie vor nicht durchgeführt worden und von der Bank kommt keine Reaktion.
War es bei jemandem ähnlich und hat es letztendlich dennoch geschafft?
Wenn ja, bitte erklärt wie:(
Vielen Dank
Bei welcher Bank bist du denn ? Ich habe gestern noch mit Lenne telefoniert. Die Sparkasse und Deutsche Bank bucht wohl zurück, andere stellen sich wohl noch kategorisch quer.
Das erstaunliche ist, dass PayPal ja über die Deutsche Bank läuft, die es aber zurückgeben. Die anderen Banken stellen sich hier quer. Macht absolut keinen Sinn.
Ne ne, das ging ohne anwalt. Die unberechtigten erneuten Abbuchungen hat die lbb auf mein schreiben hin storniert...
Hallo.
Ich bin etwas am verzweifeln, denn die Rückbuchungen der letzten (mittlerweile 14) Monate, sind nach wie vor nicht durchgeführt worden und von der Bank kommt keine Reaktion.
War es bei jemandem ähnlich und hat es letztendlich dennoch geschafft?
Wenn ja, bitte erklärt wie:(
Vielen Dank
Bei welcher Bank bist du denn ? Ich habe gestern noch mit Lenne telefoniert. Die Sparkasse und Deutsche Bank bucht wohl zurück, andere stellen sich wohl noch kategorisch quer.
Hallo zusammen,
Gerade kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft:
Verfahren eingestellt!!!!
Nachdem dass nun vom Tisch ist muss ich mit meinem Anwalt noch besprechen ob ich jetzt gegen meine Bank vorgehe was die 13 Monate betrifft!!
Euch einen schönen Tag
Geil! Herzlichen Glückwunsch. Das muss ein gutes Gefühl sein und jetzt ran an das dir Zustehende!
Hat jemand Erfahrung damit gemacht, dass die Bank einem danach das Konto kündigt oder man einen Eintrag ihrgendwo erhält, so dass andere Banken vom Rückbuchen eine Information erhalten?Mir hat die Commerzbank kurz nachdem ich die Lastschriften (nur 8 Wochen) zurückgebucht habe das Konto gekündigt. Ist aber nicht schlimm, man kann problemlos ein neues Konto woanders eröffnen, über einen Eintrag oder dass andere Banken das sehen können brauchst du dir keine Sorgen machen, das wird nicht passieren
@Cola
Hast du dieses mit oder ohne Anwalt probiert bei der Volksbank ?
Ich habe dieses auch bei der Volksbank gemacht. Meine komplette Geschichte werde ich in den nächsten Tagen Posten. Wollte mich vorab aber kurz bei dir melden. Ich habe über die Volksbank 14.000 Euro zurückbuchen lassen. Ich habe eine Kanzlei aus München spezialisiert auf Banken und Kapitalrecht beauftragt. Die wollten von mir eine genaue Liste erstellt haben. Mit Betrag und abbuchungsdatum. Zusätzlich hat die Kanzlei ein 4. Seitiges Schreiben aufgesetzt. Kurz zusammengefasst. In dem Schreiben hat die Kanzlei über Glücksspiel im Internet und auf die Zusammenarbeit der zahlungs weiterleitung hingewiesen. Sie haben der Bank auch eine zusammen Arbeit mit den Casinos und Paypal vorgeworfen und das die Lastschriften nicht autorisiert waren weil kein schriftliches Mandat vorlag.
Die Bank hat nach 1.5 reagiert und ein schreiben aufgesetzt, dass alles in Prüfung ist. Daraufhin hat die Kanzlei mit einer Klage gedroht und nochmal eine Frist gesetzt um alles zurückzubuchen. Das hat schon Eindruck gemacht und sind sehr autoritär vorgegangen. 3 Tage später war die komplette Summe zurückgebucht.
Nun ist die Forderungsabwehr bei Paypal 6 seitiges schreiben und ich warte auf den Verzicht.
Gruss
Hey Leute,
habe vor paar Tagen die letzten 8 Wochen zurückgebucht, paypal hat jetzt zu jeder Rückbuchung einen Fall eröffnet. Muss ich da was angeben oder einfach Ignorieren? Und was wird jetzt weiter passieren und was muss ich jetzt machen.
Ok das Schreiben werde ich dort hinschicken aber mein Paypal Konto ist noch garnicht im Minus machen die das erst später?
Mal eine ganz blöde Frage:PayPal verzichtet trotzdem auf die Forderung, die holen sich das Geld ja eh vom Casino wieder
Was passiert eigentlich, wenn ich den Gewinn nicht gegen rechne ? Natürlich ist es strafbar und eine Bereicherung zudem ist es moralisch absolut nicht in Ordnung.
Aber nun mal rein theoretisch? Was würde passieren, wenn ich dieses trotzdem mache? Wird Paypal dagegen klagen oder einfach die Differenz einfordern ? Mich würde das mal wirklich interessieren.
Soll ich jetzt 128 Seiten nachlesen während mir jemand der schon so weit ist es mir vllt einfacher erklären kann?
Mal eine ganz blöde Frage:
Was passiert eigentlich, wenn ich den Gewinn nicht gegen rechne ? Natürlich ist es strafbar und eine Bereicherung zudem ist es moralisch absolut nicht in Ordnung.
Aber nun mal rein theoretisch? Was würde passieren, wenn ich dieses trotzdem mache? Wird Paypal dagegen klagen oder einfach die Differenz einfordern ? Mich würde das mal wirklich interessieren.
Soll ich jetzt 128 Seiten nachlesen während mir jemand der schon so weit ist es mir vllt einfacher erklären kann?
@rffg ich habe nicht zuviel zurückgebucht - sogar zu wenig und habe das ganze über einen anwalt gemacht. Ja jetzt wurde verzichtet aber geprüft wurde es. Warum ich das weiss? Weil mein accountmanager mich immer noch mit boni zurückholen will und ich nicht gesperrt bin oder sonstiges
Hi kann mir jemand sagen ob ich jetzt geld zahlen an dem inkasso infoscore oder kann ich es jetzt ignorieren Per E-Mail an:
Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal
Unsere Referenz: 7167410
15.03.2019
Sehr geehrter Herr Ersoy,
wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.
Wir haben Ihr PayPal Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse e und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:
Wir bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Playcherry Limited, bet-at-home.com International Ltd, 888 Germany Ltd. und Unibet Germany Limited gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes PayPal-Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Wir erhielten dann Nachricht von Ihrer Bank, dass diese Lastschriftzahlungen storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten.
Die Stornierung der Abbuchungen von dem Bankkonto führte daher zu offenen Forderungen PayPal gegenüber, so dass ein negativer Saldo auf Ihrem PayPal-Konto entstanden ist. Darüber hinaus wurde Ihnen für diese fehlgeschlagenen Lastschriften eine Gebühr gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber PayPal, da die jeweiligen Beträge von PayPal als Zahlungsdienstleister bereits an die Händler weitergereicht worden sind.
Aufgrund dieser Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Goździelewski
Executive Escalations
PayPal
Mit dem gegenrechnen von Gewinn/Verlust, für welchen Zeitraum zählt das? Wenn ich in diesem 8 Wochen 3000 Euro eingezahlt habe und 1000 Euro ausbezahlt habe, darf ich dann nur 2000 Euro zurück buchen, oder zählt auch der Verlust davor dazu?Den Verlust von davor kannst du auch dazurechnen
Laut Anwalt muss der Betrag zum Zeitraum passen: also wurden 8 Wochen zurückgebucht dann genau für diese 8 Wochen gewinn/verlust, wurden 13 Monate zurückgebucht dann genau hierfür. Man muss bedenken das Paypal das Spielchen nicht ewig machen wird...
Wieso steht denn nirgendswo, in dem Forum hier wie man vorgeht, falls die PayPal Zahlungen länger als 8 Wochen her sind.
Muss ich eine E-Mail an PayPal schreiben?
Wird PayPal selbstständig das Geld zurückzahlen?
Und nicht vergessen: die 90 € müsstest du an PayPal überweisen.
LG Ilona
Ich habe Ratenpläne mit Paypal über die Ratenzahlung powerd by Paypal für Bestellungen von Alternate, was passiert damit?
Ok, dann werde ich wenn es sein muss auch auf PayPal verzichten.Also jetzt erstmal das Reeckmann Schreiben abändern und an PayPal schicken (das Schreiben ist hier im Thread mehrfach reingepostet worden) und dann erstmal abwarten wie PayPal darauf reagiert. Bezüglich der laufenden Finanzierungen würde ich erstmal nichts erwähnen und abwarten. Könnte mir gut vorstellen dass PayPal die ganz normal weiterlaufen lässt
Ich habe ja jetzt alles zurück gebucht, wie mach ich jetzt weiter?
Ich weiß das es hier schon so oft geschrieben wurde, aber ich möchte nicht noch mehr falsch machen.
Das es überhaupt so weit gekommen ist, dass ganze Geld zu verprassen hat mich gewaltig geschockt
Hast du bei deinem PP-Konto auch eine Kreditkarte hinterlegt oder wurde jemals eine Kreditkarte dem Konto zugefügt bzw. die Kreditkarte entfernt?
d.h. das Konto geht einfach ins Minus, von KK steht da nix.
die können sich aber auch nur Geld bis zum Limit der Karte holen, wenn du mit der Karte eh am Limit bist, können die auch nix machen.
was würdet ihr tun?
Ich habe gerade die Information erhalten, dass von meinem Kreditkartenkonto 1500 € abgebucht wurden. Sofort habe ich auf meine Rechnung geschaut und gesehen, dass paypal diese Beträge abgebucht hat. Allesamt für Online Casinos. Paypal hat allerdings keine verknüpften Konten von mir mehr. Einen chargeback hatte ich bereits vor Wochen durchgeführt . Die können doch nicht einfach Geld von meinem Kreditkartenkonto abbuchen welches zweimal mit Paypal verknüpft war dies aber nicht mehr ist. Ich habe nun meinen Kreditkarteninstitut angeschrieben und darum gebeten, die Abbuchungen zurückzuholen, da sie nicht autorisiert waren. Das ist eine wirkliche Frechheit wie ich finde . wie geht man jetzt hier weiter vor? Hat man Chancen ohne Anwalt?
2.5. Negativer Kontostand
Sofern zur Zahlung an PayPal ausstehende Beträge Ihr Guthaben im Ihrem PayPal-Konto übersteigen, zeigen wir Ihnen dies als negativen Kontostand an.
Wenn Ihr PayPal-Konto einen negativen Kontostand aufweist, können Sie kein Geld mit PayPal senden. Sie können Ihren Kontostand durch eine Einzahlung per Überweisung ausgleichen.
PayPal hat folgende Möglichkeiten, einen negativen Kontostand auszugleichen:
•wenn Zahlungen auf Ihrem PayPal-Konto eingehen, rechnen wir diese automatisch auf;
•bei Ihrer nächsten über Ihr PayPal-Konto ausgeführten Zahlung belasten wir Ihre Zahlungsquelle zusätzlich zum Zahlungsbetrag mit dem ausstehenden Betrag (wir weisen Sie bei der Zahlung darauf hin);
•im Falle einer fehlgeschlagenen Lastschrift können wir Ihre Kreditkarte belasten oder einen weiteren Versuch einer Lastschrift unternehmen (siehe im Einzelnen Ziffer 3.7.);
•wenn Sie Guthaben in einer anderen Währung oder auf einem anderen PayPal-Konto haben, können wir auch mit diesen Guthaben aufrechnen;
•wir können den ausstehenden Betrag auch von einer bereits beantragten Abbuchung auf Ihr Bankkonto abziehen.
Falls der ausstehende Betrag in einer Fremdwährung besteht, rechnen wir diesen nach Ablauf von 21 Tagen automatisch in Euro (EUR) um. Es gelten Wechselkursgebühren gemäß Ziffer A4.1.
Alle Transaktionen, die mit dieser Kreditkarte am oder vor dem xx. märz 2019 vorgenommen wurden, werden noch abgeschlossen. Es werden jedoch keine neuen Transaktionen mit dieser Karte verarbeitet.
Hast Du das Schreiben denn rechtsicher - also per Einschreiben mit Rückschein versandt?
(3) Ein Zahlungsdienstleister hat Beschwerden der Zahlungsdienstnutzer in Papierform oder im Falle einer
Vereinbarung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer auf einem anderen dauerhaften Da-
tenträger zu beantworten. Die Antwort des Zahlungsdienstleisters muss innerhalb einer angemessenen
Frist, spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde, erfolgen und hat auf alle
vom Zahlungsdienstnutzer angesprochenen Fragen einzugehen. Kann ein Zahlungsdienstleister ausnahms-
weise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, so hat er ein
vorläufiges Antwortschreiben zu versenden, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der
Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem der Zahlungsdienstnutzer die end-
gültige Antwort spätestens erhält. Die endgültige Antwort darf in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach
Eingang der Beschwerde erfolgen.
Ich möchte mich nicht an solche Plattformen wenden wie ,, wirholendeingeld“. Da ich zurzeit die schlimmste Phase meines Lebens durchlebe, möchte ich daraus die Möglichkeit ziehen das mit der Spielsucht anzugehen. Würde gerne jedoch das finanzielle Problem ebenfalls lösen. Wäre sehr Dankbar über Hilfe von jemandem.
Man muss sich auch nicht zwingend an WHDG`s offenem Ohr bedienen, der Partner oder gute Freunde tun das ebenso.
Hallo liebe Freunde,
ich habe heute meine Lastschriften von Paypal an die Casinos zurückgeholt also wiedersprochen was muss ich jetzt als nächstes tun?
und wo finde ich dieses reeckmeen schreiben?
tut mir leid wegen der Rechtschreibung und mein schlechten Deutsch.
danke schonmal
serseri
Ist es normal das in meinem Online Banking ein minus Betrag vorhanden ist und im Paypal ebenfalls? Wird ständig hin und her gebucht... von alleine.
Willkommen,
die KK-Daten zu löschen und aus PP zu entfernen bringt nichts. Die Karten die bei PP verwendet wurden müssen zwingend gesperrt werden!
Ich habe gerade die Information erhalten, dass von meinem Kreditkartenkonto 1500 € abgebucht wurden. Sofort habe ich auf meine Rechnung geschaut und gesehen, dass paypal diese Beträge abgebucht hat. Allesamt für Online Casinos. Paypal hat allerdings keine verknüpften Konten von mir mehr. Einen chargeback hatte ich bereits vor Wochen durchgeführt . Die können doch nicht einfach Geld von meinem Kreditkartenkonto abbuchen welches zweimal mit Paypal verknüpft war dies aber nicht mehr ist. Ich habe nun meinen Kreditkarteninstitut angeschrieben und darum gebeten, die Abbuchungen zurückzuholen, da sie nicht autorisiert waren. Das ist eine wirkliche Frechheit wie ich finde . wie geht man jetzt hier weiter vor? Hat man Chancen ohne Anwalt?
Das hier soll ich von der LBB zu den Transaktionsreklamationen unterschreiben...kann ich das machen, oder begebe ich mich da auf dünnes Eis?
Ich versichere hiermit, dass ich
Herewith I declare, that I
diese Transaktion nicht getätigt und nicht genehmigt habe,
did not make or authorize the transaction,
keine Person beauftragt habe, diese Transaktion zu tätigen,
did not authorize any person to cause the transaction,
die Karte auch keinen Dritten überlassen habe,
did not leave the card with a third party,
keine Kenntnis davon habe, wer die Transaktion getätigt hat oder haben könnte,
have no knowledge who engaged in or could have engaged in the transaction,
keine Waren oder Dienstleistungen erhalten habe.
did not receive any merchandise or service.
Sie berufen Sich auf den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele, nach dem keine Ausgleichsforderungen gegen Sie bestünden.
Sie verhalten sich widersprüchlich, wenn sie zunächst an einem Glücksspiel teilnehmen und dann im Nachhinein sich auf den Standpunkt stellen, PayPal hätte die Transaktion nicht ausführen dürfen, da es sich bei dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft um eine verbotene Aktivität handelt.
Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, dass Sie an einem Glücksspiel teilnehmen und dabei wissen, dass dieses Glücksspielunternehmen keine behördliche Erlaubnis hat.
Die Forderung bleibt daher bestehen
Entferne deinen Nachnamen Micha. Gut gemeinter Rat! ;)
Hi Micha!
Ist Deinen Belegen der MCC 7995 für Zahlungen im Zusammenhang mit Glückspiel ersichtlich?
Eventuell indirekt über erhöhte Transaktionsentgelte, die sich über die AGB in diesem Sinne erklären?
Hi Micha!
Dann lohnt sich doch der Weg zum Anwalt - oder nicht?
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Glückwunsch, PayPal lässt dich damit schon mal in Ruhe! :)
Moin Niederer,
Herzlichen Glückwunsch zu Deinen Spielfreien 17 Tagen. Also die 8 Wochen hast Du zurück bekommen und schon lange verzockt, die 13 Monate hättest Du ja auch schon verzockt, zum Glück hast Du sie ja noch nicht. Zahl Deiner Bank zum Dank doch einfach die doppelten Zinsen...
Sollte die Bank die Lastschriften zurückbuchen auf den Druck meines Anwalts , kann ich dann gleichzeitig für die Zeit Januar-April in dem ich mit meinem Konto im Minus bin evtl. Dispozinsen etc. zuückfordern ?
Ihr PayPal-Konto weist derzeit einen negativen Kontostand in Höhe von 3288.25 € auf.
Bitte gleichen Sie so schnell wie möglich das Minus auf Ihrem Konto aus. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können. Und Sie laufen nicht Gefahr, dass wir die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterleiten müssen.
Und so einfach funktioniert's:
Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.
Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.
Bitte überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Sollte eine von uns eingeleitete Abbuchung erfolgreich von Ihrem Bankkonto abgebucht worden sein, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig. Bitte beachten Sie, dass diese Gutschrift 7 – 11 Werktage ab dem Zeitpunkt der Abbuchung in Anspruch nimmt, um Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben zu werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen.
Hätte ich theoretisch auch z.b. nur 4 Wochen rückbuchen können und mich dann im Schreiben auf die Umsätze der letzten 4 Wochen beziehen?Das liegt ganz in Deinem Ermessen.
aber eine genaue aufstellungen der letzten 3 jahre von ein/auszahlungen könnte schwierig werden, vorallem da es sich dann auch auf mehrere casinos bezieht.
Was genau ist das Bereicherungsverbot?
Hi Ben!ZitatHätte ich theoretisch auch z.b. nur 4 Wochen rückbuchen können und mich dann im Schreiben auf die Umsätze der letzten 4 Wochen beziehen?Das liegt ganz in Deinem Ermessen.
Das Bereicherungsverbot muss trotzdem beachtet werden.
Wenn Du vor fünf Wochen eine satte Auszahlung hattest, kannst Du nicht einfach nur die letzten 4 Wochen gegen rechnen.Zitataber eine genaue aufstellungen der letzten 3 jahre von ein/auszahlungen könnte schwierig werden, vorallem da es sich dann auch auf mehrere casinos bezieht.
Mache Dir diese Liste, damit Du auf Nummer Sicher gehst.
Bisher hattest Du ja Zeit um zu spielen - jetzt hast Du diese Zeit über, so hoffe ich doch. Sie möchte gefüllt werden. :)
Mal abgesehen vom pädagogischen Aspekt ... :)
@rffgTut mir leid, wusste jetzt nicht dass das ein Problem ist
Wenn Herr Reeckmann das Schreiben rausgenommen hat, dann hat das vielleicht einen Grund. Da es sein Eigentum ist, gilt es das zu akzeptieren. Daher habe ich deine Kopie gelöscht.
Halte dich künftig bitte an Regeln, die z.B. das Urheberrecht betreffen.
LG Ilona
Was für ein thread, ich selbst bin im Forum gelandet...da gab es ,glaub ich , ca 75 Seiten in diesem Thread. Ich hab glaub ich , jeden einzelnen Kommentar, davor und danach gelesen. Unterm Strich , funktioniert eigentlich nur 8 Wochen PP , alleine genau so gut wie mit Anwalt.... alles andere schwebt, egal ob PP13 Monate oder KK oder irgendwelche andere Zahlungsarten, egal welcher Zeitraum.ob mit whdg oder mit Anwalt... bei ganz wenigen klappt es... warum auch immer...ganz viele warten und oder hoffen.... ich hoffe das zeitnah irgendein Gericht mal Klarheit schafft.Und dem Spuk ein Ende macht.
Guten Tag, ich bin Neu hier. Ich habe grob einige Antworten gelesen. Seid bitte nicht böse, dass ich nicht alle 143 Seiten lesen kann. Gibt es nun hier jemanden der Erfolgreich sein Geld zurück bekommen hat?( möchte gerne die 13 Monate bzw. 3 Jahre zurück). Mich wundern die 8 Wochen, die hier mehrfach beschrieben worden sind, da Paypal seine Zahlungen am 21.01.19 in online Casinos eingestellt hat.) Ich würde es gerne über die whdg probieren, allerdings habe ich Angst, dass wenn es nicht klappt ich ohne Geld ohne Paypalkonto und ohne Bank dastehe. Wenn das mit der Rückholung klappt, wäre es ok da ich mich zuvor um eine andere Bank kümmern würde. Bei Paypal habe ich das bedenken für die Zukunft, da die immer größer werden und ggf irgendwann nur noch mit Paypal gezahlt werden kann... bin ich aufgeschmissen ( selbst dhl pakete online gehen fast nur über paypal). Ich weis dass das Spielen meine Schuld ist, allerdings kann man wirklich sagen, ich weis nicht ob ich betrogen wurde da es ja illegal ist und keinen Sitz in Deutschland hat, deswegen finde ich es schon gerecht mein Geld zurück zubekommen.Es gibt noch einige Casinos die immernoch PayPal akzeptieren. Also ich würde zuerst, am besten sofort, die Lastschriften der letzten 8 Wochen zurückbuchen. Je länger du wartest desto weniger werden es ja. Bei den 13 Monaten wird es deutlich schwieriger da sich die Banken da oft quer stellen. Versuchen kannst du es natürlich, wobei die Chancen ohne Anwalt wohl relativ gering sind.
Reeckmann Schreiben ist wohl fehlerhaft, deshalb hat er es wohl auch runtergenommen von seiner Webseite.
Mir haben einige Mitglieder berichtet, dass damit kein Verzicht erreicht wird.
Reeckmann Schreiben ist wohl fehlerhaft, deshalb hat er es wohl auch runtergenommen von seiner Webseite.
Mir haben einige Mitglieder berichtet, dass damit kein Verzicht erreicht wird.
Reeckmann Schreiben ist wohl fehlerhaft, deshalb hat er es wohl auch runtergenommen von seiner Webseite.
Mir haben einige Mitglieder berichtet, dass damit kein Verzicht erreicht wird.
15:40 eine Mail:
Bestätigung der Kündigung der Abbuchungsvereinbarung
da dachte ich mir schon "Oh, es passiert was"
15:56 nächste Mail:
Forderungsverzicht
Das ganze kam, nachdem ich gestern (14 Tage nachdem ich die Meldung bekommen habe, man würde sich bei Executive Escalations darum kümmern) nochmal nachgefasst habe bei ppelce@paypal.de
Krass!!! Ist aber auch auf einer Seite nervig.. Jetzt versucht jeder 2.te sein Geld wiederzuholen um es dann innerhalb paar stunden wieder zu verballern..
Jemand der nicht süchtig ist kommt bestimmt nicht auf die Idee jetzt einzuzahlen in der Hoffnung Zu gewinnen und bei verlust zurückbuchen davon abgesehen gibt es kaum noch Anbieter mit Paypal Einzahlung und jemand der süchtig ist besitzt soviel Geld überhaupt Nicht bzw hat es ja schon Verzockt!
ich versuch grad ne liste zu erstellen mit transaktionen die ich mit paypal in casinos gemacht hab.. und ich kenn mich hinten und vorne nicht mehr aus
z.b. im Dezember schlugen ca. 60% der Einzahlungen im nachhinein fehl wegen überziehen des Kontos, was in einem saftigen minus bei paypal endete das ich aber irgendwann ausgeglichen habe, wie kann ich das nun in die liste mit einbeziehen? kann ich das überhaupt da ich die daraus entstandene negative Balance per manueler Überweisung an paypal durchgeführt hab
Gott ist das alles verwirrend
So, mein Anwalt hat heute das Schreiben an PP mit Frist zum 06.05. verschickt.Um was geht es denn genau? 8 Wochen oder 13 Monate?
Das Schreiben umfasst 3 Seiten und macht qualitativ einen sehr guten EIndruck (besser als alles was ich mir hier so im Forum zusammengesucht habe).
8 von 10 fällen Paypal klappen was is mit den 2 anderen Fällen ? Dachte das geht immer woran scheitert es da?
[/quote
Mir ist kein einziger Fall bekannt.
Höchstens der "Zocker" stellt sich beim Zurückbuchen dämlich an.
Wobei mir eientlich nicht klar ist was man da falsch machen könnte
Mir ist gerade aufgefallen das ich einen Fehler gemacht habe bei meinem Schreiben. Ich habe ausversehen 500€ die abgebucht wurder, jedoch von mir wieder auf Paylpal zurückgebucht wurden in die Transaktionensliste beigefügt
Ich nehme an das ist soweit Standard und hat jeder bekommen?
Bin überrascht dass ich die schon 1 Tag nach der Mail meines Anwalts an PP erhalte.
Ich habe nun von Paypal Aufgrund meiner Rückbuchungungen der letzten 8 Wochen 25 Konflikte geschickt bekommen. Soll ich jetzt jeden einzelnen Konflikt schon mit einer Forderungsabwehr beantworten oder was sollte ich als Grund eintragen oder gar nicht reagieren?Da brauchst du nicht drauf reagieren
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Was ich so interessant finde, den §762 BGB kann man ja auch genau andersherum auslegen. Das Geld ist ja zurückgeholt worden weil eine Verbindlichkeit nicht bestand.
Seit ein paar Tagen kommt bei PayPal die Meldung "wir können sie nicht einloggen" ... wisst ihr vielleicht was das zu bedeuten hat? Kann das etwa der Anfang von einem guten Ende sein?
Guten Tag zusammen ,
hab mich eben mal registriert um meine Erfahrungen mit euch zu teilen .
Folgender Sachverhalt .
Meine Gewinn .- und Verlustrechnung lieg bei etwa 16 tausend Euro .
Ich habe mir mit WhdG zusammengetan und mich über die über die aktuelle Rechtslage informiert. Ich denke alle die hier mitlesen oder schreiben wissen wie es darum aussieht .
Herr Lenne hat meinen Fall übernommen und auch direkt angefangen mit der Arbeit.
Aktueller Stand ist , das nach etlichen Briefen hin und her mit der Bank , das Geld komplett zurück gebucht worden ist .
Der Verzicht von Paypal ist auch unterwegs.
Schön und gut . Die kriegen ihre Prov. und ich habe eine Stange Geld wieder zurück .
Das mich auch freut . Bräuchte aber es nicht zwingend , ich weis was ich getan habe und bin erst spät zu dieser Erkenntnis gekommen .
Bin aber auch seit August letzten Jahres Spielfrei von jeglichem Glücksspiel.
Ich muss dazu sagen , dass ich es nie aus sucht getan habe , sonder ausschließlich meines Erachtens aus Langeweile heraus.
Spielt aber auch keine Rolle .
Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, glaube GambleJoe? , dass viele mit diesem Reeckmann schreiben die acht Wochen zurückbuchen lassen haben .
Hat alles wunderbar geklappt , der Verzicht kam und alles war ihres Erachtens gut .
Nun bekamen diese Personen von den Anwälten ( deutscher Sitz ) der Casinos eine Forderung .
Meine Frage hierzu ist .
Ist letztendlich diese Forderung rechtens ?
Grüße SPIELERNATUR
Das LG München I entschied, dass deutsches Strafrecht nicht anwendbar ist.
Kann es wirklich vorkommen, dass ein Casino (oder sein Inkasso mit Sitz in Deutschland) doch vors Gericht geht und die Forderungen eintreibt?
Hey Leute, nach ausführlichen Recherchen im Internet und insbesondere hier im Forum, habe ich die 13 Monate erfolgreich über die Bank zurückbuchen können.
Ich war zuerst auch in meiner Bankfiliale bei meinem Berater, und der hatte keine Ahnung, wie er damit umgehen sollte.
Nach Telefonaten mit der Rechtsabteilung und anderen hat er einen Ansprechpartner gefunden, der die Lastschriften zurück buchen kann.
Nach 2 Wochen kam jedoch die Absage, da PayPal wohl ein gültiges Mandat besaß.
Ich habe diesem Widersprochen, und folgendes an den zuständigen Herren meiner Bank geschrieben:
Sehr geehrter Herr xxx,
ersteinmal kurz zu meinem Fall, und wieso der Lastschriftwiderruf.
Wie sicherlich aus meinem Konto ersichtlich ist, habe ich im letzten halben Jahr über Online-Casinos einiges an Geld verloren.
Vor kurzem habe ich nun erfahren, dass Online-Glücksspiel in Deutschland eigentlich illegal und verboten ist. Außerdem habe ich durch Recherchen im Internet herausgefunden, dass ein Teil des Geldes zurückholbar ist.
Dies ist möglich, da Online-Glücksspiel illegal ist, und somit auch die Lastschriften von Paypal nichtig und illegal sind. Das ist der Grund wieso ich Sie bemühe, meine Lastschriften zurück zu buchen. Weiter folgt dann die Forderung von Paypal, die Summe zu begleichen, meine Forderungsablehnung, und im höchst wahrscheinlichen Fall dann der Forderungsverzicht von Paypal.
Meine Informationen beziehe ich von der Anwaltskanzlei Lenne aus Leverkusen und von der Website wirholendeingeld.de (auf der auch sehr ausführlich erklärt wird, wieso das ganze rechtlich einwandfrei ist.)
wie telefonisch besprochen, hier zwei schreiben als Blanko zum Grund des Lastschriftwiderrufes. Das eine ist für Paypal, und geht raus, sobald die Lastschriften zurückgebucht sind.
Das andere ist an Sie als Bank gedacht, um die Lastschriften anzufordern.
Ich schicke ihnen beide als Blanko,da ich mir die Arbeit mit dem ausfüllen sparen will, falls es nicht nötig ist. Falls Sie sie doch ausgefüllt brauchen, lasse ich Sie ihnen umgehend zukommen.
Falls Sie weitere Informationen brauchen, oder sonstige fragen haben, dürfen Sie gerne auf diese e-mail antworten.
Außerdem bitte ich Sie, mich auf dem laufenden zu halten, wie die Entwicklung mit meinen Rücklastschriften ist, gerne auch über diese e-mail adresse.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
P.S. Das elektronische SEPA-Lastschriftmandat dass von der Deutschen Bank an Sie, und daraufhin an mich gesendet wurde, ist rechtlich nicht bindend.
Ein Sepa-Lastschriftmandat bedarf der Schriftform, und ist ohne diese nicht gültig. Auf dem uns gesendeten Papier sehe ich keine Unterschrift meiner Seite, und
ich habe auch niemals eine getätig. Dies alleine müsste eigentlich schon reichen, um die Lastschriften zurück zu fordern.
Die angehängten Dokumente die ich erwähne findet ihr auf Seite 104-106 hier im Forum, bin mir jetzt nicht ganz sicher. Ich habe mir nicht mal die Mühe gemacht, Sie für meine Bank mit Daten zu füllen, sondern so geschickt, wie ich sie hier heruntergeladen habe. Paypal kriegt Sie selbstverständlich voll ausgefüllt.
Auf jeden Fall kamen heute, 2 Tage nachdem ich die Mail verschickt hatte, alle geforderten Rücklastschriften auf meinem Konto an.
Ich habe keinen Anwalt und nichts anderes gebraucht, außer die Posts hier im Forum, also DANKE DAFÜR!
Ich werde jetzt weiter vorgehen wie üblich, Forderungen abwarten, Ablehnen, und dann hoffentlich bald den Forderungsverzicht erhalten :)
Mein Tipp an euch, seit hartnäckig bei eueren Banken, die müssen das zurück buchen, die wollen nur oft nicht...
Hallo ihr,
ich habe der LBB geantwortet und sowohl das Urteil gegen die LBB, als auch den Staatsvertrag zum Glücksspiel als Anlage zugesandt. Diese bekam ich jetzt als Antwort:
Sehr geehrter Herr xyz,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ihre Reklamation betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Unternehmen. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.
Sobald Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer angeben, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, bei uns nicht widerrufen.
Einwendungen gegenüber Kreditkarten-Akzeptanzstellen können der Bank nicht entgegengehalten werden, sondern sind mit dem betreffenden Unternehmen direkt zu klären. Die Überprüfung der Seriosität eines Unternehmens obliegt bei Zahlung einer Ware oder Dienstleistung demjenigen, der die Ware oder Dienstleistung erwirbt - unabhängig ob online oder vor Ort - und kann nicht an den Karten-Emittenten weitergegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hi Micha ... eine Bekannte von mir war in der gleichen Situation wie du (allerdings lief das alles über WHDG). Sie hatte auch so ein Schreiben bekommen und auf Rat unterschrieben und tatsächlich Erfolg gehabt
Hallo Freunde :)
Ich heiße Johnny, 30 Jahre, Hesse.
Ich habe in den letzten 1 1/2 Jahren ca 25.000€ verspielt und bin nun seit einigen Wochen befreit. Kontovollmacht wurde einfach mal abgegeben :)
Verlangen habe ich momentan keins, ich hoffe es bleibt auch so. Habe mich schon in Behandlung begeben.
Nun habe ich den gesamten Thread mal durchgelesen und bin begeistert wie ihr alle durchhaltet. Da die meinsten meiner Einzahlungen über Paypal liefen,
habe ich gerad mal die letzten 8 Wochen zurück buchen lassen. Das waren ca 2500€. Schwups, werde ich heute schon das 5te mal angerufen.
Am Dienstag habe ich ein Erstgespräch mit Kanzlei Lenne. Meine Frage:
Kann ich bis dahin Paypal ignorieren, oder soll ich denen jetzt für die 8 Wochen schonmal irgendwas vorab zusenden? Oder reicht es, zu warten, bis sich die Kanzlei dem Fall widmet? Falls ich was senden soll, kann mir da wer helfen?
Hier sind viele Meinungen usw. vertreten aber nichts genaues, was man letztlich Paypal schreibt. Eine Pm wäre super :)
Wurde nach 4 Stunden lesen von dem und vielen anderen Threads in diesem Thema nämlich nicht schlauer :(
lg Johnny
Ok, nicht das am Ende irgend ne Frist verstreicht. Weil die wissen jetzt gerade ja gar net was abgeht. Und das sollten die doch schon wissen, oder?
Manche schreiben hier, nachdem sie die 8 Wochen haben zurückbuchen lassen, hätten sie auch direkt ein schreiben an Paypal geschickt?
Und noch eine wichtige Frage.
Wenn ich 1000€ einzahle und 1000€ Gewinne und mir auf mein Paypal Konto auszahlen lassen, davon aber nur 800€ auf mein Bankkonto überweise und die 200€ direkt wieder vom Paypal Guthaben zum zocken einzahle, was gilt dann?
Rechne ich dann 1000€ Verlust - 1000€ Gewinn? Oder 1000€ Verlust und -800€ Gewinn?
Wenn es das gleiche Casino JA - ist es ein anderes dann nein aber moralisch fragwürdig.
@mk.
Bei der Rückbuchung bei Paypal habt ihr nur den Verlust der letzten 13 Monate betrachtet?
Oder auch die Zeit davor?
Hast du auch bei dem Casino sofortüberweisungen und kk getätigt?
Mir wurde gesagt dass ich nur die letzten 13 Monate in Betracht ziehen kann.
Was davor war interessiert nicht.
Ich warte auch noch auf die Rückbuchung der Sparkasse. 3 Wochen sind jetzt rum. Ich denke es braucht jetzt ein weiteres schreiben vom Anwalt. Dachte die Sparkasse würde schneller einlenken.
Bei mir wurden auch mehr als 13 Monate in Betracht gezogen da die Verluste (Einzahlungen) höher waren als die Auszahlungen. Wurde dann alles angerechnet. Diese Summen werden dann aber später wiederum abgezogen wenn Schritt 2 gemacht wird. (letzten 3 Jahre) Das dauert aber wie viele hier auch schon gesagt haben bis Ende des Jahres...So wurde mir es zumindest gesagt.
Hallo,
hatte ebenfalls das reekmann Schreiben angewendet, per Einschreiben an Paypal.
Heute, nach circa 8 Wochen erhielt ich die Nachricht über meine Kontoschließung, jedoch keinen Forderungsverzicht.
Im unten angeführten Zitat aus der Email von Paypal wird eine Besärrigung durxh das OLG München aus März bezüflixh des Beschlusses aus 2018 angeführt.
Hat dieses Urteil nun grundlegendes zwecks PP-Rückbuchungen geändert?
Ebenfalls irritiert der Satz "da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt".
Muss die Flücksspielaufsicht nun Liste führen und an zahlungsdienstleister melden was legal und illegal ist?
Und wie würdet ihr auf die Email reagieren?
"Sehr geehrter Herr ...,
wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.
I.
Wir haben das PayPal-Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse ...@yahoo.de und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Hillside (shared Service) Limited gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
II.
Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.
Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
III.
Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.
Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.).
Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor, da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt (so auch LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitt B. I. 3).
Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.
Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
IV.
Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen"
Kannst du mir sagen was das ist Ilona? Der Verzicht nicht oder?
Fakt ist das Landgericht in München bzw. OLG München hat da anders beschlossen. Das OLG München hat meiner Meinung nach klar gemacht, dass sie ähnlich wie das LG München urteilen werden, weswegen ja der Beklagte keine Berufung eingelegt hat, auch um ein negatives Urteil in einer höheren Instanz zu vermeiden, so dass es nunmehr immernoch kein Urteil einer höheren Instanz gibt. Auch wurden hier Zahlungen per Kreditkarte betrachtet und Paypal und Kreditkarte sind meiner Meinung nach zwei paar Schuhe, weswegen ich die positiven wie für uns negativen Urteile nicht eins zu eins auf Paypal übertragen würde. Dass der Chargeback mit Kreditkarte schwieriger ist, wurde hier ohnehin schon oftmals erwähnt. Jedoch muss man sich der Argumentation der Gerichte bei den positiven und negativen Urteilen stellen.
Warum das LG München und das OLG München so entschieden haben, ist mir auch ein Rätsel. Meiner Ansicht nach hat man hier im Wohle der öffentlichen Ordnung entschieden und die Gesetze eher wohlwollend als juristisch ausgelegt. Getreu dem Motto: Sonst würde ja jeder Chargeback machen und dies die öffentliche Ordnung massiv stören.
Ich sehe dass genauso wie du Pocasso. Das Gericht in München hat meiner Ansicht nach aus einer Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift gemacht (Kann-Vorschrift räumt der Behörde Ermessen ein.). Allerdings sind das natürlich auch Richter und die haben sicherlich (hoffentlich, auch wenn ich das nach dem Urteil stark bezweifle) mehr Ahnung als wir hier im Forum. Ich finde daher den Beschluss des OLG München bzw. das Urteil das LG München zumindest mehr als fragwürdig wenn nicht sogar aus juristischer Sicht bedenklich.
Von den großen Banken und Zahlungsdienstleister wäre es nicht zu erwarten, dass sie sich über geltendes deutsches Recht informieren, weil es zu anspruchsvoll für die Zahlungsdienstleister sei? Also diesen, sinngemäß zietierten Satz aus der Begründung des Urteils das LG München fande ich gerade zu ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.
Anderseits frage ich wer bei der Glücksspielaufsicht sein Geld verdient, denn die hätten meiner Meinung nach gegen offentsichtlich illegale Casinos vorgehen müssen, um uns Verbraucher und den verbrecherischen Machenschaften der Zahlungsdienstleister zu schützen. Meiner Meinung nach scheint das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, dass dafür zuständig ist, regelrecht nicht zu arbeiten oder nur von Unfähigen besetzt zu sein. Dies soll jedoch keinesfalls auch die Zahlungsdienstleister schützen, denn die wussten meiner Ansicht nach von ihrer illegalen Handlung. Zumidnest müssen sie sich informieren, wenn sie einen Dienst in Deutschland anbieten, ob die Casinos mit denen sie Verträge(?) eingehen, eine legale Dienstleistung anbieten. Dass die Zahlungsdienstleister sich hier aus ihrer Verantwortung ziehen ist für mich gerade zu ein weiteres Armutszeugnis für die Menschen, die für solche Firmen arbeiten oder in deren Namen ihr schmutziges Geld verdienen.
danke dir! das habe ich schon gemacht, nur für mich ist dennoch nicht ganz klar, ob ich bzgl. Rückschreiben an PayPal untätig bleibe oder ob diese ein festes schreiben mit Gründen "online Casinos sind illegal" bekommen müssen..
taucht die transaktion denn in deinem paypal konto auf?
Hab vorsichtshalber meinen eBay Account gelöscht
Hallo zusammen.
Falls ihr euch erinnert hat meine Bank es 2 mal abgelehnt die 13 Monate zurückzubuchen. Anwalt hat erreicht dass heute alles gutgeschrieben wurde.Allerdings wie bei Gonzo09 gesperrt.Die warten auf den Verzicht von PayPal denke ich.
Dann denke ich mal wartet Paypal erstmal ab wie die kommenden Urteile bei Kreditkarten ausgehen. Falls dort noch mehr Gerichte umfallen wird Paypal ggf. in Einzelfällen den Gerichtsweg suchen. Bis dahin bereiten die ihre Argumentation vor und dann heißt es wieder der kleine Mann gegen die Spitzenanwälte der Welt. Bleibt nur zu hoffen dass nicht wieder der gewinnt der am meisten Geld hat;-)
@ Rofl1312 ich bin Dir überaus dankbar für die klaren Worte ich werde deine Kommentare sehr gerne hier weiter lesen.
Ich möchte niemanden auf die Nüsse gehen tut mir leid.
Aber ist für mich nicht ganz leicht mit allem fertig zu werden ich möchte mich bei Dir noch mal persönlich entschuldigen.
Kennt jemand in frankfurt einen anwalt der sich damit auskennt und schon verzichte erhalten hat? Am besten nicht so kostenspielig
Es gibt Fachanwälte, die auch hier im Forum genannt werden. Ganze Kanzleien beschäftigen sich damit.
Ob du einen Anwalt einsetzt, ist grundsätzlich dir überlassen. Grundsätzlich bieten Anwälte hier im Forum (s. Beitrag von Ilona) eine kostenlose Erstberatung an, soweit ich weiß.
Ich habe den Forderungen selbstständig gegenüber KSP und Paypal per Einschreiben mit Rückschein und per Mail nach meinem Chargeback von 8 Wochen und dem schriftlichen Eingang der Gesamtforderung von Paypal widersprochen. Die Begründung für den Widerspruch findest du hier vielfach im Forum. Ansonsten nehmen die Kanzleien dafür um die 400€ hierfür. Das wird alles nach den gesetzlichen Vergütungsrichtlinien berechnet.
Ich habe erst einen Anwalt geholt, als meine Bank die 13 Monate mit lächerlichen, sich selbst widersprechenden Argumenten nicht zurückgebucht hat. Dieser kümmert sich jetzt darum. Aber kostet natürlich auch paar hundert Euro...
Anschließend wird er dann gleich die Gesamtforderung übernehmen und mich ggf. gerichtlich vertreten. Ich bin gerne bereit gegen Paypal anzutreten und habe dafür auch schon Rücklagen gebildet, falls die mich bei meinem 5 stelligen Streitwert verklagen wollen.
bei den 13 monatigen rückbuchen, wird da auch der gewinn berücksichtigt, den man eventuell ab und zu auf sein paypal-Konto vom Zocken zurückerwirtschaftet hat?
@ rofl1312
Habe heute mal wieder auf das OC Konto gesehen und dort ist ein großer
negativer Betrag jetzt bin verwirrt ich habe dort nichts mehr gemacht seit 8 Wochen.
Guten Morgen allerseits,
Nochmal zu meinem Fall. Ich hatte Mitte März rückbuchungen von Lastschriften von Paypal getätigt. Es waren alles Einzahlungen bei Bwin für live casino spiele. Ich habe bereits Hilfe bekommen was die spielsucgt angeht.
Ich habe das Reekmann schreiben per Mail und per Einschreiben mit rückschein an Paypal geschickt.
“Rückschein ist heute angekommen”
Nun zu Paypal:
Ich habe hier schon geäussert dass ich am 14.5.19 eine E-Mail von KSP bekommen habe, dort habe ich das selbe Reekmann schreiben hingeschickt um die Forderung abzulehnen.
Heute habe ich einen am 15.5.19 verfassten Brief von KSP Rechtsanwälte bekommen dass ich die Forderung sofort begleichen Plus 200€ anwaltsgebühren.
Wollen die mich nur unter Druck setzten oder ist es ein schlechtes Zeichen dass ich die jetzt am Hals habe.
Liebe Grüße
@ rofl1312
Habe heute mal wieder auf das OC Konto gesehen und dort ist ein großer
negativer Betrag jetzt bin verwirrt ich habe dort nichts mehr gemacht seit 8 Wochen.
Welches Casino ist es denn? Hast du Kontaktversuche seitens Casinos gehabt?
Hallo liebe Leute.
Nach einer gewissen Zeit möchte ich mich mal wieder melden um den Stand der Dinge mitzuteilen.
Meine Bank hat nun jede einzelne Lastschrift der letzten 13 Monate zurück gebucht. Einen Anwalt habe ich nicht gebraucht, es wäre dann wahrscheinlich aber schneller dazu gekommen.
Seit dem ersten Chargeback (8W) am Jahresbeginn, bin ich spielfrei.
Aus Angst vor dem Scheitern, falls es bzgl. der Abwehr vor Gericht geht und ohnehin aus Geldmangel.
Der Aspekt, dass ich mehr und mehr das Gesicht vor mir selbst und insbesondere meiner Familie und meinen Freunden, trug maßgeblich dazu bei.
Was mich allerdings wirklich vom weiteren spielen abhielt und hält,
ist die Tatsache dass das Geld zurück auf meinem Konto ist und ich nicht bei jedem Spin hoffe, dass ZUMINDEST ein großer Teil meines Einsatzes über die Zeit als Spieler, wieder zurück ist!
Wenn jeder mal tief in sich geht, weiß jeder hier, dass es uns ab einem bestimmten Punkt nur noch um das ging. Den Ausgleich. Als hätte man abgesehen vom Kostenfaktor Zeit, nicht gespielt.
Wir warteten alle auf den Moment, an dem sich das ganze endlich gelohnt hat. Das unruhige schlafen, die depressive Grundstimmung und alles negative (es gibt quasi nur Negationen daran), was uns die Zeit als Spieler begleitete.
Wir wollen im Endeffekt doch nicht mehr, als einen 'normalen' Kontostand der uns zufrieden durch den Tag bringt. Es geht nicht mehr um den großen Gewinn, weil wir verstanden haben, dass dieser NICHT kommen wird!! Wer dennoch 'vielleicht kommt er aber DOCH', der hat es schlichtweg nicht begriffen.
Das Geld würde immer und immer wieder ins Casino fließen. Kein Gewinn (auch wenn er wirklich mal größer war) ist nachhaltig in unserer Tasche geblieben!!
Und es ist bei verdammt nochmal jedem das Gleiche, da braucht sich niemand etwas vor machen!
Seitdem mein Geld 'zurück' ist (Nein, der Verzicht ist bisher nicht da), fühle ich mich ausgeglichener, bin kommunikativer, physisch und psychisch konzentrierter, habe quasi keine Pickel mehr!!, kann meine Rechnungen zahlen und und und. Mein Leben hat sich alleine durch die Spielfreiheit in einem so erheblichen Maße verbessert, wie ich es vorher nichtmal angenommen habe!
Es ist auch abgesehen vom vielen Geld welches ich täglich verspielte, eine unglaublich Erleichterung zu wissen, dass man nicht mehr von einer ganz ganz ganz schlimmen Sache dieser Welt, psychisch abhängig ist. Dass man einfach nicht bei jeder Begegnung mit Menschen im Hinterkopf hat 'ich mache dir vielleicht gerade einen sympathischen Eindruck, ja.. Aber eigentlich bin ich Spielsüchtig und komme finanziell, so wie teilweise gefühlstechnisch, vorne und hinten nicht klar'.
Ich fühle mich freier. Besser. Mein Leben hat mir automatisch neue Perspektiven aufgezeigt. Warum? Weil ich schlichtweg nicht mehr so enorm damit beschäftigt bin zu spielen, zu leiden und ich endlich wieder die bedeutsamen und förderlichen Aspekte vom Leben wahrnehmen kann!
Werdet spielfrei. Jetzt. Bleibt es.
LASST ES AB JETZT EINFACH SEIN!
Ich werdet es euch selbst danken, versprochen!!:)
Und nun, alle weiter die Daumen drücken, dass wir unser erarbeitetes Geld auch behalten dürfen...
Schreiben an Paypal ist am 16.5.19 per Einschreiben / Rückschein raus mit Verzicht der letzten 8 Wochen.
Hallo zusammen, auch ich melde mich mal wieder zu Wort um euch auf den aktuellen Stand zu bringen.
Zuerst das wichtigste: Spielfrei seit absenden des Reckman Schreibens ! Und bisher absolut kein Verlangen mehr.
- am 31.03.19 habe ich alle Paypal Lastschriften zurückgebucht, und das Reeckmann schreiben per Mail und einschreiben an Paypal gesendet.
- alle darauffolgenden Emails von Paypal ignoriert, nun kam vor ein paar Tagen eine Mail von infoscore Inkasso die den Betrag + ca 180 € fordern. Bei Nichtzahlung drohen diese mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Von der Sparkasse habe ich bisher nichts bekommen.
Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Inkasso Mail mit Reeckmann schreiben beantworten oder eher direkt zum Anwalt ?
Hallo,
kurze Frage: Hat denn irgend jemand (seit PP nicht mehr verzichtet) einen Mahnbescheid erhalten?
Bei meinem Anwalt ging heute die letzte Aufforderung der Zahlung ein, von PP direkt versendet.
Gruß, SV
Okay verstehe dann warte ich halt mal ab... habe nur ne Info bekommen das Paypal keine Antworten bzw Schreiben mehr möchte daher geht auf Klage das ganze und dafür wird gerade sich vorbereitet
Okay verstehe dann warte ich halt mal ab... habe nur ne Info bekommen das Paypal keine Antworten bzw Schreiben mehr möchte daher geht auf Klage das ganze und dafür wird gerade sich vorbereitet
Das Reekmann-Schreiben findest Du irgendwo mehrfach in diesem Thread.
Suche bitte mal ab grob Beitrag 900 ...
Ich warte auch schon gespannt auf die KSP Post.... Kommt das per Mail oder wirklich per Post ?
Ich warte auch schon gespannt auf die KSP Post.... Kommt das per Mail oder wirklich per Post ?
Ist jetzt genau 4 Wochen her bei mir wo 13 Monate zurück gebucht wurde.
naja Sind 2 verschiedene zahlungsarten , Paypal geht ja auch in vorkasse ob du das Geld hast oder nicht! Und wird wohl bestimmte Verträge haben mit den Casinos.... und Paypal möchte ja nun Geld von dir zurück! Bei Kreditkarte versucht man ja Geld zu erhalten ! So wie Kreditkarten Firmen sagen hol das Geld von Casino direkt zurück könnte man ja auch Paypal sagen hol das Geld zurück vom casino!
Woher weißt du das mit der Kündigung eBay und Paypal ?
@rofl1312
Eine Frage wie siehst du das Ganze im Moment mit Infoscore und KSP
Leider habe ich auch Zahlungen über die Visa der LBB durchgeführt, die mir jetzt mittlerer Weile mit Royal Solutions Inkasso im Nacken hängen. Das ganze wurde schon ein amtlicher Mahnbescheid dem ich widersprochen habe. Nun wollen die von mir bis Freitag ne konkrete/detaillierte Angebe wieso ich widerspreche oder ich soll den Betrag überweisen...
Ich kann mein Geld zurückbekommen, aber wird mein Konto dann geschlossen?
Muss ich in jedem Fall einen Anwalt beauftragen
reicht das Rendsma Schreiben ?Im Reekmann-Schreiben stehen die rechtlichen Gründe für eine Forderungsabwehr.
Wie ich gelesen habe stellt Paypal keine Verzichtserklärung mehr aus. Was passiert denn im Moment?Meine Meinung: PP nutzt die Verjährungsfrist, damit einige Leute noch Bammel bekommen und einen Rückzieher machen.
Ich habe gespielt und würde gerne mein Geld zurück buchen, ich fürchte mich aber vor den rechtlichen KonsequenzenWelche sollen das denn sein?
Wenn Inkasso beauftragt wird steigen die Forderungen ja erheblichFragt hier http://schuldner-community.de nach, ob die Forderungen berechtigt sind.
und einen negativen Eintrag in der Schufa gibt es doch wahrscheinlich auch?
Ich habe nun von Beitrag 900 bis Beitrag 1200 gelesen und ich finde einfach dieses Reekmann-Schreiben nicht!
Könnte mir irgendjemand einen Link hier im Forum zeigen oder auf den Beitrag (die Nummer des Beitrags) verweisen, damit ich ein paar Gründe für die Forderungsabwehr habe?
Das wäre ganz toll...
Vielen Dank
Ich habe nun von Beitrag 900 bis Beitrag 1200 gelesen und ich finde einfach dieses Reekmann-Schreiben nicht!
Könnte mir irgendjemand einen Link hier im Forum zeigen oder auf den Beitrag (die Nummer des Beitrags) verweisen, damit ich ein paar Gründe für die Forderungsabwehr habe?
Das wäre ganz toll...
Vielen Dank
Entschuldige bitte, ich habe das gar nicht gesehen!
Besten Dank dafür
Toll wäre es, wenn Du auch etwas Eigeninitiative bildest. Ich habe Dir auf Seite 177 im Post #2645 geantwortet und sogar auf meinen Beitrag verlinkt. Ich habe quasi für Dich die Arbeit erledigt.
Achja... für das Schreiben habe ich übrigens 1.200€ gezahlt. Was ich damit sagen will? Es gibt hier Leute, die sogar Geld investiert haben und dann gibt es welche, die zu faul sind den Thread durchzulesen und am Liebsten alles vorgekaut als Antwort haben wollen. Das ist auch der Grund, weshalb der Thread so lang geworden ist. Viele kommen her posten ihre Geschichte und wollen wissen was sie tun können, anstatt sich einfach mal vom Post #1 an alles durchzulesen. Dann wären schon die meisten Fragen geklärt und es müsste nur noch nach Nuancen gefragt werden.
Dumdidumdidum ...
Fabrice93 hat das Schreiben für sich in #1096 umformuliert ...
danach heißt es warten auf Mahnbrief Bescheid ! Auf den warte ich seit Februar....
Hi,
ich habe mir jetzt mal einige Beiträge von Rolf durchgelesen. Ich muss sagen das hat mir Mut gemacht. Ich buche morgen mein Geld zurück.
Das Schreiben samt Aufstellung schicke ich aber erst per Einschreiben wenn PP mich anschreibt, oder?
Ich mache einen eigenen Beitrag dazu auf, hoffentlich unter der Rubrik Erfolge!
Gr Intel
Kann aber auch Probleme hervorrufen da man jetzt erst die Zahlung untersagt hat... PayPal kann sich darauf berufen das sie diesen Verbot vorher nicht hatten allerdings kommt dann wieder dieser satz denn ich schon erwähnt hatte zum Vorschein das online Casinos verboten sind und PayPal nicht mitwirken durfte
Ich frage mich, was bezwecken die mit den Anrufen? Jeder Andere, der eine Forderung eintreiben will, macht das schriftlich und schlussendlich per Gericht. Keiner wählt sich die Finger wund.Telefoninkasso ist keine Telefonwerbung, insofern hast du also grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass man dich wegen offener Forderungen nicht anrufen darf.
Das heißt, sie haben einfach keine Chance und sehen im Telefonterror die einzige Chance, dass der Betreffende einknickt. Zumindest ist das meine Meinung.
und auch nicht nach einer Lösung gegen diese Anrufe gesucht.
5.2. Zahlungsprüfungen
Zahlungen, die von uns als risikoreich bezüglich der in Ziffer 10.5.a. beschriebenen Risiken angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung und machen dabei Folgendes:
a. Wir führen den Zahlungsauftrag des Käufers aus;
b. Unmittelbar nach der Ausführung des Zahlungsauftrags schränken wir die Verfügbarkeit des Zahlungsinstruments für den Käufer ein;
c. Wir kennzeichnen die Zahlung als "offen" und buchen sie auf das Reservekonto des Zahlungsempfängers;
d. Wir fordern den Zahlungsempfänger auf, mit dem Versand des Artikels an den Käufer abzuwarten (eine als "offen" markierte Zahlung ist auch nicht durch den PayPal-Verkäuferschutz gemäß Ziffer 11. abgedeckt);
e. Wir prüfen die Zahlung.
Die Zahlung wird solange im Konto des Zahlungsempfängers als "offen" gekennzeichnet, bis wir alle Informationen erhalten haben, um die Zahlungsprüfung effizient gemäß Ziffer 10.5.a. durchführen zu können. Wenn sich bei der Zahlungsprüfung herausstellt, dass es ein Problem mit der Zahlung gibt, werden wir die Zahlung rückgängig machen, indem wir die Zahlung vom Reservekonto des Verkäufers auf das PayPal-Konto des Käufers zurückbuchen.
... Wir nutzen die nachfolgenden Kriterien zur Evaluierung der Risiken (entweder für sich genommen oder gemeinsam mit anderen Kriterien):
Die Transaktion ist mit einem erhöhten Risiko verbunden, weil Güter einer hohen Risikokategorie verkauft werden oder weil uns weitere Tatsachen bekannt sind, die typischerweise zu einer erhöhten Anzahl von Kreditkartenrückbuchungen, sonstigen Beschwerden oder Konflikten führen oder die regelmäßig auf Betrug oder illegale Aktivität schließen lassen ...
Hab heut die gleiche mail bekommen :-)))
Sie können PayPal nicht mehr nutzen
Bei PayPal ist es uns wichtig, unseren Kunden eine sichere Zahlungsplattform zu bieten. Im Zusammenhang mit Ihrem Konto sind uns Aktivitäten aufgefallen, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen. Aus diesem Grund können wir Ihnen die PayPal-Dienste nicht mehr anbieten.
Die in Ihrem PayPal-Konto hinterlegte Bankverbindung oder Kreditkarte können Sie nicht entfernen oder zur Eröffnung eines neuen Kontos verwenden. Sie können sich weiterhin einloggen und Ihre Kontoinformationen anzeigen, jedoch kein Geld senden oder empfangen. Ein etwaiges Restguthaben wird 180 Tage einbehalten. Danach informieren wir Sie per E-Mail, wie Sie Ihr Geld abbuchen können.
Lichtbildausweis hochladen
Kontoauszug hochladen
Sie können PayPal nicht mehr nutzen
Sie dürfen keinen bestrittenen Betrag in irgendeiner Form irgendwo eintragen !!!!
Vor allem für Angstmacherei ist man natürlich empfänglich, wenn man einen Chargeback macht. Es gibt Gesetze, an die sich Auskunfteien zu halten haben.
Einfach nur frech von dir, Fred, mir Unwissenheit zu unterstellen. Woraus schließt du das?
Ich hatte einen negativen Eintrag von Skrill in der Schufa, eine widerrufene Überweisung in Höhe von 150€ war in der Schufa eingetragen
Aber Fred ist ein absoluter Gegner vom CB und deswegen will er hier auch Stimmung dagegen machen.
[Ganz einfach aus dem was du falsch schilderst ... dass PP etc. "sowas" nicht macht.
Sagstest du nicht, meine kritischen Anmerkungen bzgl. Schufa etc. seien "Angstmacherei" ?Anscheinend bist du nicht bereit Dinge richtigzustellen. Nochmals: Ich habe mit keinen Satz, wie du mir unterstellst, behauptet, Paypal, etc. würde so etwas nicht machen.
Einfach mal hochscrollen ...
Lustiger Balduin ... ich empfehle Tai Ginseng ...
Nee, aber PP darf die gelisteten "Dritten Personen" über alles informieren was sie möchten.
Schufa ist auch so ein zweischneidiges Schwert. Die betreiben noch jede Menge "weitere" Auskunftsversionen.
PP kündigt Konten nur weil ein "Bösewicht" im gleichen Haus wohnt, oder alle Familienangehörige ( die sie ermitteln können)
Ja klar, "Sippenhaft" ist verboten ... aber PP hat auch freie Vertragsgestaltung :)
Wenn hier auch nur einer glaubt, dass er spurlos sein Geld zurück erhält .. nunja ..
Banken sind wie Versicherungen ... da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
Und Informationen fließen mehr als du denkst ... du hast doch PP schließlich ausdrücklich dazu ermächtigt allen 300 Instituten etc. deine Daten zu geben.
Man sollte nur einfach auch in diese Richtung aufklären und nicht nur, wie man sein "Geld" zurück erhält.
Ich verstehe oftmals nicht diese Agressivität gegenüber PP / KK und Banken etc.
Jeder von euch ist erwachsen und hat das Geld freiwillig und gerne ausgegeben.
Und wenn PP / KK nicht da ist, nehmt "ihr" "Western Union" "Paysafe-Cards" oder sonstwas.
Wenn ein CB klappt würde ich das unter "Glück gehabt" ablegen und mich freuen.
Aber einen Rechtsanspruch daraus zu formulieren finde ich schon "sportlich".
Ja @Ilona ich weiß CB ist hier sehr erwünscht, aber ein bisschen neutrale Aufklärung wäre auch nicht verkehrt.
Also ich sehe nicht generell die Banken oder PP als "die Bösen" ...
Ich habe seinerzeit ( vor einigen Jahren ) auch nicht die Beabeitungsgebühren für meine Darlehen zurückgefordert, obwohl dies "rechtlich" 10(?) Jahre rückwirkend möglich war.
Denn die Konditionen waren mir bei Vertragsabschluss bekannt. Ich kenne aber einige, die seit der Rückerstattung weniger "Unterstützung" von ihrer Hausbank erhalten.
WIr müssen auch nicht herausfinden wer Recht hat oder nicht, oder wer gut oder böse ist ... aber wir sollten immer mehr als einen Blickwinkel haben.
Ein Erfolg wäre es wenn monatlich kein Cent mehr nach Malta fließt.
@alex86
Nein 👎🏻 weil Casino und Sportwetten auf einer Seite angeboten werden!!!!
Wie sieht es denn mit den Verzugszinsen aus?Verzugszinsen sind ein wichtiges Druckmittel und sollen aber grundlegend dem Gläubiger am Ende den Schaden seiner berechtigen Forderung, die ihm vorenthalten wird, ausgleichen. Hast du bzw deine Bank in deinem Auftrag unberechtigter Weise einzelne Transaktionen zu Unrecht zurückgebucht, so hast du dem Zahlungsdienstleister eben jene finanzielle Schäden hinzugefügt, die er natürlich auch schadensersatzrechtlich mit Verzugszinsen zurückfordern darf. Die steigen monatlich und sind auch nach Jahren einklagbar wenn du den Irrtum nicht finanziell sofort ausgleichst. Abeeeeeeeer ->
Müssen diese bezahlt werden wenn ein Vergleich von Paypal vorgeschlagen wird?
Bei mir wurde ja von der Postbank Zuviel zurückgebucht.
Laut Anwalt habe ich bis jetzt noch nicht die Zuviel zurückgebuchte Differenz erstattet.
Überlege dies aber zu tun um im schlimmsten Falle nicht noch Zinsen für das mir eh nicht zustehende Geld zu zahlen.
Wie seht ihr das?
Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1
den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und
Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4
Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind...
Liebste User,
darf man uns betroffenen ( die das Geld bei Paypal zurückgebucht haben und von der Hausbank auch zurückbuchen lassen haben ) einen Schufa eintrag verpassen bzgl. der offenen "Forderung" vom Inkasso bzw. Paypal ohne Mahnbescheid oder so ?
Wer kennt sich da aus und kann bitte diese Frage beantworten...Bitte !
Fürchtet Ihr euch davor ? ich habe diese Angst in mir das ohne meines Wissen sowas passieren könnte bzw. wenn wir das nicht bezahlen und bis auf den Prozess warten würden und kämpfen würden, dass Sie uns einen Eintrag verpasen könnten - ist das so?
Danke für eure Antworten Freunde - :)
Eine kurze Frage zwischendurch:
Gibt es Leute, die es komplett ohne Anwalt gemacht haben, NACHDEM Paypal keine Verzichtserklärungen mehr abgibt?
bei mir wurden heute alle Abbuchungsvereinbarungen seitens PP gekündigt
es wird gelöscht nicht gesperrt gelöscht !!
Ist das gut oder schlecht?
Auch wird jetzt Deine Forderungsabwehr - und ich gehe davon aus, dass Du sie bereits abgeschickt hast per Einschreiben mit Rückschein - abgelehnt werden.
Ganz einfach bei ihm waren es zu 99% Sportwetten und bei Dir halt nur ein Teil SportwettenBei mir waren es auch immer Sportwetten deine Antwort ist nicht wirklich hilfreich
Habe ich heute erhalten was sagt Ihr dazu???????????
Habe ich heute erhalten was sagt Ihr dazu???????????
ihre unzutreffenden Rechtsausführungen weisen wir zurück. PayPal steht gegen Ihren Mandanten ein
Anspruch auf Ersatz der Ajfwendungen zu, die durch die Ausfiihrung der von ihrem Mandanten in Aiftrag
'gegebenen Zahlungen entstanden sindSofern Sie behaupten, die Glücksspiele, an denen Ihr Mandant teilgenommen hat, seien illegal, hat PayPal
...(...)...
Entscheidung, die entsprechenden Inkassobemühungen bis zur vollständigen Erfüllung des
Zahlungsanspruchs fortzusetzen, Ist endgültig. Von weiteren Schreiben bitten wir daher abzusehen.
Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrem Mandanten, Inklusive der gerichtlichen
Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
- 10 -b) Die Zahlung des Kreditkartenunternehmens an das Vertragsun-ternehmen ist allerdings ausnahmsweise dann keine Aufwendung, diedas Kreditkartenunternehmen für erforderlich halten darf, wenn das Ver-tragsunternehmen das Kreditkartenunternehmen rechtsmißbräuchlich inAnspruch nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2002 - XI ZR 375/00,aaO S. 1124). Dann ist das Kreditkartenunternehmen zur Zahlungsver-weigerung nicht nur berechtigt, sondern aufgrund des Geschäftsbesor-gungsvertrages mit dem Karteninhaber auch verpflichtet. Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=24392&pos=0&anz=1
Wow, das Geld kann man sich sparen?! Ja gut, mag vllt sein, aber sicherer ist man dann doch durch einen Anwalt. Grade durch dieses aggressive Verhalten momentan. Ich würde es auch gerne machen, also alles zurück holen, aber das aggressive Verhalten seitens Paypal hindert mich dann doch daran selber tätig zu werden, hätte ich zuviel "Schiss" vor. Auch wenn alle schreiben, es passiert sowieso nichts ;)
Wow, das Geld kann man sich sparen?! Ja gut, mag vllt sein, aber sicherer ist man dann doch durch einen Anwalt. Grade durch dieses aggressive Verhalten momentan. Ich würde es auch gerne machen, also alles zurück holen, aber das aggressive Verhalten seitens Paypal hindert mich dann doch daran selber tätig zu werden, hätte ich zuviel "Schiss" vor. Auch wenn alle schreiben, es passiert sowieso nichts ;)
Herzlichen Glückwunsch, PayPal hat es geschafft was sie wollten und du springst voll drauf an.
Ja ist tatsächlich leider richtig das es PayPal geschafft hat... Ich bin hin und her gerissen. Würde jetzt am liebsten direkt loslegen die letzten 8 Wochen zurück zu holen. Weiß allerdings noch nicht so 100%ig was mich dann erwartet, auch wenn ich hier momentan extrem am einlesen bin. Wichtiger wäre das was mehr als 8 Wochen her ist, die größten Einzahlungen und der Großteil waren leider vor knapp 10-11 Wochen.
Ich habe nun echt Angst.. was soll ich tun? Soll ich nochmal wiedersprechen oder wie soll ich mich am besten Verhalten? Ich lese hier immer „ignorieren und zurück lehnen, Paypal klagt eh nicht“
Aber wie sieht es jetzt aus? Die wollen offensichtlich vor Gericht gehen..
und spielt es eine Rolle dass ich in SH wohne ?
liebe Grüße
In D sind Onlinecasinos illegal.
@ROFL1312
klingt ja alles ganz nett, was du schreibst, aber meine Bank antwortete daraufhin das:
"
Korrekt ist, dass zum 14.09.2019 die Regelungen der EBA RTS zur „Starken Kunden-authentifizierung" sowie zur „Identifikation von Zahlungsauslösediensten (ZAD) undKundeninformationsdiensten (KID)" verbindlich werden.
Die Bafin hat hierzu am 17.04.2019 klargestellt, dass eine „Starke Kundenauthentifizierung"nur bei einem „e-Mandat" erforderlich ist. Da in der gängigen Praxis der Lastschriftmandatserteilung im Internet die Erteilung des Lastschriftmandats des Zahlers nur gegenüber dem Zahlungsempfänger und ohne direkte Einbindung des Zahlungsdienstleisters des Zahlers erfolgt, haben die Regelungen zur „Starken Kundenauthentifizierung" gemäß § 55 AbsatzSatz 1 Nummer 3 ZAG für die Erteilung von Lastschriftmandaten folglich keine Relevanz.Im Ergebnis bleibt es also bei dem bisherigen Verständnis, dass weder die europäische SEPA-„Migrations". Verordnung noch das nationale SEPA-Begleitgesetz etwas an der Möglichkeit ändern, Lastschriftmandate im Internet zu erteilen."
Eine Unterschrift beim SEPA-Mandat ist daher nach der BBBank eG bei Online-Sepa-Mandaten nicht erforderlich.
Dazu muss ich sagen, dass ich es inzwischen auch schon mit Anwalt probiert habe. Auch hier ohne Erfolg. Die BBBank bucht die 13 Monate nicht zurück.
Naja es gab ja meiner Meinung nach kein gültiges Mandat;-)
Wie weise ich der Bank das vor 13 Monaten entzogene Mandat nach, wenn Sie nach einem Schreiben fragt?
Rein fiktiv natürlich gefragt...
Naja der 14.9.2019 liegt ja in der Zukunft. Das ist ja das Paradoxe, dass die Bank sich darauf berufen hat...
Im Grund bin ich wie du vorgegangen. Ich habe auch genauso in meinen zwei Schreiben zunächst gegenüber der Bank direkt ohne Anwalt argumentiert, ohne das Glücksspiel zu erwähnen. Die Bank hat abgelehnt.
Darauf hab ichs mit Lenne's Kanzlei nochmal probiert, aber auch nach 3 Schreiben kein Erfolg.
Die BBBank weigert sich und wird sich denke ich, egal welche Argumente kommen, weiterhin weigern. Es geht bei mir allerdings auch um einen hohen Betrag: 2X XXX€
Mich ärgert es sehr. Denn ich finde es asurd, dass sich trotz klarer gesetzlicher Vorgaben wie,
1.dass man eine Unterschrift unter dem Sepa-Mandat benötigt,
2. dass die Art der Lastschrift angegeben werden muss
3. das Bankkonto verifiziert werden muss durch z.B. Überweisung eines Betrages von 0,01€
, sich die BBBank scheinbar trotzig trotz ihrer eigenen AGB's weigert, zurückzubuchen. Im Grund würde ich am liebsten meine Bank verklagen...Als Bank kann man sich scheinbar einfach über gesetzliche Vorgaben hinweg setzen...Ich denke mein Anwalt wird mir aber zur Klage gegen Paypal raten.
Dennoch werde ich mich mal bei der BAFIN über die Vorgänge der BBBank beschweren. Über den Ausgang meiner Beschwerde werde ich zwar nicht informiert, aber egal.
Sie werden dir den roten Teppich ausrollen und dein Kreditrahmen verzehnfachen ;D ;) ;).
Diese Karte ist dann weg.
Ich habe eben mit meinem Bankberater bzgl. der Rückbuchung älter als 8 Wochen gesprochen. Der meinte ich solle das lassen oder mir genau überlegen, das sonst ja Paypal auf mich zukommt und das OC und dann rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten, bzgl Pfändung und all sowas halt dann. Und das ich es dann auch in Zukunft schwieriger haben werde Kredite und sowas zu bekommen wegen Bonität. Achso, ich bin ehrlich gewesen und habe gesagt das ich es verspielt habe...
Nun werde ich dann das schreiben aufsetzen was rofl1312 auf Seite 201 gepostet hat :)
@ROFL1312
Hallo kurze Frage wie hast du Zahlungen über die Kreditkarte zurückgebucht?
Gruß
Wie meinst du?
Geld bekommst du auch keins?
Mal über den Ombudsmann nachgedacht?
Man hat sich dort mit meinem Anliegen auseinandergesetzt, allerdings nie zu meinen Gunsten.
In diesem Verfahren kannst Du alles was Du hast als "Beweise" einbringen und die Bank zur Zahlung auffordern, das Ergebnis ist nicht bindend du kannst dann trotzdem noch Klagen.
Als Verbraucher gelten die AGB, wenn die Bank es in ihren AGB stehen hat, dann hat sie es auch zurück zu buchen, ich würde eher ein verfahren beim Ombudsmann eröffen.q
Hallo ,
Ich habe meine Bank (KK. N26) aufgefordert Beträge von Casino -Anbieter der letzten 4 Wochen zurückzufordern.
Ich habe mich beim Casino sperren lassen durch e-Mail & Chat trotzdem konnte ich noch einzahlen , & habe dadurch mäßig Geld verloren.
Ich habe jetzt ein Schreiben von der N26 bekommen , ich soll bitte alle Transaktionen einzeln aufschreiben, sie werden sich dann darum kümmern ,& die Beträge zurückrufen.
Jetzt meine Frage bringt das überhaupt was rückbuchung über Kreditkarte ? Soll ich es lieber gleich über den Anwalt laufen lassen ?
Mache ich mehr kaputt , wenn ich alleine Anfange ohne Anwalt ?
Wir konnten leider nicht bestätigen, dass Sie es sindwie soll ich reagieren?
und wieso hast du das gemacht? Hast du dich mal eingelesen zwecks CB?ich habe keine ahnung, was es ist, ich denke, etwas hat mit Banken zu tun
Oder einfach mal zurückgebucht weil du 700€ verloren hast? Was willst du in Zukunft machen?Na ja, ich möchte dieses geld zurückgeben, da ich es unwissentlich verloren habe, als schwach erwiesen habe, ist dies das erste mal für mich, dass ich im Forum lese, dass man Geld innerhalb von 8 Wochen ohne Grund zurückgeben können..
Heute kam das 2. Schreiben vom Inkasso.
Ich hatte denen meine Forderungsabwehr an Paypal im 1. Schreiben geschickt :
In Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.
PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch Ihnen gegenüber zu: Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München I, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.). Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.
Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Pflicht, die Illegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.
Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo des PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit PayPals Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer 4.6. der Nutzungsbedingungen unseres Mandanten zu erfüllen.
Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrer Person, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
Was soll ich tun?
seit 2017
Warum sollten wir PP verklagen?
Die Inkassofirma troht übringens vorherschon auskunft an die Schufa zu geben.
Eine Begründung muss man nicht liefern man muss nur ein Kreuz setzten.
Sinngemäß: ich habe ja PayPal für diese illegale Zahlung befugt und ich bin der Kriminelle, da ich ja im illegalen Online Casino gespielt habe.
Ich bin allerdings ganz anderer Meinung und hoffe mein Anwaltsbüro auch.
Unabhängig von deinem Anspruch auf Rückzahlung haben die nicht wirklich unrecht. Du hast dich auch "strafbar" gemacht.
Das ist sogar unabhängig davon ob du es wusstest oder nicht, denn in D gilt immer noch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
@ Balduin
Ob Klage erhoben werden soll kann man meinem Mahnbescheid nicht entnehmen, nur vor welchem Gericht ein streitiges Verfahren stattfinden würde
ob ein Streitiges Verfahren gemacht werden soll muss der Antragsteller entscheiden
sooooo habe whdg beauftragt sprich herr lenné,bin bis jetz sehr zufrieden,anfang nächste woche gehts los,daten dokumente jetz übetragen,ständig kontakt über email und telefon,whdg ruft mich ab und zu an ab evtl noch fragen oder sonstiges ist,email wird innerhalb kürzester zeit beantwortet und am telefon sehr sehr kompetent,sehr netter berater und man merkt das es schon routiene für dieses unternehmen ist,naja bis jetz sehr zufrieden und man ist sehr beruhigt,ach ja bei mir gehts um 10.000 € die letzten 13 monate paypal) und dann gehts weiter die letzten 3 jahre sprich insgesammt 30.000 €,ich halte euch aufn laufenden
Was könnt ihr mir raten, wie ich hier weitermachen soll?Die 950,- Euro bezahlen und dich um die wichtigen Dinge in deinem Leben kümmern !
Danke für Eure Hilfe!
Du könntest am Montag mal hier anrufen https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0
Dieser Thread hier ist ziemlich zugespamt worden.
Ständig die gleiche Frage, ständig die gleiche E-Mail vom PP reinkopiert und zig Seiten mit Vermutungen bzw. haltlosem Gefasel.
Vielleicht wäre es gut, wenn einer der Admins einen Extra-Thread aufmacht, wo genau auf die immer wieder gestellte Frage eingegangen wird.
Sprich....
- Cashback gemacht
- E-Mail von PP erhalten
- Anrufe von PP
- E-Mail / Schreiben vom Inkassobüro
- Möglichkeiten - Einschalten Anwalt (Reckmann, Lenne o. dgl.)
- Eigene Abwehr (z.B. Reckmannschreiben)
- Weiteres Vorgehen (Aussitzen)
in diesem Thread gibt es zig Beschreibungen wie Leute erfolgreich diese Abwehr betrieben haben (u.a. auch meine - mein Reeckmannschreiben habe ich allerdings wieder entfernt hab auch 1200€ bezahlt dafür), allerdings sind die mittlerweile schwer zu finden, weil eben zuviel sinnloses Gequarke dazwischenliegt. Ich glaube ca. ab Seite 100-120 kommt nur noch wenig sinnvolles.
Just my two cents!
Achja, nebenbei bemerkt... am 20.08.2019 habe ich 1-jähriges gefeiert! 1 Jahr ohne online Spiel, keinerlei Einzahlung, Auszahlung, Spiel whatever.... auch kein Verlangen danach. Das Gute ist u.a., dass bwin mir wahrscheinlich gar nichts gutschreibt, wenn ich etwas einzahle, da ich aufgrund der Rückbuchung einiger Einzahlungen durch PP, bei bwin im Minus bin. Ich hab mal geschaut, das Konto steht zwar auf Null, aber ich hatte damals ein Schreiben bekommen und auch Anrufe von bwin... Alleine deshalb wäre mir eine Einzahlung bei bwin zu riskant. Die 30.000 liegen save bei der Bank und bei den 7.000 von bwin hab ich keinerlei Bedenken, dass von denen etwas kommt. Achja... PP hat noch genau 28 Monate bis zur Verjährung 8)
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.08.2019.[Edit durch Olli: Leerzeilen entfernt und Zitat als Zitat markiert]
Ihre unzutreffenden Rechtsausführungen weisen wir zurück. PayPal steht Ihnen gegenüber ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zu, die durch die Ausführung der Ihnen in Auftrag gegebenen Zahlungen entstanden sind.
I.
Sofern Sie behaupten, die Glücksspiele, an denen Sie teilgenommen haben, seien illegal, hat PayPal keine Kenntnis einer solchen Illegalität und konnte hiervon auch keine Kenntnis haben. Im Übrigen ist diese Frage ausschließlich in Ihrem Verhältnis zu den betreffenden Glücksspielanbietern relevant; der Ersatzanspruch von PayPal bleibt davon unberührt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Kunde Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis mit dem Vertragsunternehmen (hier die Glücksspielanbieter) dem Zahlungsdienstleister im Rahmen des Zahlungsdienstvertrags nicht entgegenhalten (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24.09.2002 – XI ZR 420/01).
Diesen Grundsatz hat das Landgericht München I ausdrücklich für den Fall bestätigt, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel erfolgt sind (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 – 27 O 11716/17). Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung vom LG München I bestätigt (OLG München, Verfügung vom 06.02.2019 – 19 U 793/18). Diese Rechtsprechung gilt selbstverständlich auch für PayPal, das ein Zahlungsdienstleister gemäß § 675c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist und im Übrigen über eine Banklizenz verfügt.
In diesem Zusammenhang betont die vorgenannte obergerichtliche Rechtsprechung, dass den Zahlungsdienstleistern keine grundsätzlichen Prüf- oder Schutzpflichten gegenüber ihren Kunden treffen und diese damit auch keine Vorkehrungen für entsprechende Prüfungen treffen müssen.
Stattdessen liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, dafür Sorge zu tragen, dass Sie durch Ihr Verhalten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Sie selbst es waren, der die betreffenden Zahlungsvorgänge in Auftrag gegeben hat. PayPal durfte berechtigterweise darauf vertrauen, dass Sie sich rechtstreu verhalten.
II.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass das Anbieten von Online-Glücksspielen in weiten Teilen Europas sowie in Schleswig-Holstein während der Geltungsdauer der erteilten Lizenzen erlaubt war. Es entspricht der allgemeinen Geschäftspraxis PayPals, nur mit Anbietern von Online-Glücksspielen Vertragsbeziehungen einzugehen, die über eine solche Glücksspiellizenz verfügen. Zudem können Sportwetten gemäß § 4 Abs. 5 GlüStV in ganz Deutschland legal im Internet veranstaltet werden.
Folglich kommt es für die Bewertung der Legalität des Angebots auf den konkreten Ort an, von dem aus der Spieler an dem Glücksspiel teilnimmt, und um welches Spiel es sich im konkreten Fall handelt. PayPal kennt weder den Ort der Spielteilnahme noch das tatsächlich vom Spieler ausgeführte Spiel. Eine solche Überprüfung ist dem Zahlungsdienstleister auch nicht möglich.
Aus diesem Grund entbehrt der von Ihnen erhobene Vorwurf, PayPal habe vorsätzlich gegen § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV verstoßen, jeglicher Grundlage. Eine „Mitwirkung“ PayPals an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und den vorstehenden Rechtsausführungen nicht vor.
III.
Vor diesem Hintergrund sind Sie verpflichtet, PayPal die durch die Ausführung der Zahlungsaufträge entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Wir fordern Sie letztmalig dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch gemäß §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6 unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Unsere Entscheidung, die entsprechenden Inkassobemühungen bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortzusetzen, ist endgültig. Von weiteren Schreiben bitten wir daher abzusehen. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
An Alle!
Bitte belest Euch in diesem Thread!
Dann brauchen wir auch nicht zum 1000 Mal dieses Schreiben hier eingefügt lesen, geschweige denn darauf antworten!
Für einen Neuen ist es äußerst mühsam hier nachzulesen.
Glaube dieses aber nicht
ZitatGlaube dieses aber nicht
<seufz>
Ist mein Paypalkonto durch Paypal aufgelöst worden.
Jemand eine Idee wie es weitergeht?
Jemand eine Idee wie es weitergeht?
Hi Leute,
habe nun fast 2 Tage lesen hinter mir und sicherlich nicht alles geschafft. Trotzdem bin ich schon viel schlauer geworden, was denn nun der beste Schritt ist.
Wie ich das sehe, scheint sich ja seit Beginn des Threads einiges verändert zu haben. Z.b. dass PP keine Verzichtserklaerungen rausgibt, was auf den ersten Blick nicht allzu schlimm erscheint.
Meine Situation und Fragen dazu: Ich versuche mich dabei auf das Wesentliche zu beschränken und nicht die Sachen wieder zu fragen, welche vll schon x mal gefragt wurden.
Nun zur Sache: Ich habe vergangene Woche erneut einiges an Kapital verspielt. Ca 5k. Ich habe ca 1,8 mit PP gezahlt, den Rest per KK welche ich bei PP als neue Zahlungsmethode hinterlegt habe.
Zu Beginn habe ich die Lastschriften von PP zurückgegeben und möchte nun auch eine Rückbuchung der KK erwirken. Mir scheint es aber, dass es wohl ein neues Urteil gibt, weshalb die Bank das nicht machen wird. Dazu bin ich leider noch nicht fündig geworden.
Weiterhin würde ich gerne meine Bank (comdirect) auffordern, alle Lastschriften in diesem Fall von PP für tipico der vergangenen 13 Monate zurück zu buchen. Habe dazu ein Schreiben aufgesetzt und wollte dieses morgen versenden? Hat dazu jem. Aktuelle Erfahrungen usw? Habe mich auf das Übliche berufen.
Das soweit von meiner Seite. Ich habe an PP noch keinen Brief per Einschrieben versendet, da ich dachte es ist klüger, erst das mit der Bank zu regeln.
Ich hoffe, ihr könnt mir einen kleinen Input liefern.
Ich danke euch vorab!
Grüße
Habe heute den zweiten Brief von KSP bekommen. Hat jemand einen Ratschlag was ich nun machen soll?
Sehr geehrter XXX, ........
Hi,
Rofl, was meinst du mit die Schufa Karte ausspielen?
Gibt es bereits gemeldete negative Schufa Einträge hier deswegen? Wir möchte im nächsten Jahr ein Haus kaufen, da wäre das ein Alptraum!
Gr Intel
@Kläger2019
Es werden Briefe versandt.
Bei bestreiten der Forderung wird nichts eingemeldet.
[Zitat] ...nicht einmelden, solange nicht tituliert...[Zitat]
@all
Mir wurde berichtet das es Ratsam ist von anfang an einen RA zu beauftragen, da es bei diesem Vorgehen ANGEBLICH erst gar nicht zu Mahnbescheiden kommt.
Ob das wirklich immer so ist weis ich nicht.
ICKE123 wie meinst du das, das ganze Spiel wieder auf PayPal umdreht?
Meint Ihr, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass wir das Geld an Paypal Plus Zinsen zurück zahlen müssen in den nächsten Monaten?
Nur Druck aufbauen ????
ICKE123 wie meinst du das, das ganze Spiel wieder auf PayPal umdreht?
Wusste nicht so ganz, wie ich es ausdrücken sollte, hört sich komisch an ich weiß.
Ich meine damit einfach nur, das Paypal dann wieder in Zugzwang ist oder halt noch mehr als sowieso schon, wenn die Urteile zugunsten der Verbraucher/des Klägers ausgehen und Paypal verliert. Dadurch könnte theoretisch alles wieder ins Wanken geraten, da Paypal sich ja momentan auf das Kreditkarten Urteil aus München richtet.
Bei welchen OC kann man das denn machen? Welche sind liziert?
Hallo wie kann ich denn die rücklastbuchungen bei PayPal zurück beantragen? Und geht das auch wenn man mit PayPal guthaben an OC eingezahlt hat ? Mfg würde mich über eine Antwort freuen . Bin ganz neu hier
Habe viele Beiträge gelesen , doch nie genau gelesen wie das gemacht wird. Ob das nur bei der Bank geht oder über den Käuferschutz bei PayPal, da ich teilweise mit Guthaben bezahlt habe ."Spielen geht sowieso nicht, da ich bereits kein geld habe" klingt im ersten Moment so, als wenn du genau deswegen nicht mehr spielst/spielen kannst. Was wäre, wenn du juristisch eine Rückbuchung aller Einzahlungen auf dem Konto erreichen könntest? Was passiert mit dem Geld? Du wärst nicht der Erste der sein zurückgebuchtes Geld innerhalb kurzer Zeit wieder dazu nutzt, es sinnlos in Casinos zu verschenken. Du solltest dir die Ursachen deiner finanziellen Probleme bewusst sein und zumindest auch dort mit der Aufarbeitung der Problematik beginnen.
Ich habe HILFE bei meinem Freund und werde sicherlich nicht mehr spielen . Bin dadurch auf die Seite gekommen und werde mich natürlich auf dieser Seite informieren was Thema Hilfe betrifft. Ich glaub das es hier ein erster großer Schritt ist. Und ich seid 1 Woche nicht mehr spiele. Spielen geht sowieso nicht, da ich bereits kein geld habe .
Und nicht vergessen: Das Chargeback und die Rückforderung sind sowas wie eine zweite Chance! Wer diesen Weg geht, sollte spielfrei bleiben. Um nicht unnötig in Versuchung zu geraten, empfehlen wir darüber mit Freunden bzw. der Familie zu sprechen. Wer Unterstützung beim Weg aus der Glücksspielsucht braucht, kann sich z.B an die örtliche Suchtberatung oder die anonyme und kostenfreie Hotline Glücksspielsucht wenden: 0800 077 6611.
Ab heute übernimmt die Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen aus Bielefeld http://www.kguk.de/ die juristische Beratung für den Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS). Die dortigen Fachanwältinnen für Bankenrecht – Juliane Brauckmann und Dr. Iris Ober – sind die Ansprechpartnerinnen. Termine können über die Telefonnummer 0521-529930 vereinbart werden.
Der FAGS hat mit der Kanzlei einen Honorarvertrag abgeschlossen, der eine telefonische, schriftliche oder persönliche Einzelberatung sowie erste Aufforderungs-bzw. erste Forderungsabwehrschreiben umfasst. Sollte eine weitere außergerichtliche und/oder eine gerichtliche Interessenvertretung erfolgen, müsstet ihr ein Mandat mit dieser oder einer anderen Kanzlei vereinbaren.
Wir finanzieren dieses Angebot aus einer zweckgebundenen Spende genau für dieses Aufgabengebiet. Falls ihr Erfolg habt, freuen wir uns, wenn ihr auch einen kleinen Anteil spendet, damit das Angebot weitergeführt werden kann.
Danke erstmal für die Antwort. Ich habe das ganze schon verstanden . Und nein mit dem Geld würde ich sicherlich nicht nochmal spielen , sehe das als Chance und will nicht mehr spielen. Das was an Geld geflossen ist , war ein riesen Schock und wie dumm man eig gewesen ist und soviel Geld ausgegeben hat . Hätte heulen können als mir das bewusst war . Meine Frage war nur ob das mit PayPal auch geht , wenn es nicht durch eine Lastschriftverfahren ging sondern mit Guthaben PayPal in OC eingezahlt hat . Alles andere ging über sofort überweisung TRUSTLY paysafe Karte. Da habe ich raus lesen können, das man da nichts machen kann und das Geld leider futsch ist . Über PayPal habe ich nur mit guthaben Zahlen können.
Jaa.. teilweise bei eBay was verkauft etc und das guthaben bei oc eingezahlt . Lastachriftbuchungen waren mit PayPal nicht möglich. Diese sind bzw etwas länger her als o Wochen. Eingezahlt bei OC habe ich direkt mit der advanzia MasterCard eingezahlt. Diese werden nicht über mein konto abgebucht sondern muss ich selbst ausgleichen also überweisen . In den Rechnungen selbst steht wohin das geld geflossen ist ,,also wusste die Bank eig genau wohin das geld ging. MfgJa bei mir das gleiche habe auch Sachen bei Ebay verkauft und das Guthaben für Sportwetten genutzt
Kann ich denn direkt die 13 Monate bei der bank Rücklastschriften fordern? Denn in den 8 Wochen habe ich nur per sofort überweisung TRUSTLY Kk eingezahlt
Ebenfalls ignorieren ?
Servus Tipi2018,
Ich verstehe einfach nicht wieso die Leute an diese Sache ohne Anwalt rangehen .
Ich lehne mich weit aus dem Fenster und behaupte das du kein Jurist bist .
Du verlässt dich mit deinen Rückbuchungen auf das was hier im Forum geschrieben wird .
Logischerweise schrecken die von jemanden , der das ohne anwaltliche Vollmacht durchzieht nicht zurück und probieren ihr bestes .
Das ist ja mittlerweile keine kleine Sache mehr .
Bei Paypal geht es ja um Millionen .
Die holen sich zwar das Geld auch vom Casino zurück , dennoch ist diese Thematik nicht zu unterschätzen .
Paypal stellt glaube ich seit April keine verzichte mehr aus , müssen Sie ja auch nicht . Du könntest die vor Gericht dazu zwingen , aber mehr auch nicht .
So zieht eben die Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Jahres .
Ich habe noch keinen Mahnbescheid erhalten und bei mir geht es seit Januar diesen Jahres .
Und ja , du solltest dir eventuell einen Anwalt nehmen . Evtl. auch Herrn Lenne.
Ruf dort an und erkundige dich ,
Natürlich machen die das nicht für ein Butterbrot .
Anscheinend hat die letzte Verhandlung für dieses Thema gut geendet für uns .
Allerdings ist der Stiefel noch lange nicht getragen , dass wird noch dauern .
Grüße
Hi Icke!
Ganz ruhig ...
Du fokussierst Dich gerade auf den Dir gesetzten Termin.
Das Schreiben von Infoscore dient nur dazu genau dies zu tun - Dich unter Druck setzen.
Tatsächlich können die aber schreiben was sie wollen - Termine setzen, wie sie wollen.
Für Dich relevant ist jedoch nur ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Also ignoriere diese Frist und wende Dich an die Kanzlei.
Sollte dort ein Kollege sich nicht der Sache annehmen wollen oder können, dann verstreicht eben die Frist.
Der zuständige Sachbearbeiter wird dann eben im Anschluss reagieren oder auch nicht.
Ob eine Reaktion überhaupt nötig ist, hängt nämlich von dem ab, was bereits in die Wege geleitet worden ist.
- Wie kann ich explizit verhindern, dass Paypal bei meinem Girokonto abbucht?
Nein. Ich will ja nicht lügen. Aber ich kann die Option illegale Transaktion oder sonstiges nicht wählen, da diese nicht vorhanden sind. Deswegen die Frage.
Wie hat das Gericht das Urteil begründet? Sind die Begründungen plausibel?
wer hat noch hier in der Gruppe Klage gegen Paypal am laufen außer Born?
2.
Das Gericht hält § 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV für ein Verbotsgesetz, das, wie bei § 4 Abs. 1 S. 1 GlückStV wohl unstreitig, zivilrechtliche Wirkung entfaltet und nicht nur als allgemeine Vorfeldvorschrift des § 9 GlückStV zu sehen ist. Auf eine „Störereigenschaft" der Beklagten, die weiß, dass die streitgegenständlichen Portale Casinospiele anbieten, kommt es nicht an.
3.
Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass schon das Aufladen eines Spielkontos von Ulm aus, zum ersichtlichen Zweck hiermit Onlinecasinospiele aus Deutschland und nicht aus Schleswig-Holstein zu betreiben, die Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit illegalemGlücksspiel darstellt.
aa) Handlungsstörer
Allgemein zieht man zur Qualifizierung einer Person als Handlungsstörer das Kriterium der „Adäquanz“ heran. Alles, was nicht mehr als adäquate Folge eines Verhaltens angesehen werden kann, sich also nicht mehr als hinreichend wahrscheinliche Folge eines Verhaltens darstellt, kann keine Haftung einer Person als Handlungsstörer auslösen
Ich hoffe, dass LG Ulm sich nicht von diesem Urteil beeinflussen lässt und anders entscheidet...
Der Kläger hat Paypal auf Summe X verklagt, der Kläger hatte per Lastschrift Summe X gezahlt und sie innerhalb der 8 Wochenfrist wieder storniert, ferner fordert er von Paypal mehr als die die Summe die er zurückgebucht hat.Muss der Kläger auch die geplatzten Lastschriften zurückzahlen? Oder geht es hier nur darum, dass der Kläger über Giropay/Kreditkarte aufgeladenes Geld nicht zurückfordern kann?
Vermutlich hatte der Kläger schon vor den Lastschriften bei Paypal eingezahlt, ob mit Kreditkarte oder per Aufladung des Kontos per Giropay oder ähnliches ist nicht bekannt.
Die Summe die der Kläger einfordertet hat ist "strittig", hier wurde erst das "Bereicherungsverbot" nicht beachtet, anschließend wurde die Summe nach unten korrigiert.
Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers die Regelung des § 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist,
Hallo Marina ,
Keiner kann vorhersagen was passieren wird .
Sicher einfach das Geld bis es ein engültiges Urteil gibt und widerspreche fleißig wenn etwas kommt . Keiner hier weis wie es ausgehen wird . Und deine Fragen können alle in den letzten 50 Seiten beantwortet werden .
Grüße
In Deutschland ist Glücksspiel nicht per se verboten, ferner kann PayPal nicht wissen dass der Glücksspielanbieter in Deutschland keine Erlaubnis hat.
Der Schaden ist nicht Schlüssig weil, nicht dargelegt werden konnte welche Gewinne und Verluste es gegeben hat, mit den Spieleinsätzen
Anschließend folgt eine etwas längere Passage über den Glücksspielstaatsvertrag, wo in §9 die Verantwortung an die Glücksspielaufsichtsbehörde weitergereicht wird.
Die Glücksspielaufsichtsbehörde kann ein Zahlungsverbot nur dann aussprechen wenn es dem Unternehmen bereits einmal mitgeteilt wurde, dass es verboten ist was es macht.
Worum geht es ?
Der Kläger hat Paypal auf Summe X verklagt, der Kläger hatte per Lastschrift Summe X gezahlt und sie innerhalb der 8 Wochenfrist wieder storniert, ferner fordert er von Paypal mehr als die die Summe die er zurückgebucht hat.
Vermutlich hatte der Kläger schon vor den Lastschriften bei Paypal eingezahlt, ob mit Kreditkarte oder per Aufladung des Kontos per Giropay oder ähnliches ist nicht bekannt.
Die Summe die der Kläger einfordertet hat ist "strittig", hier wurde erst das "Bereicherungsverbot" nicht beachtet, anschließend wurde die Summe nach unten korrigiert.
Wie hat PayPal argumentiert?
PayPal beantragt die Klage abzuweisen, PayPal bestreitet eine Pflichtsverletzung.
In Deutschland ist Glücksspiel nicht per se verboten, ferner kann PayPal nicht wissen dass der Glücksspielanbieter in Deutschland keine Erlaubnis hat.
Der Schaden ist nicht Schlüssig weil, nicht dargelegt werden konnte welche Gewinne und Verluste es gegeben hat, mit den Spieleinsätzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lassen Sie mir von der im Betreff genannten ID folgendes per Mail als PDF zukommen:
1. Ein - und Auszahlungen
2. Wetteinsätze
3. Detaillierten Spielverlauf.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,
Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers die Regelung des § 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist,
@ rofl
wie meinst du dass mit ankacken auf Paypal?
Ich habe im Moment einen CB gegen Paypal laufen wie viele hier was rätst Du mir ??
Aus meiner Sicht müsste PayPal jetzt Klagen weil, das LG ja nur die Forderung vom Kläger zurückgewiesen hat, bedeutet für mich das PayPal noch kein Anspruch auf die Zahlung hat.
Liege ich hier richtig?
...Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers die Regelung des § 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist,
Unterstellt, der Zahlungsdiensterrahmenvertrag wäre wegen Verstoßes gegen § 4 GlüStV nichtig, würde den Kläger dieser Verstoß gleichermaßen treffen.
Anschließend noch ein Satz, dass öffentliche Teilnahme am Glücksspiel unter Strafe gestellt ist.
Wer war denn der Anwalt? Lenne kann es nicht gewesen sein...
Da die zurück gebuchten Zahlungen (Glücksspiele) aber illegal waren dürfte es schwierig sein für Paypal.
Dennoch sollte man die Sache schon vernünftig angehen, um keine Steilvorlagen zu liefern....
... als detaillierte Gewinn-Verlust-Rechnung ist es sicher auch hilfreich.
Auch wird daran festgehalten, dass der Kläger beweisen muss, dass er Onlinecasinospiele und keine derzeit jedenfalls geduldeten Sportwetten in Anspruch genommen hat. Die vorgelegten Unterlagen, insbesondere Anlage L 13, können diesen Beweis hinsichtlich der Zahlungen an „XXXXX" nicht erbringen. Es handelt sich um eine Exceltabelle, die den Aussteller nicht erkennen lässt. Es gibt keinen Hinweis auf Authentizität. Die wohl zugehörige E-Mail, mit der die Tabelle (von wem?) übersendet worden sein soll, wurde nicht vorgelegt.
Nach derzeitigem Sachstand hat die Klägerseite daher nicht bewiesen, dass jedenfalls die Spiele auf dem Portal „XXXXX" „illegal" bzw. nicht geduldete Sportwetten waren.
The Court Marshall stated that he attemped service on 14/5/2019 and 21/6/2019, but no one opened for him at Indicated address.
Wenn die Rechtssprechung sich so weiter entwickeln wird, sollte man wirklich überlegen ob sich ein Prozess wirklich lohnt.
Finds bisschen enttäuschend dass bekannte Anwälte hier unvorbereitet arbeiten.
Naja... schon irgendwie verständlich... dem hätte ich die Tür auch nicht geöffnet.
Alte Gewohnheit... :D
Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.
Bis wann kannst du denn mit einem Urteil rechnen Born?
Trotzdem können sie selbst nicht prüfen, ob der Vertragspartner sich an eventuelle Vereinbarungen gehalten hat.
Deshald braucht es vor Gericht lückenlose, wasserdichte Beweise, was gespielt wurde.
Eigentlich können die das problemlos machen mit Referrer geht das ohne Probleme oder aber das OC macht einen zweiten Accoount und trennt dies dann. Machbar ist alles die Frage ist nur ob man das auch will.
Hat jmd von euch PP schon mal einen Vergleich angeboten? Wieviel habt ihr angesetzt und ist PP darauf eingegangen?
Beim Prozess in Wuppertal geht der Kläger in Berufung also im Moment kein Urteil.
Bin immer noch der Meinung dass PP das Geld nicht von den Casinos zurückgebucht bekommt.
Die Onlinezockerei ist für mich ein und allemal vorbei. Auch in Kasinos gehe ich nicht mehr. Habe auch keinen Drang mehr zu zocken oder zu wetten.
Bin immer noch der Meinung dass PP das Geld nicht von den Casinos zurückgebucht bekommt.
Doch, sie buchen zurück, allerdings geht das nicht mit allen Buchungen. Bei mir waren es 6.000€ die von bwin zurückgeholt wurden. Auf den restlichen 30.000 blieb PP sitzen.
Nachdem jetzt lange Ruhe war, hatte ich letzten Donnerstag wieder einen Anrufversuch aus Birmingham, aber es blieb bei einem Versuch. Mein CB liegt jetzt 15 Monate zurück. Nach dem anfänglichen Telefonterror war lange Ruhe, dann kam im April nochmall eine kleine Welle, im Juni noch ein paar Kontaktversuche und eben am Donnerstag der letzte. Da ich nicht rangehe, weiß ich nicht ob der von PP oder bwin ist. Allerdings habe ich nun fast ein Drittel der Verjährung abgesessen. am 1.1.20 sind es noch 24 Monate. Die Zeit spielt also für uns. Die Onlinezockerei ist für mich ein und allemal vorbei. Auch in Kasinos gehe ich nicht mehr. Habe auch keinen Drang mehr zu zocken oder zu wetten.
Hallo Zusammen,
nachdem ich mir die letzten 30 Seiten durchgelesen habe, habe ich mal ein paar allgemeine Fragen:
a. In Österreich haben Spielsüchtige Geld zurückbekommen, da sie partiell geschäftsunfähig waren. Warum argumentiert man nicht so? Das macht doch mehr als Sinn...
b. Wie sieht es mit anderen Zahlungsanbietern aus? Sofort? Da wirds schwierig? Oder besser: Jeton, Skrill, HiPay usw.? Diese Anbieter haben alle keine BaFin Lizenz, dürften also streng genommen keine Zahlungen ausführen?
c. Hat man überhaupt eine Chance, wenn man 80% Sportwetten genutzt hat? Mybet z.B. bietet die Zahlungen via paypal für Sportwetten weiterhin an. Dachte, paypal zieht sich komplett zurück...wohl nur bei Online Casinos.
d. Und wer hat jetzt etwas positives mit Lenne, etc zu berichten? Der Fall unter a. war in Österreich und hatte einen ganz anderen Ansatz, den ich auch für richtig halte.
f. und wie sieht es aus, wenn man sich sperren lässt und mach sich mit anderer Email trotzdem wieder anmelden kann und dann Geld verliert? Hatte mal so einen Fall und es wurden mehrere tausend Euro zurücküberwiesen. Aber das war wohl eine Ausnahme...
Weiterhin sehr spannend und ich plädiere dringend dazu, sämtliche Online Anbieter zu schliessen. Wie ein schweizer Freund einmal gesagt hat: wer es nutzt ist selber schuld...typisch schweizer Ansatz: wenn es so einfach wäre....
Gruss
W
Wenn bezahlte Politiker meinen sie müssten ihren senf dazu geben. Einfach nur Wahnsinn wie man sich auf Casinos's Seite stellen kann, die etwas verbotenes in Deutschland tunEdit Olli: zitiert von einer Pro-Onlien-Gambling-Seite
Das Märchen vom Spielen ohne Risiko
Ein Artikel von Ansgar Lange
Das Thema Glücksspielregulierung und die Auslegung der Rechtslage sind in Deutschland extrem politisiert. Was das Ziel angeht, sind sich beide Lager einig. Spielerschutz, Betrugsprävention und Suchtbekämpfung sollen erreicht werden. Doch der Weg zum Ziel ist umstritten. Die eine Seite setzt auf eine qualitativ regulierte Öffnung des Online-Glücksspielmarktes, die andere Seite fordert eine strenge Verbotspolitik inklusive Online-Casino-Verbot.
Doch was inzwischen glasklar ist und auch durch mehrere positive Urteile bestätigt wurde, ist folgender Sachverhalt: Das Märchen vom Spielen ohne Risiko ist wie eine Seifenblase zerplatzt! Für diejenigen, die Glücksspiel sowieso für des Teufels halten, mag es eine beruhigende Vorstellung sein, dass man angeblich sündigen konnte, ohne Buße zu tun. Das heißt im konkreten Fall: Einige Juristen schürten oder schüren noch immer bei den Spielern die unrealistische Hoffnung, dass sie verlorene Glücksspieleinsätze einfach von den Banken zurückholen können. Entsprechende juristische Websites im Internet tragen marktschreierische Namen wie wirholendeingeld.de. Das ist Populismus pur! Ein Hamburger Zivilrichter vertritt sogar öffentlich die Ansicht, dass Spieler ungestraft das von ihnen eingesetzte Geld zurückfordern dürften, selbst wenn sie zuvor bewusst diesen Spieleinsatz geplant hätten.
Der Hamburger Richter Jan-Philipp Rock stellt sich öffentlich auf eine politische Seite und kritisiert ebenfalls öffentlich die Rechtslage (Vgl. „Richter Rock kritisiert deutsches Recht zu Online-Casinos“.
Ruft Richter Rock zum Rechtsbruch auf?
In seinem Aufsatz in der ZBB 2008 fordert er gar ein „Spiel ohne Reue“. Rechtsexperten sind der Ansicht, dieser Aufruf von Rock zum Spielen mit der Absicht, sich das Geld im Falle des Verlusts später wieder zurückzuholen, stelle sogar einen Aufruf zum Betrug dar. (Vgl. ZfWG 2018, 536)
Dass Richter Rock und andere „Märchenonkel“ falsch liegen, belegt ein Urteil des Landgerichts Wuppertal, das am 30.10.2019 verkündet wurde. Dass es ein Recht auf risikoloses Glücksspiel gibt, gehört also eher in die Märchensammlung der Brüder Grimm oder in die Märchenwelt von Tausendundeine Nacht. Im konkreten Fall ging es darum, dass der unterlegene Kläger gegen ein Kreditinstitut in Luxemburg geklagt hatte. Der Kläger hatte zu „einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt“ vom Baum der Erkenntnis genascht und war auf einmal der Ansicht, dass er „von der vermeintlichen Illegalität des Online-Glücksspiels erfahren haben will“. Nach diesem „Aha“-Erlebnis buchte er Lastschriften im Wert von 13.900,00 Euro einfach zurück auf sein Konto. Mit einem anwaltlichen Schreiben forderte er sogar die Beklagte auf, einen Beitrag in Höhe von 36.450,13 Uhr zu erstatten.
Der Kläger sei bei seinen Spieleinsätzen für Online-Glücksspiele irrig von der Legalität ausgegangen. Der Beklagten sei hingegen bewusst gewesen, dass es sich um verbotenes Glücksspiel gehandelt habe.
Das Landgericht Wuppertal wies die Klage verständlicherweise ab. Es legte fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz habe. Es führte in seiner Urteilsbegründung ferner aus, dass dem beklagten Kreditinstitut keine Pflichtverletzungen nachzuweisen seien. „Es ist letztlich nicht Aufgabe der Beklagten, den Kläger vor möglicherweise illegalen Zahlungsvorgängen zu schützen und ihn davon abzuhalten“, hielt das Gericht fest. Die Verantwortlichkeit für sein strafbares Verhalten trage der Kläger selbst. Dies ergebe sich aus den Nutzungsbedingungen der Beklagten, wo deutlich gemacht werde, dass sie die Dienstleistungen, die der Kläger mithilfe des von der Beklagten angebotenen Services bezahlt, nicht überprüft und keine Haftung übernimmt. Auf gut Deutsch: Das Märchen vom Spielen ohne Risiko – wie es in erster Linie vom Anwalt Lenne (wirholendeingeld.de) verbreitet wird – entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Es gibt kein Recht auf Dummheit
Es erscheint vor dem Hintergrund einschlägiger Urteile wie des Landgerichts München vom 22.08.2019 sowie des Landgerichts Wuppertal vom 30.10.2019 grob fahrlässig, dass Juristen Spielern, die eigenverantwortlich handeln, vorgaukeln, sie könnten etwa beim Online-Casinospiel eingesetzte Gelder einfach wieder zurückfordern. Doch das Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ war bisher noch kein Grundsatz unserer Rechtsprechung.
Dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz hatte, begründeten die Wuppertaler Richter wie folgt: „Der vermeintliche Schaden wurde nicht etwa durch eine Handlung der Beklagten verursacht, sondern durch einen eigenen Willensentschluss des Klägers.“
Damit ist juristisch belegt, dass es im normalen Alltag wie vor Gericht meist nichts bringt, wenn ein „ertappter Sünder“ mit dem Finger auf andere zeigt. Zum mündigen Bürger und Verbraucher gehört, dass er sich, bevor er beispielsweise per PayPal für Online-Dienstleistungen zahlt, über die entsprechenden Angebote selbst und eigenverantwortlich kundig macht.
Nach einschlägigen Entscheidungen gegen Spieler und für Zahlungsdienstleister des Landgerichts München, des Oberlandesgerichts München, des Landgerichts Berlin, des Amtsgerichts Berlin-Mitte, des Landgerichts Düsseldorf sowie des Landgerichts Wuppertal sollte das Märchen vom risikolosen Spiel endlich ausgeträumt sein. Es gibt nämlich kein Recht auf Dummheit beziehungsweise „Auf sich dumm stellen“.
Ansgar Lange wurde 1971 in Arnsberg / Westfalen geboren und wuchs im Sauerland auf. Er studierte Politische Wissenschaft, Geschichte und Germanistik in Bonn mit dem Abschluss Magister Artium. Während seines Studiums war er freier Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Schloss Eichholz bei Wesseling. Lange ist als freier Journalist tätig und war mehrere Jahre in einer Bonner PR-Agentur tätig. Seit 2008 arbeitet er in der Politik, so seit 2009 als CDU-Fraktionsgeschäftsführer im nordrhein-westfälischen Remscheid.
Damit ist juristisch belegt, dass es im normalen Alltag wie vor Gericht meist nichts bringt, wenn ein „ertappter Sünder“ mit dem Finger auf andere zeigt. Zum mündigen Bürger und Verbraucher gehört, dass er sich, bevor er beispielsweise per PayPal für Online-Dienstleistungen zahlt, über die entsprechenden Angebote selbst und eigenverantwortlich kundig macht.
Bei der folgenden Ausführung handelt es sich nicht um einen Freibrief zum Zocken. Es stellt lediglich eine Möglichkeit dar, sein Geld zurückzubekommen.
Ich hatte jetzt 3 solcher Fälle...
Fall 1 und 2: Konto wegen Spielsucht geschlossen. Es konnte allerdings ein neues Konto mit anderer Email und sonst gleichen Details aufgemacht werden. Die Verluste haben beide Buchmacher zurückerstattet. Grund: Hier verstößt der Buchmacher gegen die Richtlinien verantwortungsbewussten Spielens bzw. verletzt er seine soziale Verantwortung. Im Zweifel hilft eine Drohung mit Meldung an die Aufsichtsbehörde. Er darf keine wetten von gesperrten Spielern annehmen. Schickt er dann noch Marketing Emails usw. ist dies ein erneuter Verstoss.
Fall 3: da hat der Buchmacher ein Konto nicht geschlossen, obwohl auf die Spielsucht hingewiesen wurde. Geld wurde zurückverlangt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Buchmacher Kenntnis über die Spielsucht erlangte. Der Buchmacher hat zugestimmt und alle Wetten ab diesem Zeitpunkt gestrichen. Fall 3 übrigens Casino mit Lizenz in Curacao :)
Dies soll kein Freibrief sein aber eventuell eine Möglichkeit, wie man sein Geld zurückbekommt, ohne Chargeback.
Gruss
W
Bei der folgenden Ausführung handelt es sich nicht um einen Freibrief zum Zocken. Es stellt lediglich eine Möglichkeit dar, sein Geld zurückzubekommen.
Ich hatte jetzt 3 solcher Fälle...
Fall 1 und 2: Konto wegen Spielsucht geschlossen. Es konnte allerdings ein neues Konto mit anderer Email und sonst gleichen Details aufgemacht werden. Die Verluste haben beide Buchmacher zurückerstattet. Grund: Hier verstößt der Buchmacher gegen die Richtlinien verantwortungsbewussten Spielens bzw. verletzt er seine soziale Verantwortung. Im Zweifel hilft eine Drohung mit Meldung an die Aufsichtsbehörde. Er darf keine wetten von gesperrten Spielern annehmen. Schickt er dann noch Marketing Emails usw. ist dies ein erneuter Verstoss.
Fall 3: da hat der Buchmacher ein Konto nicht geschlossen, obwohl auf die Spielsucht hingewiesen wurde. Geld wurde zurückverlangt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Buchmacher Kenntnis über die Spielsucht erlangte. Der Buchmacher hat zugestimmt und alle Wetten ab diesem Zeitpunkt gestrichen. Fall 3 übrigens Casino mit Lizenz in Curacao :)
Dies soll kein Freibrief sein aber eventuell eine Möglichkeit, wie man sein Geld zurückbekommt, ohne Chargeback.
Gruss
W
Der Gedanke ist interessant.
Ich habe selbst immer den Selbstausschluss gewählt. Bei einem Casino war es aber immer nur zeitlich begrenzt? Obwohl ich als Grund "Spielsucht" angegeben hatte. Könnte ich nun auf das Casino zugehen und das Geld ab der ersten Sperre zurückverlangen?
Ein zweites Beispiel: Ich hatte nach meiner Sperre, ihr kennt es vllt, den Anbieter angeschrieben er soll doch bitte meinen Account wieder freischalten, weil es mich mal wieder getriggert hatte. Dieser hat das sogar getan, obwohl er wusste ich bin spielsüchtig?
Hier übergehen die Anbieter doch auch ihre eigene Lizenz von MGA?
Gruß.
Da wäre meine Frage:
Habe mich bei Tipico vor Jahren aufgrund „Spielsucht“ selber ausgeschossen, zuvor sogar schon bei Bwin. Danach bei einem anderen Anbieter viel Geld verhobelt... alle sind bei MGA gelistet, also sollte der letzte Anbieter mir das Geld erstatten; da ja über MGA die verpflichtende Anbieterübergreifende Sperrliste geführt werden müsste?
Da wäre meine Frage:
Habe mich bei Tipico vor Jahren aufgrund „Spielsucht“ selber ausgeschossen, zuvor sogar schon bei Bwin. Danach bei einem anderen Anbieter viel Geld verhobelt... alle sind bei MGA gelistet, also sollte der letzte Anbieter mir das Geld erstatten; da ja über MGA die verpflichtende Anbieterübergreifende Sperrliste geführt werden müsste?
Gibt es wirklich eine solche Liste? Wenn man sich darauf berufen könnte, wäre das wirklich der Hammer.
Habe dazu aber in den MGA Dokumenten nichts gefunden.
EDIT: Habe mich mit einem Casino Mitarbeiter von einem OC der MGA Lizensierten unterhalten, der meinte nur das es sowas wie die britische Variante "Gamstop" nicht bei MGA gibt, somit kann man es auch nicht anfechten.
In den Statuten habe ich auch nichts finden können. :-(
Und die Casinos werden sich freuen, weil sie deutlich weniger einnehmen werden
Es ist natürlich ein Rückschlag, dass OC ab 1.7.2021 erlaubt sein wird, allerdings heißt dies nun auch schwarz auf weiß, dass es vorher illegal ist - ergo PayPal und Co. keine Zahlungen ermöglichen durften.
Möglich ist vieles^^
Die 8 Wochen sind per Lastschrift von selber zu machen. Die 13 Monate, bei Lastschriften kann man mit etwas Engagement und Fleiß auch hinbekommen, wenn man sich dies zutraut. Alles was darüber hinaus geht nur mit Anwalt.
Die Anwälte raten aber abzuwarten was die laufenden Verfahren angeht - zumindest wurde mir das vor ein paar Tagen noch per PN, von irgendwem, hab ich mittlerweile gelöscht, waren einfach zu viel, und kann mich auch nimmer daran erinnern wer das genau war. mitgeteilt. Fakt ist aber das die Verjährung erst nach 3 Jahren einsetzt. Ergo bei die 2022 und da kann und wird noch etwas passieren :)
StGB: § 285
Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel:
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
§ 78 StGB sind folgende Verjährungsfristen geregelt:
•Taten, die im Höchstmaß mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren in 30 Jahren,
•Taten, die im Höchstmaß mit 10 Jahre bedroht sind, verjähren in 20 Jahren,
•Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedroht sind, verjähren in 10 Jahren,
•Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren
•alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren.
Auf strafrechtlicher Sicht darf man rückwirkend NACH der Änderung nicht belangt werden.
....Habe in den letzten 2-3 Monaten über 10.000 Euro meiner Ersparnisse bei online sportwetten verloren, allein im Januar ca 3000 Euro. Da ich leider wenig Zeit habe hier alles durchzulesen ....
hey,
Ich habe mich gerade hier angemeldet da ich echt verzweifelt bin. Habe in den letzten 2-3 Monaten über 10.000 Euro meiner Ersparnisse bei online sportwetten verloren, allein im Januar ca 3000 Euro. Da ich leider wenig Zeit habe hier alles durchzulesen wollte ich mal wissen ob ich Geld zurück holen kann ( mehr wie 1000 Euro im Monat eingezahlt) würde mich über Antworten freuen wie es da genau ausschaut mit dem Gesetz. Habe das meiste Geld per paypal einbezalt was sich auch noch zurück buchen lassen würde.
Vielen Dank & Liebe Grüße
Daniel
Ich möchte nochmals kurz auf etwas hinweisen...
Ich hatte jetzt Fall Nr. 4!!! wo ich Geld vom Buchmacher zurückerhalten habe.
2x haben Sie Geld zurückerstattet ab dem Zeitpunkt, wo ich meine Spielsucht bekannt gemacht habe
2x wurde zurückgezahlt, weil ich mein Konto in der Vergangenheit geschlossen habe und ich unter einer anderen Email (sonst gleiche Details) ein neues aufmachen konnte. OHNE Hinweis auf die Spielsucht. Trotzdem habe ich mein Geld zurückerhalten. Wir reden insgesamt über mehr als 7000 Euro.
Die Wettanbieter haben eine soziale Verantwortung und unterstehen dem Regulierer der klar vorgibt, dass kein Geld von ausgeschlossenen Spielern angenommen werden darf. Hier drohen hohe Strafen. Darauf kann man verweisen. Ausgeschlossen ist man logischerweise, wenn man auf seine Spielsucht hingewiesen hat. Ob man auch ausgeschlossen ist, weil man sein Konto in der Vergangenheit geschlossen hat und ein neues unter einer anderen Email aufgemacht hat, weiß ich nicht. Aber auch hier hat es geklappt mit dem Hinweis auf "ich bin ein ausgeschlossener Spieler und es hätte mir nicht möglich sein dürfen, ein neues Konto zu eröffnen"
Also: Viel Glück
Gruss
W
Der Verzicht auf Klageverfahren nach Widerspruch/Einspruch seitens des Spielers zeigt, dass die Konsequenzen des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV für PayPal spürbar geworden sind.
Sollte man dann nicht auch auf den Verzicht bestehen. Wenn die Mahnbescheid alle zurückgenommen werden?
Betrifft: Ihr PayPal-Konto
Sehr geehrter Herr XXX,
wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo und der Löschung Ihrer Daten erhalten.
Wir haben Ihr PayPal-Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse xxxx und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:
1. Wir bestätigen, dass Sie Zahlungen an Gewinnspielanbieter gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal sendet, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung gilt eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag, dem Zahlungsdienstleister des Empfängers gutschreiben.
Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes PayPal-Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
2. Wir erhielten dann Nachricht von Ihrer Bank, dass diese Lastschriftzahlungen storniert wurden bzw. nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen wurden diese Abbuchungen nicht dem Bankkonto, sondern diesen Transaktionen belastet.
Bei Zahlungen per Lastschriftverfahren geht PayPal in Vorleistung, d.h. der Betrag wird dem Empfänger sofort gutgeschrieben. Die Stornierung der Abbuchungen vom Bankkonto führte daher zu einer offenen Forderung PayPal gegenüber. Aus diesem Grunde entstand ein negativer Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.
3. Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt. Es bestehen also keine weiteren Forderungen mehr an Sie seitens PayPal.
Jedoch haben wir uns aufgrund dieser Rückbuchungen und gemäß unseren Nutzungsbedingungen (Punkte 9 und 10) dazu entschieden dieses Nutzerkonto zu kündigen. Das PayPal-Konto bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt. Wir kündigen daher mit sofortiger Wirkung hiermit in Vertretung der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.CA das Vertragsverhältnis mit Ihnen (vgl. Ziff. 10.2 der Nutzungsbedingungen). Eine Schließung des Kontos ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Wir speichern Daten, um Gesetze einzuhalten, Betrug zu verhindern, fällige Gebühren einzutreiben, Konflikte zu klären, Probleme zu beheben, bei Untersuchungen behilflich zu sein, die Bedingungen einer Website durchzusetzen, gesetzliche oder regulierende Anforderungen zu erfüllen, PayPal vor gesetzlichen Risiken zu schützen und um andere Maßnahmen zu ergreifen, die ansonsten nach geltendem Recht zulässig sind. Dies dient dazu, den Datenschutz der Nutzer und die gesetzlichen und rechtmäßigen Interessen von PayPal in Bezug auf die Speicherung von Nutzerdaten in Einklang zu bringen.
Der sichere und konforme Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten hat bei PayPal höchste Priorität. PayPal wird auch weiterhin sicherstellen, dass Ihre Daten durch die hohen Standards geschützt sind, die Sie von uns erwarten.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse xxxx kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Executive Escalations
PayPal
Man nennt sowas im geschäftlichen Umfeld schlichtweg Kulanz.
Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.
Unter Kulanz versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.
Gibt es denn das Reeckmann Schreibe noch irgendwo? Scheint ja aus dem Netz verschwunden zu sein...
PayPal (Europe) S.à r.l.et Cie, S.C.A.
Société en Commandite par Actions
Sitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg
RCS Luxemburg B 118 349
Dennis XXXX
XXXXXXX 00
00000 XXXXXX
DEUTSCHLAND
Betreffend Paypalkonto: XXXXXXX
Ihre Bearbeitungsnummer aus eMails: PP-XXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in Ihren E-Mails geltend gemachten Rücklastschriften und dem darauß resultierenden negativen Kontostand betrifft Entgelte für Online-Casinospiele des Glücksspielanbieters Playcherry Limited.
Auf Anraten meines Anwaltes habe Ich die getätigten Zahlungen an das Onlinecasino im Abbuchungs-Zeitraum vom XX.XX.2018 bis einschließlich XX.XX.2019 durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.
Ihre Forderung gegen mich weise Ich daher in voller Höhe zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis XXXXX
Hi!
Wohl kaum, wenn man das Schreiben von der Gegenseite von Born an das OLG liest ...
Wenn ich das hier aus dem Forum recht in Erinnerung habe, dann müssen Dir die MGA-zugehörigen Ocs diese Auskünfte geben.
Ob Du aber nun in OCs gespielt hast, die ihre Lizenz nicht in Malta haben ... einen Moment ... näh ... meine Glaskugel habe ich gerade nicht zur Hand.
Das Gleiche gilt für sonstige Lizenznehmer ...
Du müsstest also erst einmal etwas Arbeit in Rescherchen stecken. Dann könntest Du die OCs noch einmal fundiert um Zusendung der Spielverläufe auffordern und wenn diese Deiner Bitte nicht folgen, die Lizenzgeber über die potentiellen Verstöße der OCs informieren.
Hi zusammen,
nur eine kurze Frage in die Runde.
Ich persönlich hab jetzt seit gut 1 Jahr nichts mehr seitens Inkasso, Paypal, Anwalt (Lenne/WHDG) gehört.
Bei mir gings um ein von mir durchgeführtes Chargeback über Lastschriftrückgabe.
Wie es aussieht wird ja nur noch gewartet bis mal Referenzprozesse durchgeführt wurden und bis dahin werden keine weiteren Klagen durchgeführt.
Liege ich da richtig? Wie steht es um eure Fälle?
Sorry schon mal, falls ich hier ggf. im falschen Thread schreibe😊
@Dennis47
Hallo, ich habe nicht alles von Dir gelesen, deshalb meine Frage: wie geht es Dir heute mit deiner Glücksspielsucht, hast Du etwas unternommen, Therapie oder Selbsthilfegruppe...?
hemmt die Corona-Zeit eigentlich die Verjährungsfrist?
Schließlich werden ja derzeit einige Verhandlungen (u.a. auch die von Born) verschoben.
Ich rate allerdings jedem (wenn es um eine höhere Summe geht) einen Anwalt zu nehmen. Mich hat das berühmte Schreiben zwar 1200€ gekostet, aber dafür habe ich 36.000 zurückerhalten und meine Ruhe.
36.000 € von Paypal zurücküberwiesen bekommen oder dir selber mithilfe einer Lastschriftrückgabe im Online Banking zurückgebucht, sodass von deiner anwaltlichen Vetretung nur noch ein Abwehrschreiben raus gegangen ist?
Jetzt kann man natürlich sagen, schönes Geld für einen Brief, aber ich wollte auf Nummer sicher gehen und nicht wegen eines Formfehlers scheitern. Das sind knapp 3% der Summe die ich zurückbekommen habe, das kann ich verschmerzen.
Als VIEL würde ich das nicht bezeichnen denn normalerweise berechnet sich das mit Faktor 1.3 aus dem Streitwert und bei 36000 wären das 1316,90 EUR.
So oder so bist du gut weggekommen damit^^
Ja natürlich, das ist eine Menge Geld für 1 Stunde Telefonat und ein Abwehrschreiben, aber gemäß dem RVG geht das völlig in Ordnung.
Wenn man sich auch nicht sicher ist, wie man den Inhalt eines solchen Schreibens formulieren sollte und worauf man alles achten muss, so ist das schon der richtige Weg sich juristische Hilfe zu holen. Das kann ich jedem raten, unabhängig von der Schadenshöhe.
Ich gehe mal anhand deiner Nachricht zuvor aus, das Paypal wohl auf das Schreiben des Herrn Reeckmann kein Forderungsverzicht erklärt hat, gab es überhaupt eine Reaktion seitens PP?
Wenn ich kurz klugscheißen darf, es wären 1.590,91 €. Auslagen und MwST kommen ja auch noch dazu :-X ::) ;D
Dann hoffen wir dass PP ausgebremst wird
In allen Verfahren vor dem BGH findet ausschließlich eine Rechts– und Verfahrenskontrolle statt. Der Prozessstoff ist der der Vorinstanz, die Parteien können also vor dem BGH keine neuen Tatsachen vortragen. Was also bis zum Abschluss der Vorinstanz nicht vorgetragen worden ist, bleibt auch vor dem BGH unberücksichtigt.
Gelöst wurde der Rechtsstreit nun auf eine kuriose Art und ohne Richterspruch: Bwin und Tipico, die beiden Marktführer für Sportwetten im Internet, haben dem österreichischen Anbieter, der das Lizenzvergabe-Verfahren kippen wollte, offenbar außergerichtlich einen "pauschalen Ausgleich ihr entstehender Nachteile" geleistet, damit dieser seinen Antrag zurückzieht. Das erklärte die für Tipico und Bwin arbeitende Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs in einer Mitteilung.
Ja da gab es wohl eine Pressemitteilung - soweit ich das sehen konnte - hab ich nur auf Twitter mitbekommen.
Und JA, nur Sportwetten!
Nehme an die haben alle bekommen?
Die Möglichkeit kann dir nur ein Anwalt aufzeigen.
Morgen zusammen,
Wie sieht’s denn eigentlich inzwischen mit CB gegenüber Banken aus? Gibt’s da schon was neues?
Wer wird denn gleich die Flinte ins Korn werfen!?
Ich sage mal so:
Sobald man einen CB gemacht hat ist man auf der sicheren Seite..
Kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen das ein ZDL bei eigenklage gewinnt.
Ich denke mal, dass nichtsdestotrotz alle die einen CB innerhalb der 8 Wochen getätigt haben --> Paypal die Verjährung abwarten wird, da
(a) eine Klage keine Erfolgsaussichten hätte und viele eine mögliche Klage abweisen würden
(b) für Paypal dies zu riskant wäre und
(c) es rufschädigend beachtet werden könnte...,
deshalb werden die das Verjähren lassen und das ohne unsere Kenntnis ganz entspannt vom Casino zurückverlangen....
Andersrum sieht es bei Personen aus, die selbst von Paypal das Geld einfordern müssen (da CB nicht mehr möglich ist und gerichtlich durchgesetzt werden muss), dort kann sich Paypal entspannt zurücklehnen, da erstmals der Kläger (a) Mut zeigen muss (b) die Gerichte fast einheitlich zugunsten der Finanzdienstleister handeln (c) Sie eben sich nur verteidigen müssen.
DESHALB MEINE ICH, dass Paypal alle CB, die das Geld innerhalb von 8 Wochen sich zurückgeholt haben - einfach entspannt verjähren lässt und teilweise hofft, dass Sie vlt. noch durch Drohungen von Inkassounternehmen, was zurückerhalten :D
Um vor BGH zu gehen braucht man einen sauberen Fall (also priv. Account, wohnhaft nicht in Schleswig-Holstein, am besten nur Casino gespielt bzw. evtl. auch ein teil sportwetten gespielt, damit auch hier die frage der duldung geklärt wird). Born ich denke dein Fall wird jetzt wieder Jahre dauern und bis dahin ist vieles entweder verjährt oder in vergessenheit geraten.
Nur kurz: die neuen Regelungen gelten nicht rückwirkend. Der GlüStV tritt voraussichtlich am 1.Juli 2021 in Kraft.
LG Ilona
Gibt es denn bereits Fälle die Erfolgreich in 2021 waren? Von dennen man es auch weiß oder kommen nur weitere Urteile die einen trotzdem nichts bringen? Ist ja alles nicht das wahre...auch jetzt mit dem neuen Glücksspielvertrag, wird doch alles nur weitere Monate an Zeit nehmen.
Hi kurzes Update zu meiner Anfrage bei Fr. Dr. Ober. Ich habe nach gerade mal einen Arbeitstag eine sehr ausführliche Rückmeldung bekommen, was ich extrem gut finde in Anbetracht der Tatsache, dass mein Fall nicht in ihr Spezialgebiet OC fällt.
Ich lasse es jetzt auf einen Mahnbescheid ankommen und gehe dann gegen an.
Ich habe auch bei tipico gewettet & wollte jetzt nach dem ich hier so einiges nachgelesen habe das Geld zurückbuchen und einen Schlussstrich ziehen.
Seit wann kann man Sportwetten zurückbuchen lassen?
Wäre mir neu.
Nein kam nichts.
Der erste Brief kam von infoscore, wurde jetzt wohl in Paigo umfirmiert.
Paypal Luxemburg hat die Forderung an Paypal Singapur abgetreten.
Jetzt versuchen die Ihr Glück.
Hallo.
Mein CB war im Jahre 2019.
kurz darauf kam ein inkassoschreiben von KSP.
Es wurde durch die Kanzlei Lenne Widersspruch eingelegt.
Bis jetzt nichts mehr gehört.
Heute erneutes Schreiben von Paigo, wobei aber die Verzugszinsen nur für die letzte Woche gefordert werden.
Was tun?
Erneut Widerspruch einlegen?
Wenn man bisher vom Rechtsanwalt über WHDG vertreten wurde, dann muss man das neue Inkassoschreiben an WHDG weiterleiten oder? Und sie sollen das Schreiben vom Rechtsanwalt widersprechen lassen?
Habe bei einem bekannten Anwalt nachgefragt, und der hat die Auskunft gegeben, dass evtl. bereits im nächsten Jahr mit einem Urteil/einer Entscheidung zu rechnen ist...
Habe bei einem bekannten Anwalt nachgefragt, und der hat die Auskunft gegeben, dass evtl. bereits im nächsten Jahr mit einem Urteil/einer Entscheidung zu rechnen ist...
Ich habe wiederum die Info erst 2023/2024.
Was glaubt Ihr wie es Zahlungen ausschaut die nach der Untersagung der Aufsichtsbehörde stattgefunden haben?
Verjährt ist das am 01.01.2023
Also der Rest des laufenden Jahres, in dem du zurückgebucht hast (hier 2019) plus drei komplette Kalenderjahre (2020, 2021 und 2022).
(Voraussetzung dafür ist natürlich, daß sie bis dahin kein Mahnverfahren eröffnen. In dem Falle wäre die Frist dann erstmal gehemmt.)
Sie dürften nach Ablauf der Verjährungsfrist nichts mehr zu deinen Ungunsten belasten. Allerdings bezweifle ich stark, daß sie dich je wieder ein neues Konto eröffnen lassen werden.
Logisch eigentlich, das würde ich an deren Stelle ganz genauso machen.
Du wirst dort wahrscheinlich auf Lebenszeit diese 'Fehlermeldung' bekommen.
Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
Hast du einen negativen Schufaeintrag aufgrund dieser bestrittenen Forderung erhalten? Oder möchtest du generell personenbezogene Daten aus deren Aktenordner entfernen lassen wenn die Forderung verjährt ist??Verjährt ist das am 01.01.2023
Also der Rest des laufenden Jahres, in dem du zurückgebucht hast (hier 2019) plus drei komplette Kalenderjahre (2020, 2021 und 2022).
(Voraussetzung dafür ist natürlich, daß sie bis dahin kein Mahnverfahren eröffnen. In dem Falle wäre die Frist dann erstmal gehemmt.)
Sie dürften nach Ablauf der Verjährungsfrist nichts mehr zu deinen Ungunsten belasten. Allerdings bezweifle ich stark, daß sie dich je wieder ein neues Konto eröffnen lassen werden.
Logisch eigentlich, das würde ich an deren Stelle ganz genauso machen.
Du wirst dort wahrscheinlich auf Lebenszeit diese 'Fehlermeldung' bekommen.
Danke erstmal für deine Antwort :-*
Ich habe gerade mal nachgeschaut. Die letzte Info von Paypal kam per E-Mail am 13.01.2020:
Hier der 1. Satz:
"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.12.2019. Ihre unzutreffenden Rechtsausführrungen weisen wir zurück. Paypal steht Ihnen gegenüber ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zu, die durch die Ausführung der Ihnen in Auftrag gegebenen Zahlungen entstanden sind. ..."
Hier der letzte Satz:
"... Wir fordern Sie letztmalig dazu auf, den negativen Saldo Ihres Paypal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch gemäß §§675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung unseren Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Unsere Entscheidung, die entsprechenden Inkassobemühungen bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortzusetzen, ist endgültig. Von weiteren Schreiben bitten wir daher abzusehen. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor. In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir mit freundlichen Grüßen..."
Also ich lese das so, dass da bisher nix eröffnet wurde, oder? :-\
Was kann ich ab dem 1.1.23 machen? Bei den Inkassounternehmen anrufen und sagen "Das ist verjährt: Bitte löschen?" Ist das schlimm, wenn ich bei einem Inkassounternehmen so "da drin" stehe?
Ich bin in der zwischenzeit auch umgezogen. Was passiert, wenn mich der Mahnbescheid wegen der neuen Adresse erst am 2.1.2023 erreicht, aber auf den 12.12.2022 datiert ist?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 Abs. 1 BGB).
Hat wer von den "älteren" Chargeback Leuten in letzter Zeit mal was von PP gehört?
Hab Oktober letzten Jahres das letzte mal Rückmeldung von Lenné bekommen.
Soweit so gut, der Verjährung rückt näher, mittlerweile sind seit der Beauftragung wirklich schon über 2 Jahre vergangen in den ich spielfrei bin!
Bei mir auch?
Was heißt denn in der Theorie Bentheman?
...Es gibt bestimmt noch einige, bei denen die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ist halt fraglich, wie Paypal nach einem entsprechenden Urteil des BGH reagiert - das war eigentlich die Intention meiner Frage.
Anschließend ist/war PP in der Pflicht und hätte klagen müssen. Ab dann kann/konnte man es so machen, wie die andere Seite - sich einfach tot stellen.
...
Moin zusammen.. weiß eigentlich jemand, ob man nach erfolgreichen und verjährten CB wieder ein Konto bei Paypal erstellen kann?