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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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Da die OC, auch wenn selbige in Curacao ansässig sind, ne deutsche HP bereitstellen, müssen die such auch an die Gesetze halten. Da beißt die Maus keinen Faden ab!

Durchsetzen wird eben schwer....
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Bei der folgenden Ausführung handelt es sich nicht um einen Freibrief zum Zocken. Es stellt lediglich eine Möglichkeit dar, sein Geld zurückzubekommen.

Ich hatte jetzt 3 solcher Fälle...
Fall 1 und 2: Konto wegen Spielsucht geschlossen. Es konnte allerdings ein neues Konto mit anderer Email und sonst gleichen Details aufgemacht werden. Die Verluste haben beide Buchmacher zurückerstattet. Grund: Hier verstößt der Buchmacher gegen die Richtlinien verantwortungsbewussten Spielens bzw. verletzt er seine soziale Verantwortung. Im Zweifel hilft eine Drohung mit Meldung an die Aufsichtsbehörde. Er darf keine wetten von gesperrten Spielern annehmen. Schickt er dann noch Marketing Emails usw. ist dies ein erneuter Verstoss.
Fall 3: da hat der Buchmacher ein Konto nicht geschlossen, obwohl auf die Spielsucht hingewiesen wurde. Geld wurde zurückverlangt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Buchmacher Kenntnis über die Spielsucht erlangte. Der Buchmacher hat zugestimmt und alle Wetten ab diesem Zeitpunkt gestrichen. Fall 3 übrigens Casino mit Lizenz in Curacao :)

Dies soll kein Freibrief sein aber eventuell eine Möglichkeit, wie man sein Geld zurückbekommt, ohne Chargeback.

Gruss
W

Zitat von: wluchten66 am 17 Dezember 2019, 21:42:31
Bei der folgenden Ausführung handelt es sich nicht um einen Freibrief zum Zocken. Es stellt lediglich eine Möglichkeit dar, sein Geld zurückzubekommen.

Ich hatte jetzt 3 solcher Fälle...
Fall 1 und 2: Konto wegen Spielsucht geschlossen. Es konnte allerdings ein neues Konto mit anderer Email und sonst gleichen Details aufgemacht werden. Die Verluste haben beide Buchmacher zurückerstattet. Grund: Hier verstößt der Buchmacher gegen die Richtlinien verantwortungsbewussten Spielens bzw. verletzt er seine soziale Verantwortung. Im Zweifel hilft eine Drohung mit Meldung an die Aufsichtsbehörde. Er darf keine wetten von gesperrten Spielern annehmen. Schickt er dann noch Marketing Emails usw. ist dies ein erneuter Verstoss.
Fall 3: da hat der Buchmacher ein Konto nicht geschlossen, obwohl auf die Spielsucht hingewiesen wurde. Geld wurde zurückverlangt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Buchmacher Kenntnis über die Spielsucht erlangte. Der Buchmacher hat zugestimmt und alle Wetten ab diesem Zeitpunkt gestrichen. Fall 3 übrigens Casino mit Lizenz in Curacao :)

Dies soll kein Freibrief sein aber eventuell eine Möglichkeit, wie man sein Geld zurückbekommt, ohne Chargeback.

Gruss
W

Der Gedanke ist interessant.

Ich habe selbst immer den Selbstausschluss gewählt. Bei einem Casino war es aber immer nur zeitlich begrenzt? Obwohl ich als Grund "Spielsucht" angegeben hatte. Könnte ich nun auf das Casino zugehen und das Geld ab der ersten Sperre zurückverlangen?

Ein zweites Beispiel: Ich hatte nach meiner Sperre, ihr kennt es vllt, den Anbieter angeschrieben er soll doch bitte meinen Account wieder freischalten, weil es mich mal wieder getriggert hatte. Dieser hat das sogar getan, obwohl er wusste ich bin spielsüchtig?

Hier übergehen die Anbieter doch auch ihre eigene Lizenz von MGA?

Gruß.

Zitat von: BePoMeng am 18 Dezember 2019, 15:15:31
Zitat von: wluchten66 am 17 Dezember 2019, 21:42:31
Bei der folgenden Ausführung handelt es sich nicht um einen Freibrief zum Zocken. Es stellt lediglich eine Möglichkeit dar, sein Geld zurückzubekommen.

Ich hatte jetzt 3 solcher Fälle...
Fall 1 und 2: Konto wegen Spielsucht geschlossen. Es konnte allerdings ein neues Konto mit anderer Email und sonst gleichen Details aufgemacht werden. Die Verluste haben beide Buchmacher zurückerstattet. Grund: Hier verstößt der Buchmacher gegen die Richtlinien verantwortungsbewussten Spielens bzw. verletzt er seine soziale Verantwortung. Im Zweifel hilft eine Drohung mit Meldung an die Aufsichtsbehörde. Er darf keine wetten von gesperrten Spielern annehmen. Schickt er dann noch Marketing Emails usw. ist dies ein erneuter Verstoss.
Fall 3: da hat der Buchmacher ein Konto nicht geschlossen, obwohl auf die Spielsucht hingewiesen wurde. Geld wurde zurückverlangt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Buchmacher Kenntnis über die Spielsucht erlangte. Der Buchmacher hat zugestimmt und alle Wetten ab diesem Zeitpunkt gestrichen. Fall 3 übrigens Casino mit Lizenz in Curacao :)

Dies soll kein Freibrief sein aber eventuell eine Möglichkeit, wie man sein Geld zurückbekommt, ohne Chargeback.

Gruss
W

Der Gedanke ist interessant.

Ich habe selbst immer den Selbstausschluss gewählt. Bei einem Casino war es aber immer nur zeitlich begrenzt? Obwohl ich als Grund "Spielsucht" angegeben hatte. Könnte ich nun auf das Casino zugehen und das Geld ab der ersten Sperre zurückverlangen?

Ein zweites Beispiel: Ich hatte nach meiner Sperre, ihr kennt es vllt, den Anbieter angeschrieben er soll doch bitte meinen Account wieder freischalten, weil es mich mal wieder getriggert hatte. Dieser hat das sogar getan, obwohl er wusste ich bin spielsüchtig?

Hier übergehen die Anbieter doch auch ihre eigene Lizenz von MGA?

Gruß.

Nein, unter den ganzen Verordnungen und Gesetzestexte, die im Übrigen jede direkte Klage gegen die OC vor Ort nahezu unmöglich macht, gibt es aber auch eine Verordnung zum Thema Spielerschutz, an den sich die Lizenznehmer zu halten haben. Den findest du hier:
https://www.mga.org.mt/wp-content/uploads/Directive-2-of-2018-Player-Protection-Directive.pdf

@BePoMeng
Ich würde sagen, ja!
Ich hatte 2 Buchmacher aus Malta und 1x Curacao und alle haben mit dem Hinweis der Lizenzverletzung zurückgezahlt.
Ich denke, das solltest Du auf jeden Fall versuchen.
Ein Selbstausschluss aufzuheben geht nicht einfach a la: hier bin ich wieder. Bet365 zB prüft sehr genau, ob sie dich wieder reinlassen. Beantwortest Du eine ihrer Fragen etwas komisch = adios. Und warum? Weil Sie eine soziale Verantwortung haben.

Also versuch es...

Übrigens gibt es nicht nur hier hohe Strafen, wenn man die Vorgaben des Regulierers verletzt. Es drohen auch Strafen, wenn man zB zwar die Spielsucht eines Spielers erkennt, diesen aber weiter spielen lässt (also ohne, dass der Spieler darauf hingewiesen hat). Sowas sollte also geprüft werden...auch, woher das Geld stammt, womit der Spieler spielt. Usw. - Spielsüchtige sind ja auffällig. Und dann noch eine VIP Person oben draufhängen = sehr sympathisches Verhalten....

Berichte mal, ob es geklappt hat. Ich nehme 35% Honorar :))))

Guten Tag zusammen,

Ich habe gestern Abend im Internet dieses Urteil vom 16.12.19 gefunden. Es wurde gegen Paypal entschieden.
Was sagt ihr dazu?


https://www.anwalt.de/rechtstipps/urteil-des-lg-ulm-gegen-paypal-zu-mitwirkungsverbot-gemaess-gluestv_162228.html


#3517
Wie war das, bis mitte nächster Woche hat PP zeit in Berufung zu gehen?
Bin mal gespannt, hab schon ewig nix mehr von denen oder deren anwälten bezüglich meines chashbacks gehört...

Naja, PP hat, den Tag kann ich dir nicht sagen, aber denke bis max. 20. Januar dafür Zeit...
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Bin gerade im Kontakt mit dem Lizenzgeber MGA.

Erstes Schreiben mit allen Informationen hatte kein Erfolg.

Dort habe ich aber auch nur die Fakten, wie die Gründe für meinen Selbstausschluss mit Datum sowie alle Ein/Auszahlungen genannt.

Jetzt will mir MGA und das OC erklären: Um eine lebenslange Sperre wegen Spielsucht zu bekommen, muss man sich an den Support wenden.

Ich habe mal das Schreiben der MGA, danke an Dennis47, durchgelesen.

Dort steht unteranderm etwas über die sorgfalltspflicht der Lizenznehmer, diese müssen spielsüchtiges Verhalten erkennen, sogar Software dazu einsetzen....

Das habe ich jetzt nochmal so geschrieben und dabei auf den 7-fachen Selbstausschluss wegen Spielsucht hingewiesen....

Das krasse dabei: in der sogenannt "Cool Down Zeit" von max. 30 Tagen, habe ich nicht mal Links oder Informationen für Beratungsstellen bekommen, sondern weiterhin Werbung!

Dieses OC ist eindeutig daran interessiert Spieler mit Spielsuchtpotenial weiterhin an der Nadel zu halten.... dieser Selbstausschluss/schlüsse ist doch eigentlich Beweis genug das ich ein potentieller Kandidat für die Spielsucht bin...

Bin mal gespannt was die MGA darauf antwortet, habe schön aus ihren eigenen Statuten zitiert....

Ich werde euch weiterhin informieren.

Gruß,
BePo

Ich möchte nochmals kurz auf etwas hinweisen...
Ich hatte jetzt Fall Nr. 4!!! wo ich Geld vom Buchmacher zurückerhalten habe.
2x haben Sie Geld zurückerstattet ab dem Zeitpunkt, wo ich meine Spielsucht bekannt gemacht habe
2x wurde zurückgezahlt, weil ich mein Konto in der Vergangenheit geschlossen habe und ich unter einer anderen Email (sonst gleiche Details) ein neues aufmachen konnte. OHNE Hinweis auf die Spielsucht. Trotzdem habe ich mein Geld zurückerhalten. Wir reden insgesamt über mehr als 7000 Euro.

Die Wettanbieter haben eine soziale Verantwortung und unterstehen dem Regulierer der klar vorgibt, dass kein Geld von ausgeschlossenen Spielern angenommen werden darf. Hier drohen hohe Strafen. Darauf kann man verweisen. Ausgeschlossen ist man logischerweise, wenn man auf seine Spielsucht hingewiesen hat. Ob man auch ausgeschlossen ist, weil man sein Konto in der Vergangenheit geschlossen hat und ein neues unter einer anderen Email aufgemacht hat, weiß ich nicht. Aber auch hier hat es geklappt mit dem Hinweis auf "ich bin ein ausgeschlossener Spieler und es hätte mir nicht möglich sein dürfen, ein neues Konto zu eröffnen"

Also: Viel Glück
Gruss
W

Da wäre meine Frage:

Habe mich bei Tipico vor Jahren aufgrund ,,Spielsucht" selber ausgeschossen, zuvor sogar schon bei Bwin. Danach bei einem anderen Anbieter viel Geld verhobelt... alle sind bei MGA gelistet, also sollte der letzte Anbieter mir das Geld erstatten; da ja über MGA die verpflichtende Anbieterübergreifende Sperrliste geführt werden müsste?

#3522
Zitat von: Anti OC Partei am 15 Januar 2020, 10:08:23
Da wäre meine Frage:

Habe mich bei Tipico vor Jahren aufgrund ,,Spielsucht" selber ausgeschossen, zuvor sogar schon bei Bwin. Danach bei einem anderen Anbieter viel Geld verhobelt... alle sind bei MGA gelistet, also sollte der letzte Anbieter mir das Geld erstatten; da ja über MGA die verpflichtende Anbieterübergreifende Sperrliste geführt werden müsste?

Gibt es wirklich eine solche Liste? Wenn man sich darauf berufen könnte, wäre das wirklich der Hammer.

Habe dazu aber in den MGA Dokumenten nichts gefunden.

EDIT: Habe mich mit einem Casino Mitarbeiter von einem OC der MGA Lizensierten unterhalten, der meinte nur das es sowas wie die britische Variante "Gamstop" nicht bei MGA gibt, somit kann man es auch nicht anfechten.

In den Statuten habe ich auch nichts finden können. :-(

Zitat von: BePoMeng am 15 Januar 2020, 16:15:53
Zitat von: Anti OC Partei am 15 Januar 2020, 10:08:23
Da wäre meine Frage:

Habe mich bei Tipico vor Jahren aufgrund ,,Spielsucht" selber ausgeschossen, zuvor sogar schon bei Bwin. Danach bei einem anderen Anbieter viel Geld verhobelt... alle sind bei MGA gelistet, also sollte der letzte Anbieter mir das Geld erstatten; da ja über MGA die verpflichtende Anbieterübergreifende Sperrliste geführt werden müsste?

Gibt es wirklich eine solche Liste? Wenn man sich darauf berufen könnte, wäre das wirklich der Hammer.

Habe dazu aber in den MGA Dokumenten nichts gefunden.

EDIT: Habe mich mit einem Casino Mitarbeiter von einem OC der MGA Lizensierten unterhalten, der meinte nur das es sowas wie die britische Variante "Gamstop" nicht bei MGA gibt, somit kann man es auch nicht anfechten.

In den Statuten habe ich auch nichts finden können. :-(

Das die das erstmal abstreiten ist mir schon klar, allerdings steht im Glücksspielgesetz (den genauen § habe ich grade nicht zur Hand), dass die Anbieter einen ANBIETERÜBERGREIFENDEN Schutz einrichten müssen.... Ich werde einfach mal mit etwas Nachdruck darauf Aufmerksam machen - erhoffen tue ich mir ohne Anwalt nichts, halte euch aber auf dem Laufenden.

Mit dem Urteil aus Ulm sollten aber zumindest alle Chargebacker schonmal eine Blutdrucksenkung bekommen haben :)

Für Leute, die noch etwas Druckmittel gegenüber PayPal bzw. KSP-Anwälte benötigen:

https://gluecksspielsucht-thueringen.de/wp-content/uploads/2019/10/Rechtsrahmen-und-Rechtsdurchsetzung-beim-Online-Glücksspiel.pdf

Dies ist eine offizielle Ausarbeitung eines Richters des Landgericht Hamburgs, dies zusammen mit dem üblichen Reeckmann-Schreiben und der Verweisung auf das jüngste Urteil aus Ulm an KSP, seitdem habe ich Ruhe -> Verjährungsfrist abwarten und Geld bunkern!

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