Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 16:48:19

Titel: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 16:48:19
Hallo zusammen. Ich bin neu hier… wahrscheinlich habt ihr desöfteren schon das gleiche Problem gelesen… meine Bank hat mich gemeldet… und jetzt in zwei Woche habe ich eine Vorladung von. Der Polizei bekommen. Ich habe öfters am Geldautomat eingezahlt. Das meiste war gespartes Geld oder gewonnenes Geld., Aber manches kann ich nicht nachweisen, weil es zum Beispiel ein Gewinn im Ausland (Frankreich) war. Die Gewinne im online Casino Bzw die Nachweise dafür habe ich eben beantrag, dies dauert aber scheinbar 1-2 Monate bis ich es habe. Sind hier mit gleichen Problemen oder Erfahrungen ? Was wollen die beim Termin von mir alles wissen? Mit was muss ich rechnen. Ich bin jetzt schon richtig verängstig. Über eure Nachrichten würde ich mich freuen. Vielen Dank!
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 10 Oktober 2025, 16:56:37
Hi und willkommen!

Zitat
und jetzt in zwei Woche habe ich eine Vorladung von. Der Polizei bekommen.

Schaue Dir das Schreiben noch mal genau an. Wenn es wirklich von der Polizei ist, dann beachte es gar nicht! Rufe auch nicht an und sage ab ... spreche kein Wort mit der Polizei!

Ist es hingegen doch von der Staatsanwaltschaft, dann muss Du dorthin! In diesem Falle suchst Du Dir einen Anwalt, der Dich begleitet.

Bei der Polizei muss Du nicht hilfreich bei Ermittlungen gegen Dich sein! Wenn Du dort nicht erscheinst, gibt es auch kein Ermittlungsergebnis. Die Polizei leitet alles weiter an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann, ob Du vorgeladen wirst oder das Verfahren sofort eingestellt wird.

Beim Glücksspielrecht gilt eben nicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Es braucht einen Vorsatz, den man Dir aber erst beweisen muss. Dieser wäre z.B. gegeben, wenn Du gewusst hättest, dass das Betreiben von Glücksspiel bei Anbietern ohne deutsche Lizenz hierzulande verboten ist.

Schaue Dich mal im Netz um, da gibt es viele Anwälte, die zu Deiner Frage Stellung beziehen!
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 17:00:53
Danke für die Antwort… da steht Polizeipräsidium, Kriminalkommissariat… die wollen wahrscheinlich wissen, woher ich das Geld habe, was ich an den bankautomaten einzahle… und wohin ich es überweise. Ach, das ist so ein teufelsding… das macht mich fertig! Sollte ich da wirklich nicht hin? Denn da steht, dass ich melden soll, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Mr. Nobody am 10 Oktober 2025, 17:41:12
Beruhig dich. Die wollen nichts davon wissen, wie du das Geld eingezahlt hast oder woher du das hast. Deine Bank hat dich gemeldet, weil du wahrscheinlich bei irgendeinem Onlineanbieter gespielt hast, der nicht auf der White List steht (google: ggl white list). Da das illegales Glücksspiel ist, ist deine Bank verpflichtet, das zu melden.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Klopapier1312 am 10 Oktober 2025, 18:08:54
Sollte ich da wirklich nicht hin? Denn da steht, dass ich melden soll, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Ja, die ermitteln. Gegen dich. Und du bist derjenige, der am besten bei diesen Ermittlungen gegen dich unterstützen kann. Deswegen sind diese Vorladungen auch so gestaltet, dass sie einschüchtern. Viele Menschen gehen davon aus, dass man zur Polizei muss, wenn sie das wollen, und das ist in diesem Fall aber einfach nicht so.
Deswegen mach es, wie Olli schreibt. Ignorieren, nicht erscheinen, nicht absagen, gar nichts.
Das Ding geht dann an die Staatsanwaltschaft und es ist möglich, dass diese das Verfahren einstellt. Und selbst, wenn sie das nicht tut, sagst du eben dann etwas aus. Ein Nachteil entsteht dir nicht.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 18:29:50
Ich bin mir so unsicher, ob ich da wirklich nicht erscheinen soll. Etwas sagt in mir, dass ich es dadurch womöglich noch schlimmer machen würde… die wollen Nachweise bestimmt sehen. Ich mache mich jetzt schon verrückt, wie ich das alles sammeln soll und ob ich die überhaupt bekomme. Ihr schreibt es und das beruhigt mich tatsächlich, aber nur für einen kurzen Moment. Hat niemand von euch solche Erfahrung gemacht ? Was ist, wenn ich wirklich nicht hingehe… wird das wirklich fallen gelassen? Das kann ich mir so garnicht vorstellen… 😭
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 10 Oktober 2025, 18:39:35
Hi!

Es wird nicht automatisch fallen gelassen ... schaue in meinen ersten Post. Die Ermittlungsergebnisse der Polizei wandern zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann, ob sie Dich selbst vorlädt.

Deine Unsicherheit kannst Du verlieren, wenn Du Dir meinen Hinweis zu Herzen nimmst, im Netz zu suchen. Auf YT müssten auch Videos von Anwälten zu finden sein. Schaue sie Dir in aller Ruhe an.

Der Polizei musst Du gar nichts liefern! Wenn Du anrufst, um abzusagen, haben sie Dich am Schlawittchen. Die sind geschult, Du nicht! Also lasse es sein! Dies darf Dir nicht nachhaltig ausgelegt werden!
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 18:42:03
Hallo Olli

Ich habe im Netz versucht irgendwas raus zu finden, aber ich werde nicht fündig. Kannst du mir evtl Stichworte geben… bitte 🙏
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 10 Oktober 2025, 18:43:16
https://www.youtube.com/results?search_query=vorladung+polizei+als+beschuldigter


Vorsicht! Manchmal drehen Sie auch das Gespräch, als würdest Du nur als Zeuge geladen. Das soll Dich in Sicherheit wiegen.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 18:53:07
Meine Einstellung erstmal, dass ich nicht hingehe. Ohje… Ich habe so Angst, wenn ich wieder einen Brief erhalte oder es dadurch schlimmer mache
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 18:56:33
Aber eine andere Frage… was ist, wenn ich einfach hingehe und ehrlich sage, dass das Geld hier und da gewonnen wurde usw.? Was passiert dann
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Eddy am 10 Oktober 2025, 19:17:26
Warum willst du unbedingt da hin? Es wurde doch schon oft genug gesagt, dass du nicht hin musst.

1 Min googlen -https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/vorladung-beschuldigter-polizei/
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Roy1234 am 10 Oktober 2025, 19:46:53
Wenn einer wirklich was von dir wissen will dann die Staatsanwaltschaft. Und da machst du das mit Anwalt. Bei der Polizei musst du nichts sagen, aber dort kann man sich schon um Kopf und Kragen reden. Also Return zu Ollis Post.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Mr. Nobody am 10 Oktober 2025, 19:47:17
Siraulo, sieh es so. Wäre es ein legaler Anbieter, der in Deutschland eine Lizenz hat, könntest du deine gesamte Kohle, Haus, Hof, alles verspielen und es würde niemanden interessieren. Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Curacao-Anbieter gespielt. Deswegen meldet es die Bank, weil Banken die Teilnahme an illegalem Glücksspiel melden müssen. Die Polizei kann also die Bank befragen, dich befragen und den Anbieter befragen. Der Anbieter wird nichts kundtun, die Bank darf nur in einem Ermittlungsverfahren einer Straftat Daten herausgeben und du wirst nichts sagen. Wenn die Polizei etwas Greifbares hätte, könnten die de Fall auch sofort zur Staatsanwaltschaft geben. Können sie aber nicht, weil es nichts gibt, das zu einer Anklage reicht. Und jetzt hoffen die, dass du da einfach vorbeikommst und denen alles erzählst.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Roy1234 am 10 Oktober 2025, 19:49:37
Aber eine andere Frage… was ist, wenn ich einfach hingehe und ehrlich sage, dass das Geld hier und da gewonnen wurde usw.? Was passiert dann
Wenn Du da richtig Erfolgsgeile Polizisten erwischt werden die sich zu zweit in die Mangel nehmen und glaube mir dann wirst du gar nicht mehr wissen was los ist. Da ist schnell etwas gesagt was man so und so ausgelegt werden kann.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 20:22:09
Ich habe echt nur Angst… Ich sehe mich schon in gefängnis sitzen. Ich habe einfach Angst, weil ich nicht weiß, was mir drohen, wenn ich nicht erscheine. Und einen Anwalt möchte ich nicht unbedingt bezahlen wollen für sozusagen „unnötigen Kram“. Ich frage mich nur, was im schlimmsten falle passieren wird, wenn ich nicht erscheine und die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 21:16:06
Gibt es hier wirklich keiner, wo sich äußern kann, der es schon mal durch hatte? 🙏
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Neustart2025 am 10 Oktober 2025, 21:29:54
Gibt es hier wirklich keiner, wo sich äußern kann, der es schon mal durch hatte? 🙏

Dir wurde nun wirklich mehrfach erklärt, dass du dort nicht hingehen musst. Trotzdem stellst du immer wieder dieselbe Frage. Es ändert sich dadurch nichts - geh nicht zu der Vorladung und wenn sich die Staatsanwaltschaft melden sollte, nimmst du dir einen Anwalt!
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 10 Oktober 2025, 22:33:50
Es tut mir leid, dass ich damit nerve. Aber ich kriege einfach jetzt schon totalen Panik und mein Kopf kommt nicht eine Sekunde zu Ruhe. 🫤
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 10 Oktober 2025, 23:36:41
Dann nehme Dir noch einmal alle Beiträge zur Brust ... in aller Ruhe ... dann weisst Du, dass Dir durch die Polizei nichts passieren kann, wenn Du die Vorladung igmorierst.

Allerdings, und das kam bisher mehr als zu knapp, kannst Du Deine Ängste und Sorgen nun nutzen Dich zu fragen, wieso Du überhaupt spielst.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 11 Oktober 2025, 00:15:40
Das eher was danach passieren kann, bereitet mir mehr Sorgen. Ich sehe mich im Gefängnis oder sonstiges.
Und ja, das schlechte Gewissen ist da, und ich bereue jeden Cent was ich für diese Sucht verschwendet habe. Das ist ein Teufelskreis… jetzt gerade habe ich kein bisschen Verlangen danach zu spielen, weil ich so ein Angsthase bin was die Polizei betrifft. Und das es illegal ist, habe ich nicht gewusst… erst jetzt, wo ich mich in den Stunden überall reingelesen habe. Das macht mich richtig verrückt
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Neustart2025 am 11 Oktober 2025, 04:18:37

Allerdings, und das kam bisher mehr als zu knapp, kannst Du Deine Ängste und Sorgen nun nutzen Dich zu fragen, wieso Du überhaupt spielst.

Hast du denn eine Antwort auf die Frage von Olli @Siraulo?

So wirklich auf das „Wieso“ bist du nicht eingegangen.

Und was mich interessiert:

Was wirst du tun, wenn du die Situation (höchstwahrscheinlich) unbeschadet überstanden hast?
Wirst du genauso weiter machen wie vorher oder wirst du alles daran setzen nicht nochmal in so eine Situation zu kommen?

Jetzt gerade spricht einfach nur die Panik aus dir und du würdest „alles“ machen um zu entkommen.

Aber wie sieht es wirklich aus?


Und ja, das schlechte Gewissen ist da, und ich bereue jeden Cent was ich für diese Sucht verschwendet habe.

Du sprichst selbst von einer Sucht.
Was hast du denn getan, um der Sucht und dem Teufelskreis zu entkommen?

Hast du dir Hilfe gesucht? Hast du dich jemandem anvertraut? Hast du dich sperren lassen?

Ganz am Anfang steht die Frage nach dem wieso und was du durch das Spielen versuchst zu verdrängen.

Die Frage musst du beantworten, aber es gibt Möglichkeiten sich Hilfe zu holen.

Eventuell ist das Ganze jetzt ein Warnschuss zur richtigen Zeit für dich, um wirklich aufzuhören.

Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 11 Oktober 2025, 20:55:26
Um ehrlich zu sein mache mich gerade nur über den Termin Gedanken! Gerade hab ich nicht wirklich Platz im Kopf! Und ans Spielen sowieso nicht… das Spielen werde ich jetzt endgültig sein lassen, das ist es auf jeden Fall nicht mehr, sich so zu fühlen! Ich fühle mich wie ein krimineller. Ich habe tausend Gedanken im Kopf… was die Polizei gegen mich machen wird usw. Ob die meine Kontoauszüge haben oder was die bereits haben gegen mich…
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Hudini am 11 Oktober 2025, 21:42:54
Stell dir einfach das schlimmste vor was passieren kann und finde dich damit ab bzw machen deinen Frieden damit(Höchststrafe, schlimme Knastzeit, soziale Ächtung,etc). Stell dir auch vor wie dein Leben danach trotzdem weitergeht.Meistens hilft das. Ist ernst gemeint.
 
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Hirnschnell am 11 Oktober 2025, 21:54:23
Hallom Siraulo90

Ich war tatsächlich in selbiger Situation.
Habe den Termin bei der Polizei wahrgenommen.
Zu meinem Glück, wurde ich von einem Beamten vernommen, der nach meiner von mir offengelegten Spielsucht nicht gegen mich arbeiten wollte.
Er half mir sogar aus der Nummer rauszukommen. So lange du dich nicht selber belastest, können Sie dir nix nachweisen.

Mein Tipp, hör auf meine Vorredner und nimm den Termin NICHT wahr!
Reagiere erst wenn du ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen solltest (was sehr unwahrscheinlich ist)!

Sieh das ganze als Chance an und wandele deine Angst in Energie um, nutze Diese damit du dem Teufelskreis der Spielsucht entkommen kannst.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Roy1234 am 11 Oktober 2025, 22:10:05
Eine Wand ist einsichtiger als Du.
In deinem Zustand wenn Du da hingehst wird das im Chaos enden. Ich glaube nicht dass es Sinn macht dir eine Anleitung zu geben was Du in nächster Zeit alles tun solltest.
Aber überlege mal zumindest deine dumme Aussage von gestern dass du keinen Anwalt bezahlen willst. Du verzockst dein Geld, machst dir wegen dem Brief in die Hose ziehst aber Hilfe vom Profi nicht in Betracht.
Erinnert mich an die Piraten bei Asterix und Obelix. Die haben sich auch immer gerne selbst versenkt.

Viel Glück
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 12 Oktober 2025, 08:14:56
Zitat
Das eher was danach passieren kann, bereitet mir mehr Sorgen. Ich sehe mich im Gefängnis oder sonstiges.

Ausgeschlafen durchstöbere ich diesen Thread noch einmal und ich muss zugeben, dass meine Phantasie da gerade Purzelbäume schlägt. Wer redet bloß von Gefängnis? Es gibt ein Auslieferungsabkommen mit Amerika. Trump bietet ein Sommerlager in Guantanamo Bay kostenfrei an ... die Nagelbetten müssen belegt werden. Hier wird Dein Köpfchen gewaschen ... tröpfchenweise ... über Stunden und Tage. Keiner fragt nach GEZ-Gebühren, wenn jede Stunde des Nachts harter Rock und gleißendes Licht Dich aus dem Schlafe reißt. Dabei weisst Du noch nicht einmal, ob es Tag oder Nacht ist, denn Deine Augen sind vernunden und der Akku Deiner Smartwarch ist längst leer und liegt zudem in einem Karton in irgendeinem Schrank eines Wärters.
Solltest Du Dich nicht ausreichend bewegen, dann helfen Dir die elektrifizierten Schlagstöcke wieder auf die Beine. Ein klarer Vorteil dabei, Deine Haare trocknen wieder schneller:
(https://thumbs.dreamstime.com/z/lustige-frazzled-frau-mit-dem-elektrifizierten-haar-47885862.jpg?ct=jpeg)

Gott sei dank sind dass alles nur Phantastereien. Doch was würde wirklich geschehen, wenn Du zur Polizei gehst und Dich verplapperst? Zunächst gehen die Ergebnisse erst einmal zur Staatsanwaltschaft. Die schaut ins BGB und denkt sich, dass der entsprechene Paragraph aus einer anderen Zeit stammt und eigentlich gar nicht für solche Konstellationen gedacht war.
Sie erinnert sich an den Fall des Malermeisters, der in 1. Instanz verurteilt worden ist, jedoch in 2. freigesprochen worden ist.
Dann durchstöbert sie das Netz nach weiteren Urteilen und ... findet nix. Alle Staatsanwaltschaften lassen die Finger von diesem heißen Eisen.
Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft bietet Dir das Gesetz als Strafe an. Doch die Haftstrafe ist für das organisierte Verbrechen gedacht und nicht für den kleinen Fisch, den Nutzer. Also bliebe noch Geldstrafe übrig. Nur ist dies wohl Dein erstes Vergehen, Du bereust Deine Taten und schwörst, niemals wieder bei unerlaubten und sogar erlaubten Anbietern zu zocken.
Also bekämest Du eine Bewährungsstrafe und vielleicht 20 Tagessätze (ich habe absolut keine Ahnung).

Soll die Staatsanwaltschaft dafür ein Fass aufmachen? Wohl eher nicht ...

Also bleibe ruhig und harre der Dinge, die da nicht kommen werden ...
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 13 Oktober 2025, 09:41:16
Ich werde mich dem Termin stellen und einfach alles offen legen.. dass ich das Geld daheim gespart habe und auch Vollzeit arbeite und daher das Geld kommt. Mal im Casino hohe Summe gewonnen ausgezahlt und wieder eingezahlt
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Klopapier1312 am 13 Oktober 2025, 10:27:54
Das ist auch eine Option. Zwar eine schlechte, aber Option ist Option.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 13 Oktober 2025, 11:17:19
Wir hatten vor einigen Monaten eine Polizistin bei uns im FAGS Online Cafe, die zu dem Thema referiert hatte.

Von Deinem Weg wurde dringend abgeraten! Er kann gut ausgehen, er kann aber auch total in die Hose gehen ...
Du bist kein Jurist und kennst Dich somit nicht aus - die Polizisten sind geschult!

Nun denn ... ob Daumendrücken hilft? Ich versuche es mal ... :)
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 13 Oktober 2025, 11:21:08
Irgendwie fühlt es sich richtig falsch an, wenn ich nicht hingehe. Da ich eigentlich „nichts“ verbrochen habe. Was ist wenn das Ganze an die Staatsanwaltschaft geht, dann endet es noch mehr im Chaos? Keine Ahnung….
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Roy1234 am 13 Oktober 2025, 11:25:11
Wieso? Die Polizei gibt's so oder so an die Staatsanwaltschaft weiter. Nur bei deinem Weg hast du schon etwas gesagt was eventuell gegen dich verwendet werden kann. Nur die Staatsanwaltschaft ist wichtig und entscheidet ob du kommen musst oder sie es einstellt. Und dann nur mit Anwalt!
Aber lass dich nicht aufhalten. Ist deine Entscheidung.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 13 Oktober 2025, 12:16:12
Ihr sagt ja selbst… es geht sowieso weiter an die Staatsanwaltschaft? Ich muss ja so oder so hin… ? Wieso sollte ich es dann weiter hinauszögern?
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Rubbel am 13 Oktober 2025, 12:34:46
So wie ich das verstehe, wird die Polizei gar nichts weiterleiten, und das Ganze verläuft im Sande.
Klar kannst Du auch hingehen, es kann allerdings auch sein, dass deswegen dieser 'Verwaltungsakt' dann von Seiten der Polizei weiter bearbeitet werden MUSS.
Rühmlich wäre das Hingehen schon - vor allem wäre es Ehrlichkeit, die ja sonst hier im Forum auch durch 'Unterlassung' von Offenheit nicht besteht und wie Lüge definiert wird.
Letzten Endes liegt es in Deiner Entscheidung, hinzugehen oder gar nicht zu reagieren.
Die Polizei hat ja auch  noch viel mehr zu tun und dort kann sich jede/r vorstellen,dass Du süchtig bist.
Wennn's Dir besser geht beim Folgeleisten, dann geh' doch hin ... dass Du kein Mafioso bist, werden die ja schnell erkennen. Guck, womit Du Dich besser fühlst ... Du bist ja erwachsen und für Dich verantwortlich.
Dann stell' hier aber auch das Fragen ein, denn sonst dreht sich alles nur im Kreis.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 13 Oktober 2025, 12:46:03
Mit so einem Schreiben lassen sie mich wie ein krimineller darstellen. Das ist eine wirkliche katastrophale… egal wie mein Kopf es gerade dreht und wendet, sehe ich es groß ausarten
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 13 Oktober 2025, 12:59:51
Bisher habe ich noch nirgendwo lesen können, dass niemand die Vorladung wahrgenommen hatte und was dann anschließend passiert ist. Ganz im Gegenteil.., sogar die Personen, die schon das Gleiche durch hatten sind zur Vorladung hin, aber hier raten sie mir nicht zum Termin hinzugehen? Das finde ich komisch… keiner konnte mir noch bisher sagen, die das gleiche durch gemacht haben, was dann wirklich passiert, wenn man nicht zur Vorladung hingeht
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 13 Oktober 2025, 13:29:26
Was passieren kann?

OK ... die Polizei fährt zu Dir nach Hause und versucht Dich persönlich zu kontaktieren! Auch von dieser "Masche" berichtete die Polizistin im FAGS Sonntags Cafe. Du brauchst aber werder die Tür zu öffnen noch sie hereinlassen. Auch auf Gespräche einlassen brauchst Du Dich nicht.
Auch dies darf Dir in einem potentiellen späteren Verfahren (wer weiss denn schon, ob DU hier die Wahrheit berichtest?) nicht negativ ausgelegt werden.

Hmmm ... mal sehen, was sonst noch so meine Phantasie hergibt:
1. An Deinem Auto wird ein Peilsender angebracht. Nicht aber etwa, um Deinen Standort zu verfolgen, sondern für die Cruise missile zur vorzeitigen Beendigung des Verfahrens.
2. Deine Waschmaschine wird konfisziert, damit Du nicht weiter Geldwäsche betreiben kannst.
3. Dein EMailkonto wird überwacht, damit Du nicht unerlaubt Bargeld in alle Welt versendest!
4. Dein Keller wird videoüberwacht, damit Du nach dem Lesen dieses Mülls nicht zum Lachen in den Keller gehst ...

So langsam denke ich, dass wir hier einem Troll auf den Leim gegangen sind. Damit meine ich aber nicht mich ... :)
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Klopapier1312 am 13 Oktober 2025, 14:05:04
Ich glaube das mit dem Troll auch. Dennoch ein letztes Mal und auf die Frage:

Ich selbst hatte noch keine Vorladung der Polizei, kann aber von über zehn solcher Fälle aus meinem Umfeld berichten.
Jedes Mal ging es um recht geringfügige Sachen, zum Beispiel vergleichsweise kleine Dinge aus dem Straßenverkehrsrecht.
Und jedes Mal war es so, dass die Polizei nicht so recht etwas in der Hand gehabt haben kann (wie bei dir vielleicht auch).
Und jedes einzelne Mal ist nichts weiter passiert außer dass das Verfahren dann irgendwann eingestellt wird.
Und was ich am wichtigsten finde:
Selbst wäre etwas nicht eingestellt worden, wäre man dann eben zur Staatsanwaltschaft gegangen, das ist nicht schlimmer.
Und DANN wie bereits von vielen geschrieben, am besten mit rechtlichem Beistand.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 13 Oktober 2025, 14:27:06
Ich fühle mich mit „Troll“ nicht angesprochen !
Es kommt euch etwas nervig, aber sich über einen so „lustig“ zu machen, finde ich in dieser „Gruppe“ wohl unpassend, wo Menschen Hilfe suchen.
Aber ja… trotzdem danke!
Euch allen, alles gute!
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Neustart2025 am 13 Oktober 2025, 14:58:24
Ich fühle mich mit „Troll“ nicht angesprochen !
Es kommt euch etwas nervig, aber sich über einen so „lustig“ zu machen, finde ich in dieser „Gruppe“ wohl unpassend, wo Menschen Hilfe suchen.

Niemand macht sich über dich lustig!

Du stellst 100 mal die gleiche Frage, bekommst 100 mal im Kern die gleiche Antwort und fragst trotzdem immer und immer wieder.

Alle sagen geh nicht hin..Du sagst ich geh hin.
Warum fragst du überhaupt, wenn dich Ratschläge, Tipps und Hinweise eigentlich gar nicht interessieren.

Alles Gute für dich!

Wenn wir nichts mehr von dir hören, sitzt du wahrscheinlich eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung ab…  ::)
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 13 Oktober 2025, 15:02:51
Na, da hat wohl wieder jemand einen Clown zum Frühstück gehabt, wow- sehr lustig! Mögen euch solche Ängste nicht wiederfahren, falls doch, dann auch viel Spaß in der Sicherheitsverwahrung!!!!!
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 13 Oktober 2025, 15:06:59
OK, dann erkläre ich dir den Begriff einmal so, wie ich ihn verstehe. Es gibt viele Arten von Störungen, die eine Person in einer Gruppe tätigen kann. Sie alle haben aber nichts mit dem Thema der Gruppe zu tun. Dieses wird oft nur als Vorwand genutzt.

Wenn jemand ein Thema eröffnet und eine Frage stellt, dann ist daran nichts Verwerfliches. Nun erhält er aber Antworten, die ihm allesamt nicht zu schmecken scheinen. Er erhält nach Rückfragen einen Link mit so einigen Videos, in denen Fachleute SEIN Thema durchkauen. Doch die Links scheint er sich gar nicht reingezogen zu haben.
Ja, er gibt vor, genau das Gegenteil von dem planen zu wollen, was man ihm geraten hat. Er will das machen, von dem man ihm ausdrücklich abgeraten hat - um ihn zu schützen.
Dies auch mehrfach mittlerweile.

Da liegt der Verdacht nahe, dass sich hier ein Störer tummelt, der lediglich die Zeit der anderen in der Gruppe binden möchte. Vielleicht lacht er sich gerade ins Fäustchen, wenn er das hier liest? Ich denke mir hingegen, dass in diesem Fall dieser Thread alle anderen Gruppenmitglieder zur Vorsicht mahnt. Hier wird ja nicht nur öffentlich im Forum kommuniziert. Ich finde echte Trolle nicht lustig. Mitleid habe ich aber mit ihnen.

Solltest Du also kein Troll sein, dann betrachte dieses Wort einfach mal als sanften Tritt in den Allerwertesten uns und unsere Erfahrungen ernst zu nehmen.

Zitat
Bisher habe ich noch nirgendwo lesen können, dass niemand die Vorladung wahrgenommen hatte und was dann anschließend passiert ist.

Hierzu eine kleine Anekdote:
Vor vielen Jahren war ich mit meinen Eltern auf Cuba Urlaub machen. Ich fuhr in der 2. Woche mit einer Tauchschule raus aufs Meer zum Tauchen, während meine Eltern Strandurlaub machten. Eines Tages fuhren wir ziemlich weit raus, um zum geeigneten Tauchspot zu gelangen. Am Nachmittag machten sich meine Eltern dann Sorgen, wo ich denn bliebe. Also sprachen sie jemanden vom Hotel an, der sie beruhigend angrinste:
Schlechte Nachrichten verbreiten sich sofort, gute zumeist gar nicht!

Es gibt hier im Forum einige positive Berichte, suche einfach mal danach. Doch sie sind selten! Kurioserweise fällt mir auch kein einziger negativer Sachstandsbericht ein ,,, :)



Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Neustart2025 am 13 Oktober 2025, 15:25:52
Ich fühle mich mit „Troll“ nicht angesprochen !

Das ist vielleicht das Problem.
Du fühlst dich mit „Troll“ nicht angesprochen.
Aber auch mit allen gut gemeinten Nachrichten fühlst du dich scheinbar nicht angesprochen.

Da kann man nur auf einen Textausschnitt von Olli verweisen:

Gestern hatten wir ja das Sonntagscafe mit dem Refeferenten und Psychologen Peter Kargerer. Er ging dabei auch auf das Jammern so mancher Leute ein. Wenn sie jammern, dann gibt es zwei Möglichkeiten ... sie erfahren Zuwendung oder sie erfahren Ablehnung. Diese Ablehnung wird dann wieder gesehen als Bestätigung, um sich z.B. als Versager zu fühlen. Also jammern sie weiter ...

Es ist ok zu jammern, aber irgendwann muss damit aufgehört werden.
Was bringt dir das Jammern hier?

Nimm all die gut gemeinten Ratschläge an und zerbreche dir nicht den Kopf über Dinge, die du jetzt sowieso nicht mehr ändern kannst.

 ;)
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Roy1234 am 13 Oktober 2025, 15:31:46
Du kreiselst hier aber auch ohne Ende.
Dann gehe zu einem Anwalt bzw rufe diesen an. Hin und wieder ist die Erstberatung kostenlos. Musst halt vorab abklären.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Mr. Nobody am 13 Oktober 2025, 17:04:01
Wenn du das lesen… UND verarbeiten würdest, was hier geschrieben wird, dann würdest du diese Idee ganz schnell verwerfen. Aber du heulst hier nur rum und liest scheinbar überhaupt nichts. Wenn du hingehen willst, geh hin und mach deine eigenen Erfahrungen. Und dein „ich habe -nichts- getan“ ist auch Quatsch. Du hast an illegalem Glücksspiel teilgenommen und das ist in Deutschland verboten. Glücklicherweise ist das eines der Vergehen, die meist keine Sau juckt. Aber wer nicht hören will, kann sich bei der Polente ja auch selbst in die Pfanne hauen.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 21 Oktober 2025, 12:50:37
Hallo… ich bin’s wieder. Heute sollte der Termin sein. Ich habe mich kurzfristig doch entschieden, nachdem ich alles mögliche im Netz darüber gelesen habe, nicht hinzugehen. Wenn es hart auf hart kommt, dann nehme ich mir einen Anwalt. Mal gespannt was noch von der Polizei oder Staatsanwalt kommt
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: user12345 am 21 Oktober 2025, 13:46:47
wie kamst du den jetzt auf diese grandiose Idee ?
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Roy1234 am 21 Oktober 2025, 14:34:11
Weil es ihm so geraten wurde.
Normalerweise gibt die Polizei das jetzt an die Staatsanwaltschaft weiter und die prüft.
Bisher sind das Standardvorgänge. Bank muss diese Transaktionen melden wenn sie gehäuft vorkommen. Polizei muss ermitteln und dann übergeben. Die entscheiden nicht was weiter passiert. Und die Staatsanwaltschaft prüft und stellt entweder ein oder lädt zum Gespräch. Da dann mit Anwalt. In der Regel sehen die das schon was Geldwäsche oder Spielsucht ist. Außer wenn es grundsätzlich nur Bareinzahlungen sind.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 21 Oktober 2025, 14:50:55
Es heißt wohl für mich abwarten bis was bzw. was als Nächstes kommt. 🙏
Nach einem Anwalt habe ich mich schon mal umgesehen, kontaktiert habe ich aber bisher noch nicht.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 21 Oktober 2025, 14:56:35
Eines gebe ich aber schon mal mit… an die, die noch spielen…
Hört jetzt damit auf und wenn ihr Probleme habt, dann sucht euch Hilfe. Ich habe mich meiner Familie anvertraut und das tut richtig gut… bisher hatte ich kein Verlangen mehr, aber das ist gerade einmal einen Monat her. Ich lenke mich mit alles möglich ab, sei es spazieren gehen, Freunde treffen und Fürs Fitness habe ich mich jetzt auch angemeldet… seit diesem Brief habe ich keine Sekunde mehr daran verbracht, dass ich spielen möchte. Und das meine ich zu 100% ernst. Diese Vorladung ist ein richtiger Denkzettel. Spart euer Geld und geht damit in den Urlaub oder gönnt euch mal was für euch… das habe ich jetzt vor. Zum Glück habe ich keine Schulden dadurch gemacht. Und bin Gott froh, dass mich dieser Brief wirklich wach gerüttelt hat.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 21 Oktober 2025, 15:07:10
Und für diejenigen, die mir privat schreiben… wie lange was gedauert hat bis ich diesen Brief bekommen habe oder was die Bank davor geschrieben usw…
Ich rate euch… hört jetzt auf… es ist nicht wert sich so „kriminell“ zu fühlen. Und diese Angst, was am Ende sein könnte usw… Das ist es nicht wert und das nur wegen einem Casino.
Merkt euch eines…. Das Casino wird immer gewinnen. Auch wenn ihr mal gewinnt… geht in euch und fragt euch wieviel ihr schon für den Mist raus gehauen habt
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 21 Oktober 2025, 16:28:52
Die Polizei hat eben versucht mich zu kontaktieren… Aber ja… zum Glück habe ich es nicht gehört
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 21 Oktober 2025, 16:29:51
Scheinbar sind die scharf darauf, meine Aussage zu bekommen. Sonst hätten sie jetzt nicht angerufen
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Mr. Nobody am 21 Oktober 2025, 16:46:54
Nicht verrückt machen lassen. Ich denke, du hast das Richtige getan. Wird schon gutgehen.

Und mit dem anderen hast du auch Recht. Das mag zwar eines der nicht so schlimmen „Verbrechen“ sein, aber es will auch niemand in so eine Lage geraten. Und in die gerät man nicht, wenn man erstens nicht bei illegalen Anbietern und zweitens am besten ganz aufhört.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 22 Oktober 2025, 15:57:11
Kurzes Update!
Die Polizei hatte sich bei mir gemeldet und ich habe zurück gerufen. Ich wurde gefragt, ob ich die Einladung erhalten habe. Ich habe es bejaht und gesagt, dass ich von meinem rechtlichen Gebrauch mache und keine Aussage tätigen werde. Sie erzählte mir auch am Telefon worum es geht… die Bank, wo ich vor 2 Jahren war hat mich gemeldet…
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 22 Oktober 2025, 16:01:12
Also an alle!
Es kann sogar noch Jahren was kommen, also lasst es lieber gleich sein! Werdet SPIELFREI…
Das was ich gerade durchmache ist ganz schrecklich! Es geht jetzt alles an die Staatswaltschaft und ich werde noch was von denen hören… glaubt mir
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Roy1234 am 22 Oktober 2025, 16:07:33
Es geht so oder so an die Staatsanwaltschaft. Die entscheiden ob sie tätig werden. Geht es hier ausschließlich um Bareinzahlungen oder Kontobewegungen ins Ausland?
Diese Kontobewegungen hat so ziemlich jeder stark Spielsüchtige gehabt. Und bei den meisten könnte die Staatsanwaltschaft gerne deren Kredite übernehmen. Das kennen die sicher zur genüge.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 22 Oktober 2025, 16:10:37
Es geht um beides! Ein und Auszahlungen ins Ausland und Bareinzahlungen, welches ich gewonnen hatte und wieder eingezahlt habe um damit zu spielen… ist ja logisch, dass die bestimmt schon wissen, was dahin steckt…
Der Staatsanwalt entscheidet nun… mal schauen, was es in den nächsten Wochen Neues geben wird.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 22 Oktober 2025, 16:14:30
Ich hatte damals auch meinen Dispo bei der Bank so ziemlich ausgeschöpft … Ich bin Gottseidank nicht in Schulden stecken geblieben und konnte mich durch mein Gehalt immer wieder raus holen…sodass mein Boni wieder bei 98% ist..
ich kann zum Glück alles belegen…, wenn es vor Gericht gehen sollte.., und irgendwie hab ich stark das Gefühl, dass es dazu kommen wird. Wieso sollte es der Staatsanwalt fallen lassen… die müssen ja hinterher und ihren Pflichten nachgehen
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Klopapier1312 am 22 Oktober 2025, 16:51:28
Vor allem hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen, selbst wenn sie von einer Schuld ausgehen.

Kümmere dich darum, nachhaltig spielfrei zu sein, das hast du zumindest teilweise selbst in der Hand. Wie es jetzt bei der Staatsanwaltschaft weitergeht, gar nicht. Verschwendete Gedanken.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: siraulo90 am 22 Oktober 2025, 16:54:43
Ich werde alles mögliche tun um nicht mehr für so einen Mist mein Geld zu verschwenden..,  ich habe mir schon Ziele gesetzt… auf jeden Fall erst mal in den Urlaub… und dafür brauche ich Geld bzw spare jetzt dafür.
Das Spielen ist ein Teufelskreis…
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Olli am 22 Oktober 2025, 17:00:03
Keiner weiss, wie die Staatsanwaltschaft handeln wird. Da Du der Polizei keine Angaben gemacht hast, was Dir auch nicht negativ ausgelegt werden kann, wird sich die Staatsanwaltschaft sicher schon denken, dass Du bei einer Vorladung durch sie mit Anwalt erscheinen wirst. Wenn Du aber derart vorbereitet bist, wird der Nachweis eines Vorsatzes ziemlich schwierig.
Wozu soll sie Dich also vorladen? Aus Langeweile? :)

Zitat
Ich werde alles mögliche tun um nicht mehr für so einen Mist mein Geld zu verschwenden.

Und da ist Urlaub der richtige Weg? Nun vielleicht ... Du solltest Dich aber auch mit der Thematik befassen, wieso Du so viel gespielt hast. Welchen Vorteil hatte das Spielen für Dich?
Das wird sicher nicht schnell zu beantworten sein, daher suche Dir eine Gruppe und gehe dann auch regelmäßig erst mal hin. Du hast ja jetzt auch mehr Zeit übrig.
Nehme Dich bitte ernst und wimmele den Gedanken an eine SHG bitte nicht ab. Sie kann Dir eine Kraftquelle sein. Auf jeden Fall weisst Du dies nicht, bevor Du nicht einige male da gewesen bist.

Scheinbar hat mein Tritt in den Hintern gewirkt? ;) Immer wieder gerne ... :)
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Atzinator am 29 Oktober 2025, 14:04:01
Egal ob Troll oder nicht - hier noch mal zusammengefasst:

Es ist eigentlich ganz einfach - die Polizei sammelt objektiv und subjektiv alle Beweise, für das Verfahren im Auftrag der StA. Du hast gem. 136 (1) S.2 das RECHT die Aussage zu verweigern. Somit würde dieser subjektive Beweis - welcher belastend oder entlastend sein kann, einfach nicht erhoben.

Sind dann alle anderen Beweise bestmöglich erhoben, geht der Vorgang mit einer Empfehlung an die StA und allein die entscheidet, wie es weiter geht.
A) die Beweise reichen und sie erhebt Anklage
B) die Beweise reichen und sie erlässt Strafbefehl
C) die Beweise reichen, sie hält es aber für irrelevant und stellt das Verfahren ein
D) die Beweise reichen, du bist aber unschuldig und sie stellt das Verfahren ein
E) die Beweise reichen nicht und es geht zurück zur Polizei mit dem gleichzeitigen Auftrag, dich zu vernehmen.

E) ist dann die hier angesprochene Vernehmung bei der StA. Diese ist PFLICHT, wird aber in aller Regel trotzdem durch die Polizei durchgeführt.

Und dann geht A bis D wieder von vorne los.
Titel: Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
Beitrag von: Galileo am 02 Dezember 2025, 14:33:33
https://www.anwalt.de/rechtstipps/amtsgericht-tettnang-stoppt-einziehung-wegen-angeblicher-teilnahme-am-unerlaubten-gluecksspiel-259089.html