Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Das Forum wird gewartet. Bitte entschuldigt eventuelle vorübergehende Störungen.
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Neueste Beiträge

Seiten: 1 ... 8 9 [10]
91
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am 10 Dezember 2025, 14:56:57 »
Der Blutdruck dieses Glücksspielrechtlers steigt jedes Mal beim Öffnen des neuen Hefts der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG), heute der Nr. 6.

Daraus zunächst ein Zitat zur Geschäftsführerhaftung, da am Freitag ein Urteil des LG Köln (Az. 32 O 366/24) dazu erwartet wird:

Hilf/Umbach, ZfWG 2025, Neue EuGH-Rechtsprechung zum Glücksspielrecht, 434, 436f.

Prof. Dr. Juliane Hilf ist Partnerin und Klaus Umbach Principal Associate im Düsseldorfer Büro von Freshfields.

"Zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern (Schlussanträge in der Rechtssache C-77/24)

a) Sachverhalt und Vorlagefragen

In dem Verfahren C-77/24 (Wunner) verklagte ein österreichischer Spieler die ehemaligen Geschäftsführer einer insolventen maltesischen Glücksspielgesellschaft persönlich auf Ersatz seiner Verluste. Die Klage stützte sich auf österreichisches Deliktsrecht (§ 1311 ABGB); der Verstoß gegen ein Schutzgesetz – hier das österreichische Glücksspielgesetz – soll eine Schadensersatzpflicht begründen. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, welches Recht nach der Rom-II-Verordnung anzuwenden ist. Insbesondere war zu klären, ob die Ausnahme für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte (Artikel 1 Abs. 2 lit. d) eine solche deliktische Geschäftsführerhaftung erfasst und, falls nicht, wo der „Schadensort“ im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung liegt.

b) Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts

Generalanwalt Emiliou schlug in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2025 vor, die gesellschaftsrechtliche Ausnahme in Artikel 1 Abs. 2 lit. d der Rom-II-Verordnung eng auszulegen. Sie erfasse nur Pflichten, die sich aus der Organstellung des Geschäftsführers innerhalb der Gesellschaft
ZfWG 2025 S. 434 (437) ergeben, nicht jedoch die Haftung für Verstöße gegen allgemeine Gesetze, die für jedermann gelten. Als ein solches allgemeines Gesetz stufte der Generalanwalt das Verbot, Glücksspiele öffentlich ohne behördliche Erlaubnis oder Konzession anzubieten, ein. Die Haftung sei daher nach den allgemeinen Kollisionsnormen zu bestimmen.

Für die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung argumentierte der Generalanwalt, der „Schaden“ sei dort eingetreten, wo der Spieler an den Glücksspielen teilgenommen habe. Da die Dienste der maltesischen Glücksspielgesellschaft gezielt auf Österreich ausgerichtet gewesen seien, sei dies der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Spielers. Folglich sei österreichisches Recht anwendbar.

c) Erste Einordnung

Sollte der EuGH den Schlussanträgen in der Sache folgen, hätte dies erhebliche Konsequenzen für Spielerklageverfahren. Es könnte die Chance von Klägern verbessern, die Geschäftsleitung von Glücksspielanbietern persönlich nach dem für sie günstigeren Recht ihres Heimatstaates in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig würde dies das Haftungsrisiko für das Management von Online-Glücksspielunternehmen – insbesondere solchen in der Insolvenz – drastisch erhöhen."

Quelle linkedin ( Dr. michaelsen)
92
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am 10 Dezember 2025, 14:29:38 »
Ich habe ja nun in den Zeiten meiner Spielsucht in den meisten Fällen 5% Wettsteuer bezahlt.
Hat da der Staat nicht auch am illegalen Glücksspiel verdient?
Klar Wolfgang, war so und müsste nach wie vor so sein. Und das ist für mich ein Hauptgrund warum nichts gemacht wird. Würden alle nicht auf der Whitelist stehenden OC's gesperrt werden und bei den legalen angemessene Strafen ausgesprochen werden hätte der Staat nicht zu unterschätzende Mindereinnahmen.
93
Plauderecke / Re: Musik zu verschiedenen Anlässen
« Letzter Beitrag von andreasg am 10 Dezember 2025, 14:21:10 »
94
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Phantomias am 10 Dezember 2025, 13:31:56 »
Evoke PLC gab am Mittwoch bekannt, dass es eine strategische Überprüfung einleiten wird, die einen Verkauf des Unternehmens beinhalten könnte, nachdem die britische Regierung im letzten Monat einen Haushalt verabschiedet hatte

Und der nächste der sich vom Acker machen will. Gibt es hier noch andere, die Forderungen gegen die Zahlensumme 24 haben? Null Gesprächsbereitschaft von deren Seite.
95
Plauderecke / Re: Musik zu verschiedenen Anlässen
« Letzter Beitrag von Olli am 10 Dezember 2025, 12:54:07 »
96
Angehörige / Re: Ich stehe ganz am Anfang
« Letzter Beitrag von Salu am 09 Dezember 2025, 10:27:19 »
Hallo und guten Tag, hallo Diddi,
mit viel Traurigkeit lese ich hier immer die neuesten Nachrichten. Es berührt mich zutiefst, deine Geschichte zu lesen. Wenn ich hier die Aufrufe einzelner Beiträge sehe, sehe ich eine Welt voller akut Süchtigen und daneben eine Welt voller tollen Menschen, die unsere Kinder sind, welche leider krank geworden sind. Sucht- eine Erkrankung..und hier beginnt das Unfassbare. Ich denke, Sucht ist eine der wenigen Erkrankungen, bei welcher es für Angehörige heißt, die Heilung beginnt im Loslassen. Für Eltern ein beinahe nicht auszuhaltendes Dilemma. Sie möchten ihrem kranken Kind doch helfen, es begleiten und unterstützen und sollen es loslassen. Ja, und das auch noch aus Liebe? Ein krankes Kind?
Ja, ich stehe heute genau auch an diesem Punkt. Wann und ob oder wie man zu diesem Punkt kommt, diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Meine hat sich über 5 Jahre hingezogen, bis dass ich mit einem broken-heart-syndrom, mit vielen finanziellen Einbußen,bis zur absoluten Erschöpfung für mein Leben eine Entscheidung treffen musste. Seit zwei Monaten haben mein Sohn und ich keinen Kontakt. Diese Zeit war mindestens genauso schmerzhaft, wie die Zeit davor, doch mein Verstand hat es verstanden, dass nur im Losslassen die Heilung zu finden ist.Gerne können wir uns mal bei Olli im Meeting treffen und uns gemeinsam austauschen. Da die Unwahrheiten  eines Spielers oft so nahe an der Realität sind und eine Mutter diese doch auch so gerne glauben möchte, ist es oft zunächst nicht möglich, sie als Lügen zu entarnen. Der schwierige Umgang mit Geld., die Entscheidung, das eigene Kind anzuzeigen, all das kann ich so gut nachvollziehen und nur du alleine kannst sie treffen.
Ich wünsche dir unendlich viel Kraft,
alle Liebe Salu
97
Angehörige / Re: Ich stehe ganz am Anfang
« Letzter Beitrag von Rubbel am 09 Dezember 2025, 10:01:53 »
Liebe Diddi,

auch die beiden zuletzt geposteten Sichtweisen sind wichtig! Was, wenn z.B. jemand anderes aus der Familie das Geld zur Bank gebracht hat? Was, wenn jemand anderes sich bereichert hat?
Das Verhältnis zu Deinem Sohn würde nachhaltig gestört ... durch eine Überzeugung/Anschuldigung derzeit?
Schau: wenn er sich über 500,-- so sehr freut, dass er das im Internet bekannt macht, kann es dann sein, dass ihm das 20-fache keine Erregung abringt? Ja, evtl schon, doch müsste er total schuldbeladen sein, dass er Euch das angetan hat, oder? Vorausgesetzt, er hat es getan. Nur: an wem geht so etwas einfach vorbei ... mit 19 Jahren?
Es ist eine weitere Überlegung wert ...
Manchmal kann es auch passieren, dass sich vor lauter Stress oder aus tiefer Kränkung anderer Herkunft solche Gedanken als erste anbieten ...

Wir wissen es nicht. Du bist wie jede/r hier völlig anonym! So ist es auch gut und sehr wichtig. Auch deshalb:
Eine Bitte an Dich: Kannst Du uns auf jeden Fall schreiben, wie es weitergeht? Das wäre für das Forum als solches wichtig, für die Angehörigen und für einfach die diversen Möglichkeiten der Wahrnehmung in diesen verhängnisvollen (familiären) Beziehungen, in denen Spielsucht eine Rolle spielt.

Das wäre richtig klasse!!

Ich wünsche Dir jetzt erstmal alles Gute,
viele Grüße
Rubbel
98
Angehörige / Re: Ich stehe ganz am Anfang
« Letzter Beitrag von Olli am 09 Dezember 2025, 05:51:16 »
Es ist viele Jahre her, da war mein Vater selbstständig. Manchmal arbeitete er für Versicherungen. Als Fliesenleger benötigte er dann für Flickarbeiten alte Fliesen. Machte er irgendwo etwas Neues und da standen noch alte Fliesen rum, fragte er, ob er sie haben könne. In der Garage war bald kein Platz mehr in den Regalen, dort musste ja auch noch Werkzeug und weiteres Material untergebracht werden. Also wurden die Fliesen auf den Speicher gebracht. Immer wieder hörte ich meinen Vater da oben Fliesen schieben, um passende Farben für die anstehenden Reparaturen zu finden, so dachte ich.
Eines Tages hörte das Geeschiebe gar nicht mehr auf, mein Vater rief meine Mutter hoch und sie tuschelten, während ich in meinem Zimmer saß und fernsah.
Irgendann höhrte ich die Worte "Geld" und "verschwunden". Mir wurde Angst und Bange für sie und so öffnete ich die Tür zum Flur.
Schnell kam heraus, dass mein Vater tatsächlich Geld zwischen den Fliesen neben dem Kamin direkt an der Bodeneinschubtreppe versteckt hatte ... und es war weg.
Ich konnte sagen, was ich wollte, für Beide stand fest, dass ich dieses Geld genommen hatte. Wo es denn sonst geblieben sein sollte ... ich konnte es doch nur gewesen sein. Doch ich war tatsächlich unschuldig. Ich habe es auch unterlassen, irgendwelche Spekulationen anzustellen. War es der Schornsteinfeger gewesen? Hatte mein Vater sich bedient gehabt und hatte nur vergessen, dass er dies getan hatte? Heute favorisiere ich eigentlich meine Mutter als die Schuldige. Sie standen kurz vor einem Urlaub und wahrscheinlich hatte sie damit die Anzahlung getätigt, damit das Konto nicht zu viel in die Miese kam.
Oh je, auch ich hatte keinerlei Beweise und wenn ich meine Verdachtsmomente geäußert hätte, dann wäre ich zum Feigling abgestempelt worden, der nicht für seine Taten gerade steht.
Ja, ich hatte wieder gespielt und war so pleite, dass ich nicht mit in den Urlaub fliegen konnte. Doch als ich dann etwas Geld nebenher verdienen konnte, da kaufte ich einen Safe und baute ihn auch ein. Das ließ mich zwar auch schuldig aussehen, doch mir ging es um den Vorwurf, dem ich nie wieder ausgesetzt sein wollte.
Viele Jahre später wurde er trotzdem wieder benannt. Ich war unschuldig!
99
Angehörige / Re: Ich stehe ganz am Anfang
« Letzter Beitrag von andreasg am 08 Dezember 2025, 22:00:49 »
Hallo.

was ich hier sehe sind Projektionen, aber ich sehe keine Beweise für Staftaten eines Spielsüchtigen. Sofern es Indizien gibt, ist denen natütlich nachzukommen, damit eben keine Schieflage entsteht.
Wenn der Verdacht besteht, ist es ja wohl an der Tagesordnung, sich Klarheit zu besorgen.
Der Zugang zu dem Tresor liegt ja schon mit Kennwort bei 3 Personen, und es gibt keine Spuren eines gewalttätigen Aufbruchs des Safes.

Das einzige was ich hier lese, ist, daß der Protagonist i´´ "in die Spiel" geht, und sich von der Familie fernhält. Wie ich weiter lese, bibt es Beziehungsverquickungen, die zu einer Störung der Gedanken und Gefühle führen könnte, und in eine Welt der Isolation verschwinden lässt. . Das erfordert aber auch Arbeit - an sich selber, und vor allen Dingen eine stabile Spielabstinenz.

Was helfen kann, ist als Angehöriger eine sichere Stabilität zu entwickeln, um eigene Sicherheit und Klarheit zu erlangen.

Aus diesem Grunde hat das Forum eine Rubrik für Angehörige, und ich denke, Austausch tut not. Aber einfach da den Deckel drauf zu machen hilft niemandem wirklich.

Ich bin Spieler, süchtig und Heute frei vom selbstzerstörerischen Glücksspiel

schöne 24 Stunden

Andreas
100
Angehörige / Re: Ich stehe ganz am Anfang
« Letzter Beitrag von Diddi am 08 Dezember 2025, 20:22:25 »
Achso, er geht in die „Spielo“ wie er es nennt! Ich habe auf diesem Gebiet überhaupt keine Ahnung und tue mich auch schwer, diese Art von Sucht nachzuvollziehen! 😪
Seiten: 1 ... 8 9 [10]

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums