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Eigene Erfahrungen / Re: Verjährung
« Letzter Beitrag von Roy1234 am 21 November 2025, 09:19:44 »Um das vielleicht abzuschließen zwei Sätze aus einer Veröffentlichung vom 08.08.24 der RA Goldenstein:
Grundsätzlich lassen sich zivilrechtliche Ansprüche nämlich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme nur innerhalb von drei Jahren bis zum Jahresende durchsetzen.
Wer also 2021 von der Illegalität der eigenen Aktivitäten erfahren hat, kann bestehende Ansprüche nur noch bis zum 31. Dezember 2024 erfolgreich durchsetzen.
Heißt für mich Nicht Anwalt, egal ob 1.1.21 oder 31.12.21, die Verjährungsfrist endet Ende 24. Dementsprechend beginnen die drei Jahre am 1.1.22.
Grundsätzlich lassen sich zivilrechtliche Ansprüche nämlich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme nur innerhalb von drei Jahren bis zum Jahresende durchsetzen.
Wer also 2021 von der Illegalität der eigenen Aktivitäten erfahren hat, kann bestehende Ansprüche nur noch bis zum 31. Dezember 2024 erfolgreich durchsetzen.
Heißt für mich Nicht Anwalt, egal ob 1.1.21 oder 31.12.21, die Verjährungsfrist endet Ende 24. Dementsprechend beginnen die drei Jahre am 1.1.22.
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