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LBB Amazon

Begonnen von Neues ICH, 13 Februar 2019, 14:44:48

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Hab nun heute ein ziemlich langes Schreiben der LBB bekommen... ich weiss leider nicht wie ich das hier einfügen kann....

Email oder Briefsendung ?

Brief. Werde jetzt mal am laptop was hier abtippen

#18
Da ich gerade per pn darauf aufmerksam gemacht wurde das hier ja auch jemand von der lbb mitlesen könnte habe ich den text nun gelöscht

Mir stellt sich gerade die Frage was ein "Nachtclub" mit illegalen Transaktionen zu tun hat. Ein Nachtclub ist ja nicht verboten und es ist schon traurig wenn man ein Urteil vor 17 Jahren als angebliche Referenz angeben muss.
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Das ist wirklich unterste Schublade.

#21
Der Vergleich mit einem Nachtclub ist erbärmlich. Nachtclubs gibt es wie Sand am Meer in Deutschland (inkl. Lizenz!) und JA, da kann man soviel Kohle lassen^^

Da aber die OC keine Lizenz in Deutschland haben ist eben die Teilnahme verboten und demnach handelt es sich hier um illegale Transaktionen.
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tja, ich muss halt jetzt schauen das ich darauf noch irgendwie passend argumentiere. einfach so hinnehmen möchte ich das jetzt nicht aber grad fällt mir nicht wirklich das schlagkräftige Argument ein. ich hatte ja alles bereits aufgeführt und in mehreren seiten belegt aber das scheint nicht zu interessieren

Geht nur mit Anwalt alles andere ist nicht zu empfehlen.
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Hi!

ZitatDies beruht auf folgende Erwägungen: Anders als von Ihnen behauptet, ist bereits stritig, ob es sich bei den von Ihnen besuchten Glücksspielseiten um illegale Glücksspielanbieter handelt. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob eine Genehmigung nach dem Deutschen Glücksspielstaatsvertrag vorliegt, sondern, ob der Anbieter der Seite überhaupt eine Genehmigung seitens seines betreffenden Landes innehat. Entsprechendes tragen Sie nicht vor.

Das ist schlichweg falsch! Hier brauchst Du auch nichts vortragen.

Zitat§ 284 StGB legt fest: "Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glückspiel veranstaltet ... wird ... bestraft."

Zitat§ 134 BGB: Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

ZitatGlüAndStV : § 4 Allgemeine Bestimmungen
(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

GlüÄndStV § 4 Allgemeine Bestimmungen
(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.

Mit dem "jeweiligen Land" ist das jeweilige Bundesland gemeint - Glückspielrecht ist Länderrecht!

Hierzu gibt es auch bereits ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes:

Zitat,,Denn gemäß § 3 Abs. 9 Sätze 3 und 4 GlSpielG SH ist bei Online-Glücksspielen Ort des Vertriebs der Ort, wo der Spieler seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat." (OVG NRW Urt. v. 25.02.2014 - 13 A 2018/11 -)

Hier wird im Urteil explizit auf deutschsprachige Seiten eingegangen ...

Das Verbot wurde höchstrichterlich bereits mehrfach bestätigt in Verbindung mit der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht:

ZitatBVerwG 26.10.17 - 8 C 18.16 und 8 C 14.16
Das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öff-nung des Vertriebswegs ,,Internet" für Sportwetten und Lotterien ist lt. dem BVerwG mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.

BVerfG, 30.09.2013, 1BvR3196/11
Höchstrichterliche Bestätigung über die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit des Verbotes von behördlich nicht genehmigten Glückspielen im Internet.

Nun schreibt Deine Bank weiter:
ZitatAnders als Sie vertreten, ist es für uns auch nicht erkennbar, ob die betreffende Forderung auf möglicherweise aus illegalen Glücksspielen stammen könnte, da der verwendete Code hierzu keine Aussage zulässt.

Mit Deinem Schreiben haben sie Kenntnis vom unerlaubten Glückspiel.
Eine Ablehnung Deines Anliegens kommt meiner Meinung nach einer Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels gleich - und sie machen sich damit schadensersatzpflichtig.
Hier müsste von Dir der Visa Merchant Category Code (MCC) bitte mal geprüft werden. Steht dort die 7995?

Eine weitere Rechtsgrundlage für die Rückgabe durch Deine Bank dürfte sein:

Zitat812 BGB Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Schaue Dir bitte auch diesen Link an: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3491.0

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Joa, würde dies aber ohne Anwalt nicht in Angriff nehmen.
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#26
Gelöscht - da es mein weiteres Vorgehen beinhaltet und ich nicht möchte das dies evtl die lbb schon liest :-)

Naja, nichts außer abgesehen von verschwendeter Zeit sofern die sich weiterhin quer stellen.

Da ich dies auch bei meiner Bank alleine versuche um mir eben die Kosten zu sparen, was bisher nicht wirklich von Erfolg gekrönt wurde werde ich, sofern ich scheitere, die sich weiterhin quer stellen die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Obs was bringt oder ob ich Geld verbrenne ist mir egal. Hauptsache alle Mittel ausgeschöpft die möglich sind.

Klar will auch ich einen Abschluss haben aber ich sehe das nicht so verbissen sondern eher als Herausforderung im Kampf gegen die illegalen OC.
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#28
@olli: auf meinen Abrechnungen oder auch bei den Umsätzen steht überhaupt kein Code.
die lbb berechnet aber für paypalzahlungen an Casinos 7,50 Euro und für direktzahlungen 5 Euro Gebühr

Kulanz in diesem Kontext ist immer genial...
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