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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten

Begonnen von M95ax, 20 Mai 2020, 19:09:39

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Danke erstmal für eure Antworten.

Den Fall mit dem Blackjack habe ich auch gelesen, nur einen anderen Fall bzw ein anderes Urteil habe ich nicht gefunden! Dort wurde der Gewinn eingezogen, ich hoffe bei mir wollen die nicht auch irgendwelche Gewinne streichen, davor habe ich am meisten Schiss. Bin ja unterm Strich deutlich im minus und verschuldet, wenn ich jetzt noch irgendwas zurückzahlen soll bin ich gezwungen Insolvenz anzumelden.

Also ich rufe dann morgen mal da an und werde denen den Sachverhalt schildern, ich hoffe die werden mit helfen.

Ich werde gerne berichten wie es weitergeht, werde denke ich aber keine höheren Kosten für einen Anwalt einschalten, ich kann es mir einfach nicht leisten und selbst 100€ sind viel für mich die ich lieber in die Tilgung meiner Schulden stecke!

Weil ich denke mir wofür einen Anwalt? was soll mir passieren? Werde wohl nicht in den Knast müssen wenn überhaupt Anklage erhoben wird. Ein Anwalt kann da doch auch nicht viel machen...

@Womberlero es sind Altlasten also bis Mitte Februar. Seit nun 1 1/2 Monaten bin ich komplett spielfrei was mich durch die Vorladung nun noch mehr bestärkt.

Eine letzte Frage noch: im Schreiben der Polizei steht das die Vorladung einen Auftrag der Staatsanwaltschaft  zu Grunde liegt.
Bin ich da nicht verpflichtet hinzugehen?

Zitat von: Pippilotta am 23 Januar 2019, 17:35:22
Hallo zusammen,
ich möchte euch ein kurzes Update meines Falles geben.
Nachdem ich Frau Knigge hier kontaktiert habe wegen der Vorladung (mit sehr schneller Antwort),habe ich heute ein Telefonat mit der Anwaltskanzlei gehabt und denen die Angelegenheit übergeben.Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht erlangen und dann wird sich rausstellen ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.

Dies ist aus dem PayPal-Thread ...
Die Bank hatte die Staatsanwaltschaft kontaktiert.
Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Rufe morgen die Kanzlei an und lasse Dich beraten.
Dich jetzt "jeck" zu machen, wie wir hier bei mir sagen, bringt nichts.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#17
Zitat von: M95ax am 21 Mai 2020, 13:29:55
Eine letzte Frage noch: im Schreiben der Polizei steht das die Vorladung einen Auftrag der Staatsanwaltschaft  zu Grunde liegt.
Bin ich da nicht verpflichtet hinzugehen?

https://ht-strafrecht.de/strafrecht/informationen-zum-strafverfahren/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung/

Nur Zeugen müssen erscheinen; Beschuldigte nach wie vor nicht allerdings, wie schon mehrfach geraten, einen Anwalt konsultieren.

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Zitat von: Born4Nothing am 21 Mai 2020, 10:41:54
Das Verfahren wurde in der Berufung  "Wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts" eingestellt. Ein Freispruch ist das aber nicht.

Naja, das ändert aber nichts daran das er dennoch einen Rechtsbeistand benötigt^^

Wieso kein Freispruch? Das Urteil des AG München wurde doch aufgehoben.

@M95ax: Wie bereits erwähnt, auf jeden Fall die erwähnte Kanzlei kontaktieren und die Sache nicht auf die leichte Schultern nehmen.

Okay ich rufe dort morgen an und gebe euch Bescheid was es neues gibt!

Eine Frage noch ihr sagt die Erstberatung ist dank FAGS kostenlos. Sorry aber was soll FAGS sein😆

#20
Zitat von: M95ax am 21 Mai 2020, 15:57:32
Eine Frage noch ihr sagt die Erstberatung ist dank FAGS kostenlos. Sorry aber was soll FAGS sein😆

Der Fachverband Glücksspielsucht.
Also der Verband, der dieses Forum betreibt. ;)


#22
Zitat von: Kläger2018 am 21 Mai 2020, 15:45:42
Wieso kein Freispruch? Das Urteil des AG München wurde doch aufgehoben.

Einen Freispruch gibt es nur vom Gericht und das auch nur nach der öffentlichen Hauptverhandlung (hier Berufung) wenn abgeschlossen und da dem nicht so war gibt es eben einen Unterschied; rein rechtlich.

Und da die Berufung eingestellt wurde, aus den besagten Gründen, ist das rein rechtlich eben nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen. Das Urteil des AG daher auch obsolet und nichtig.
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#23
Halte dich bitte bedeckt wenn es um weitere Schritte geht, der Feind liest mit, wenn es z.B. um das Vorgehen gegen deine Ex-Bank geht oder einen Zahlungsdienstelister, man muss denen nicht unbedingt eine Vorlage geben.
In welchen Stückelungen hast du Eingezahlt? Bei rund 100k vermutlich in Tausender Schritten?

Mich würde interessieren wenn der Fall abgeschlossen ist, seit wann die Bank/Zahlungsdienstleister davon wusste, dass du für Online-Kasinos ausgibst und du das Geld somit ins Ausland schickst.
Hat die Bank es vorher gewusst, und erst später gehandelt, dann würde ich denen sowas von gewaltig ans Bein pissen.

Die Bank/Dienstleister sollten die Füße still halten, die haben auch ihre Sorgfaltspflichten dir gegenüber, ohne Bank kein Glücksspiel bzw. eingeschränkt.

Wenn denen die Transaktionen erst nach ein paar Monaten auf fallen, dann läuft da etwas falsch bei der Bank, lass alle möglichen Optionen Prüfen.

In deinem Fall muss die Bank also wissen wer das Geld in Empfang nimmt, bzw. kennt den Empfänger ansonsten könnten sie dir diesen Vorwurf nicht machen, hier würde ich ansetzen und zurück scheißen.
Denn wenn sie den Empfänger kennt und davon ist hier auszugehen dann hätte man dich schützen können ;) you know ?
Eigentlich schon ein Armutszeugnis, die Bank wirkt schön mit bei den Zahlungen verdient ebenfalls wie die Kasinos, und du hältst am Ende den Arsch hin, und die Bank stellt sich auf dumm.

Hier ist irgendwie etwas Faul an der Sache, erst meldet sich ein Anwalt an der die Strafverfolgung vom illegalen Glücksspiel "erforschen" will, und nun kommt so ein Fall ... Komisch Komisch, ist nichts gegen dich ;)
Viel Erfolg !

#24
@ROFL1312

ich kann dich beruhigen was den Anwalt betrifft, ich hab mit ihm geschrieben und auch vor einigen Tagen telefoniert. Er ist seriös, die Telefonnummer ist auch von einer nahmhaften Kanzlei C*** gewesen.

Also ich kann euch versichern meine Geschichte stimmt, kann auch das Schreiben der Polizei hochladen😬

Zitat von: M95ax am 21 Mai 2020, 20:04:18
Also ich kann euch versichern meine Geschichte stimmt, kann auch das Schreiben der Polizei hochladen😬
^

Alles gut, war nur aus meiner Sicht etwas komisch erst die Anmeldung und dann solch ein Fall, in der Vergangenheit gab es kaum bis gar keine Fälle in diese Richtung.

Kannst Du mir Bitte noch meine Fragen beantworten?

ZitatHier ist irgendwie etwas Faul an der Sache, erst meldet sich ein Anwalt an der die Strafverfolgung vom illegalen Glücksspiel "erforschen" will, und nun kommt so ein Fall ...

Passt auf euch auf und schreibt euch lieber per pn,wenn es um empfindliche Daten geht......

@Max
Ja, schick mir das Schreiben doch mal per PN.
LG Ilona
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@Rofl welche Fragen jetzt genau? Also eingezahlt habe ich immer unterschiedlich. Mal 50€, 100€, 200€, 500€
Mal direkt 1000€ also da ist von 50-1.500€ alles dabei... es gab auch viele Transaktionen über meine Kreditkarte die nicht bei der Commerzbank ist. Und ja gegen die Bank vorgehen habe ich mir auch überlegt.. vllt in diesem Fall ein Rückforderung der Beiträge die an OCS gingen von meiner Ex Bank zu fordern. Wenn die mich schon anscheißen sollte ich vllt auch in Angriff gehen

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