ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Vergleiche sind die Safe?

Begonnen von Puschelwuschel, 19 August 2022, 19:53:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Hallo,
Ich brauche mal eure Hilfe.
Sind außergerichtliche Vergleiche zwischen 2 Anwälten Safe?

#1
.

Vergleiche zwischen Anwälten sind safe, wenn ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde

Ja das sind sie.
Was würde passieren wenn sie nicht zahlen?


Wurde die Klage dann zurück genommen und dem Gericht mitgeteilt, dass dies aufgrund eines Vergleichs erfolgt? Würde mich auch interessieren was bei einer Nichteinhaltung des Vergleichs geschieht. Ob dann z.B. das ursprüngliche Verfahren wieder aufleben kann?

keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.

#7
Zitat von: Balduin am 20 August 2022, 10:58:24
keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.

Dann wäre es definitiv blöd, wenn man die Klage einfach fallen lässt. In welcher Form das Gericht hier involviert ist, wäre interessant. Wird dem Gericht mitgeteilt, dass ein Vergleich angeboten wurde? Und wird das Gericht über die Zahlungsverweigerung in Kenntnis gesetzt, so dass es einen neuen Verhandlungstermin anberaumen kann?

Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.

Zitat von: Kläger2018 am 20 August 2022, 14:27:39
Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.

Macht Sinn....

Zitat von: Kläger2018 am 20 August 2022, 14:27:39
Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.

Sie haben den Vergleich angeboten.
Das ist alles komisch

Zitat von: Der_Neue_22 am 20 August 2022, 14:13:46
Zitat von: Balduin am 20 August 2022, 10:58:24
keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.

Dann wäre es definitiv blöd, wenn man die Klage einfach fallen lässt. In welcher Form das Gericht hier involviert ist, wäre interessant. Wird dem Gericht mitgeteilt, dass ein Vergleich angeboten wurde? Und wird das Gericht über die Zahlungsverweigerung in Kenntnis gesetzt, so dass es einen neuen Verhandlungstermin anberaumen kann?
Es gab ein Gerichtermin dann kam vorher der Vergleich von der Seite und das Gericht ist in Kenntnis gesetzt worden das wir uns ohne Gericht geeinigt haben.

Hast du einen der erfahrenen Anwälte? Falls ja: Die kennen sich damit aus.
LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
[url="https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/"]https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/[/url]
Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Titulierungen erfolgen nach rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile und auch bei Prozessvergleiche, wenn sie einen vollstreckbaren Inhalt haben. Das gleiche gilt für als vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche sowie Urkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.

Nur mal so am Rande.....

#14
@ Puschelwuschel

Gibt es was Neues bei dir?

Edit Olli: Vollzitat entfernt

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums