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Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Begonnen von Olli, 18 Dezember 2023, 09:55:01

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Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Interessantes Thema
Mich wundert es wenn das funktionieren sollte mein Anwalt noch nicht gemacht hat
Habe ihm das aber Mal per E Mail vorgeschlagen

Das kam vom Anwalt

ein europäischer Kontenpfändungsbeschluss setzt die Beweisbarkeit einer tatsächlichen Gefahr, dass ohne dem Beschluss die spätere Vollstreckung unmöglich oder sehr erschwert wird, voraus. Eine derartige Gefahr lässt sich leider kaum beweisen, da keine Informationen über Verschleierungs- oder Verdunkelungshandlungen durch den Casino Betreiber vorliegen.


Als rechtlicher Laie würde ich hier einwerfen, dass Bill 55 durchaus eine Gefahr für die Vollstreckung darstellt.
Bis der EuGH das Gesetz wieder aushebelt, besteht durchaus die Gefahr, dass Glücksspielanbieter ihre Firmen umfirmieren und später behaupten, sie seien liquidiert.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)


Vielen Dank! Soll wohl seit 2017 möglich sein, ich hoffe dass dies bei dieser Thematik angewendet (wurde) werden kann, ein guter Punkt mit Bill55, würde auch behaupten dass dies definitiv eine Gefahr darstellt. Möchte kein OC nennen, aber liquidiert oder auf der Whitelist umbenannt wurden schon einige!

Also bei mir wurde nicht der Casino Betreiber sondern direkt die Muttergesellschaft verklagt

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