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Insolvenz trotz falscher Selbstauskunft

Begonnen von Carmen86, 04 April 2024, 06:35:44

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Hallo liebe Mitglieder,
nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage die mich sehr beschäftigt. Ich bin 2017 in eine Spielsucht geraten, die bis August 2021 angehalten hat. Seitdem habe ich eine Beratungstelle besucht über viele Monate und bin spielfrei. Mein Problem sind allerdings die Schulden, die mir davon geblieben sind. Ich habe etliche Kreditkarten gehabt und Kredite. Die Schulden belaufen sich auf etwa 45 000 Euro. Nun möchte ich gerne in die Insolvenz, da mir kein anderer Ausweg übrig bleibt. Ich habe jedoch bei der Selbstauskunft einige Kredite nicht angegeben und Angst vor Strafrechtlichen Konsequenzen. Der letzte Kredit wurde 2021 beantragt. Ich habe gelesen, dass die Strafrechtlichen Konsequenzen nach 5 Jahren verjähren können, an anderen Stellen las ich von 3 Jahren. Könnt ihr mir sagen, was richtig ist? Danke schon mal und liebe Grüße

Hi Carmen!

Sollte sich hier niemand äußern, versuche es mal dort: https://schuldner-community.de/forum/
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Hallo Carmen, welche selbstauskunft meinst du jetzt? Die wo du bei der Aufnahme der Kredite angegeben hast? Falls du das meinst, da passiert dir sicher nix. Bei der Auflistung deiner Kredite musst du natürlich alle angeben...


Ich meinte eigentlich die Selbstauskunft bei der Beantragung der Kredite, aber mir fällt gerade auf, dass der Gerichtsvollzieher nicht alle Kredite aufgenommen hat, obwohl ich meinen großen Ordner mit allen Unterlagen mit hatte, er meinte es würde reichen die größten anzugeben und dann "Weitere" dazuzuschreiben.

Hey,
lt. Insolvenzordnung kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn innerhalb der letzten drei Jahre falsche Angaben gemacht wurden, um Kredite zu erhalten.
Die fünf Jahre sind strafrechtlich zu betrachen und gelten für Eingehungsbetrug. Kommt es da zu einer Verurteilung kann der Gläubiger seine Forderung vor der Restschuldbefreiung schützen, aber nicht das ganze Verfahren kippen. (Kommt sehr selten vor, Banken aus Liechtenstein versuchen schon mal diesen Weg)
Beim Gerichtsvollzieher muss man nicht alle Kredite, sondern seine Vermögenswerte wahrheitsgemäß angeben.
Viele Grüße

Puh, danke für die Antwort! Das nimmt mir die größte Angst und einer Insolvenz sollte nichts mehr im Weg stehen!

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