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Anbieter Verklagt Frau

Begonnen von Tom14, 10 August 2024, 09:39:34

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Das verstehe ich nicht...es liest sich ja eher so als ob in Österreich bisher lediglich die Einzahlungen verrechnet wurden und nun die Gewinne abgezogen werden (quasi durch die Klagen im Nachhinein). Hier in D ist auf den Transaktionslisten doch ohnehin immer der Verlust nach etwaigen Gewinnen mit einberechnet.

Gewinne und Verluste dürften in künftigen Verfahren gegengerechnet werden.

Dann wundert es mich wieso man da jetzt überrascht ist. Nicht dass ich irgendwelche Sympathien für die Branche hätte aber alles andere wäre doch Banane oder checke ich den Artikel nicht?!?

Wie soll ich´s den Österreichern nur schonend beibringen ... Wenn die Casinos nun massenhaft die Österreicher auf Herausgabe der Gewinne verklagen, könnten ebenso massenhaft Insolvenzen der Casinos abgewendet werden ... :) :) :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Wer gegen den Anbieter einen Titel hat, hat eine gute Möglichkeit fürs Pfänden...

Eigentlich weiß man das sogar als NichtjuristIn. Wenn Verträge nichtig sind, wird alles zurück auf Null gestellt.

LG Ilona
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Also, ich als Österreicher verstehe den Artikel auch nicht.
Beim Berechnen der Klage wurde stets Einzahlung-Gewinn=Klagesumme eingeklagt, plus 4%

Da muss aber der Anwalt schlecht gerechnet haben😅

Chaceur, klar wenn die Verträge für nichtig erklärt werden gilt das für beide Seiten. Könnte für viele Spieler ein Problem werden und mögliche private Insolvenzen fördern.

Zitat von: Roy1234 am 10 August 2024, 14:43:59
Chaceur, klar wenn die Verträge für nichtig erklärt werden gilt das für beide Seiten. Könnte für viele Spieler ein Problem werden und mögliche private Insolvenzen fördern.

Ja genau das ist ja auch mein Standpunkt. Deswegen ja die Transaktionsliste mit eingerechneten Auszahlungen. Der Artikel klingt so als ob man in Österreich bisher einfach die Netto-Einzahlungen zurückfordern konnte und die Gewinne behalten durfte. Wäre ja absurd.
Um mir mache ich mir keine Sorgen, ich hab sicherlich bei keinem einzigen Anbieter ne positive Bilanz (wäre sonst ja auch ein komischer Süchtiger "gewesen").  ;)

Wieso sollten Leute privat insolvent werden? Wenn die Anbieter Leute verklagen dann ja entweder die Leute die vorher selbst mehr eingeklagt haben (also immer noch ein Plus hätten) oder professionelle Spieler (deren Gewinn dann futsch wäre, aber doch sicher keine Insolvenz nach sich ziehen würde).
Welche Fallkonstellation würde denn zu einer Insolvenz führen? Höchstens der (aktiv-) Süchtige der das Geld erfolgreich als Netto-Einzahlungen zurückbekommen hat (was völliger Quatsch wäre), es schon wieder verzockt hat und jetzt doch die XXXX€ an Auszahlungen zurückzahlen muss. Ja, der Fall wäre wohl die einzige Konstellation in der eine Privatinsolvenz möglich wäre.
Wie ich oben schon schrieb, Null (!!!) Sympathie für die Branche und Anbieter, aber eine Auszahlung der Verluste und das Behalten der Gewinne wäre ja vollkommen absurd.

Steht doch im Urteil. Die Dame hat das Casino auf Rückzahlung der Verluste geklagt, hat dann die Klage zurückgezogen und wurde dann vom Casino verklagt.

Also entweder hat sie es nicht ganz verstanden, dass sie nur Verluste abzgl. Gewinn einklagen kann oder sie hat nach klagseinbringung weitergespielt und gewonnen und hat die Klage dann zurückgezogen.

Die finanzierer haben bislang immer natürlich Verluste abzgl. Gewinn berechnet, entweder hat sie es privat eingebracht und war ahnungslos oder sie hatte einen ahnungslosen Anwalt

Ich weiss nicht ob ich das richtig verstehe... Aber wenn die oc jetzt die Spieler die im Plus sind angehen wird das nichts bringen. In Österreich weiss ich das nicht aber im deutschen Recht nicht. Ich kann keine illegale Leistung anbieten und wenn ich erwischt werde Rückerstattung meiner Kunden verlangen.
Ich werde es jetzt nicht ausführen da ich vermute das dass eindeutig ist. Aber denkt bitte einfach an : Plagiate, Hehlerei, Drogenhandel usw. Da hat der Anbieter keine Chance auf Rückerstattung. Und das zurecht.
Grüße

Kann ja auch sein, dass ein Spieler vor 11 Jahren eine halbe Million verspielt hat, vor 10 Jahren eine halbe Million gewonnen hat,also bei null Euro ist und der Anbieter daher die halbe Million von vor 10 Jahren zurück haben möchte,da die Verluste von vor 11 Jahren verjährungstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden können.

Zitat von: Istvoelligegal am 10 August 2024, 17:21:21
Kann ja auch sein, dass ein Spieler vor 11 Jahren eine halbe Million verspielt hat, vor 10 Jahren eine halbe Million gewonnen hat,also bei null Euro ist und der Anbieter daher die halbe Million von vor 10 Jahren zurück haben möchte,da die Verluste von vor 11 Jahren verjährungstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden können.

Nein. Schwachsinnige Annahme

Doch Freiheit das geht. Wenn die Entscheidung fällt dass Der Vertrag nichtig ist gilt das für beide Seiten. Es gibt keine einseitige Nichtigkeit.

@Chaceur
Du hast es ja gesagt wer von uns hat schon Plus.😁
Beispiel: Du zockst bei a und gelegentlich b.
Bei a bist du 50000 im Minus und klagst, bei bei 8000 im Plus die du natürlich bei a wieder verzockt hast. Beide Klagen werden gewonnen.
Klage a hat das Problem Bill55, Klage b anderes Recht. Bei a momentan keine Chance weil Malta mauert, bei b musst du begleichen sonst kommt der Kuckucksmann. So meinte ich. Allerdings ist das nicht auf den Artikel bezogen.

#13
Edit: Link entfernt und neuen Link gesetzt

https://www.heute.at/s/frau-muss-onlinekasino-7000-euro-gewinn-zurueckzahlen-120052739

ACHTUNG ⚠️

WAS SAGT IHR DATZU



Das macht absolut Sinn.
Roy hat es ja vorher schon geschrieben - Nichtigkeit gilt für beide Seiten.

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