ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Hab ich mich verguckt?

Begonnen von Bobby Speedy Ewing, 16 November 2024, 21:44:34

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Ich schaue gerade Deutschland gg. Bosnien.

Nun ist Halbzeit und natürlich wird ein Gewinnspiel angeboten. 50 cent ein Anruf/SMS. Gewinnchance 10.000 €

Nun das unfassbare: Gewinnteilnahme ab VIERZEHN Jahren?????

Habe es nicht gesehen, aber das wäre doch definitiv illegal denke ich.


Unmöglich wenn das jetzt erlaubt ist. Wir ziehen uns die Sucht schon im Jugendalter groß.

#4
https://www.fsm.de/wissen/a-bis-z/gewinnspiele-und-jugendmedienschutz/

Zwei Diinge ...
1. Es sollte verboten sein mehrfach anzurufen ... ist es aber nicht! Dadurch erhöht sich der Einsatz, der einmal die Höhe des Portos einer Postkarte war, deutlich.
2. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, braucht der Gewinn auch nicht ausgezahlt zu werden ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Eine Teilnahme an Gewinnspielen ist hingegen lediglich für Minderjährige unter 14 Jahren untersagt (§ 3 Abs. 1 S. 2 GGS). Dies hat zur Folge, dass bei untersagter Teilnahme eines Minderjährigen auch keine Gewinnausschüttung gestattet ist (§ 3 Abs.

Habe auch immer gedacht ,geht erst ab 18 Jahren.....liegt aber wohl an jedem Veranstalter selbst ,wie er das macht.

LG Wolke

Zitat2. Sind die Erziehungsberechtigten nicht einverstanden, braucht der Gewinn auch nicht ausgezahlt zu werden ...

Genau mein Humor😂

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