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Vorladung wegen Geldwäscheverdacht

Begonnen von siraulo90, 10 Oktober 2025, 16:48:19

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Ich werde alles mögliche tun um nicht mehr für so einen Mist mein Geld zu verschwenden..,  ich habe mir schon Ziele gesetzt... auf jeden Fall erst mal in den Urlaub... und dafür brauche ich Geld bzw spare jetzt dafür.
Das Spielen ist ein Teufelskreis...

Keiner weiss, wie die Staatsanwaltschaft handeln wird. Da Du der Polizei keine Angaben gemacht hast, was Dir auch nicht negativ ausgelegt werden kann, wird sich die Staatsanwaltschaft sicher schon denken, dass Du bei einer Vorladung durch sie mit Anwalt erscheinen wirst. Wenn Du aber derart vorbereitet bist, wird der Nachweis eines Vorsatzes ziemlich schwierig.
Wozu soll sie Dich also vorladen? Aus Langeweile? :)

ZitatIch werde alles mögliche tun um nicht mehr für so einen Mist mein Geld zu verschwenden.

Und da ist Urlaub der richtige Weg? Nun vielleicht ... Du solltest Dich aber auch mit der Thematik befassen, wieso Du so viel gespielt hast. Welchen Vorteil hatte das Spielen für Dich?
Das wird sicher nicht schnell zu beantworten sein, daher suche Dir eine Gruppe und gehe dann auch regelmäßig erst mal hin. Du hast ja jetzt auch mehr Zeit übrig.
Nehme Dich bitte ernst und wimmele den Gedanken an eine SHG bitte nicht ab. Sie kann Dir eine Kraftquelle sein. Auf jeden Fall weisst Du dies nicht, bevor Du nicht einige male da gewesen bist.

Scheinbar hat mein Tritt in den Hintern gewirkt? ;) Immer wieder gerne ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Egal ob Troll oder nicht - hier noch mal zusammengefasst:

Es ist eigentlich ganz einfach - die Polizei sammelt objektiv und subjektiv alle Beweise, für das Verfahren im Auftrag der StA. Du hast gem. 136 (1) S.2 das RECHT die Aussage zu verweigern. Somit würde dieser subjektive Beweis - welcher belastend oder entlastend sein kann, einfach nicht erhoben.

Sind dann alle anderen Beweise bestmöglich erhoben, geht der Vorgang mit einer Empfehlung an die StA und allein die entscheidet, wie es weiter geht.
A) die Beweise reichen und sie erhebt Anklage
B) die Beweise reichen und sie erlässt Strafbefehl
C) die Beweise reichen, sie hält es aber für irrelevant und stellt das Verfahren ein
D) die Beweise reichen, du bist aber unschuldig und sie stellt das Verfahren ein
E) die Beweise reichen nicht und es geht zurück zur Polizei mit dem gleichzeitigen Auftrag, dich zu vernehmen.

E) ist dann die hier angesprochene Vernehmung bei der StA. Diese ist PFLICHT, wird aber in aller Regel trotzdem durch die Polizei durchgeführt.

Und dann geht A bis D wieder von vorne los.


Was ist eigentlich dabei rausgekommen ? Hab jetzt auch so einen Brief bekommen von der Polizei bezüglich illegales Glücksspiel und Geldwäsche

Bei mir wurde jetzt sogar ein Verfahren eröffnet mit Geldwäsche

Zitat von: TooHiigh am 30 Mai 2026, 15:52:15Was ist eigentlich dabei rausgekommen ? Hab jetzt auch so einen Brief bekommen von der Polizei bezüglich illegales Glücksspiel und Geldwäsche

Kannst du ein paar Infos zukommen lassen?

Welche Bank und wurde dir das Konto vorher gekündigt?

Volksbank hat mich angerufen das sie mein Konto kündigen, da illegales glückspiel etc. 2 Jahre später kam die Vorladung der Polizei bezüglich Geldwäsche + unerlaubtes Glücksspiel

Hat jemand Tipps wie ich mich jetzt verhalten soll ?

Ja, lese diesen Thread noch einmal ... komplett.
Wenn Du dann noch Fragen hast, dann raus damit ... :)
Hier ist aber doch schon alles beschrieben ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Habe am Dienstag erstberatung beim Anwalt 200 Euro, die Frage ist ob ich das alles brauche oder einfach abwarten soll ? Schwierige Entscheidung

Abwarten und gar nichts tun. Spar dir das Geld. Der Polizei gegenüber musst du dich nicht äussern
Den Anwalt brauchst du erst wenn sich die Staatsanwaltschaften melden sollte. Was aber nicht so häufig passiert.

Vielen Dank, hab total Angst. Das war mir eine Lehre..

Spar dir bitte die 200 Euro wenn es nur um die Vorladung von der Polizei geht.
Einfach die Vorladung ignorieren und auch nicht kommunizieren, das ist dein gutes Recht. Um dir irgendwas anzuhängen brauchen die deine Aussage.

Danach geht es weiter zum Staatsanwalt, der es dann zu 90% einstellen wird. Sollte es da aber zu einer Vorladung kommen, dann reicht es erst dort einen Anwalt einzuschalten.

Okay vielen Dank, dann sag ich morgen den Termin ab. Werde berichten was noch für ein Brief kommen wird & wie es weiter geht.

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