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§ 285 StGB – nur Einzahlungen, keine Auszahlungen / Erfahrungen gesucht

Begonnen von Dorkdora, 09 August 2026, 10:25:03

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Hallo zusammen,

ich habe hier im Forum bereits einige Beiträge zum Thema unerlaubtes Online-Glücksspiel, § 285 StGB, Bankmeldungen und möglichen Ermittlungsverfahren gelesen.

Da die Erfahrungen sehr unterschiedlich sind, würde ich gerne meine Situation möglichst anonym schildern und insbesondere von Personen hören, die selbst einen vergleichbaren Fall erlebt haben oder sich mit solchen Verfahren auskennen.

Zu meiner Situation:

Ich habe vor kurzer Zeit für einen begrenzten Zeitraum bei einem ausländischen Online-Casino gespielt. Erst im Nachhinein habe ich mich genauer mit der deutschen Lizenzsituation beschäftigt und festgestellt, dass der Anbieter offenbar keine deutsche Erlaubnis besitzt.

Insgesamt wurden von meinem deutschen Bankkonto innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums knapp 3.000 € an den Anbieter bzw. verschiedene Zahlungsdienstleister überwiesen oder per Karte bezahlt.

Entscheidend ist:

Von diesem Anbieter bzw. den dazugehörigen Zahlungsdienstleistern habe ich keine Auszahlung auf mein deutsches Bankkonto erhalten.

Es handelt sich also ausschließlich um Einzahlungen bzw. Geldabgänge von meinem Konto.

Meine Bank hat bislang überhaupt nicht reagiert:

* keine Nachfrage
* keine Sperre
* keine Kündigung
* keine Aufforderung zur Erklärung von Transaktionen
* keine Warnung wegen unerlaubtem Glücksspiel

Auch von Polizei oder Staatsanwaltschaft habe ich bisher keinerlei Schreiben erhalten.

Nachdem ich die rechtliche Situation erkannt habe, habe ich die Nutzung eingestellt und werde dort keine weiteren Transaktionen durchführen.

Trotzdem beschäftigt mich die Frage, ob aus den vergangenen Einzahlungen später noch ein Ermittlungsverfahren nach § 285 StGB entstehen könnte.

Beim Lesen hier im Forum ist mir aufgefallen, dass viele konkrete Fälle offenbar mit Auszahlungen aus einem Online-Casino auf das Bankkonto zusammenhängen. Teilweise fragte die Bank nach der Herkunft des Geldes, kündigte anschließend das Konto oder es kam Monate später zu einer Vorladung.

Konkrete Fälle, bei denen ausschließlich Einzahlungen vorlagen, keine Auszahlung auf das Bankkonto erfolgte und trotzdem später ein §-285-Verfahren entstand, konnte ich dagegen kaum finden.

Deshalb würde mich besonders interessieren:

1. Gibt es hier jemanden, der nur eingezahlt und nie ausgezahlt hat und trotzdem eine Vorladung wegen § 285 StGB erhalten hat?
2. Falls ja: Um welche ungefähre Größenordnung ging es und wie lange nach den Transaktionen kam die Vorladung?
3. Hat die Bank vorher reagiert oder kam die Polizei-/Staatsanwaltschaftspost völlig überraschend?
4. Gibt es Fälle, bei denen die Bank zwar die Transaktionen bemerkt oder beanstandet hat, anschließend aber kein Strafverfahren entstanden ist?
5. Wie sind tatsächliche §-285-Verfahren bei normalen Spielern ausgegangen?

Besonders interessieren mich:

Einstellung / Strafbefehl / Geldstrafe und gegebenenfalls die Anzahl der Tagessätze.

6. Kennt jemand einen konkreten Fall, bei dem es bei lediglich einigen Tausend Euro Einzahlungen und ohne Auszahlung tatsächlich zu einer Verurteilung gekommen ist?

Ich weiß, dass niemand hier eine verbindliche Prognose geben kann. Mir geht es ausdrücklich nicht darum, Wege zu finden, wie man solche Transaktionen verbergen könnte. Die Sache ist für mich beendet.

Ich möchte lediglich einschätzen können, wie häufig aus solchen bereits vergangenen Einzahlungen in der Praxis tatsächlich ein Ermittlungsverfahren entsteht.

Mir wäre deshalb sehr geholfen, wenn möglichst konkrete Erfahrungen genannt werden könnten, zum Beispiel:

nur Einzahlung oder auch Auszahlung – ungefährer Betrag – Reaktion der Bank – Zeitraum bis zur Vorladung – Ausgang des Verfahrens.

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.

Hallo und herzlich willkommen!

Also ... meine allumfassende Antwort auf Deine Fragen lautet: Mache Dir nicht zu viele Gedanken! :)

Um den § 285 überhaupt anwenden zu können, muss man Dir den Vorsatz nachweisen. Eine Möglichkeit wäre, wenn Du zugäbest vor Aufnahme des Spiels gewusst zu haben, dass Du eine strafbare Handlung begehst. Dies hast Du hier schon verneint. Du brauchst hier auch keinen Beweis für Deine Behauptung vorlegen, die Staatsanwaltschaft müsste Dir diesen Umstand beweisen!
Was würde also passieren, wenn Du auf Deinem Standpunkt beharrst? - Das Verfahren wird, wie bisher regelmäßig geschehen, eingestellt.
Bei einer Einzahlung von 3.000 € bisher und einer Einstellung der Zahlungen an die unerlaubten Casinos, kann man durchaus davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt erst kein Interesse an Dir zeigt. Was bleibt ist Deine Bank, gegen deren AGB Du verstoßen hast. Diese könnte Dir das Konto kündigen. Doch sie haben sich bisher nicht gemeldet, wieso sollten sie es in Zukunft tun, wenn Du das Verhalten ja nicht widerholst?
Die Verjährungsfrist sollte 3 Jahre betragen beginnend mit dem Ende diesen Jahres.

Hake das alles gedanklich ab. Es ist Geschichte. Nicht dass Du in die Katastrophisierung fällst.
Atme einmal tief durch und dann ... genieße Dein hoffentlich spielfreies Leben!

Mir ist nur ein schon viele Jahre alter Fall einer Verurteilung eines "Malermeisters" bekannt, der aber in 2. Instanz freigesprochen wurde.

Zudem streiten sich die Juragemüter, ob der § 285 überhaupt noch auf die heutige Zeit angewendet werden kann. Wenn Glücksspielanbieter nicht verfolgt werden, wieso sollte dies bei den Glücksspielern durchgezogen werden?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Hallo Olli,
vielen Dank für Deine ausführliche und beruhigende Antwort.

Das hilft mir tatsächlich schon sehr weiter, gerade weil ich mir wegen der möglichen Folgen mehr Gedanken gemacht habe als wegen des eigentlichen Betrags.

Wenn ich Dich richtig verstehe, würdest Du meinen Fall bei knapp 3.000 € reinen Einzahlungen, ohne Auszahlung und ohne bisherige Reaktion der Bank eher als unauffällig bzw. mit geringer Wahrscheinlichkeit für ein Ermittlungsverfahren einschätzen.

Da Du offenbar schon viele Fälle hier im Forum mitbekommen hast, hätte ich noch zwei Fragen:

Hast Du in den letzten Jahren überhaupt konkrete Fälle gesehen, bei denen jemand nur Einzahlungen an ein unerlaubtes Online-Casino hatte, keine Auszahlungen erhalten hat und trotzdem später eine Vorladung nach § 285 StGB bekommen hat?

Und falls solche Fälle vorkamen: Gab es vorher meistens schon eine Reaktion der Bank, zum Beispiel eine Warnung, Nachfrage oder Kontokündigung?

Mich interessiert vor allem die tatsächliche Praxis und weniger die theoretische Möglichkeit.

Unabhängig von der rechtlichen Seite hat mir diese Erfahrung aber auch noch einmal sehr deutlich gezeigt, wie gefährlich Glücksspielsucht sein kann. Ich hatte tatsächlich ungefähr fünf Jahre lang überhaupt nicht mehr gespielt. Während einer schwierigen depressiven Phase hat es mich dann leider wieder erwischt.

Innerhalb von nur etwa einem Monat habe ich insgesamt ungefähr 5.000 € verloren. Wenn ich heute darauf zurückblicke, erschreckt mich weniger der einzelne Betrag als vielmehr, wie schnell man wieder in dieses alte Verhalten hineinrutschen kann.

Gleichzeitig war das für mich ein sehr deutlicher Weckruf. Ich habe für mich die Entscheidung getroffen, mich dauerhaft und endgültig vom Glücksspiel fernzuhalten. Ich möchte nicht noch einmal zulassen, dass ein schwieriger Lebensabschnitt mich zurück in diesen Kreislauf bringt.

Falls jemand anderes hier mitliest und gerade in einer ähnlichen Situation steckt: Ein Verlust wird nicht dadurch besser, dass man versucht, ihn durch weiteres Spielen zurückzugewinnen. Im Gegenteil – meistens wird der Schaden nur größer. Je früher man aufhört, desto besser.

Ich versuche deshalb, die Sache nicht nur als finanziellen Verlust zu sehen, sondern auch als sehr teure Lektion. Für mich ist dieses Kapitel beendet, und ich möchte, dass es auch dauerhaft so bleibt.

Danke Dir nochmal für Deine Einschätzung und auch für Deine Arbeit hier im Forum.

Dorkdora,
welcher Zahlungsdienstleister hat denn deinen Einsatz ans Casino durchgereicht? Der hat sich nämlich der Beihilfe zu einer Straftat schuldig gemacht.

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