Hinsichtlich der Strafbarkeit einer solchen Abwicklung von Transaktionen im Bereich unerlaubten Glücksspiels, wie sie auch Paypal jahrelang offenkundig getan hat, stellt es die Staatsanwaltschaft München in folgendem Interview noch einmal deutlich klar:
https://youtu.be/FZKyfg2NPdc?t=1189Zufällig drauf gestoßen, aber für ein solches Verfahren wie es vor dem OLG stattfinden wird, sicherlich interessant.
Wirecard hat genauso wie Paypal übrigens mit Diensten wie "MuchBetter" verbotene Zahlungen abgewickelt und maßgeblich an unerlaubten Glücksspiel mitgewirkt.
Die von SALAMISAURUS erwähnten Zweifel hinsichtlich der möglichen fehlenden Untersagung seitens der Glücksspielaufsicht ist sicherlich eine Diskussion wert, aber dieser Absatz im GlüStV hebelt das eigentliche übergeordnete Schutzgesetz durch ihre Untätigkeit doch nicht aus. Denn eine erweiterte gesetzliche Regelung die einer Aufsichtsbehörde selber die Möglichkeit gibt, nach vorheriger Bekanntgabe, also praktisch einer Hinweisung bzw Warnung darüber, das diese Handeln durch die Aufsicht juristisch geahndet werden kann, ist doch grundsätzlich relativ unrelevant für die grundsätzliche Frage der Strafbarkeit und vor allem der zivilrechtlichen Betrachtung solcher illegalen Mitwirkungen im Zusammenhang des illegalem Glücksspiel.
Der Staat hat die Verpflichtung seine Bürger zu schützen. Die klare Durchsetzbarkeit solche Gesetze sehen wir zum Beispiel auch im BTM Gesetz. Auch dies stellt ein Schutzgesetz dar. Hierfür bedarf es auch keine vorherige Bekanntgabe, um Handeltreiben und Mitwirkungen zu untersagen.