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Sportwetten OLG Frankfurt

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #30 am: 28 Februar 2023, 16:05:52 »
@Kläger2021 Danke.

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #31 am: 28 Februar 2023, 17:50:27 »
Ich denke auch, dass sich das für die Spielerseite durchaus positiv entwickeln könnte.

Wo ich nur nicht ganz folgen kann: Woraus lässt sich eigentlich ableiten, dass neben Live- und Ereigniswetten auch Cashout verboten war?

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #32 am: 28 Februar 2023, 21:38:34 »
Zitat
Cashout verboten

Das kann aus dem GlüStV abgeleitet werden.
Außerdem ist es in zahlreichen Dokumenten festgehalten worden.
u.a. siehe:
Zitat
Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist bei sämtlichen Sportwetten nicht zulässig.
GGL - CASHOUT IST VERBOTEN!!!!!!!!

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #33 am: 28 Februar 2023, 21:59:28 »
Herzlichen Dank. Das hilft mir weiter. Wenn Du weitere Dokumente hast, kannst Du Sie gerne auch per PN senden, ebenso was Informationen zur Herleitung aus dem GlüStV betrifft. Ich bin daran sehr interessiert.

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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #34 am: 28 Februar 2023, 22:52:20 »
Gibt es eine Möglichkeit an die Anbieter zu kommen, die sich um eine Konzession beworben haben, OHNE das Anbieternamen genannt werden und die Regeln des Forums verletzt werden!

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Der_Neue_22

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #35 am: 01 März 2023, 06:33:25 »
Kannst du dem ersten Link von Parlor Trick (von Seite 1) entnehmen. Steht in dem Artikel bzw. sind dort in entsprechender Reihenfolge namentlich aufgeführt...
« Letzte Änderung: 01 März 2023, 06:35:14 von Der_Neue_22 »

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #36 am: 01 März 2023, 13:04:08 »
Hier ist die Argumentation von CB24:
Die Herleitung müsste §21 Abs. 1a in Verbindung mit §1 sein.
Durch die hohe Frequenz entsteht ja ein massiver Suchtanreiz. Der (sofort) gutgeschriebene Betrag aus dem Cash-Out wird ja sofort wieder eingesetzt / verzockt (ggf. sogar auf das gleiche Spiel).
Zitat
Dazu kamen auch heute noch verbotene Angebote wie „Cashouts“. Cashout bedeutet, dass der Spieler sich einen kleineren Betrag als den ursprünglichen Einsatz sofort wieder ausbezahlen lassen kann, falls sich ein Spiel bzw. Ergebnis für ihn schlecht entwickelt. Verboten ist diese Funktion, weil sie ein hohes Suchtpotenzial birgt und zudem die Quoten verwässert.
Cashout ist bis heute grundsätzlich nicht erlaubnisfähig und wird auf Grund seines hohen Suchtpotenzials auch weiterhin verboten bleiben.
ACHTUNG: Anbieter wird namentlich genannt! - Sportwetten Urteil - Chargeback24
BET-Scanner - Chargeback24

Die Dokumente vom RP Darmstadt wurden leider gelöscht. Ich schaue später noch einmal mit der Wayback-Machine.
Auf hunderten Dokumenten, welche die Anbieter akzeptiert haben, wird klargestellt, dass Cashout verboten ist.

Aber die GGL ( https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/sport-und-pferdewetten ) sollte dir / oder deinem Anwalt ein offizielles Dokument ausstellen können:
1. Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten nicht zulässig / verboten.
2. Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten nicht erlaubnisfähig.
3. Die Option Cashout (Cashout Funktion) war gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten [ggf. Zeitraum 2013-Heute] nicht zulässig / verboten
4. Die Option Cashout (Cashout Funktion) war gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten [ggf. Zeitraum 2013-Heute] nicht erlaubnisfähig.

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #37 am: 01 März 2023, 14:13:31 »
Zu den Ausführungen von CB24 wäre wahrscheinlich auch ein Volltexturteil des LG Heilbronn  interessant, das aber sicher noch ein bisschen auf sich warten lassen wird. Dann könnten wir auch sehen, wie sie sich dazu positioniert haben.

Über ältere Dokumente des RP Darmstadt werde ich mich sehr freuen.
« Letzte Änderung: 01 März 2023, 14:32:53 von HiddenAddiction »

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #38 am: 01 März 2023, 14:42:20 »
Zitat
Dann könnten wir auch sehen, wie sie sich dazu positioniert haben.

Ja, das wäre spannend. Falls jemand das Volltexturteil hat, würde ich mich freuen, wenn dieses geteilt wird.
Aber: Würde das LG Heilbronn Cashout für legal erklären (obwohl es verboten ist), dann würde es ja T. und andere Anbieter geradezu dazu einladen weiter rechtswidrige und sittenwidrige Geschäfte abzuwickeln.

Ich suche noch die alten RP Darmstadt Dokumente (Wettprogramme) raus, wo überall festgehalten wird, dass Cashout verboten ist.

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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #39 am: 07 März 2023, 15:42:02 »
Weiß jemand, ob die damalige Bewerbung (im ersten Bewerbungsverfahren) um eine Konzession auch an eine bestimmte Internetdomain gekoppelt war.

Bsp. Anbieter A bewirbt sich um eine Konzession und will die Domain www.Beispiel.com betreiben.

Jahre später nachdem Anbieter A ja bekanntlich keine Konzession bekommen hat, eröffnet Anbieter A die Internetdomain www.neueseite.com auf welcher er sein Angebot nun verbreitet.

Hat A sich jetzt für beide Domaims um eine Konzession beworben oder nur für die erste Domain. Oder muss der Anbieter bei der Bewerbung um eine Konzession garnicht angeben mit welcher Domain er an den Start gehen will?

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #40 am: 07 März 2023, 16:54:02 »
Spannende juristische Frage, die wohl nur ein Gericht final beantworten kann.
Nunja... im Zivilprozess trägt jeder die Beweislast. Man sollte alles vortragen, was die Gegenpartei belastet!


Zum 1000 EURO Limit:
Zitat
Als sittenwidrig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Rechtsgeschäft zu beurteilen, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegen- den Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (Se- natsurteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - NJW 2008, 982, 983 Rn. 11; BGHZ 107, 92, 97; 146, 298, 301; BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 - NJW 2005, 2291, 2292 unter II. B. 1. a) aa); vom 6. Februar 2007 - X ZR 117/04 - NJW 2007, 1806, 1807 Rn. 10; jew. m.w.N.). Das kann bei Spielgeschäften angenommen werden, wenn sie unter Ausnutzung der Uner- fahrenheit, des Leichtsinns oder einer Zwangslage eines Beteiligten zustande kommen (MünchKomm/Habersack, BGB, 4. Aufl., § 762 Rn. 17 m.w.N.; vgl. RGZ 70, 1, 3).
[...]

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008-4&nr=43576&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
« Letzte Änderung: 07 März 2023, 16:58:52 von Parlor_Trick »

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Offline Fury

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #41 am: 07 März 2023, 17:03:07 »
Das man sich um eine Konzession bemüht, heißt ja auch nicht automatisch, dass man eine erhält - dies sollte doch auch eine Rolle spielen!?

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #42 am: 07 März 2023, 17:09:19 »
Zum anbieterübergreifenden 1000 EURO Limit.
Hier hat der Gesetzgeber nachgearbeitet, sodass die Argumentation d. Anbieter fehl laufen sollte.
Alle Kritikpunkte d. BGHs wurden mittels LUGAS-Datenbank behoben!!!!
Zitat
Die Klägerin hat keine Möglichkeit zu überprüfen, ob das gewählte Limit angemessen ist, weil sie weder die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Spielers kennt noch deren Offenbarung verlangen kann. Außerdem kann ein einmal gesetztes Limit, selbst wenn es ursprünglich für die Dauer eines Monats gewählt wurde, schon nach Ablauf von 24 Stunden beliebig erhöht werden. Damit kann eine zu Beginn des Spiels noch gegebene Schutzfunktion alsbald entwertet werden. Das obligatorische Setzen eines Limits gewährt somit noch nicht einmal einen Mindestschutz für suchtkranke Spieler.
siehe: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008-4&nr=43576&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #43 am: 09 März 2023, 11:48:08 »
Das man sich um eine Konzession bemüht, heißt ja auch nicht automatisch, dass man eine erhält - dies sollte doch auch eine Rolle spielen!?

Leider ist es relevant, zwischen behördennahen und behördenfernen Unternehmen zu unterscheiden.

Die GGL mit über 100 Beamten privilegiert auch ausgewählte Unternehmen.

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #44 am: 09 März 2023, 12:17:00 »
Außerdem ist die GGL der Partner d. lizenzierten Anbieter gegen einen Schwarzmarkt, der von der GGL diskriminiert wird.
Auch handelt die GGL bürgerfeindlich und verfassungsfeindlich.
Aus alledem kann die GGL niemals (in einem Rechtsstaat) gegen ein EU-Unternehmen vor Gericht obsiegen.


Der wahre Gegner ist die untätige Behörde.

 

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