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Güteverhandlung, und dann?

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Güteverhandlung, und dann?
« am: 02 Juni 2025, 16:42:33 »
Hallo allerseits,

nachdem ich Ende 2024 Klage gegen Oliver Kahn und Schwarz-Gelb über die Anwaltskanzlei DB-Anwälte eingereicht habe, steht nun Ende August der erste Gütetermin am LG an. Es geht um jeweils 40.000€ von 2014 - 2019.

Ich hätte natürlich gerne meinen Anwalt alles gefragt, aber es ist schier unmöglich, diese telefonisch zu erreichen und auf E-Mails bekomme ich keine/sehr selten Antwort. Habe die Kanzlei über einen PKF bekommen, an den Namen kann ich mich aber nicht mehr erinnern und die digitalen Unterlagen sind nicht mehr abrufbar. Kennt jemand diese Kanzlei und kann über Erfolge oder Misserfolg berichten?

Kann mir einer sagen, wie es danach weiter geht? Also einfach nur die Möglichkeiten - wie sehen diese aus? Wird es danach gleich ein Urteil geben oder noch einen richtigen Verhandlungstag? Gibt es mittlerweile eine Tendenz, wie entschieden werden könnte?

Sollte irgendwann, sei es nach einer Aussetzung und Wiederaufnahme nach Urteil EuGH oder gleich durch das LG oder ... wie auch immer zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil kommen, gibt es dann PKF die in Vorkasse gehen? Oder warten die immer die endgültige Zahlung ab?

Gibt es denn die letzten drei Jahre überhaupt solche Zahlungen? Wenn man das hier so verfolgt, zahlen die doch sowieso nie. Oder geht es da um kleineren Anbieter und nicht meine beiden Riesen? Weil wo liegt dann der Sinn des PKF, das Verfahren anzunehmen wenn man teilweise fünf Jahre auf das Geld warten muss?

Sollte es einen ähnlichen Beitrag geben reicht mir ein Link, habe leider nichts gefunden...


Vielen Dank!
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:12:02 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #1 am: 02 Juni 2025, 18:08:01 »
wahrscheinlich wird dein Anwalt den Termin per Video wahrnehmen, vielleicht schickt er auch einen Terminsvertreter.
Schön ist das nicht.
Der Richter sagt seine Sicht der Dinge. Dann kommt meistens erst das Positive auf Klägerseite, dann kommt oft das "Aber",
dann fragt er generell Vergleichsvorschläge an oder fragt, ob überhaupt Vergleichsbereitschaft besteht.
ob die sich vergleichen wollen, kann man nichts sagen. Mal ja, mal nein.

dann wirst du vom Richter befragt. dann von deinem Anwalt und dann von der Gegenseite.

Möglicherweise bekommst du die Frage, ob du einen PKF hast und wahrscheinlich steht in der Vereinbarung dann drin, ob die Forderung
dir gehört oder nicht mehr oder ob du überhaupt noch entscheiden darfst, was mit der Forderung passiert.

Ob du überhaupt entscheiden darfst, ob ein Vergleich zustande kommen darf, weiß ich nicht. Vorstellen könnte ich mir das.

Viele PKF Verträge erlauben den PKF ziemlich viel. Wenn sich die Rechtslage ändert, kann der PKF jederzeit aussteigen oder wenn diese meint,
der Gegner zahlt eh nicht oder geht pleite. Ich habe zwei PKF Verträge mal gelesen und fand die nicht wirklich verbraucherfreundlich. aber wenn man keine KOhle hat, dann macht man lieber das statt 0,00 Euro mit Kostenrisiko.

wenn nicht zu viel zu tun hast, kannst du auch eine Woche vor deinem Termin das Gericht aufsuchen und im Publikum schauen, wie der Richter tickt.

natürlich ist auch deine Verhandlung öffentlich, aber meistens kommt keiner zu einer solchen Verhandlung. die Gegner Anwälte sind meistens per VIdeoschalte zugeschaltet.
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:12:29 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #2 am: 02 Juni 2025, 21:36:52 »
Hey Attinator,

bist du bereits spielfrei ? Sonst würde dir das Geld nämlich ohnehin nichts bringen, auch wenn du das gerade anders siehst.
Mit schnellem Geld zu rechnen, wäre sicherlich nicht gut.
Auch wenn ja hoffentlich bald der EUGH was sagt und das Bill55 verschwindet, würde ich an deiner Stelle mal mit mindestens 1 Jahr rechnen.
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:12:39 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #3 am: 02 Juni 2025, 21:56:16 »
Eher zwei Jahre. EuGH frühestens in 1-1,5 Jahren und dann müssen die Prozesse trotzdem durchgeführt werden. Da liegen pro Gericht zig im Rückstand.
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:12:50 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #4 am: 02 Juni 2025, 22:11:06 »
Wie ist das dann eigentlich wenn es ein LG/OLG Termin gegeben hat und danach ausgesetzt worden ist um für eine EUGH Entscheidung zu warten? Wird dann erstmal nach der Entscheidung wieder ein neuer Gütetermin vereinbart? Das kann dann ja echt lange dauern.
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:13:00 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #5 am: 03 Juni 2025, 06:45:54 »
Klar gibt's dann einen neuen Termin, außer die Konstrukte überschütten dich freiwillig mit Geld und ihr die Klage zurückzieht. Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:13:14 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #6 am: 03 Juni 2025, 10:07:59 »
Ne. wenn bereits ein Termin stattgefunden hat und der paar Monate zurück lag, dann wurde die Terminsgebühr schon verdient und ein weiterer Termin spült kein weiteres Geld in die Kassen der beteiligten Anwälte. Üblicherweise wird daher einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:13:25 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #7 am: 03 Juni 2025, 10:53:06 »
Oh ja sorry, ich habe das Termin gegeben hat überlesen. Wobei ich beim LG nicht sicher bin ob die trotzdem Berufung einlegen würden.😂
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:13:33 von Olli »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #8 am: 03 Juni 2025, 12:12:05 »
Also bei mir wurde Berufung eingelegt und liegt jetzt beim OLG. Seit ca 9 Monaten
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:13:44 von Olli »

*

Offline Olli

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Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #9 am: 03 Juni 2025, 14:11:14 »
Habe überall in den Beiträgen einen Tippfehler in dem Betreff des Threads korrigiert ...
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 14:14:34 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #10 am: 03 Juni 2025, 16:19:22 »
Ja, ich bin spielfrei und na ja, klingt bisschen doof hier, aber auch nicht wirklich auf das Geld angewiesen. Wenn ich mir hier durchlesen was manche durchmachen, kann ich schon froh sein, dass es bei mir nicht so gekommen ist und ich kann alles nur das Beste wünschen.

Hatte das nur durch Zufall mitbekommen und bin einfach auf den Zug aufgesprungen. Lange Geschichte :). Wenn das in 2 Jahren wirklich klappen sollte mache ich mich auch bestimmt mal zu einem Spendenfonds schlau falls es sowas gibt (oder eben hier über die Seite). Gibt bestimmt auch Pluspunkte im Verfahren, wenn man das ganze nicht aus eigenem Antrieb/Nutzen betreibt sondern eher um auf das Unrecht aufmerksam zu machen. Bin mittlerweile selbst seit zehn Jahren Polizist, da tut man, was man(n) kann. Fängt beim Schockanruf an und hört bei so etwas auf. Auch wenn der einzelne natürlich nichts bewirken kann.

Wenn der PKF aussteigt, obliegt es dann mir über die Anwaltskanzlei das Verfahren eigenständig weiterführen zu können? Oder darf ich das dann nicht bzw. wäre dem PKF die bisherigen Kosten schuldig? Hab mir das Kleingedrucke natürlich damals nicht durchgelesen, deswegen muss ich mich dann sowieso überraschen lassen.

Ich versuche soweit weiterhin die Anwaltskanzlei zu erreichen, das wird schon irgendwann klappen. Nehme also an bisher hatte keine Erfahrungen mit denen?
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 16:22:29 von Atzinator »

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Offline Rubbel

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Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #11 am: 03 Juni 2025, 17:31:32 »
Hallo Atzinator,
habe gerade
LIPPES LESELUST Staffel 4
angeguckt, viel gelacht und kann nun nicht aufhören. Ich weiß nicht, ob das nur an meiner Stimmung jetzt liegt oder ob Du das wissentlich verstärkst :o :o ;D  mit dem sprachlichen Duktus.
Wenn nicht, dann empfehle ich's Dir!!

Ist ja auch irgendwie zweitrangig ... mit oder ohne Polizei ...
« Letzte Änderung: 03 Juni 2025, 17:34:27 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #12 am: 03 Juni 2025, 23:36:15 »
Die negativen Bewertungen bei Trustpilot sprechen schon eine Sprache.

Wenn du versuchen willst, dass die anrufen... Vielleicht flunkerst du und schreibst denen mit einem Pseudonym, dass du Betrag x verspielt hast und du noch paar Fragen hast. Dir ist Anwalt x empfohlen worden. Der möge dich doch mal zurückrufen um den neuen fall zu besprechen...
Ähm... natürlich nicht.

Ich will damit sagen, dass sehr viele Kanzleien am Anfang richtig kommunikativ sind, aber sobald Unterschriften geleistet worden sind, ist's nicht mehr so kommunikativ.

Der eine hatte bei Trustpilot auch geschrieben, dass er gar nicht wusste, welcher Anwalt für ihn per Videoschalte sein Anwalt war.

auf jeden Fall viel Erfolg

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Offline Jockl

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Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #13 am: 04 Juni 2025, 13:43:17 »
Es wird zu 99% so laufen:

Urteil wird es ein paar Wochen später schriftlich geben.

Gegenseite wird am letzten Tag der Frist Berufung einlegen, falls das Urteil zu deinen Gunsten ausfällt, dann geht es in die nächste Instanz.

Bei mir ist das LG-Urteil zu meinen Gunsten ausgefallen, Berufung liegt jetzt seit 13 Monaten beim OLG ohne neuen Termin. In diesem Fall ohne PKF.

Rechne mit PKF über alle Instanzen mit 3-4 Jahren bis zu einer endgültigen Entscheidung.
« Letzte Änderung: 04 Juni 2025, 13:45:20 von Stiwie »

Re: Güteverhandlung, und dann?
« Antwort #14 am: 04 Juni 2025, 13:51:24 »
Zu 99 % wird es nicht so laufen wie Stiwie schreibt. Zu 99% wird es bei der Güteverhandlung keine Einigung geben. Daraufhin wird höchstwahrscheinlich das Verfahren ausgesetzt. Heißt: Güteverhandlung und dann.... Geduld haben und auf den EuGH warten. Seit der Aussetzung vom BGH werden zum größten Teil die Verfahren ausgesetzt. Nur wenige Urteile werden gefällt, da es wenige Richter gibt die sich damit beschäftigen und für die die Rechtslage klar ist. Kommt halt aufs Gericht drauf an.
« Letzte Änderung: 04 Juni 2025, 14:31:16 von Bobby Speedy Ewing »

 

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