Wenn es um die Dienstleistungsfreiheit geht, dürfte auch ein Dealer seine Drogen in einem anderen Land anbieten wenn es im eigenen erlaubt wäre
Das ist, im Gegensatz zu Onlineglücksspiel, allerdings nirgendwo erlaubt.
Davon abgesehen ist Glücksspiel eine Dienstleistung, Drogen hingegen sind eine physische Ware, welche zu Konsumzwecken nach Deutschland eingeführt werden müßte - was wiederum definitiv illegal ist, egal, woher sie kommen.
Hierbei wird sich aber nunmal explizit auf Diensteistungsfreiheit bezogen, und nicht auf Warenverkehr.
Ich gebe dir prinzipiell Recht, der Vergleich hinkt allerdings ziemlich.
Wie so viele Andere leider auch.