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BGH Urteil

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3180 am: 25 April 2025, 17:33:36 »
Habe von einer Kanzlei gestern ne Mail bekommen,  dass die jetzt schon Verluste ab 1000 Euro annehmen und das sogar mit PKF

interessant. wer sind kanzlei und pkf?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3181 am: Gestern um 13:21:58 »
In dem verlinkten Text gibt es Verlinkungen zu OCs ... daher wurde der Link entfernt.  Olli
« Letzte Änderung: Gestern um 15:37:16 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3182 am: Gestern um 14:15:43 »
„Ob alte Urteile aufgehoben bzw. neu verhandelt werden und wie mit Fällen umgegangen wird, die mittels Vergleich beendet wurden, wird sich zeigen.“

Was soll denn das bedeuten?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3183 am: Gestern um 14:21:30 »
Alles andere als ein Verbraucherfreundliches Urteil seitens des EugH wäre ein Skandal ungeahnten Ausmaßes! Wenn es um die Dienstleistungsfreiheit geht, dürfte auch ein Dealer seine Drogen in einem anderen Land anbieten wenn es im eigenen erlaubt wäre

Re: BGH Urteil
« Antwort #3184 am: Gestern um 15:41:12 »
Habe von einer Kanzlei gestern ne Mail bekommen,  dass die jetzt schon Verluste ab 1000 Euro annehmen und das sogar mit PKF

interessant. wer sind kanzlei und pkf?

AKH-H Kanzlei. Gilt aber nur für eine geringe Anzahl an Anbietern. Klingt so, als wenn die Kanzlei selbst das Kostenrisiko trägt, aber genaueres weiß ich nicht - es geht um Fälle zwischen 1.000-5.000€

Re: BGH Urteil
« Antwort #3185 am: Gestern um 15:46:45 »
Die Kanzlei darf gar nicht selbst das Kostenrisiko tragen. Haben die immer selbst gesagt andere RA das sie sowas nicht dürfen.

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3186 am: Gestern um 16:12:07 »
Wenn es um die Dienstleistungsfreiheit geht, dürfte auch ein Dealer seine Drogen in einem anderen Land anbieten wenn es im eigenen erlaubt wäre

Das ist, im Gegensatz zu Onlineglücksspiel, allerdings nirgendwo erlaubt.

Davon abgesehen ist Glücksspiel eine Dienstleistung, Drogen hingegen sind eine physische Ware, welche zu Konsumzwecken nach Deutschland eingeführt werden müßte - was wiederum definitiv illegal ist, egal, woher sie kommen.
Hierbei wird sich aber nunmal explizit auf Diensteistungsfreiheit bezogen, und nicht auf Warenverkehr.

Ich gebe dir prinzipiell Recht, der Vergleich hinkt allerdings ziemlich.
Wie so viele Andere leider auch.



Re: BGH Urteil
« Antwort #3187 am: Gestern um 20:32:35 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3188 am: Gestern um 22:27:25 »
Ich muss mir das ein zweites mal angucken. Das schiefe Board an der Wand lenkt voll ab. Ich glaube, ich schicke dem mal eine Wasserwaage

Re: BGH Urteil
« Antwort #3189 am: Heute um 08:35:29 »
😂😂 stimmt. Definitiv kein Bruder von Monk.😂😂

 

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