Mal über den Ombudsmann nachgedacht?
Man hat sich dort mit meinem Anliegen auseinandergesetzt, allerdings nie zu meinen Gunsten.
In diesem Verfahren kannst Du alles was Du hast als "Beweise" einbringen und die Bank zur Zahlung auffordern, das Ergebnis ist nicht bindend du kannst dann trotzdem noch Klagen.
Als Verbraucher gelten die AGB, wenn die Bank es in ihren AGB stehen hat, dann hat sie es auch zurück zu buchen, ich würde eher ein verfahren beim Ombudsmann eröffen.q
Also rofl1312 erstmal tuts mir leid, dass diese Zockerei dich in die Insolvenz getrieben hat...Sicherlich nicht einfach da durchzuhalten.
Gelobe sei die Fürsorgepflicht der Banken...Zum 1.8.19 hat die BBBank immerhin dahingehend wohl im Zuge der anwältlichen Auseinandersetzung mit mir reagiert meinen Disporahmen um 1/3 zu kürzen.
Es war für die BBBank kein Problem während meiner Spielsucht den Disporahmen auf >10000€ zu erhöhen. Dafür müsste die BBBank eigentlich meine Umsätze prüfen und zu Hochzeiten meiner Spielsucht waren die zahlreichen Spielumsätze in den Umsätzen ersichtlich und auch Rücklastschriften von Spieleinsätzen (fehlende Kontodeckung) lagen vor. Wo war hier die Fürsorgepflicht der BBBank? Sie hatte keine Kenntnis von den Spielumsätzen und nach OLG München nicht mitgewirkt? Lächerlich ...Aber die BBBank hat schön 10% Dispozinsen kassiert. Getreu nach dem Motto, och der Kontoinhaber bringt uns als BBBank durch seine illegalen Spielumsätze viel Geld ein, dann prüfen wir die Kontoumsätze mal nicht so genau...
Über den Obhutsmann habe ich auch schon nachgedacht, jedoch wird dieser von den Banken bezahlt und er ist daher für mich nicht unabhängig. Sollte jedoch die anwältliche Auseinandersetzung mit der BBBank scheitern, werde ich es neben der Beschwerde bei der BAFIN auch nochmal beim Obhutsmann probieren. Wenn die Bank ihre eigenen AGB's nicht beachtet, wird der Obuhtsmann, der ja von denen bezahlt wird, sicherlich diese auch nicht für wichtig erachten. Bei beiden Beschwerden rechne ich mir keine großen Chancen aus, aber egal...Ich denke der Obhutsmann wird ähnlich wie bei dir entscheiden. Wie ich diese scheinunabhängigen Beschwerdestellen hasse...meiner Ansicht nach auch Verbrauchertäuschung diese Obhutsmänner...
Aber noch hat ja die BBBank noch die Möglichkeit zurückzubuchen. Da ich ein Einzelfall bei denen bin, verstehe ich auch nicht, warum sie es nicht zurückbuchen.
Ansonsten werde ich dann wohl je nach juristischem Rat Paypal oder die BBBank verklagen, wenn die ersten Urteile bei Born usw. jetzt im September durch sind. Zum Gerichtsverfahren wenn es gegen die BBBank geht, lade ich dann auch gerne mal die Presse ein...Die Presse kann sich ja dann ihr eigenes Bild machen davon, ob die BBBank an illegalem Glücksspiel wie Casino mitwirkt^^ Ich würde mich jedenfalls schon allein freuen, wenn ich in einer Tageszeitung lesen würde "BBBank beteiligt sich an illegalem Glücksspiel und lässt unberechtigte SEPA-Lastschriften zu". Selbst wenn gegen mich entschieden werden würde, wäre der Imageschaden groß...
P.S.Amex hat ja bei mir auch zurückgebucht, obwohl es über einen Zahlungsdienstleister wie Paypal ging. Sie wollten dafür Nachweise haben, sprich Kontoauszüge. Amex hat daraufhin sofort Schritte eingeleitet, dass eine Einzahlung in dieses Casino nicht mehr möglich war mit Amex. Wenigstens ein Kreditinstitut, dass sich von illegalem Glücksspiel distanziert...Wenigstens ein Erfolg im Kampf gegen die Casinos, auch wenn diese Casinoseite noch über 50 andere Einzahlungsmöglichkeiten hat und es bei mir nur um einen dreistelligen Betrag ging...
P.S. Wie immer ist das Geschriebene nur meine Meinung