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Wirholendeingeld.de

Begonnen von Marasini, 23 Dezember 2018, 22:19:03

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Ja genau steht fest wie ich schon gesagt habe hatte nix anderes erwartet hatte ein Gespräch mit der Kanzlei und die Bank hatte geantwortet das sie es nicht machen und der Fall für sie ab sofort geschlossen ist und nicht weiter drauf eingegangen wird.... machen wird keiner was erst einmal ich Mus mich nun hinten anstellen bis andere verfahren durch sind oder es Urteile gibt im positiven mit den man arbeiten kann.. so habe ich das verstanden gegen die Bank zu klagen wäre die einzigste Option würde allerdings Jahre dauern.... daher heißt es nun warten bis Paypal sich meldet auf das Schreiben der Kanzlei vom März! 

Hi Leute!

Fall 1: Bank bucht zurück und PP weigert sich auf die Forderung zu verzichten.
In diesem Falle würde PP Euch verklagen auf Zahlung der Forderung + angefallene Kosten.

Fall 2: Die Bank weigert sich die Rückbuchungen vorzunehmen. PP behält das Geld.
Da PP weder die elektronische Unterschrift anbietet noch eine handschriftliche Unterschrift vorliegen hat, existiert auch kein SEPA-Mandat.
So ist hier doch der einhellige Wissensstand - oder?

Dann müsste man die Bank also auf Schadenersatz verklagen in Höhe der Rückbuchungen.

Welche der beiden Fälle hätte wohl größere Aussicht auf Erfolg? Was denkt ihr?


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Würde sagen erste Fall! 2 te Fall is die Bank und die Bank gewinnt doch immer so heißt es😁. Jedenfalls vor 2013 oder 14 waren noch Andere gesetzte in Sachen Lastschrift und darauf beruht sich auch noch die Bank so oder so ist man machtlos!

Das schlimme daran is noch die Bank Verteidigt ja richtig Paypal noch!!

Wer sagt denn das paypal das Risiko einer Klage eingehen wird?
Gerade in Anbetracht der Sachlage dass es hierbei um illegales Glücksspiel geht.

Kotzt mich diese Sch..... an. Ehrlich. Diese kack Zockerei. Manchmal wünscht ich mir, ich hätte zur Flasche gegriffen. Wäre mir echt lieber gewesen. Man ey.... Sorry, musste mal sein jetzt...
Ihr Mann hieß Eberhard Grün, er hat Sie tanzen geseh'n.

Zitat von: Olli am 14 Mai 2019, 16:44:27
Hi Leute!

Fall 1: Bank bucht zurück und PP weigert sich auf die Forderung zu verzichten.
In diesem Falle würde PP Euch verklagen auf Zahlung der Forderung + angefallene Kosten.

Fall 2: Die Bank weigert sich die Rückbuchungen vorzunehmen. PP behält das Geld.
Da PP weder die elektronische Unterschrift anbietet noch eine handschriftliche Unterschrift vorliegen hat, existiert auch kein SEPA-Mandat.
So ist hier doch der einhellige Wissensstand - oder?

Dann müsste man die Bank also auf Schadenersatz verklagen in Höhe der Rückbuchungen.

Welche der beiden Fälle hätte wohl größere Aussicht auf Erfolg? Was denkt ihr?

Fall 2 würde ich mitgehen - allerdings habe ich schon teilweise gelesen , das es auf die AGB der Bank ankommt - mit der kann Unterschrift in welcher Form auch immer ausgehebelt werden.
Kommt wohl auf Sachbearbeiter und Vorgaben an .....
Ich hoffe zumindest in aller unserem Sinne, das die Banken sich nicht so stur stellen.... Sie selbst haben ja KEIN Schaden... der Schaden kommt dann nur auf Paypal zu . Ich verstehe diese Verweigerung nicht. An dem "Arbeitsaufwand" sollte es ja auch nicht unbedingt liegen...

Das beste war noch der Anwalt meinte noch is ja nicht weiter Tragik bis zur Verjährung sind es ja noch 2 Jahre und bezahlt haben sie auch nix 🙈 er wusste nicht das ich schon über 10000 bezahlt hatte ! Ich seh's schon kommen kein Verzicht und das Geld bin ich los weil die Pleite sind😂

Auf was ich mich da bloß eingelassen habe !

Zum Glück bin ich direkt zum Anwalt.
Die agb dass ich bei der Rückbuchung der letzten 8 Wochen 35 Prozent zu zahlen habe sind mir negativ aufgestoßen

41 Prozent ja da hast du recht war halt aus der Not heraus ohne groß nachzudenken.... selbst Alleine hätte sich das schon erledigt mit Verzicht und der Rest wäre mir dan egal (13 Monate)

Da habe ich auch Angst vor, dass WHDG aus irgendwelchen Gründen aussteigt und ich da stehe.
Man hat halt keine fiktive Person, man kann ja nicht mal einfach anrufen.
Ich hoffe, dass alles gut wird.

Also sobald Du 8 Wochen zurückbuchen kannst brauchst du kein whdg wohl? Geld für einen Anwalt hast du dann genug! Ansonsten alles was danach wäre ist ja ok du gehst ja dann kein Risiko ein! Und der Verlauf und die dauer Kan dir ja egal sein!

Habe jetzt mal whdg gefragt was jetzt eigentlich gemacht wird da ich ja viel Geld schon bezahlt habe und ich etwas dafür auch erwarte einen Erfolg........ mal sehen was als Antwort kommt aber verscheinlich blocken die auf die Kanzlei ab obwohl sie es ja sind die entscheiden was gemacht wird! Der Vertrag läuft ja über whdg!

Aber ich denke bei whdg zahlt man nur bei erfolg? Was hast du denn schon bezahlt,?

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