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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #75 am: 29 Januar 2020, 07:30:37 »
Bin ich mal gespannt wie das OLG auf den Einspruch reagiert. Ich hätte ja gelacht wenn Sie diesen ablehnen würden da die Argumentation aus Ulm absolut Tatbestand hat. Ich gehe davon aus das Runde 2 bestimmt etwas länger dauern wird.

Ich denke auch das dass ganze bis zum BGH gehen wird. Letztendlich gehts hier doch um recht viel Geld wenn man das Problem als ganzes betrachtet, jedoch wird PayPal auch abgrenzen denke ich mal. Es ist ja eine 50:50 Chance je nachdem wie erfolgreich das Thema im OLG sein wird. Sollten Sie dort gewinnen gehst du denke ich mal weiter Born oder?

Ich gehe davon aus das dass Thema beim BGH landen wird, jedoch frühstens nächstes Jahr und final wirds bestimmt 2022 sein bis das Prozedere zum Abschluss gebracht sein wird.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #76 am: 29 Januar 2020, 07:42:17 »
Naja, das OLG muss ja nix mehr machen, eigentlich, denn die Fakten/Tatsachen ja bereits klar/unstreitig sind.

Ob es zu einer erneuten mündlichen Verhandlung kommen wird steht auch noch in den Sternen...

Möglich ist vieles aber auch nichts! Schauen wir einfach mal was da so kommen wird denn ich denke die haben nun bis zum 10.03.2020 Zeit für die Begründung und dann wird mein Anwalt angeschrieben und der muss dann wieder eine Antwort abgehen und dann kommt das OLG dran usw....  aber ja, du hat recht, das wird noch etwas dauern.


Ja, Bastian, WENN ich unterliegen sollte (Witz am Morgen komm raus?^^) dann geht das Ding mit Sicherheit zum BGH - das ist das was ich schon mal versprechen kann!
« Letzte Änderung: 29 Januar 2020, 22:02:23 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #77 am: 29 Januar 2020, 09:53:40 »
Sehr schön mein lieber, das wollte ich hören!  >:(

Dann werd ich schon mal die 4 Meter Banner bestellen und vorm Gericht dann entsprechend platzieren.  :D

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #78 am: 29 Januar 2020, 10:04:20 »
ich bin auch der meinung dass paypal, wenn sie merken dass das OLG gegen sie entscheiden wird, die Berufung zurückziehen. Das ist glaube ich für Paypal noch immer besser als ein OLG Urteil. Denke kaum, dass Paypal den Fall bis vor BGH bringen wird. Dazu haben sie zu offensichtlich und bewusst seit jahren weggeschaut und ihre verpflichtungen nicht erfüllt. das könnte milliarden kosten wenn ein BGH Urteil gegen Paypal da ist.

Paypal muss ja bei Berufungsbegründung jetzt mit neue Tatsachen kommen. Ich bin mal gespannt was sie jetzt noch vorzutragen haben. Dazu hat LG Ulm den Fall zu ausführlich erläutert.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #79 am: 29 Januar 2020, 22:03:00 »
Naja, was auch immer kommen wird oder auch nicht, ihr werdet es, ebenso wie ich, schon noch früh genug erfahren ;)
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #80 am: 29 Januar 2020, 22:31:24 »
Mich hätte es gewundert, wenn PP das Urteil so akzeptiert hätte. Immerhin wäre der damit ausgelöse Dominoeffekt dem Unternehmen wesentlich teurer gekommen, als mögliche neue Prozesskosten, die durch eine Berufung vor dem OLG entstehen. Zudem hat man hier auch noch die Chance, das eine andere "Rechtsauslegung" das vorherige Urteil kippen könnte. Rein vom ökonomischen Gedanken her gesehen ist das eine richtige Reaktion von PP, um das Risiko einer deutlich teureren Klagewelle "vorerst" zu stoppen.

Dadurch, dass das Verfahren hier öffentlich bekannt gemacht wird, ist PP möglicherweise gezwungen, ein rechtskräftiges Urteil gegen die eigene Geschäftspraxis vermeiden zu wollen. Vielleicht hätte man es ohne die öffentliche Aufmerksamkeit stillschweigend akzeptiert. Oder hätte das Ganze durch ein Vergleichsangebot vorab schon versuchen können, im Stillschweigen zu beenden.

Insofern, vor allem wenn es am Ende höchstrichterlich bis zum BGH zugelassen&entschieden werden sollte, sollte ein jeder hier die finanzielle Rückendeckung aus Solidariät heraus, verbindlich zusagen. Das Kostenrisiko ist hier enorm, die Absichtserklärung von ihm, dies auch durchziehen zu wollen, gebührt große Anerkennung.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #81 am: 29 Januar 2020, 23:21:54 »
@Dennis47

Danke :)

Naja, so "große" Wellen hat das nun auch nicht gerissen, hatte mir mehr erwartet aber egal vor allem bei einer solchen Tragweite wenn ich mir mal den Artikel vom Handelsblatt betrachte ist das alles eher ein laues Lüftchen...

Abgesehen davon wird das sicherlich noch ein paar Monate dauern. PP hat ja bis 10. März Zeit das erstmal zu begründen dann wieder zurück zu meinem Anwalt und wieder zurück zum OLG. Dann wird geprüft und dann kann auch noch eine mündliche Verhandlung stattfinden und da die Gerichte alle so beschäftigt sind werden die Termine zur evtl. mündlichen Verhandlung so 6 Monate in der Zukunft liegen - zumindest war das so beim LG Ulm also wird es beim OLG Stuttgart auch so um den dreh liegen... Weihnachten 2020^^

In dieser Zeitspanne fließt  noch extrem viel Wasser den Bach runter und das einzige was man sagen kann ist das gegen Ende März die Begründung bekannt sein wird - denke ich. Danach heißt es wieder warten, warten und warten...

Zitat
Das Kostenrisiko ist hier enorm, die Absichtserklärung von ihm, dies auch durchziehen zu wollen, gebührt große Anerkennung.

Dann kann ich ja von Glück sagen das es ein so geringer Streitwert ist und die Kosten sind mit 15.000 EUR oder so auch überschaubar im Gesamten, und irgendwie zu stemmen. Würde der Streitwert 250.000 EUR betragen hätte ich nicht mal die Kosten für das LG Ulm aufbringen können denn die würden sich dann auf die 1.Instanz auf 18.000 EUR Risiko belaufen und in der Summe beim 5fachen der kosten in allen Dreien.

Betrachte ich mir mal meine momentanen finanziellen Situation (-400.000EUR) hab ich nichts zu verlieren... und ich denke es würde mir jeder gleichtun denn die 9600 waren schon damals nicht relevant und sind es nach wie vor auch nicht bei der o.g. Gesamtsumme ist es ein Leichtes auch Nein! zu sagen denn dies verbessert meine Situation auch nicht....aber je weiter ich so "entspannt"  gehen kann desto mehr kann es die Situation von allen anderen verbessern, und das ist doch auch was wert zumal ich das Leid derer, die es am härtesten getroffen hat, nicht nur nachvollziehen kann, sondern vielmehr weil ich es am eigenen Leib erfahren habe!

Viele haben nicht die Kraft, geben auf und wie Ilona schon im Handelsblatt sagte. Die Suizidrate ist hoch! Und ich war auch kurz davor aber ich bin aufgewacht gerade noch rechtzeitig und hab mich aufgerappelt, mit mir nicht und seither versuche ich gegen diese perfiden Machenschaften etwas zu erreichen kostet es mich was es wolle...ob ich mein Ziel erreiche kann ich nicht sagen aber ich hab es zumindest versucht und schaue nicht einfach weg wie all die anderen die das seit 2011 machen und durch die Süchtigen damit weiter Geld verdienen!

Gut, man kann nicht alle retten aber man hätte sehr, sehr vieles verhindern können doch man schaut lieber 9 Jahre lang zu oder noch länger wie Menschen zu Grunde gehen solange der Rubel rollt! 

Apropos, ist euch mal aufgefallen, dass nach dem HWB vom LG ULM im Oktober 2019  extrem schnell mit allem geht? Rückzug von PP aus der OC Branche in Deutschland am 21.10.2019 und im Januar 2020 alles legal wird?

Zufall?

Ein Schelm wer böses dabei denkt...
« Letzte Änderung: 30 Januar 2020, 00:06:33 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #82 am: 30 Januar 2020, 19:34:24 »
Zitat
Das Kostenrisiko ist hier enorm, die Absichtserklärung von ihm, dies auch durchziehen zu wollen, gebührt große Anerkennung.

Dann kann ich ja von Glück sagen das es ein so geringer Streitwert ist und die Kosten sind mit 15.000 EUR oder so auch überschaubar im Gesamten, und irgendwie zu stemmen. Würde der Streitwert 250.000 EUR betragen hätte ich nicht mal die Kosten für das LG Ulm aufbringen können denn die würden sich dann auf die 1.Instanz auf 18.000 EUR Risiko belaufen und in der Summe beim 5fachen der kosten in allen Dreien.

Das, was meiner Ansicht nach "Unfair" im Sinne des Verbraucherschutzes ist, stellt die Tatsache dar, das bei solchen Rechtsstreitigkeiten solche großen Unternehmen aufgrund Ihres vorhandenen Kapitals immer im Vorteil gegenüber einem normalen Verbraucher sind. Die Kosten für jede weitere Instanz sind einem Unternehmen, welches Millionen Gewinn macht, recht gleichgültig. Selbst wenn man am Ende doch verliert und alles zahlen muss, auf dem Konto (bzw deren Bilanz) wird das kaum auffallen. Du jedoch als Verbraucher musst dir alles 10mal durchrechnen und hast am Ende drohende Existenzängste und bist bei abgewiesener Klage finanziell ruiniert. Darum hat doch auch bis heute noch niemand gegen PP wirklich geklagt..

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Offline Olli

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #83 am: 30 Januar 2020, 19:42:14 »
Zitat
und bist bei abgewiesener Klage finanziell ruiniert

Die Meisten sind schon finanziell ruiniert, bevor es überhaupt zur Klage kommen könnte.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #84 am: 31 Januar 2020, 08:05:39 »
Da muss ich Olli leider zustimmen!

Eigentlich ziemlich traurig, und das ging nun über deutlich mehr als 10 Jahre und ist ein Armutszeugnis das seines gleichen sucht!
« Letzte Änderung: 31 Januar 2020, 08:39:12 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #85 am: 31 Januar 2020, 08:52:55 »
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Illegales-Gluecksspiel-Niedersachsen-macht-Druck,gluecksspiel314.html


Illegales Glücksspiel: Niedersachsen macht Druck

von Philipp Eckstein, Jan Lukas Strozyk, Benedikt Strunz

Die Botschaft ist eindeutig: Deutsche Banken und Finanzdienstleister sollen sich endlich an die geltenden Gesetze halten und nicht länger Zahlungen für illegale Online-Casinos abwickeln. Das fordert das niedersächsische Innenministerium in einem Brief, der Anfang der Woche an fünf Branchenverbände der deutschen Kreditwirtschaft verschickt worden ist, darunter der Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der deutschen Banken und der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken. Dem NDR liegt das Schreiben vor.

Erinnerung an das Mitwirkungsverbot
Die Verbände werden darin aufgefordert, das "Schreiben an Ihre Verbandsmitglieder mit der Bitte um Beachtung weiterzuleiten". Konkret erinnert das Ministerium in dem Brief an das sogenannte Mitwirkungsverbot, das im Glücksspielstaatsvertrag geregelt ist. Demnach ist es allen am Zahlungsverkehr Beteiligten verboten, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken. "Dieses Mitwirkungsverbot gilt unmittelbar und verpflichtet die Zahlungsdienstleister zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen", heißt es in dem Schreiben.

Banken überweisen Geld an illegale Online-Casinos
Reporter des NDR und der "Süddeutschen Zeitung" hatten in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet, dass deutsche Banken Geld an illegale Online-Casinos überweisen, beziehungsweise Auszahlungen vornehmen - obwohl das gesetzlich verboten ist. In vielen Fällen sitzen die Anbieter dieser Casinos im Ausland und sind für deutsche Behörden schwer zu belangen.

Untersagungen möglich
Das Innenministerium erinnert die Banken-Verbände daran, dass es die Befugnis habe, Zahlungen mit "bundesweiter Wirkung" zu untersagen und verweist auf eine Mitteilung von Juni 2019. Damals hatte das niedersächsische Ministerium öffentlich mitgeteilt, dass es einem "großen, international tätigen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit in Deutschland unerlaubtem Glücksspiel untersagt" habe. Nach NDR Informationen handelt es sich dabei um PayPal, einen der weltweit führenden Anbieter für Zahlungsdienste im Internet. PayPal sagte auf Anfrage, man sei nicht gegen die Untersagung vorgegangen und habe sich aus dem Casino-Markt zurückgezogen. In dem aktuellen Schreiben an die Bank-Verbände heißt es nun: "Weitere Untersagungsverfügungen werden voraussichtlich folgen."

Problem bekannt
Blick auf die Hochhäuser verschiedener Banken in Frankfurt am Main. © picture alliance/imageBROKER Foto: Stefan KieferBanken verdienen am Online-Glücksspiel mit.
In der Bankenbranche ist das Thema seit Jahren bekannt. Einzelne Banken sind tätig geworden, viele verdienen aber offenbar gerne weiter an dem Geschäft. Reporter des NDR konnten beispielsweise Kontoauszüge einsehen, aus denen ersichtlich wird, dass gerade für Kreditkartenzahlungen an Casinos häufig hohe Gebühren fällig werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, teilte auf Anfrage des NDR mit, auf ihr Drängen hätten "Finanzdienstleister, denen vorgeworfen wird Geschäftsbeziehungen zu Anbietern von unerlaubtem Glücksspiel zu führen, bereits diverse Maßnahmen getroffen, um Transaktionen mit Bezug zu unerlaubtem Glücksspiel zu vermeiden".

Markt für Online-Casinos schrumpft
Tatsächlich ist der Markt für Online-Casinos zuletzt laut den Zahlen der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder kleiner geworden. Einzelne Verwaltungsmaßnahmen wirken also offenbar. Trotzdem werben illegale Casinos weiter um deutsche Kunden, und viele große Sportwettanbieter bieten auch illegale Casinos an. Eine Teilnahme an verbotenem Glücksspiel um Geld im Internet ist aus Deutschland weiterhin problemlos möglich.

Glücksspiel im Internet wird teils legal
Vor rund einer Woche hatten sich die Länder darauf geeinigt, dass ab Sommer 2021 Glücksspiel im Internet teilweise legalisiert werden soll. Zugleich soll die Kontrolle aber ausgeweitet werden. Auch die Regelungen für Kredit- und Finanzinstitute sollen dann verschärft werden. Künftig soll die Glücksspielaufsicht schneller gegen Anbieter vorgehen können, die Zahlungen für illegales Glücksspiel abwickeln. Der Vertrag sieht zudem die Gründung einer neuen, für alle Bundesländer zuständigen Glücksspiel-Aufsichtsbehörde vor. Nachdem Hessen und Nordrhein-Westfalen bereits öffentlich Interesse bekundet hatten, bewirbt sich laut einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" jetzt auch Niedersachsen um die Behörde.
« Letzte Änderung: 31 Januar 2020, 09:04:37 von kotek123 »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #86 am: 03 Februar 2020, 06:25:50 »
Naja nochmal. Wenn es durch alle Instanzen geht vergeht soviel Zeit, dass selbst bei einem positiven BGH Urteil allein Born profitiert. Ich liebe das deutsche Rechtssystem ::). Der Rest geht leer aus oder sehe ich das falsch?
Nach 3 Jahren sind schließlich alle Ansprüche der jetzt Wartenden verjährt.
Im Grunde hilft nur selbst zu klagen, um die Verjährung zu vermeiden...


Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #87 am: 03 Februar 2020, 06:31:04 »
Nicht unbedingt denn der BGH kann bei Bankangelegenheiten sogar 10 Jahre Verjährung aussprechen. Wurde auch schon so gehandhabt.
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #88 am: 03 Februar 2020, 09:14:01 »
bei verjährung kommt es ja auch auf den Zeitpunkt der Kenntnis. Bei den meisten war es das Jahr 2019, wo Lenne und Whdg aktiv damit Werbung gemacht haben. Kaum einer wusste vorher von dieser Situation. Es kommt natürlich jetzt darauf an, wie man den Zeitpunkt des Kenntnis nachweist. Und wie Born geschrieben hat, hat BGH einige Urteile, wo die Verjährung verneint wurde.

hier z.b. so ein Fall von Rechtsunkenntnis und Verjährungsbeginn:

Ausreichend für den Beginn der Verjährung ist die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen. Hingegen ist es in der Regel nicht erforderlich, dass der Anspruchsberechtigte aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH 23.09.2008 - XI ZR 262/07).

Nach dem Urteil BGH 07.12.2010 - XI ZR 348/09 kann jedoch die Rechtsunkenntnis des Gläubigers ausnahmsweise den Verjährungsbeginn hinausschieben, "wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn".


https://www.anwalt24.de/lexikon/verjaehrung_-_fristen
« Letzte Änderung: 03 Februar 2020, 09:18:37 von kotek123 »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #89 am: 27 Februar 2020, 14:47:22 »
Soeben flattert mir die Berufungsbegründung per Mail ins Postfach..... was n Schinken...
« Letzte Änderung: 27 Februar 2020, 14:52:26 von Born4Nothing »
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