Nach Art. 56 AEUV, sind sämtliche Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, verboten. Vorbehaltlich der gesetzlichen Verbote und Bestimmungen.
Jetzt könnt ihr natürlich denken und das macht ihr ja auch, Glücksspiel ist in Deutschland illegal, ein Einsatz aus einer Wette oder Spiel ist gem. 762BGB nichtig und außerdem besteht ein Glücksspielstaatsvertrag mit staatlicher Monopolstellung. Alles aus Deutscher Sicht richtig.
Nun sollte man aber wissen, dass der dt. GlückSpStV schon 2010 vom EuGH kassiert wurde, dasselbe passierte im Februar 2016. Auch dort wurde die Novelle des Vertrages erneut kassiert, da nicht vereinbar mit Unionsrecht.
Folglich besteht aus Sicht der Glücksspielanbieter kein Gesetzt, keine Konzessionen, keine Prävention für deutsche Spieler, da, wie bereits oben erwähnt, die Grundlage hierfür kassiert wurde.
Mal davon ab, dass noch nicht einmal alle Länder bis zu diesem Jahr mitgezogen hatten. Insofern bestand noch nicht einmal Rechtssicherheit für alle Bürger in punkto Glücksspiel in diesem Land, was dem Rechtsstaatsprinzip durchaus zuwiderlaufen kann.
So, und nun halten wir fest, dass hier behauptet wird, dass eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit legitim sei, weil ein GlückSpStV existiert, der weil Unionsrechtswidrig, außer Kraft gesetzt wurde...
Folglich besteht kein Grund an der Legitimation einer maltesischen Glücksspiellizenz zu zweifeln, die offensichtlich im Einklang mit Unionsrecht steht. Genauso wie Lizenzen der Isle of Man oder Gibraltar.
Aufgrund dessen, wurden auch Malermeistern BlackJack Gewinne zugesprochen

Das ist die Lesart der Gegenseite. Ist das so schwer? Man kann sich doch nicht wahllos Sachen heraussuchen, die sich im eigenen Fall gut lesen lassen, und den Gesamtkontext des Sachverhaltes außer acht lassen. Klar kann der dt. Glücksspielmarkt reguliert werden, zum Schutze der Spieler, aber die RGL dafür ist NICHT gültig.
Im UK hat man das richtig umgesetzt und dort ist es unproblematisch. Dort stand der Spielerschutz im Vordergrund, nicht die versuchte monopolisierung des Marktes mit Kruden Lizenzvergabemethoden wie in Deutschland.
Es hat schon einen Grund, warum der Markt solange im Graubereich gelassen wurde. Der Grund steht hier in diesem Beitrag. Der Staat möchte das nun ändern, gut so. Aber soweit ist es halt noch nicht.
@Kläger 2018: Es handelt sich um das Notifizierungsverfahren bei der EUKommission
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2019&num=187Und jetzt lies mal, wer das überhaupt nicht will und dagegenschießt: Malta...
Von daher sehe ich auch keinerlei Chance in Rückforderungen gegen OC´s, Goodwill vorbehalten. Malta will das Geld behalten, die Politk spielt da einfach nicht mit und sie werden sich unter dem o.g. verschanzen.
Das wird erst besser wenn D endlich korrekte Glücksspielgesetze erlässt.