Die Berufung, heute ist vom OLG - da braucht man keinen Schwellenwert. Nur eben um zum BGH zu kommen muss selbiger, 20.000 EUR überschritten werden um eben vor dem BGH zu kommen was sich dann Revision nennt. Und eine Zulassungsbeschwerde kommt eben so nicht in Frage um doch noch zum BGH zu kommen....
AG --> kein Schwellenwert - jeder kann weiter Berufung einlegen
LG --> kein Schwellenwert für die Berufung
OLG --> Wenn Revision nicht zugelassen nur mit einer Nichtzulassungsbeschwerde ab 20.000,01 EUR und die muss man auch erstmal gewinnen! Und nur dann...
BGH --> ENDURTEIL
Das einzige was helfen könnte ist § 543 ZPO
§ 543
Zulassungsrevision
(1) Die Revision findet nur statt, wenn sie
1. das Berufungsgericht in dem Urteil oder
2. das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung
zugelassen hat.
(2) 1Die Revision ist zuzulassen, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
2Das Revisionsgericht ist an die Zulassung durch das Berufungsgericht gebunden.
Also gilt es, das OLG Stuttgart, heute, dahingehend zu (Abs.2), zu überzeugen um damit die Revision, egal wer gewinnt oder verliert, zuzulassen! Wenn mir das nicht gelingt dann ist heute Ende im Gelände!