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Erfolge bei Skrill?

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Erfolge bei Skrill?
« am: 27 Januar 2020, 18:03:33 »
Habe hier in vielen Bereichen schon einiges über Skrill gelesen.

Gibts jemand der bereits Erfolge erzielt hat ausser dem Prozess vom Oktober 2019 des bekannten Anwalts mit Hintergrund auf die Bafin)?

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #1 am: 27 Januar 2020, 18:08:25 »
Momentan wüsste ich nicht mal das eine Klage gegen SKRILL hierzu laufen würde noch das die jemand verklagt hätte oder ich hab etwas verpasst.

Momentan hoffen alle auf die Berufung vor dem OLG Stuttgart hinsichtlich des Urteils Ulm. Hab vor wenigen Minuten auch hierzu einen Beitrag zur Diskussion im Thread gepostet wo ein RA darauf eingeht.

Damit könnte man alle "Fliegen" auf einmal totschlagen und die leidige Frage hinsichtlich anderen Zahlungsdienstleistern wäre dann nach Jahren endlich mal vorbei!
« Letzte Änderung: 27 Januar 2020, 18:13:27 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #2 am: 27 Januar 2020, 19:42:49 »
Es gibt ein Urteil vom 16.6. 2017 vom AG Wiesbaden (AG Wiesbaden 92 C 4323/16 (41)), das nicht gut für SKRILL ausgegangen ist. Das ist mir nach einem Interview zugeschickt worden. Herr Lenné hat auf seiner Homepage darüber berichtet.

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/rechtsprechung-zum-thema-online-gluecksspiel.html

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #3 am: 27 Januar 2020, 20:56:16 »
@Born, wo ist der Thread wo ein RA darauf eingeht, finde es gerade leider nicht0 :o

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #4 am: 28 Januar 2020, 10:28:04 »
Momentan wüsste ich nicht mal das eine Klage gegen SKRILL hierzu laufen würde noch das die jemand verklagt hätte oder ich hab etwas verpasst.

Momentan hoffen alle auf die Berufung vor dem OLG Stuttgart hinsichtlich des Urteils Ulm. Hab vor wenigen Minuten auch hierzu einen Beitrag zur Diskussion im Thread gepostet wo ein RA darauf eingeht.

Damit könnte man alle "Fliegen" auf einmal totschlagen und die leidige Frage hinsichtlich anderen Zahlungsdienstleistern wäre dann nach Jahren endlich mal vorbei!

Ich hoffe ich darf den Link hier veröffentlichen aber das hab ich beim Suchen gefunden:

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/illegales-online-gluecksspiel-skrill-nimmt-berufung-zurueck.html

Erfolge bei Skrill? - Antwort von Skrill
« Antwort #5 am: 29 Januar 2020, 17:06:04 »
Hallo zusammen! Habe Skrill angeschrieben mit der Bitte um Rückabwicklung der Zahlungen vom 10.08.2018-15.10.2018 in Höhe von 14.010€.
Dabei habe ich mich auf den § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 bzgl. des Mitwirkungsverbots bezogen. Antwort von Skrill seht ihr unten. Nun wollte ich ein Antwortschreiben verfassen, tu mir aber total schwer damit.
Kann mir da jemand von euch helfen bzw. gibts irgendwo irgendwelche Vorlagen?

Skrill Kundenbetreuung
29/01/2020
13:57
Guten Tag,

Vielen Dank, dass Sie mit der Kundenbetreuung von Skrill in Kontakt getreten sind.

Wir möchten Ihnen mit dieser E-Mail  bestätigen, dass Ihre Transaktionen an den Händlern erfolgreich, und wie von Ihnen in Auftrag gegeben, abgeschlossen worden sind.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass Skrill , ein Zahlungsanbieter ist, der nur für die erfolgreiche Durchführung der Transaktionen, welche Sie in Auftrag geben, verantwortlich ist und wenn Transaktion abgeschlossen ist, kann sie nicht zurückgebucht werden



 Aufgrunddessen können wir auch keine Verantwortung für die Lieferung der Waren/Dienstleistungen, welche Sie via unser System bestellt/bezahlt haben, tragen.  Laut unserer AGB mit denen Sie sich bei der Kontoeröffnung erklärt haben:
4. Eröffnung Ihres Skrill-Kontos - .."4.4. Sie können nur dann ein Skrill-Konto eröffnen, wenn dies in Ihrem Wohnsitzland rechtlich zulässig ist. Mit der Eröffnung eines Skrill-Kontos gewährleisten und versichern Sie uns, dass dadurch keine Gesetze oder Vorschriften verletzt werden, die für Sie gelten. Sie kommen für alle Verluste auf, die wir aufgrund irgendeines Verstoßes Ihrerseits gegen diese Bestimmungen erleiden.

9. Geld senden -  9.4...." Sobald ein Betrag dem Skrill Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, kann die Transaktion nicht mehr widerrufen werden.""

11. Verbotene Transaktionen - .."11.2. Es ist streng verboten, Zahlungen an natürliche oder juristische Personen zu tätigen oder von diesen zu empfangen, die ungesetzliche Glücksspiele wie beispielsweise illegale Sportwetten, Casino- und Pokerspiele anbieten.
         
16. Haftung- 18.6 "Unsere Pflichten unter diesen Nutzungsbedingungen sind darauf beschränkt, ein Konto zur Verwaltung elektronischen Geldes bereitzustellen und die damit verbundenen Zahlungsdienste zu erbringen und begründen keine Stellungnahme im Hinblick auf die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit jeglicher durch einen Kunden von Skrill vertriebenen Waren oder Dienstleistungen."


Mit freundlichen Grüßen,

Skrill Kundenbetreuung

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #6 am: 29 Januar 2020, 19:16:40 »
Was hast du denn erwartet? Die werden den Teufel tun außer eine solche Mail zu schreiben. Ohne Anwalt geht da nichts und dann werden die auch damit ankommen. Es ist eben einfacher passiv was zu tun, weil die Kunden alle die Schuld haben und die waschen die Hände dann in Unschuld, als aktiv vorzugehen aber halt, da gibt's keine Provision.....
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Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #7 am: 29 Januar 2020, 19:50:24 »
Ne Born natürlich nicht  ;D

Aber interessant dass sie die neuen AGBs mitschicken. Die von 2018 wäre interessanter gewesen..

Gibt ja genug Gründe dem zu widersprechen. Schon allein der fehlende BaFin Eintrag..

Glaub aber auch langsam dass man ohne Anwalt keine Chance hat  :-\

« Letzte Änderung: 01 Februar 2020, 08:35:21 von Sabrina2019 »

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #8 am: 30 Januar 2020, 08:51:18 »
Im Geld nehmen sind die alle sehr gut aber beim rausrücken werfen die sich wie Neymar auf den Boden und bocken rum wie n ein Kleinkind im Supermarkt und stellen sich dumm!

Die AGB von damals müsste man doch irgendwie auftreiben können....
« Letzte Änderung: 30 Januar 2020, 08:55:37 von Born4Nothing »
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Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #9 am: 31 Januar 2020, 23:04:17 »
😄😄😄

Ich hab nur welche von 2016 gefunden. Aber keine Ahnung wann dann aktualisiert wurde 🙄

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Offline Olli

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Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #10 am: 01 Februar 2020, 00:46:06 »
Hi!

Ich weiß, , dass ich mir die alte AGB runter geladen habe ... finde sie aber  nicht mehr.

Schicke mir sie bitte mal an selbsthifegruppe.spielsucht@googlemail.com
« Letzte Änderung: 01 Februar 2020, 01:40:23 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #11 am: 01 Februar 2020, 11:46:20 »
Hi!

Ich weiß, , dass ich mir die alte AGB runter geladen habe ... finde sie aber  nicht mehr.

Schicke mir sie bitte mal an selbsthifegruppe.spielsucht@googlemail.com

Hi Olli,

schau mal unter https://www.skrill.com/fileadmin/content/pdf/legal/generalterms/Skrill_Merchant_Terms_Conditions_v8.4_February_2016_GERMAN.pdf

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #12 am: 01 Februar 2020, 11:49:14 »
Danke

-->

Zitat
5.7. Unbeschadet der nach den Nutzungsbedingungen bestehenden Zahlungsverbote darf der Händler keinerlei Zahlungen als Gegenleistung für die Lieferung von Tabakwaren, verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, pornographischen Inhalten oder Leistungen, rechtswidrigen Downloads, illegalem Glücksspiel, Produkten oder Dienstleistungen, welche die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder für irgendwelche sonstigen Waren oder Dienstleistungen entgegennehmen, deren Anbieten oder Erbringung nach geltendem Recht verboten ist.

Demanach war es dem Händler (OC) sogar verboten Zahlungen anzunehmen! Wobei, gab es 2016 schon SKRILL in den OC?

Wann würden denn diese AGB geändert?
« Letzte Änderung: 01 Februar 2020, 11:54:31 von Born4Nothing »
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Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #13 am: 02 Februar 2020, 01:42:38 »
Danke

-->

Zitat
5.7. Unbeschadet der nach den Nutzungsbedingungen bestehenden Zahlungsverbote darf der Händler keinerlei Zahlungen als Gegenleistung für die Lieferung von Tabakwaren, verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, pornographischen Inhalten oder Leistungen, rechtswidrigen Downloads, illegalem Glücksspiel, Produkten oder Dienstleistungen, welche die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder für irgendwelche sonstigen Waren oder Dienstleistungen entgegennehmen, deren Anbieten oder Erbringung nach geltendem Recht verboten ist.

Demanach war es dem Händler (OC) sogar verboten Zahlungen anzunehmen! Wobei, gab es 2016 schon SKRILL in den OC?

Wann würden denn diese AGB geändert?

Naja, sie handeln in Ihrer Gesetzgebung (Malta) ja nicht illegal. Zudem weisen die OC in ihren AGBs auch meistens darauf hin, das ein Spieler nur teilnehmen darf, wenn es die nationale Gesetzgebung erlaubt.

Aber interessant find ich folgendes:

Zitat
13.5.  Im   Falle   eines   Verstoßes   gegen   die Klauseln 5.3   bis 5.9 (einschließlich), Klausel  7,  Klausel  8  oder  Klausel 12  (hinsichtlich  geistigen  Eigentums,  für  das  dem  Händler auf  Grundlage einesvon      einem      Karten-oder      Zahlungssystem      gewährten      Sublizenzierungsrechts ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde):
13.5.1.   finden die  Haftungsbeschränkungen  der  Klauseln  13.1 und 13.2 keine Anwendung;
13.5.2.   hat  der  Händler  Skrill  von  sämtlichen  Forderungen Dritter, Verlusten,  Schäden,  Geldbußen  und Strafen freizustellen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Verstoß entstehen

Re: Erfolge bei Skrill?
« Antwort #14 am: 02 Februar 2020, 08:42:41 »
Naja, abgesehen davon sind das ja die Händler AGB und da kann Skrill ja reinschreiben was die wollen! Man müsste die Consumer ABG haben...
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