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Glücksspiel #Dick# und #Doof#

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Roy1234

Re: Glücksspiel #Dick# und #Doof#
« Antwort #30 am: 29 Oktober 2024, 20:44:14 »
Was ich nicht verstehe ist die Tatsache wieso die Klage in Dollar verfasst wurde. Wir leben im Euro Raum also ist das auch die gegebene Währung. Hast Du wie auch immer in Dollar eingezahlt? Gut Dick und Doof kenne ich natürlich nicht und kann es nicht einschätzen 😂

Re: Glücksspiel #Dick# und #Doof#
« Antwort #31 am: 29 Oktober 2024, 20:58:44 »
Vllt hat der Azubi die Daten ausgewertet und nicht gemerkt, dass die Beträge auf der DSGVO Auskunft in Dollar vermerkt sind.
Eigentlich muss das ja sofort auffallen wenn nur krumme Ein- und Auszahlungen zu sehen sind.

Ich war ebenfalls mal bei einem Anbieter angemeldet, da zahlte ich in Euro ein und die Beträge wurden ok Dollar umgerechnet und gutgeschrieben.
Zu einem schlechteren Wechselkurs natürlich.

Re: Glücksspiel #Dick# und #Doof#
« Antwort #32 am: 29 Oktober 2024, 23:29:38 »
Was ich nicht verstehe ist die Tatsache wieso die Klage in Dollar verfasst wurde. Wir leben im Euro Raum also ist das auch die gegebene Währung. Hast Du wie auch immer in Dollar eingezahlt? Gut Dick und Doof kenne ich natürlich nicht und kann es nicht einschätzen 😂

Es wurde in Euro eingezahlt auf der Seite aber in Dollar umgerechnet. Hoffe der Schriftsatz wendet es noch richtig um und alles wird fein…

Re: Glücksspiel #Dick# und #Doof#
« Antwort #33 am: 15 Februar 2025, 21:48:38 »
Ich hatte bereits meine Geschichte zu meinem Verfahren gegen einen Online-Glücksspielanbieter geschildert. Nun ist das Urteil gefallen:

Das Landgericht Halle hat entschieden, dass der Anbieter (Virtual Digital Services Limited) mir ~85k USD plus Zinsen zurückzahlen muss. Grund: Das Online-Glücksspielangebot war in Deutschland illegal, da der Anbieter keine Lizenz hatte. Der Vertrag wurde daher als nichtig angesehen, und ich konnte meine Verluste zurückfordern.

Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass ich nicht davon ausgehen musste, dass das Angebot illegal war. Die deutschsprachige Webseite und der Kundenservice vermittelten den Eindruck der Legalität. Auch eine Verjährung lag nicht vor.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen eine Sicherheitsleistung von 110 % der Forderung. Das bedeutet, dass der Anbieter eine Summe in dieser Höhe hinterlegen müsste, um eine sofortige Zwangsvollstreckung zu verhindern. Zudem wurde der Streitwert auf bis zu 95.000 € festgesetzt, was für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten relevant ist.

Re: Glücksspiel #Dick# und #Doof#
« Antwort #34 am: 15 Februar 2025, 22:24:17 »
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen eine Sicherheitsleistung von 110 % der Forderung. Das bedeutet, dass der Anbieter eine Summe in dieser Höhe hinterlegen müsste, um eine sofortige Zwangsvollstreckung zu verhindern.



Ich bin grad knallhart besoffen, weshalb ich mich irren könnte.
Was du du sagst, ist falsch.
Nicht der Anbieter muss diese 110% hinterlegen; sondern Du!

Dann kannst Du direkt vollstrecken.

Für den Fall, dass die Beklagte Berufung einlegt und gewinnt; hast Du das Geld zu unrecht erhalten.
Also verlangt die Beklagte das Geld zurück.


Jetzt hast du das ganze Geld aber schon ausgegeben und bist selbst zahlungsunfähig.

Deshalb musst DU diese 110% beim Gericht hinterlegen, wenn du sofort vollstrecken willst.


Google mal nach „Urteil vorläufig vollstreckbar“

Re: Glücksspiel #Dick# und #Doof#
« Antwort #35 am: 15 Februar 2025, 22:29:05 »
Bedeutet das, dass mir nach Ablauf der einmonatigen Frist ein neues Urteil zugeschickt wird, das dann ohne Sicherheitsleistung direkt vollstreckbar ist? Oder wird das Urteil nach einem Monat automatisch vollstreckbar, ohne dass eine Sicherheitsleistung erforderlich ist?

Re: Glücksspiel #Dick# und #Doof#
« Antwort #36 am: 16 Februar 2025, 11:15:34 »
Es gibt Urteile in vollstreckbarer Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk. Aber auch der Rechtskraftvermerk muss extra beantragt werden.

 

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