Hallo zusammen,
ich habe heute eine E-Mail von meinem Anwalt bekommen und würde gerne eure Einschätzung hören, wie ihr sowas bewerten würdet.
Es geht um ein laufendes Verfahren, das möglicherweise vom Ausgang eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beeinflusst wird. In der Mail steht, dass der Generalanwalt übermorgen seine Schlussanträge beim EuGH stellt. Das Urteil des EuGH wird dann in etwa 2–3 Monaten erwartet. Danach würde der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidungen treffen, was eventuell eine Abkürzung des laufenden Verfahrens bedeuten könnte.
Falls das nicht ausreicht, hängt es davon ab, ob und wann das zuständige Oberlandesgericht (OLG) einen Verhandlungstermin für notwendig hält oder ansetzt.
Für mich klingt das einerseits nach Fortschritt, aber andererseits bleibt noch einiges offen. Vor allem die Wartezeit und die Unsicherheit, ob es wirklich zu einer Abkürzung kommt oder das Ganze sich weiter hinzieht, beschäftigen mich.
Hat jemand von euch Erfahrung mit so einer Verfahrenskonstellation – also EuGH, BGH, OLG in Kombination? Und wie geht ihr mit der Ungewissheit in solchen Fällen um?
Danke vorab für euer Feedback!