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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich weiß auch nicht was ich dazu sagen soll  ;D Geld regiert die Welt? Bookies sind Verbraucher der Staaten?  ;D Vielleicht ist der Verbraucherschutz auch was ganz anderes, was wir noch gar nicht wissen. Verbraucherbookieschutz?  ;D ;D

schon alles lustig. Wir sind halt nur die Kühe  ;D

Na ja, ganz ist es nicht so. Es ist ein Unterschied in der Gerichtsbarkeit. Die Verwaltungsgerichte unterscheiden sich von den Zivilgerichten. Und Eilanträge gibt's bei Zivilgerichten, so weit ich weiß, nicht. In Zivilverfahren dauert halt alles länger. Wir haben auch mal ruckzuck eine einstweilige Verfügung durchgekriegt im Eilverfahren. Aber wie man beim BGH und auch bei anderen Ober-Gerichten sieht, es wird alles sehr sorgfältig geprüft. Daher sollten wir nicht soo pessimistisch sein.

LG Ilona
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Ich finde den Artikel eher lustig.

Was soll er auch anderes sagen als Spielgerätehersteller?  ;D

Leute... so ein Quatsch mit dem Einloggen im Ausland. Dann hätte der Anbieter das doch auch sperren müssen ?
Hoffe dein Anwalt kann das gut zerfetzen!
Bitte verliert nicht die Hoffnung, lasst euch nirgends angreifbar machen und bleibt sauber !
Die Rechtssprechung läuft in unsere Richtung, und zwar deutlich. Eure Anwälte müssen driingend ( falls sie es noch nicht getan haben ), komplett darauf rumhacken, dass entweder keine Lizenz benatragt wurde, oder sie sowieso gegen alles ( und das hat jeder Anbieter !!! ) verstoßen hätte !

Der Zeitraum muss genau angegeben werden, da die Einzahlung und Auszahlung rausgerechbet werden müssen!!

Manchmal loggen sich auch andere mit deinem Account ein bzw versuchen es und das wird dann als dein Login Versuch verkauft.

Die ein oder andere Webseite bietet auch an "immer eingeloggt" zu bleiben. So weiß YT z.B., dass ich es bin, weil ich mein Google-Konto offen habe.
Wenn Du aber weder Einzahlungen getätigt, noch zu dem Zeitpunkt Einträge im Spielverlauf hast ... was wollen die Dir dann anhaften? Du kannst doch belegen, dass Du zu diesen Zeiten nicht gespielt hast. Darf nun niemand mehr ins Ausland fahren, wenn er einmal hier im OC gespielt hat?

Ruhe bewahren!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

ich war nicht mal im ausland und der anwalt hat mir trotzdem unterstellt, aus dem ausland gespielt zu haben  ;D

Wenn ich das richtig sehe, hast Du doch bestimmt Deinen Anbieter via Chat gefragt, warum Du Dich nicht einloggen kannst, weil Du im Ausland bist. Und dieser hat geantwortet, dass Du in diesem Fall einfach VPN nutzen solltest. Richtig? :)

Ich denke, man sollte "ich war im Ausland" ruhig angeben. Denn, wie Olli schon sagte, spielt Dein regelmäßiger Aufenthaltsort eine Rolle. Denke nicht, dass Gerichte den Betrag dann um xy kürzen.

Es bleibt ja wirklich zu fragen, warum Du aus dem Ausland spielen konntest. Die IP wurde ja erkannt. Denke, es war so, wie ich gesagt habe. Du konntest Dich nicht einloggen und dein Bookie hat Dir vorgeschlagen, VPN zu nutzen.


Wird bei euch schon ausgesetzt?
Oder weiter verhsndelt

Meine termine stehen bald an. Bis jetzt ist nichts ausgesetzt. Ist bei mit aber auch casino

Na ja Casino ist ja auch ausgesetzt. Das wird wie bei Casino, die einen setzen aus, die anderen ziehen durch. Kommt auf's Bundesland und vor allem auf die kleinen Gerichte an.

#1889
Bei mir hat der Anbieter paar Tage vorher einen dreistelligen Schriftsatz eingereicht für die Aussetzung.

Der LG Richter wollte dennoch die mündliche Verhandlung durchführen und entscheidet dann ob es ein Urteil gibt oder die Aussetzung.

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