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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Whoknows23 am 15 April 2024, 08:08:25

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sammeln sich derzeit die Anbieter wohl und versuchen, eine Strategie bezüglich des Hinweis Beschlusses festzulegen.
Natürlich wird alles Zeit in Anspruch nehmen und man versucht das mediale Interesse möglichst gering zu halten. Rein kommerziell Könnte dies auch nicht ganz uninteressant sein für uns. Beziehungsweise für mich. 5 % über den Basiszins bedeuten aktuell 8,62 % Zinsen. Falls man denn erfolgreich sein sollte. In meinen beiden fällen geht es über 500 K plus... Warten wir es ab

Sicher, dass du die Zinsen bekommst? Vertrag mit PKF (sofern vorhanden) gecheckt?  ;)

Sammeln?
Ganz ehrlich das glaube ich dir sogar. Welche miesen Tricks etc kann man aufziehen um dem zu entkommen.(Insolvenzen etc) Gegen das BGH Urteil können sie nichts legales ausrichten.

Unsere Anwälte sollten sich endlich mal sammeln und eine Strategie ausloten wie man in welchem Fall denen auf die Pelle rücken kann.
Geschäftsführer, Muttergesellschaft, Staat mit ins Boot holen etc. Sonst ist man immer zwei Schritte hinter den anderen zurück.

Whoknows machst du das ohne PKF?
Mit PKF sind die Zinsen eher unwichtig da es kaum soweit kommt. Die einen schreiben fest dass dem PKF die Zinsen zustehen, bei den anderen sind Anwälte/PKF mit Entscheider was Vergleiche angeht. Und die meisten PKF nehmen liebend gerne Vergleiche an ab einer gewissen Prozentzahl als 3 bis 4 Jahre bzgl Vollstreckungen herumzueiern. Verständlich für mich zumindest.

hier ist viel Spekulation.

Mal wird gesagt,  der T-Anbieter will eine Entscheidung vom BGH vermeiden und hat Summe X hierfür bezahlt.
Dann liest man , dass bislang gar kein Vergleich geschlossen wurde und zuversichtlich ist, beim BGH zu gewinnen .

Irgendwie alles merkwürdig.

Die Zinsen gehören zum Erlös und werden entsprechend Vertrag verteilt.

Zunächst ist das mal ein theoretischer Wert. Nichts, desto trotz erhöhtes den Druck, um auch bei einem möglichen Vergleich etwas besser dazustehen.

Es läuft über PKF

Kenne die Vertrags Strukturebenfalls wo  direkr der Erlös relevant ist und auf Nachfrage auch die Zinsen.

Bei anderen sind ja teilweise dann noch ( bei vergleichen  u.a.) dann noch die Rechtskostwn etc. abzuziehen von der zurück geholten Summe

Da gibts schon einige Unterschiede zwischen den PKF die sich bei hohen Summen echt bemerkbar machen ... da ist nicht nur  der  reine Prozentsatz entscheidend

CRS 2024, Das ist korrekt. In meinen fällen wird der wie auch immer geartete Vergleich inklusive Zinsen halbiert. Zunächst werden aber die Auslagen davon abgezogen. Natürlich ist alles abhängig von der Vergleichssumme, aber die Rechtsanwaltskosten sind vermutlich geringer als der zu erwartende Anteil bezüglich Zinsen. Ohnehin stellt sich die Frage, bei welchen Vergleichsangebot, wenn es denn überhaupt eins gibt, sich vorstellen könnte zu einigen. Nach meinem Ermessen und der derzeitigen Einschätzung wird man wohl unter 65 % keine Einigung erzielen können.

Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch ...

Ja bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt . Die sparen sich aber ja dann die Zinsen und noch Teile vom grundsätzlichen Erlös also denke schon das sich einige  Anbieter ( die größeren ) da noch bereit zu erklären .

Welche Prozent Summe bei einem Vergleich  dann die richtige ist das ist ne gute Frage ... wüsste auch nicht direkt wo ich sagen würde ja oder nein 🙈

Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch ...

Ne, wohl übliche 62/38

Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.

Zitat von: Balou2024 am 15 April 2024, 12:44:51
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.

Ein Fall vor dem BGH könnte nur kommen wenn der Kläger selbst finanziert und vorher verloren hat!
Die Chancen sind sehr gering...

Ja ok die übliche prozentquote ich dachte schon ^^

Naja ggf kommt mal ein Fall zum BGH bezüglich Verjährung genau und selbst wenn der abgesagt wird , denke ich würde der BGH da sein Hinweis Beschluss erweitern bzw einen neuen fassen um auch da Ruhe reinzubringen

ZitatJa bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt .

Bei einem Vergleich handeln die Parteien die Modalitäten aus! Das kann bedeuten, dass die bisherigen Kosten vom Kläger oder Angeklagten, aber auch eventuell (prozentual) geteilt werden. Man kann also nicht pauschal davon ausgehen, dass die Gegenseite die Kosten trägt, weil das "oft" vorkommt.
Also ... bei einem Vergleichsangebot sofort wegen der Zinsen und der Kostenübernahme nachhaken.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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