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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Zocker am 30 Juli 2024, 15:05:22
Ich würde sagen die Richter werden sich auch sehr detailliert auseinander setzen und die Unterschiede merken das ein falscher Fall vor dem BGH ist und nicht aussetzen...

mMn. Wunschdenken. Die Gerichte sind so schon überlastet, da ist der einfachere Weg eine Aussetzung mit Hinweis zum BGH. Die Aussage vom BGH ist klar. Alles ausgesetzt... Wer jetzt einen Richter oder Richterin erwischt, die da bock drauf hat, dann kann der ein oder andere Glück ( scheiss Wort für dieses Forum) haben und sein Urteil bekommen.


#1756
#Gähn#

Ihr mit einem Wunschdenken! Die Richter müssen dann später dann trotzdem entscheiden. Warum eine verspätetes Urteil jetzt nicht aussprechen.



#1759
Zitat von: Zocker am 30 Juli 2024, 15:05:22
Ich würde sagen die Richter werden sich auch sehr detailliert auseinander setzen und die Unterschiede merken das ein falscher Fall vor dem BGH ist und nicht aussetzen...

Wie man der Urteilsverkündung vom 25.07.24 des BGHs entnehmen kann, wurden auch Parallelverfahren beim BGH ausgesetzt, bei denen es auch zu einem Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht kam (insbesondere der Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzlimits):

"...weil's nicht ausgeschlossen ist, dass sich die Vorabentscheidung des  EuGh auf die Beurteilung auch der materiellen Verstöße auswirkt."

Was mit Blick auf den vorangegangenen Hinweisbeschluss im anderen Fall für mich eher irritierend ist...*suspicious*

War bei Casinofällen auch so.
Vlt. wurden bei den Verfahren nur das Limit genannt und nicht das beides angeboten wurde. Dann hätten die auch keine Lizenz bekommen was auch im Hinweisbeschluss steht.

Für mich ist eins klar. Die Anbieter wussten das und haben das bewusst angeboten und haben es in Kauf genommen.

Wie gesagt der Investor von dem Anbieter gibt es ja selber zu. Deshalb ist alles eine Taktik.

Darf ich euch fragen welche Rolle das alles spielt? Wenn man ein Urteil hat ist man doch auch keinen Schritt weiter oder habt ihr da mehr Informationen als ich?

Die Rolle ist ganz einfach, die Zeit. Hast du morgen Termin der gecancelt wird und das Urteil in Luxemburg Ende 25 fällt wird danach erst wieder mit Terminvergabe begonnen. Und dann zu dem Zeitpunkt wenn das kleine Gericht Zeit hat. Hast du jetzt ein Urteil geht die nächste Stufe einfach schneller.

Dann frag ich mal ganz direkt...
Habt ihr Hoffnung , dass die Urteile bezahlt werden oder vollstreckt werden können wenn bill55 gefallen ist?

Goldenstein Rechtsanwälte hat sich geäußert, als würden selbst mit Urteil eher ,,Vergleiche" zustande kommen, weil die meisten Mandanten das dann wohl annehmen würden und nicht die im Urteil volle Summe erhalten.

Das ist wirklich eine gute Frage wie das dann laufen wird. Auf manchen Seiten von Kanzleien ließt man das rechtskräftige Urteile bisher ( von den großen Playern ) im bezahlt wurde und auf anderen wiederum das gefühlt noch nie Geld nach urteilen geflossen ist ... weis selber nicht was ich so richtig glauben soll

Du meinst vermutlich die Aussage von Staudt. Was da nicht komplett ausformuliert steht, ob damit Teile der Summe oder der komplette Betrag gemeint ist. Das lässt Raum zu Interpretation.
Ich kann aus Erfahrung sagen das bisher nichts passiert ist.

Frage an alle:
Klar gegen uns spielen die auf Zeit aber was ist mit den Anbietern auf Dauer? Wenn die jedes Verfahren vieeel in die Länge ziehen?
Haben die nicht selber die Probleme???

Ehrlich gesagt ich weiß es nicht. Eigentlich müssten denen die Zinsen ja schon Kopfschmerzen bereiten. Aber was ist wenn sie eine neue firma gründen, kann man dann noch vollstrecken?

Neue Firma gründen?
Auch nicht so leicht.
Verlieren dann die deutsche lizens und würden
Sie von der gdl nicht mehr so schnell bekommen

Wenn Du gegen "Ich hau Dich übers Ohr OHG" einen Titel / ein Urteil hast. kannst Du dann bei "Ich hau Dich übers Ohr Ltd" stattdessen vollstrecken? Die Antwort lautet "Jein!"

Ist dies ein komplett anderer Konzern, dann kannst Du logischerweise nicht vollstrecken. Ist die zweite Firma aber der Mutterkonzern, so gibt es sehr wohl schon Bemühungen hier zu vollstrecken. Da steht die Rechtsprechung aber noch am Anfang.

@Zocker
Du rufst schon wieder zu Spekulationen auf. Die Kathegorie, in der wir hier schreiben, heißt "Erfahrungen". Also tauschen wir Erfahrungen aus, nicht mehr und nicht weniger.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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