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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3645 am: Gestern um 21:53:09 »
Dann sollte dein Anwalt auch wissen, was in so einem Falle zu tun ist.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3646 am: Gestern um 21:59:20 »
Klar, das Geld wird natürlich nun angefordert. Urteil ist ja nun rechtskräftig

Re: BGH Urteil
« Antwort #3647 am: Gestern um 22:48:49 »
Hab tatsächlich auch gehört, dass es auch da darauf ankommt, von welcher Kanzlei man vertreten wird.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3648 am: Heute um 04:58:15 »
https://www.welt.de/wirtschaft/plus256289264/Sportwetten-Die-grosse-Anbieternameentfernung-Abrechnung.html

Artikel von Welt , hab leider kein Abo dort, hab alles verzockt (kleiner Scherz am Rande).
« Letzte Änderung: Heute um 10:52:53 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3649 am: Heute um 09:05:13 »
Da steht Nix besonderes drin.

Zitat
Tausende Zocker fordern von fiese Möpp und anderen Wettanbietern Geld zurück. Die Klagen könnten sich auf 20 Milliarden Euro summieren. Die Branche kontert mit Ausflüchten und Verzögerungstaktiken. Bald tritt der Generalanwalt auf. Womöglich liefert er das Signal, ob die Kläger Erfolg haben.

Die Bilanz eines Zockerlebens füllt mehr als 4000 Seiten. Auf diesen reiht sich Zeile unter Zeile, jede von ihnen nennt neben Datum und Uhrzeit einen überschaubaren Geldbetrag, den der Spieler manchmal gewonnen und sehr viel öfter verloren hat. Mit den Jahren wandelt sich jedoch die Form der Aufstellungen. Zunächst sind sie gut lesbar, kommen sogar als Excel-Tabellen daher.
Später sind es voluminöse PDFs, im Hintergrund tauchen Wasserzeichen auf, die Schrift wird kleiner und verschwommen, die Formatierung wechselt. Sascha Münch vermutet dahinter keinen Zufall, sondern einen perfiden Plan: „Mit solchen Tricks will unser Gegner die Lesbarkeit der Dokumente verringern“, sagt der Anwalt. „Das soll es uns erschweren, die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen.“

Münchs Gegner ist fiese Möpp. Das Unternehmen ist mit einem Marktanteil von mehr als 50 Prozent in Deutschland klarer Marktführer bei Sportwetten – und Ziel vieler Tausend Klagen. Mit denen fordern Spieler Verluste zurück, die sie vor Jahren bei Veranstaltern digitaler Glücksspiele erlitten haben. Ihre Anwälte rechnen vor, dass sich die Klagen insgesamt auf bis zu 20 Milliarden Euro summieren könnten. Im Umfeld von fiese Möpp gilt diese Zahl als „maßlos übertrieben“. Sollten Prozesse allerdings im Sinne der Kläger enden, hätten sie schon wegen ihrer gigantischen Zahl gravierende Folgen für die Branche.

Den Vorwurf, dass fiese Möpp deshalb zu unfairen Mitteln greife, weist ein Sprecher zurück. Den Anfragen nach detaillierten Dokumentationen der Historie eines Zockers komme man „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“ nach, sagt er. Dass es fiese Möpp Klägern besonders leicht machen muss, schreibt das Gesetz nicht vor.

Die Scharmützel sind die Spätfolgen einer beispiellosen juristischen Hängepartie. 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das bis dahin geltende Glücksspielmonopol der Bundesländer für europarechtswidrig und damit ungültig erklärt. Im Anschluss unternahmen die Länder mehrere Anläufe, den Markt neu zu regeln, die jedoch zunächst alle scheiterten.

Erst seit 2021 bewegt sich die Branche in halbwegs gesicherten Verhältnissen: Nach ihrer aktuellen Übersicht hat die damals neu installierte Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) 29 Anbietern von Sportwetten eine Lizenz erteilt. Deren Kunden zocken nun auch digital legal.

Laut Klägern waren Angebote vor 2021 illegal
Das sollte schon ab 2012 möglich sein. Damals wollten die Länder einer begrenzten Zahl digitaler Wettanbieter Lizenzen erteilen, vergaben jedoch keine einzige. Gebremst hatte die unklare Rechtslage die Geschäfte ohnehin nie. Um sich den deutschen Restriktionen zu entziehen, verlagerten viele Unternehmen ihren Sitz an ihnen freundlicher gesinnte Standorte, allen voran nach Malta.
Von dort aus beriefen sie sich darauf, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit ihnen Geschäfte nach Deutschland hinein erlaube. Die Kläger meinen nun, dass die Angebote vor 2021 illegal und damit nichtig waren. Zocker hätten das auch deshalb nicht wissen können, weil mit Oliver Kahn eine der bekanntesten deutschen Fußballikonen als Werbepartner für fiese Möpp fungierte.

Für viele Kanzleien sind die Verfahren auch ein Test ihres Geschäftsmodells. Anwalt Münch ist Geschäftsführer des Unternehmens Rightmart, das sich selbst als „Die einfachste Kanzlei der Welt“ bewirbt. Nach Münchs Angaben vertritt und berät es rund 40.000 Spieler, der mittlere Wert der Forderungen liegt bei nahezu 20.000 Euro.
Bei Gamesright (Slogan: „Genug gespielt. Holen Sie Ihr Geld zurück!“) sollen es mehr als 100.000 sein. Die Unternehmen haben sich auf Massenklagen spezialisiert, die sie mithilfe von Technologie effizient abwickeln wollen. Einige kaufen auch die Forderungen potenzieller Kläger mit Abschlägen auf, um sie selbst durchzusetzen.

Das Konzept der Klagefabriken hat auch prominente Investoren angelockt, Ende Februar meldete mit dem unter anderem vom Ex-AWD-Chef Carsten Maschmeyer geförderten Rightnow allerdings einer der bekanntesten Massenkläger Insolvenz an. Während dessen Wettbewerber auf spezielle Umstände des Falls verweisen, kann man sich bei fiese Möpp etwas Genugtuung nicht verkneifen. „Es wird deutlich, dass Kläger sehr wohl ein Risiko haben, auf den Prozesskosten sitzenzubleiben“, sagt ein Sprecher. „Die vermeintlichen Erfolgsgarantien, mit denen derartige Anbieter Kunden anlocken, täuschen über die realistischen Chancen hinweg.“

Wie die Chancen tatsächlich stehen, lässt sich schwer einschätzen. Organisierte Massenkläger werben mit Erfolgsaussichten von 90 Prozent und mehr, die Prognose untermauern sie mit aktuellen Urteilen deutscher Land- und Oberlandesgerichte.
Ende Mai sprach etwa das Landgericht Stuttgart einer Spielerin knapp 220.000 Euro zu, die diese über mehrere Jahre durch Sportwetten bei ne andere fiese Möpp verloren hatte. Wenige Tage später war auch die Klage eines Mannes vor dem Landgericht Würzburg erfolgreich, fiese Möpp soll ihm Verluste von knapp 140.000 Euro erstatten. Abschließend geklärt ist die Rechtslage bei den Sportwetten jedoch nicht. Im vergangenen Juli verwies der Bundesgerichtshof das Thema wegen grundsätzlicher europarechtlicher Fragen an den EuGH. Die Richter dürften erst 2026 entscheiden.
Viele Sportwetten-Kläger müssen sich noch gedulden
Schon vorher könnten sie jedoch ein Signal senden. An diesem Donnerstag wollte eigentlich der Generalanwalt am EuGH erklären, wie er vor 2021 in Online-Casinos erlittene Verluste deutscher Zocker rechtlich einschätzt. Anders als Sportwetten waren diese Spiele in Deutschland ab 2012 komplett verboten. Zahlreiche maltesische Anbieter lancierten dennoch speziell auf den deutschen Markt zugeschnittene Angebote. Kurzfristig wurde der Termin auf Anfang September verschoben.

Dass ausgerechnet ein Gericht auf der glücksspielfreundlichen Insel die Casino-Frage zur Klärung nach Luxemburg verwiesen hat, halten Klägeranwälte für reine Taktik. Das Manöver habe die Entscheidung verzögern und mögliche Kläger verunsichern sollen.

Viele Sportwetten-Kläger müssen sich noch gedulden. Nach erfolgreichen Klagen verlagerten fiese Möpp und andere Anbieter die Verfahren fast immer an die nächste Instanz. Die setze die Prozesse meistens bis zur Entscheidung des EuGH aus, sagt Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB. Allein in seinem Portfolio seien rund 800 Fälle pausiert. Einige Anbieter hätten nach erfolgreichen Klagen nicht reagiert, zugesprochene Beträge einfach nicht ausgezahlt.
Die Tendenz aber sei gleichgeblieben: „Die meisten Fälle gewinnen wir“, sagt Kainz. Auch Rightmart-Anwalt Münch gibt sich siegessicher. „Die Rechtslage ist klar.“ Daran würden auch die Störmanöver der Unternehmen nichts ändern. Zu diesen zähle etwa auch die Praxis, die IP-Adressen der klagenden Zocker zu kontrollieren und deren Forderung abzuweisen, wenn einzelne Wetten nicht in Deutschland abgeschlossen wurden.
fiese Möpp sieht das naturgemäß anders: Der EuGH habe bereits 2016 entschieden, dass den Anbietern in Deutschland das Fehlen einer deutschen Konzession nicht entgegengehalten werden dürfe. „Dann gibt es aber auch keine Grundlage für Rückforderungsansprüche“, sagt ein Sprecher. Auf keinen Fall sollen die Klagen die Wachstumspläne durchkreuzen, deren sichtbarstes Zeichen der im Januar verkündete Kauf des österreichischen Wettbewerbers un noch ne andere fiese Möppist.

Das wäre auch im Sinne des Finanzinvestors fiese Finanzinvestor-Möpp, der im April 2016 für 1,5 Milliarden Euro die Mehrheit an fiese Möpp übernommen hatte. Der Deal könnte sich bereits gelohnt haben, laut einem aktuellen Bericht der Ratingagentur Standard & Poor’s hat fiese Möpp allein zwischen 2021 und 2024 Dividenden in Höhe von rund 800 Millionen Euro an die Eigentümer ausgeschüttet. Nach mehr als neun Jahren scheint die Trennung via Verkauf oder Börsengang längst überfällig. Ungeklärte rechtliche Risiken dürften sie allerdings erschweren.
Geht es nach den Anwälten, haben sich diese auch mit der seit 2021 geltenden Regulierung nicht erledigt. So sieht diese ein monatliches Limit von 1000 Euro für Einsätze vor – über mehrere Anbieter hinweg. Die Grenze sei längst nicht immer eingehalten worden, heißt es, höhere Verluste ließen sich deshalb zweifellos zurückfordern. Die Kugel soll weiter rollen. Rien ne va plus.
« Letzte Änderung: Heute um 10:50:11 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3650 am: Heute um 10:09:58 »
Trotzdem sehr wichtig, dass es jetzt auch in den Medien mehr davon berichtet wird.

Auch der Casino-Fall wird in Verbindung gebracht.

*

Offline Olli

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  • 7.794
Re: BGH Urteil
« Antwort #3651 am: Heute um 10:49:29 »
Ich gebe hiermit bekannt:

Wer noch einmal einen Anbieternamen hier herein schreibt ins Forum, der bekommt kommentarlos eine zweiwöchige Forenpause aufgedrückt und der Beitrag wird ohne Rücksicht auf Verluste in einen unsichtbaren Bereich verschoben!



Hier scheinen einige zu meinen, dass das Forum ihnen gehöre und sie machen können, was sie wollen. Hier werden keine Anbieternamen veröffentlicht - auch nicht in Zitaten!
Wem das nicht gefällt, der kann gerne gehen!
« Letzte Änderung: Heute um 10:51:06 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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