Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 3680 Antworten
  • 893588 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #3660 am: Gestern um 15:41:00 »
Wenn man den Verlust erst Nachträglich erfährt, auf was werden dann die 15% gerechnet?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3661 am: Gestern um 15:43:01 »
Sie garantieren die 15%, teilen die genaue Höhe und entsprechende Nachweise aber erst im Nachgang mit und vermeiden somit, dass man vor Annahme des Vergleichs Daten erhält, die man danach im Rahmen einer Klage nutzen kann...

Re: BGH Urteil
« Antwort #3662 am: Gestern um 15:47:40 »
Ok, aber wenn du weißt, wie viel 15% sind, dann weißt ja auch, was 100% wären  :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #3663 am: Gestern um 15:52:17 »
Genau, aber wenn ich mich für 15% entscheide und diese erhalte + die Info bzw. was 100% wären, ist das doch völlig egal. Mit dem Vergleich endet alles, ich kann danach ja nicht noch die anderen 85% einklagen.

Und jeder, der selbst iwie den Überblick nicht ganz verloren hat, kann ja grob abschätzen, um was es ungefähr geht. Dabei ging es mir bei meiner Frage auch nicht.

Vielmehr wars die Neugierde: Hat sich jmd dafür oder dagegen entschieden und wenn ja, wieso?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3664 am: Gestern um 15:59:17 »
Arbeitest du für die Gegenseite oder was? Erstens weiß man, wie viel 100 % sind, wenn du 15 % bekommst. 1,50€ sind 15 % von 10 Euro. Zweitens gibt es absolut keine Neuigkeiten bezüglich Liquidation oder sonstigem. Und gerade die Jahreszahlen, das weltgrößte OC, hat genug Geld, um alle Klagen zu begleichen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3665 am: Gestern um 16:12:34 »
Meinst du mich mit deiner ersten Frage?

Nein, ich arbeite nicht für die Gegenseite.

Auch wenn die Anbieter in Geld schwimmen, ohne Transaktionsliste wird das nichts. Dann kann ich höchstens via Stufenklage anfangen. Und ob ich dann auf ein Urteil hin die Datenauskunft bekomme? Ich glaube nicht dran. Seit über 1.5 Jahren wartet der Datenschutzbeauftragte meines Landes auf eine Antwort vom IDPC, da kommt wohl auch erstmal nichts. Und iwann stellt sich die Frage der Verjährung, auch allgemein.

Und meine Frage war eine ganz normale, eine völlig offene. Du musst sie nicht beantworten wenn du nicht willst oder kannst. Aber deine Antwort und diese, sorry, dämliche Frage nach der Gegenseite, was versprichst du dir davon? Warum gibt es in diesem Forum immer nur schwarz oder weiß? Kann man nicht sachlich in den Dialog gehen? Als sonst eher stiller Mitleser ist hier gefühlt jede 3. Nachricht irgendein privater Kriegsschauplatz. Mag vllt auch mit deiner Spielsucht und der bei dir relevanten Summe gehen, ich bin, wie ich vorher bereits schrieb, seit 5 Jahren "sauber" und sehe für mich überhaupt keine Gefahr, iwie rückfällig zu werden. Bei mir geht's auch "nur" um einen niedrigeren 5stelligen Betrag zw 10 und 30k Euro. Natürlich viel Geld, für mich aber kein Grund mehr zu verzweifeln. Ich sparen mtl fleißig und habe neben Frau, Kindern, Haus und 2 Autos auch noch Geldvermögen Anläufen können. Zähle mich damit zu den privilegierten Leuten und weiß das auch einzuordnen. Mir geht's eher um Gerechtigkeit, und wie vorher schon mal geschrieben darum, meinen Kindern mit irgendner Euro-Summe die vllt kommt, besondere Wünsche zu erfüllen.

Es wäre schön, das wünsche ich mir hier allgemein, wenn nicht jeder Post zerrissen wird, es nicht immer nur schwarz und weiß gibt und Menschen wie du auch mal mit nem Lächeln hier im Forum unterwegs sind, ohne andauernd jmd von der "Gegenseite" zu vermuten.


Edit: ich weiß nicht, ob du das Vergleichsangebot überhaupt kennst, man erhält 15%, weiß vor Annahme aber nicht, wie viel das erst. Das erfährt man aus o.g..Gründen erst nach Annahme des Vergleichs. Insofern ist es völlig egal, dass 1.50Euro 15% von 10 Euro sind. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass die Höhe der 15% in den meisten Fällen ohne Transaktionsliste wohl unbekannt ist und man das im besten Fall lediglich schätzen kann und erst nach Annahme des Vergleichs Gewissheit über die tatsächliche Höhe hat.
« Letzte Änderung: Gestern um 16:21:22 von Glüxxspiel88 »

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.796
Re: BGH Urteil
« Antwort #3666 am: Gestern um 16:32:59 »
Ich frage mich gerade, ob solche Angebote überhaupt rechtens sind. Ob eine Annahme die Verjährung hemmt?


Ähmmmm ... habt Euch lieb, ja!?!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3667 am: Gestern um 16:37:04 »
Das mag ich nicht zu beurteilen, dafür fehlt mir tiefgründiges rechtliches Wissen. Aber es ist schon komisch, wenn man die Katze im Sack kaufen muss, ohne zu wissen, wie die Katze aussieht.. Auch wenn man dann wieder sagen kann: "Angebot" ist etwas, das ich natürlich auch ablehnen kann/ könnte... es zwingt einen ja keiner..

Re: BGH Urteil
« Antwort #3668 am: Gestern um 16:39:56 »
Wer 15% annimmt hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3669 am: Gestern um 16:46:37 »
Das ist natürlich ne Meinung, aber durchaus ne exklusive so pauschal. Kommt doch immer auf den Einzelfall an...?!

Re: BGH Urteil
« Antwort #3670 am: Gestern um 16:58:11 »
@Glüxxspiel88 Ja, du warst gemeint, aber jetzt verstehe ich Esel es erst. Also 15 %, aber die Summe kennt man erst, wenn sie wirklich da ist. Ok, dann habe ich es jetzt.
Mich hat stutzig gemacht, dass Staudt angeblich „AUSDRÜCKLICH RÄT“, dass man diese 15 % annehmen soll. Klar, dann bekommt er seine Kohle. Aber mir gehen mein PKF und auch mein RA am Allerwertesten vorbei. Die bekommen mehr als genug Geld für ihre Arbeit (falls irgendwann mal Geld fließen sollte). Deswegen würde ich bei 15 % sofort nein sagen. Ich bin darauf auch nicht angewiesen. Mir gehts gut. Heute fliege ich in den Urlaub, also will ih mich nicht beschweren. Das Geld wäre cool, aber meine Schulden sind sowieso in maximal zwei Jahren abbezahlt.


Nochmal: Wenn der besagte RA ohne jegliche Insiderinformationen zu so einem erbärmlichen Angebot rät, dann würde ich ihn fragen, ob er noch alle Latten am Zaun hat.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3671 am: Gestern um 21:16:12 »
Also wenn ich es richtig verstehe ist das ein Angebot für Leute die noch bei Staudt auf die Daten des Anbieters warten und noch keine Klage eingereicht ist?
Ansonsten mit Klage würde ich das nie annehmen, aus Prinzip.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3672 am: Gestern um 21:21:55 »
Ich auch nicht…. das ist ein Witz.
15 % bei der eindeutigen Rechtslage ?
Das Liquidieren und Co hat ja auch seinen Preis für die…

Re: BGH Urteil
« Antwort #3673 am: Gestern um 21:33:27 »
Ja, es geht um diejenigen, die über Anwälte ihre DSGVO Auskunft angefordert haben.

Jeder(?) bekam ein 15% Angebot + Anwaltskosten.
Wieviel Euro den 15% entsprechen weiß niemand.

Das könnte man herausfinden, wenn man jeden Kontoauszug (Kreditkarte und Girokonto) durchgeht …
Aber ist etwas kompliziert, weil die Namen auf den Auszügen nicht richtig zuzuordnen sind …

Re: BGH Urteil
« Antwort #3674 am: Gestern um 21:34:34 »
Mich macht bei dem Szenario echt stutzig wieso ein Staudt dazu rät es anzunehmen. Ansonsten kann ich schon durchaus verstehen, wenn es Leute annehmen, da die meisten ja komplett am Ende sind wenn sie erst diesen Schritt wagen und da jeden Notgroschen annehmen.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums