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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3675 am: Gestern um 21:38:32 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3676 am: Gestern um 21:44:57 »
Mich macht bei dem Szenario echt stutzig wieso ein Staudt dazu rät es anzunehmen. Ansonsten kann ich schon durchaus verstehen, wenn es Leute annehmen, da die meisten ja komplett am Ende sind wenn sie erst diesen Schritt wagen und da jeden Notgroschen annehmen.


Staudt hat ja vor 3-4 Tagen ein Video veröffentlicht, in dem es darum geht, dass die Gesellschaft eventuell liquidiert wird und dann nichts mehr zu holen wäre. ….

Deshalb lieber 15% als nichts.

Ich habe ja bereits meine DSGVO Auskunft und würde 15% vermutlich nicht annehmen, da es sich bei mir nur um einen 4-stelligen Betrag handelt.




Re: BGH Urteil
« Antwort #3677 am: Gestern um 21:47:47 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Nein, dass stimmt nicht.
Weil keiner von denen Klage eingereicht hat.
Das sind Spieler, die über ihren Anwalt die DSGVO Auskunft angefordert haben.
Keiner von denen hat einen PKF

Re: BGH Urteil
« Antwort #3678 am: Gestern um 22:44:45 »
Ein PKF pfeift auf 15 Prozent Angebote.
Bei 20.000 Euro und 37 Prozent PKF Anteil wären das 1.110 Euro. Damit finanzieren die gar nichts weiter.
Für Leute die noch vor dem Anteil stehen mag das zur Not noch OK sein da sie die Daten vermutlich eh nicht erhalten.
Rechtlich gesehen dürfte das aber die nächste Schweinerei sein. Aber Lobbys können anscheinend alles machen in Europa.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3679 am: Gestern um 22:56:21 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3680 am: Gestern um 23:04:55 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.


Verständlich.
Jetzt hast deine Ruhe.


All in auf rot oder schwarz? (Sorry, wollte lustig sein🙃)


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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3681 am: Heute um 01:29:17 »
Mich macht bei dem Szenario echt stutzig wieso ein Staudt dazu rät es anzunehmen.

Weil er somit ohne einen Finger zu rühren seine volle Kohle bekommt (riesige Summen hochgerechnet auf so viele Mandanten) und die Arbeit zeitgleich eingestellt wird. Besser gehts doch nicht. Mega Gehalt, keinerlei Arbeit. Begreift endlich, dass es dem üblichen Anwalt scheißegal ist, was mit euch ist. Die wollen immer nur die Kohle. Und wir hatten bei LeoV...genau die selbe Rotze. Alle Anwälte verkaufen sich hart kämpfend für die Klägerrechte, aber sobald der Liquidator 10 oder 15% zum Fressen anbietet, machen alle Sitz und Platz und die Verbraucherrechte sind sofort vergessen und es wird zur "dringenden Annahme" geraten. Und nur mal so: mein Anwalt hat mir damals auch gesagt, dass es "fast schon etwas zu viel ist", was er bei der Liquidation bekommen hat...er hätte natürlich gerne mehr für seine Mandanten rausgeholt, aber "da war einfach nichts mehr zu machen".
Das Casino kauft sich beim Vergleich billig aus der Nummer raus und stellt die bissigen kleinen Anwälte dabei mit fetter Vergütung ruhig...der Kläger bekommt dann den kleinen Spatz in der Hand. Ende. Casino Betreiber kann wieder grinsend auf seiner Yacht entspannen.

 

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