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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Was genau ist unter widerlegbare Vermutung zu verstehen er nennt ja nicht den anderen Gesichtspunkt

Was ist ausgesetzt ist wird erst nach BGH Entscheidung weitergehen  denke ich ... ggf mal wieder mehr Vergleichsangebote aber zukünftige Verfahren könnte ggf. nicht ausgesetzt werden wäre ja auch gut

Aber Bill55 bleibt das größte Problem wie ich finde und auch Gibraltar 

Es ist wegen EuGH Verfahren ausgesetzt. Die Entscheidung des BGH's ist ja klar.
Deshalb werden danach sicherlich die Verfahrne weiter gehen, weil auch der BGH in seiner Entscheidung ,,sicher" ist.

Der BGH könnte danach auch gar nicht mehr anders entscheiden

Ich gehe auch davon aus, dass spätestens am OLG nur Hinweisbeschlüsse kommen oder nach Beschluss entschieden wird.


Wenn das ganze unter "Dienstleistungsfreiheit" fällt, schaffen sich die Wettanbieter damit nicht zusätzlich Konkurrenz?
Kann mir nicht vorstellen, dass dies  in deren Sinne ist.

Es geht nur um das, was mal war und ob Verluste erstattet werden müssen. Konkurrenz hat man immer, egal in welchem Geschäftsbereich.

2 Sätze aus dem Link darüber

Ob sich die Hoffnung der Branche erfüllt und der EuGH letztlich im Sinne der Betreiber entscheidet, steht im September 2025 noch in den Sternen. Käme es zu diesem Fall, würde sich der deutsche Markt verändern. Das Konkurrenzangebot würde schlagartig zunehmen, zahlreiche seriöse Anbieter hätten die Chance, legal für deutsche Spieler zur Verfügung zu stehen.

Eine solche Liberalisierung könnte auch für Spieler spannend sein. Ein attraktives Angebot ist Voraussetzung dafür, dass der Schwarzmarkt weiter eingedämmt wird. Trotz geltendem Glücksspielstaatsvertrag interessieren sich immer noch viele Spieler für ausländische Angebote und versuchen die regulierten Anbieter zu meiden.

Selbst wenn nach dem Vorschlag des General Staatsanwalt jeder weiß wo der Hase lang läuft, werden die Verfahren erst nach dem Urteil des BGH wieder aufgenommen ( leider!)

Zitat von: Balou2024 am 17 September 2025, 12:42:26
Selbst wenn nach dem Vorschlag des General Staatsanwalt jeder weiß wo der Hase lang läuft, werden die Verfahren erst nach dem Urteil des BGH wieder aufgenommen ( leider!)

Hast du da genaue Infos? Was ist wenn das OLG bei der Aussetzung auf die EuGH Verfahren verweist? Dann kann das OLG doch auf die Sichtweise des EuGH entscheiden oder nicht ?!

Das ist Quatsch. Dazu wird es auch keine genaueren Informationen geben. Gerichte können für sich entscheiden. In Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle, an die sich alle Richter halten müssen.

Naja verfahren die nicht ausgesetzt sind werden dann ggf. stattfinden aber bekannt ausgesetzten denke ich auch das der BGH da leider sprechen muss weil seine Vorlage war ja die Grundlage für die Aussetzungen

Wie bitte? Das macht ja überhaupt kein Sinn!

Die Gerichte haben entweder ausgesetzt oder nicht! Die werden ja wohl keine Unterschiede machen.

Und außerdem kann ein OLG aussetzten, das BGH muss aussetzen.

Ich gehe davon aus das dann die Gerichte wieder die Verfahren aufnehmen, weil es nichts mehr Gegensprechen würde!

Entweder man hat Anspruch oder nicht.
Verlust ist Verlust, was sollte da der BGH noch klarstellen

Zitat von: Balou2024 am 17 September 2025, 12:42:26
Selbst wenn nach dem Vorschlag des General Staatsanwalt jeder weiß wo der Hase lang läuft, werden die Verfahren erst nach dem Urteil des BGH wieder aufgenommen ( leider!)
Eindeutiges Jein.  >:(
Die Vorlagen des BGH an das EuGH wurden ja jeweils mit der Sichtweise pro Spieler plus Begründung dorthin verwiesen. Der BGH muss aussetzen, die untergeordneten nicht unbedingt. Ein paar, zugegeben wenige, OLG haben nicht ausgesetzt. Bei den LG deutlich mehr die nicht ausgesetzt haben. Es wird nach eventueller für uns positiver Rechtssprechung sicher Gerichte geben die dann auch den BGH abwarten, aber eben auch welche die Verfahren wieder aufnehmen.
Wie gesagt bei eindeutiger Rechtssprechung für uns.
Der BGH wird sicher bei Bestätigung des EuGH seine Meinung auf einmal ins negative ändern.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Also bei mir hieß es bei der Begründung der Aussetzung dass das BGH es an die EUGH weitergeleitet hat und bei einer EUGH Entscheidung klar sein sollte und man daher auf diese Entscheidung wartet und aussetzt. Daher würde ich eigentlich schon vermuten dass es nach der EUGH Entscheidung weitergeht. Aber da hilft wohl auch nur abwarten.

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