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BGH Urteil

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4950 am: 11 Dezember 2025, 06:02:38 »
Auf meine Nachfrage bezüglich rechtskräftige Urteile warte ich bis heute auf eine Antwort!

Das ist unfassbar ?!!!!!!

Unfassbar sind oft Deine zusammenhanglosen Einwürfe. :)

Was hat das jetzt mit CGI zu tun?
Wo hast Du nachgefragt?
Wegen welcher rechtskräftiger Urteile hast Du nachgefragt?
Wie hast Du nachgefragt?
Hast Du mal im SPAM-Ordner nachgesehen?
Heute schon einen Kaffee genossen?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4951 am: 11 Dezember 2025, 10:15:46 »
Welche zusammenhanglose Einwürfe?

Dass es um die nutzlose GGL geht ist doch klar und dass er per Email nachgefragt hat wegen seinem rechtskräftigen Urteil hatte er auch schon gesagt.

Aber ich bin mir ziemlich sicher wenn wir die Arbeit der Anwälte machen und eine Liste anfertigen, dann werden wir was bei GGL bewegen. :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #4952 am: 11 Dezember 2025, 10:16:35 »
bei stern TV auf RTL war gestern Thomas Melchior (sportwettensheriff) da ging es um seine ehemalige Spielsucht und er hat das thema mit den roten und dem Eugh angesprochen

Re: BGH Urteil
« Antwort #4953 am: 11 Dezember 2025, 13:22:37 »
Hi Satanis!

Wir verleiten niemanden zu Experimenten. Wir haben doch schon alle Beweise gesammelt, die wir benötigen: Dem Spielen gegenüber sind wir machtlos!
Wieso also ein "Risiko" eingehen?

Es soll niemand ein Risiko eingehen. Ich zumindest kann da nur für mich sprechen und es kann ja sein dass das jemand oder mehrere hier anders sehen, aber mich triggert es nicht wenn ich Werbung für Sportwetten sehe oder auf Youtube oder auch im TV inhalte zu Glücksspielen. Das liegt bei mir daran, dass ich alle Arten von den sog. Glücksspielen "ausprobiert habe. Dazu gehören, Online Poker, Online Slots, Online Sportwetten, Online Live Casino, Online Trading, Hebelprodukte. Und da ich das über 10 Jahre gemacht habe, wollte ich mit diesem Inhalt zu CGI aufzeigen, dass diese sog. Glücksspiele gar keine Glücksspiele sind.
Wenn man sich zum Thema Online Poker schlau macht, und auch selbst jahrelang erfahrung mitbringt, kommt man nicht drum rum um zu erkennen, dass im Onlinepoker die Karten nicht per Zufall vergeben werden, sondern es läuft ein Programm ab. Dieses Programm weiß ganz genau wie viel die Teilnehmer bereits bei dem jeweiligen Anbieter eingezahlt und ausgezahlt hat, desweiteren sammelt das Programm informationen zum Spielverhalten (Risikobereit oder risikoavers). Obendrauf damit das Spiel "Spaß" macht werden die Karten so vergeben dass eine Möglichst hohe Spannung und Spielbereitschaft entsteht. Also Manipulation-Nix mit Glücksspiel. Dass die ganzen Onlineslots kompletter programmierter Betrug ist denke ich kann jeder erfahrene bestätigen. Sportwetten sind manipulierbar (Siehe Schiedsrichterskandale und Spielerskndale und Korruption)- Kein Geheimnis. Die Börse funktionierrt bezogen auf die Zertifikate genau wie die Slots. Wenn 10000 "Investoren"  also amateure wie wir auf steigende oder fallende Kurse (gehebelt) setzen wird diese Wette nur aufgehen wenn die Mehrheit das Gegenteil gewettet hat. Man stelle sich vor alle setzten auf steigende Kurse auf Bananen, weil es hierzu viele Argumente gibt... daer Kurs der Bananen wird aber nicht steigen sonder stagnieren oder fallen, weil sonst die Bank minus macht. Die Bank und das Casino macht aber kein Minus denn das ist die Regel.

Ich sage es mal so. Unter uns "Spielsüchtigen" gibt es nochmal Unterschiede. Mit 20 Jahren wusste ich noch nichts über all diese Betrügereien und offensichtlichen Betrug. Das Glücksspiel gab mir Hoffnung auf ein besseres Leben mit mehr Geld. Das alles sehe ich heute anders. Die Anbieter verkaufen zwar nach wie vor Hoffnung, aber ich bin heute nicht mehr gefährdet aufgrund der ganzen Betrügereien die ich in all den Jahren erfahren habe.

Aber ja hier in diesem Forum gibt es Leute die sind schon sehr lange frei, dann gibt es leute wie mich die erst seit einigen Monaten frei vom abgezockt werden sind, und dann gibt es mit sicherheit Leute die unsicher sind bzw noch nicht wissen ob sie es ganz sein lassen wollen.... Bei angeblich 1. Millionen + Spielsüchtigen sind hier in diesm Forum auch nur ein Bruchteil vertreten. Daher nochmal meine Warnung an diejengen (Vor allem an die 18-25 jährigen) unsicheren. Es gibt nichts zu gewinnen weil das alles geplant, gesteuert und manipuliert ist.

Ansonsten noch zum BGH EuGH etwas. Außer abwarten bleibt eben nicht viel. Man kann und sollte währendessen selbst seine Erfahrung,Meinung,Anliegen und Probleme mitteilen. Aussprechen was ist ist sehr wichtig. Eine Sucht lebt auch vor allem davon verschwiegen zu werden.

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Online Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4954 am: 11 Dezember 2025, 16:22:16 »
Welche zusammenhanglose Einwürfe?

Dass es um die nutzlose GGL geht ist doch klar und dass er per Email nachgefragt hat wegen seinem rechtskräftigen Urteil hatte er auch schon gesagt.

Aber ich bin mir ziemlich sicher wenn wir die Arbeit der Anwälte machen und eine Liste anfertigen, dann werden wir was bei GGL bewegen. :)

@Klopp

Lass deinen Frust bitte woanders ab. Du kannst dich hier differenziert und sehr kritisch äußern, wir nennen die GGL aber nicht nutzlos. Erstens trifft es nicht zu, zweitens ist es beleidigend. Und so überheblich über die Anwälte zu sprechen, deren konkrete Aktivitäten du gar nicht kennst und auch nicht kennen kannst, gefällt mir auch rein gar nicht. Es steht dir frei Jura zu studieren, eine Kanzlei zu gründen und alles besser zu machen. Aber hier haltlose Vermutungen über Inaktivitäten anzustellen ist eher zocker-like und nicht eine reflektierte Äußerung eines aufgeklärten Verbrauchers. Das gilt auch für die anderen, die hier nur negative Stimmung verbreiten. Tut was für eure Glücksspielfreiheit, bleibt cool und so gelassen wie möglich. Alles andere erfreut nur die Anbieter, die euch sooo gern wieder als Kunden hätte.

LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #4955 am: 11 Dezember 2025, 17:01:25 »
Was genau war die Ansage an Balou? War das kein Frust ablassen?

Den Punkt mit GGL nehme ich an, sorry dafür. Ohne diese Behörde geht natürlich nichts, sie leistet sehr gute Arbeit.

Kritische Aussagen zu meinen Anwälten lassen ich aber auf jeden Fall stehen. Inaktivität hat es bei mir genügend gegeben und nach Fallannahme gab es keinen Kontakt. Daher jetzt die Bitte diese Liste auszufüllen obwohl man angeblich in einem Netz zusammen arbeitet? Nach all den Aussagen in den letzten Jahren? Klingt für mich nicht optimal. Wenn nur positive Äußerungen vom reflektierten Vebraucher kommen, dann bin ich wohl gnadenlos gescheitert.

Und auch ein kleiner Hinweis an die neuen, die mit ihren Klagen nach erfolgreichen Kampf der Sucht beginnen wollen. Dass sie sich nicht den lautesten und größten annehmen sondern sich genügend Zeit nehmen um den richtigen Partner zu finden gegen die großen Anbieter.
« Letzte Änderung: 11 Dezember 2025, 17:04:21 von Klopp9875 »

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Online Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4956 am: 11 Dezember 2025, 17:26:29 »
Ja, es gibt hier Betroffene, die Pech hatten mit ihrem Anwalt. Man kann das aber nicht auf alle übertragen. Darum geht es mir. Es ist wie im richtigen Leben: es gibt engagierte und weniger engagierte Anwälte! In meinem und in euren Berufen ist das auch so.
LG Ilona 

Re: BGH Urteil
« Antwort #4957 am: 11 Dezember 2025, 17:50:48 »
Man kann nicht allgemein sagen dass unsere Anwälte nichts tun was das Gesamtpaket angeht. Cocron, Redell und wer auch immer noch in der Gruppe ist arbeiten an vielen verschiedenen Möglichkeiten. Dass dies nicht öffentlich ist muss und klar sein. Machen die gegnerischen auch.
Aber es gibt Punkte wie zB den Bereich Vergleich da sind die Anwälte in einem Nachbarland wesentlich bissiger und hartnäckiger was sich als erfolgreichere Strategie herausstellt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4958 am: 11 Dezember 2025, 21:58:05 »
Das ist korrekt, und ich finde es auch fair wenn man beide Seiten hier erwähnen darf.

Dass es nicht auf alle zutrifft hätte ich natürlich differenzierter darstellen sollen, fairer Punkt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4959 am: 12 Dezember 2025, 14:26:31 »
habe diese antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es muss bereits an dieser Stelle klargesellt werden, dass die Rechtsdurchsetzung von zivilrechtlichen Urteilen für Verbraucher nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) liegt.

Gern beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:

Wirtschaftliche Substanz der Anbieter:
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten beaufsichtigt die Behörde die Anbieterinnen bestimmter Glücksspielformen konstant und prüft bei begründeten Anlässen deren Leistungsfähigkeit. Sämtliche vorliegenden Informationen und Hinweise werden in diesem Zusammenhang stets sorgfältig geprüft und bewertet.

Verlagerung von Vermögenswerten:
Der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für systematische Vermögensverlagerungen vor. Hinweise auf derartige Vorgänge werden geprüft.

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen bei Urteilen:

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) ist für die Sicherstellung von Vollstreckungen zivilrechtlicher Forderungen nicht zuständig.

Situation aussetzender Verfahren (EuGH) und Umgang mit Lizenzen:
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) beobachtet die Entwicklung anhängiger Verfahren aufmerksam. Eine Bewertung einzelner Fälle ist nicht möglich. Grundsätzlich wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anbieter im Rahmen der Aufsicht berücksichtigt.

Welche Auswirkungen die Nichtzahlung, auf von Spielern erwirkte zivilrechtliche Urteile gegenüber Anbieterinnen auf deren Zuverlässigkeit hat, ist eine Frage bei der auch die europarechtliche Rechtsprechung zunächst abgewartet und berücksichtigt werden muss. Derzeit ist in solchen Fällen jedoch keine Unzuverlässigkeit anzunehmen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4960 am: 12 Dezember 2025, 14:57:38 »
@shinfu
Danke fürs Teilen. Der Textbaustein ist echt der Hammer.
Da steht also schwarz auf weiß: Wer seine Schulden nicht bezahlt, ist trotzdem zuverlässig.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Im normalen Leben ist die Sache klar: Wenn ich meine Rechnungen trotz Gerichtsurteil nicht bezahle, steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, ich krieg 'nen Schufa-Eintrag und bin geschäftlich tot. Niemand würde mich mehr als "zuverlässig" bezeichnen.
Aber für die GGL gilt anscheinend eine eigene Logik:
Solange die Casinos genug Geld auf dem Konto haben ("wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"), ist es der Behörde völlig egal, ob sie deutsche Gerichtsurteile ignorieren oder sich den Hintern damit abwischen.
Dass die sich jetzt hinter "europarechtlichen Fragen" verstecken, ist doch nur die höfliche Umschreibung für Arbeitsverweigerung. Die haben schlichtweg Angst vor den Konzern-Anwälten und opfern dafür uns Spieler.
"Derzeit keine Unzuverlässigkeit anzunehmen" – das ist eigentlich ein Schlag ins Gesicht für jeden, der sich in diesem Land an Gesetze hält.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4961 am: 12 Dezember 2025, 16:07:33 »
Um mal zu zeigen, wie absurd diese Zuverlässigkeits-Logik der Behörde eigentlich ist, muss man das nur mal ins normale Leben übertragen:
Stell dir vor, ein Handwerker pfuscht an deinem Haus, es entsteht ein Schaden von 50.000 Euro. Du verklagst ihn und gewinnst vor Gericht.
Der Handwerker lacht sich ins Fäustchen, überschreibt sein Vermögen an eine Briefkastenfirma auf den Cayman Islands, verschanzt sich in seiner Festung und lässt den Gerichtsvollzieher an der Zugbrücke abprallen.
Und dann kommt die Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde und sagt trocken:
„Wir entziehen dem Mann nicht den Meistertitel. Er hat uns Kontoauszüge geschickt, er ist ja wirtschaftlich leistungsfähig. Dass Sie nicht an Ihr Geld kommen, weil er sich versteckt, ist Ihr Privatvergnügen. Für uns ist er ein ehrbarer, zuverlässiger Handwerksmeister.“
Genau das passiert hier. Der Staat verteilt Lizenzen an Leute, die sich systematisch dem Zugriff des deutschen Rechtsstaats entziehen, und verkauft uns das als regulierten Markt.
Und das Schlimmste daran ist der Umkehrschluss auf den Spielerschutz:
Glaubt die GGL ernsthaft, dass dieser Handwerker, der sich ins Ausland flüchtet und Gerichtsurteile ignoriert, sich aber ganz penibel und ehrlich an die Bauvorschriften hält?
Wer beim Geld skrupellos ist und Gesetze bricht, der nimmt es auch mit der Sicherheit nicht genau. Die Vorstellung, man könne ein zuverlässiger Rechtsbrecher sein – also bei Auszahlungen mauern, aber beim Spielerschutz der Musterknabe sein – ist völlig naiv. Wer einmal zeigt, dass ihm Profit wichtiger ist als das Gesetz, dem darf man keine Lizenz für Suchtgefahren geben. Punkt.
Das ärgert mich sehr muss ich leider sagen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4962 am: 12 Dezember 2025, 17:29:29 »
Die Arbeiten dort nur mit Textbausteinen !
Welche Rechtssprechung bei finalen Urteilen? Es gibt 1000 Klagen die beendet sind und man nicht vollstrecken kann.

Eine hab ich selbst aber es interessiert die GGL einen …..


Re: BGH Urteil
« Antwort #4963 am: 12 Dezember 2025, 17:43:24 »
Vielleicht ist die Wahrheit auch einfach, dass die dafür wirklich nicht zuständig sind. Sie sorgen dafür dass die Anbieter einen gewissen Spielerschutz bieten und mehr brauchen sie nicht machen.

Wir wissen ja nichtmal an welche Regeln diese Lizenzen verknüpft sind, wenn die Anbieter wirklich alles befolgen, dann haben wir halt pech gehabt. Unser Geld, unsere Vollstreckung und halt unser Pech.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4964 am: 12 Dezember 2025, 18:16:27 »
Moin,
ich habe der GGL auch geschrieben gehabt und von mir wollten sie jetzt Nachweise wie Urteil LG, OLG, Titel, Zahlungsaufforderungen und Schriftverkehr mit den Jahreszahlen haben. Das habe ich bei meinem Finanzierer angefragt und das kam tatsächlich relativ zügig nach 2,3 Tagen auch.

Nun habe ich denen das zugeschickt. Mal gucken was jetzt kommt😉?

 

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