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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4980 am: 12 Dezember 2025, 23:51:03 »
Die Jahreszahl verzögert einfach ins Unendliche. Und diese Taktik wird fruchten, da die PKF's eben irgendwann raus sind und man es sich privat sowieso mehr als einmal überlegt.

Meine Info ist, dass es generell schon in deren Interesse ist, in letzter Instanz nicht zu viel schlechte Werbung entstehen lassen zu wollen. Sonst gäbe es bei den ganz schwierigen Gesellschaften keine Vergleiche und es gäbe ausschließlich Versäumnisurteile.
Zermürbung vorantreiben, damit nicht immer mehr Klagen eintrudeln. Das ist/war die Strategie.

Eine Sicherheit gibt es nicht, aber ich wäre alles andere als hoffnungslos, wenn es um eine Malta Gesellschaft geht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4981 am: 13 Dezember 2025, 08:40:15 »
Vollstreckung nicht möglich das weiß jeder der sich auskennt und die GGL will Beweise haben.

Ich müsste vollstrecken das geht dann vor Gericht wird verloren und dann Berufung. Also in Malta ca 4-5Jahre. Die machen noch langsamer als Deutschland.

Jahreszahl und der Weg hinten im Namen Zahlen auf rechtskräftige Urteile nicht.


Re: BGH Urteil
« Antwort #4982 am: 13 Dezember 2025, 10:27:29 »
Die Ki meint: Verstärkter rechtlicher Druck auf die GGL und den Staat:
Es könnte sinnvoll sein, rechtlichen Druck auf die Glücksspielbehörde (GGL) oder den Staat aufzubauen, um eine bessere Aufsicht und Verantwortung für Anbieter zu fordern, besonders wenn diese lizenziert sind. Dies könnte durch eine Art "Vorab"-Klage geschehen, die die GGL oder den Staat dafür verantwortlich macht, dass durch die Lizenzen den Spielern nicht ausreichend Schutz geboten wird. Eine solche Klage könnte auf der Grundlage der unzureichenden Aufsicht und möglichen Gesetzeslücken abzielend eingereicht werden.

Habe jetzt auch mal Anwälte aus anderen Fachbereichen kontaktiert und den Verbraucherschutz meines Bundeslandes angeschrieben, was ich tun kann und was sie von dieser Lage halten. Ich denke abwarten müssen wir, aber zwischenzeitlich sollte man auch etwas tun. Wenns finanziell geht Klage gegen GGL und Staat mithilfe eines Anwalts. Ich glaube den Aussagen der GGL nicht, und werde da rechtliche Schritte einleiten. Und wenn ich dabei nochmal paar tausend Euro in den Sand setze...Habe mich jetzt über 10 Jahre jeden Monat tausende von Euros abzocken lassen. Ich bin bereit nochmal ein paar Monate tausende Euros für diese Sache auszugeben, auch wenn dabei wahrscheinlich nix dabei raus kommt. Dass das Ganze Thema mit den Rückforderungen "erst" Jahre geht und immer noch Jahre dauert ist einfach ein Unding. Würde mich da jetzt auch nicht so reinhängen wenn das erst seit ein oder zwei Jahren Thema wäre...

Re: BGH Urteil
« Antwort #4983 am: 13 Dezember 2025, 10:43:07 »
Ich feier deinen Kampfgeist, wirklich. Und emotional hast du zu 100% recht: Eigentlich müsste man den Schiedsrichter (GGL) vom Platz stellen, weil er das Spiel manipuliert.
Aber ich muss da mal kurz den Spielverderber machen, bevor du dein letztes Geld verbrennst:
Der Plan klingt in der Theorie gut, aber in der Praxis läufst du da ins offene Messer.
Verbraucherschutz: Die sind super für kaputte Toaster oder Abo-Fallen. Aber gegen eine staatliche Behörde? Da sind die zahnlos. Die können böse Briefe schreiben, über die man im Ministerium nur müde lächelt.
Klage gegen den Staat: Das ist kein normaler Prozess wie gegen ein Casino. Im Verwaltungsrecht kämpfst du gegen den Staat auf dessen eigenem Spielfeld. Die Hürden sind dort so hoch gebaut, dass man als "normaler Bürger" fast immer davor knallt. Da geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Formfehler und Zuständigkeiten.
Die Kosten: Wenn du das verlierst (was ohne spezialisierte Top-Kanzlei fast sicher ist), zahlst du am Ende nicht nur deinen Anwalt, sondern auch die Gerichtskosten für den Staat.
Mein Rat: Wirf dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterher, nur aus Wut. Das System ist so gebaut, dass es sich selbst schützt. Ohne eine absolute Wunderwaffe im Ärmel oder einer Smoking gun als Beweis lacht sich die Behörde kaputt und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4984 am: 13 Dezember 2025, 11:17:41 »
Das was mich stört an dieser Sache ist nicht das Geld sondern die geistige Beleidigung wie das alles abläuft. Und dass das ganze Thema seit mittlerweile 5?Jahren aktuell ist und so wie es aussieht noch weitere 5 Jahre dauert... 2030 hat man dann endlich Klarheit wenn alles verjährt ist und endlich der Staat einen Spielerschutz hat...Das stört mich. Ich hab jetzt fast 10 Jahre auf Bürgergeldniveua gelebt aufgrund der ganzen Überweisungen nach Malta und Co... Dann lebe ich halt noch weitere Monate so. Und dann hat das aber auch ein Ende. So wie es gerad ist kann ich damit jedenfalls nicht abschließen. Das muss aber jeder für sich entscheiden. Ich erwarte hier auch keine Zustimmung. Jeder wie er meint. Schönen Tag.

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Offline IRA

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4985 am: 13 Dezember 2025, 11:55:39 »
Verjähren tun die Forderungen nicht, weil eine Klage diese Verjährung hemmt. Es sei denn du willst noch neue Fälle vor Gericht bringen. Es ist eure Schuld, wenn ihr nicht Privatinsolvenz anmeldet und am Limit lebt. Vor einigen Jahren hieß es noch: "70-80% Vergleich? Vergesst es! Ich will auch die Zinsen und darüber freue ich mich!"
Und heute....? Beitrag um Beitrag.
Eure Wahl, euer Schicksal.

Viele haben ohnehin nichts zu verlieren und haben sich einem PKF angeschlossen - hättet ihr selbst geklagt - wäre ein Vergleich vllt. sinnvoller gewesen und erst recht auch möglich gewesen weil die Gegenseite sieht, ihr habt auch ein finanzielles Risiko (selbst mit PKH). Aber wenn ihr mit einem PKF noch 40% abdrücken müsst, kein Wunder, dass ihr durchziehen wollt.
Mit einem PKF seid ihr nur einer von Vielen. Die persönlichen Interessen bleiben dann sicherlich auf der Strecke. Ihr hättet auch selbstständig die Gegenseite anschreiben können, um die Sache zur Erledigung zu bringen.

Eine gute, persönliche anwaltliche Beratung ist immer wichtig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4986 am: 13 Dezember 2025, 13:08:10 »
Lasst euch nicht verunsichern. Mir wurde vor kurzen aus einem Vergleich sechsstellig überwiesen. Weitere Details nenne ich nicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4987 am: 13 Dezember 2025, 14:34:28 »
Verjähren tun die Forderungen nicht
Jeden Monat verjähren Rückforderungen die nicht eingeklagt wurden. Dass das so ist haben wir den Gerichten zu verdanken die Jahrelang Urteile gesprochen haben und dann seit letztes Jahr? aussetzen. Als ich die Nachricht bekam ausgesetzt musste ich an die Casinos denken, die das in dem Moment gefeiert haben.

Vor einigen Jahren hieß es noch: "70-80% Vergleich? Vergesst es! Ich will auch die Zinsen und darüber freue ich mich!"

Ich würde einen Vergleich ab 60% annehmen VOR einem Urteil. Wenn ich ein urteil habe dann sollen die 100% zurückzahlen. Dass mir Zinsen zustehen kann ich nix dafür. Ich brauche auch keine Zinsen. Aber da sind die Anbieter dann selber schuld, wenn sie es dazu kommen lassen wollen. Ich habe vor der Beauftragung mit dem Anbieter kommuniziert und es versucht, aber sie wollten nichts wissen.



Re: BGH Urteil
« Antwort #4988 am: Gestern um 16:30:14 »
Lasst euch nicht verunsichern. Mir wurde vor kurzen aus einem Vergleich sechsstellig überwiesen. Weitere Details nenne ich nicht.

Wie lange hat das ganze bei dir gedauert, mit oder ohne Urteil zum Vergleich gekommen, römisch katholisch Malta Abzockladen?

Das Ganze ist eben ein psychologischer Krieg der gegen uns geführt wird. Das war es während des "Spiels" und das ist es jetzt auch mit den Rückforderungen spätestens seit der Aussetzung. Und klar die Teufelsanbeter ala Rothschild und Co. und ihre bezahlten Hunde lesen hier natürlich mit um zu erfahren ob wir schon eingeknickt sind...und wie so die Stimmung ist usw... Deswegen sollte man auch wenn es düster aussieht dran bleiben, da geb ich dir Recht.
« Letzte Änderung: Gestern um 16:47:00 von satanis »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4989 am: Gestern um 17:29:24 »
Und jetzt kommst Du bitte mal wieder runter ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4990 am: Gestern um 20:09:45 »
Mal was anderes, hat jemand eine Limitklage angestoßen und schon positive Erfahrungen gemacht?

Gruß

Re: BGH Urteil
« Antwort #4991 am: Heute um 07:41:45 »
Guten Morgen,
ich habe gegen Jahreszahlen und Olli Kahn vor dem LG gewonnen. Urteile sind von Anfang Dezember.

Das Gericht hat sogar die 1000 Euro, die man theoretisch einzahlen konnte mit rausgerechnet👌

Re: BGH Urteil
« Antwort #4992 am: Heute um 09:00:57 »
Limitklage wurde bei mir mit Vergleich abgeschlossen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

 

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