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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Die Elektriker sitzen alles aus. Auf Schreiben seitens Anwalt kam die Antwort, dass die seit 2021 konform wären. Da die Klage sich auf vor 2021 bezieht blenden die einfach aus. Verfahren natürlich ausgesetzt.

Zitat von: Galileo am 02 März 2026, 18:59:00Vllt brauchen wir demnächst ein Glossar.

Wenn ich ,,Elektriker" richtig deute, ist das die Entain Gruppe um die es vor 3-4 Posts ging
Also Elektriker sind jetzt Enten...
Glossar wäre echt gut


Da machen die nichts. Richtung OLG in der Regel. Aber ein Witz wen LG aussetzen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: CRS 2024 am 02 März 2026, 13:43:18Ja Entain wartet wohl die Verhandlung ab davor aber gab es  faire Vergleiche und Zahlungen  auf Urteile ... inwieweit das so bleibt weis man nicht aber ich würde es mir wünschen ^^


Kannst du "fair" vielleicht ein bisschen genauer definieren? Ich hab nämlich auch einen Fall beim BVB und die faseln nur, dass sie seit 2021 lizensiert sind und alle Vorgaben erfüllen blabla. Auf meinen Hinweis dass es sich um den Zeitraum 2016-2020 handelt, kam nur ein unfreundliches "dies ist unsere letzte Antwort in dieser Sache" zurück. Anwalt kann auch nicht einschätzen wie die nach dem (hoffentlich) 19.3 reagieren werden.

Wie gesagt nach dem 19.03 wird sich mit Sicherheit nichts tun.

Erst bei einem Finalen Urteil des BGH und das wird noch ca 2 Jahre dauern.

Sollte Bill 55 kippen und der EUGH spricht hier das Urteil wird es wohl schneller gehen.

Personen mit Rechtskräftig Urteilen können sofort vollstrecken und Personen in laufenden Verfahren bekommen Vergleiche, weil man dann Druck aufbauen kann. Leider dauert beide noch sehr lange.

Urteil Bill 55 frühestens Ende 2026 teilte mir der EUGH mit. ( Pressestelle)

Mittelweg könnte ich mir vorstellen.

Das ist in EU-Verfahren oft der Fall.

Der Schlussantrag könnte sagen:
   •   Rückforderungen sind nicht automatisch ausgeschlossen,
   •   aber nationale Gerichte müssen prüfen, ob Spieler treuwidrig handeln oder bewusst Risiken eingegangen sind.
   •   Keine generelle Massenrückforderung, sondern Einzelfallprüfung.

Das ist die Meinung von meinem Anwalt ohne Gefähr.

Ein Mittelweg wäre auch wieder seltsam, ich hoffe die zeigen endlich mal Kante - ob positiv oder negativ. Immer dieses hin und her.

Spekulieren bringt da eh nichts, einfach abwarten, was da so kommt. Nach den Verschiebungen erwarte ich da allerdings auch etwas.

Einzelfallprüfung ist sowieso klar.
Der Rest ist ja gewissermaßen die Prüfung und Entscheidung liegt bei den Gerichten des jeweiligen Landes. Da hat der BGH eine eindeutige Meinung vertreten. Ich denke schon dass sich bei den Verfahren vor dem OLG die ausgesetzt sind etwas tut. Dazu die lange Zeit bis es endgültig soweit ist. Da kann man viel mit 50 Prozent Vergleichsangebote einsparen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Einzahlungenlimit und Casino verlinken wurden im aktuellen BGH Fall nicht vorgetragen, daher ist wohl nicht mit einem Schlussantrag dazu zu rechnen, weil der Fall der schlechteste war, welchen man vor den EUGH tragen konnte.

Macht es eigentlich wirklich Sinn darüber zu vermuten/spekulieren wie der Antrag lauten kann?
Wir können es nicht beeinflussen, sind ja nicht die Anbieter(Spaß), und machen uns damit nur selber verrückt.


Endlich hat es mal einer verstanden ... :)

Schapeau und danke! :)


















Mal schauen, wie lange es anhält ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Das kam heute via Mail von meinem Anwalt:

Sehr geehrter Herr XXX,
in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass das Amtsgericht Ludwigsburg ein Versäumnisurteil gegen Rotes Nashorn erlassen hat, da sich diese im Prozess nicht verteidigt hat.
Gegen dieses Versäumnisurteil besteht grundsätzlich die Möglichkeit für die Beklagte, Einspruch innerhalb von 1 Monat ab Zustellung des Urteils einzulegen. Die Gegenseite hat einen solchen Einspruch nicht bzw. nicht rechtzeitig eingelegt, sodass wir nach derzeitigem Stand davon ausgehen, dass das Urteil nunmehr rechtskräftig ist.
Das bedeutet, dass in der Sache keine Einwände mehr von der Beklagten vorgebracht werden können. Daher haben wir aller Voraussicht nach einen rechtskräftigen Titel, mit dem wir gegen die Beklagte vorgehen können.
Im nächsten Schritt werden wir das Rote Nashorn zur Zahlung der Rückzahlungssumme in Höhe von X.XXX,XX EUR auffordern.
Sollte eine Zahlung trotz rechtskräftiger Titulierung nicht eingehen, werden wir weitere Schritte zur Durchsetzung der Forderung, insbesondere eine Zwangsvollstreckung, prüfen. Dabei handelt es sich um das Verfahren der Geldeintreibung, was jedoch durch den sog. Schutzschirm auf Malta leider deutlich erschwert ist. Wir prüfen derzeit mehrere Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, sowohl in Deutschland als auch im Ausland (etwa das Vorgehen gegen Zahlungsdienstleister wie PayPal).
Sobald wir hierüber Neuigkeiten haben, werden wir Sie natürlich umgehend informieren. Leider kann dies selbst bei einem rechtskräftigen Urteil einige Zeit in Anspruch nehmen.

Da bin ich ja mal gespannt wie viele Jahre das noch dauert

Rotes Nashorn - meinst du damit die Freunde von Oliver Kahn? Und ich gehe davon aus, dass es sich um einen vierstelligen Betrag handelt?

Halte uns gerne mal auf dem Laufenden, ob sie auf das rechtskräftige Urteil auch zahlen.

Rot hat doch kein Nashorn oder?
Aber gleiches auf Englisch übersetzt gibt's ne Bude.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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