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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zügig wirds meiner Meinung nicht weitergehen. Ich möchte gar nicht wissen was die Fälle für einen Rückstau bei den Gerichten auslöst,...

Roy, du hast zu vollkommen Recht. Und für diejenigen, die das Verfahren nicht über PKV finanziert haben, wird es beim BGH richtig teuer.

Auch, dass ein EuGH-Urteil für die Wiederaufnahme der Verfahren an den (O)LGs genügt, ist absolut richtig. Es bedarf kein Abwarten auf das entsprechende BGH-Urteil, soweit der EuGH klar Stellung nimmt und es nicht der Auslegung der nationalen Gerichte überlässt. Dann müssten die (O)LGs nämlich auf das BGH-Urteil warten, auch wenn der BGH seine Tendenzen bereits klar hat erkennen lassen.


Der BGH hat ja damals durchblicken lassen, dass die LGS eigentlich verhandeln sollen und an den OLG entschieden wird wie es weiter geht. Sollte die Antwort klar ausfallen für wen auch immer gibt's vielleicht noch Hinweisbeschlüsse oder Rückweisungen. Ist's negativ für uns haben sie definitiv mehr Arbeit um die gewonnenen LG Urteile abzuändern.

Nur so laienhaft gedacht.😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 06 März 2026, 14:29:49Zügig wirds meiner Meinung nicht weitergehen. Ich möchte gar nicht wissen was die Fälle für einen Rückstau bei den Gerichten auslöst,...
Bei den LG die komplett ausgesetzt haben definitiv.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#5464
Hatte vor kurzem ein LG Termin. Nachdem ich 200 Fragen beantworten musste und wirklich alles in Frage gestellt worden ist, hat mir der Richter erklärt, dass er es aussetzen lassen wird bis zur EuGH Entscheidung. Dadurch würde ich laut Richter am Ende des Tages Zeit sparen weil es nicht in die 1,2 oder 3te Instanz gehen wird. Die Berufung wird nach einem Urteil vom EuGH sehr wahrscheinlich abgelehnt werden.

Nachdem ein Urteil da ist, werden sie innerhalb einiger Wochen alle ausgesetzten Verfahren aufarbeiten, entweder mündliche Termine zur Verkündung setzen oder es schriftlich entscheiden. Das wird keine Jahre dauern sondern halt paar Monate.

Zitat von: Klopp9875 am 06 März 2026, 16:04:54Hatte vor kurzem ein LG Termin. Nachdem ich 200 Fragen beantworten musste und wirklich alles in Frage gestellt worden ist, hat mir der Richter erklärt, dass er es aussetzen lassen wird bis zur EuGH Entscheidung. Dadurch würde ich laut Richter am Ende des Tages Zeit sparen weil es nicht in die 1,2 oder 3te Instanz gehen wird. Die Berufung wird nach einem Urteil vom EuGH sehr wahrscheinlich abgelehnt werden.

Nachdem ein Urteil da ist, werden sie innerhalb einiger Wochen alle ausgesetzten Verfahren aufarbeiten, entweder mündliche Termine zur Verkündung setzen oder es schriftlich entscheiden. Das wird keine Jahre dauern sondern halt paar Monate.


Danke für die Info! Klingt gut!

Meine 2 Klagen wurden auch vom LG ausgesetzt,so wie es Klopp9875 beschreibt wäre natürlich optimal.

#5467
Hallo,

ich habe länger nicht mehr reingelesen - ich nehme an es gibt nichts neues und keiner weiß, wann es soweit sein wird.

Ich hatte am letzte Woche am LG Meiningen meine Verhandlung gegen schwarz-gelb von Real Madrid (30k), nachdem ich gegen Oliver Kahn (45k) bereits im Januar Verhandlung hatte. Dieses Mal war es eine andere Richterin (logisch) und diese war sogar noch freundlicher, als die zuvor.

Das LG Meiningen ist bei dem "klassischen Standardfall" ganz klar auf der Seite der Spieler und hat im Vorfeld bereits keinerlei Zweifel an der Entscheidung erkennen lassen. Sie wollte lediglich darauf hinaus, ob ich ständig in Deutschland war - das war ihre einzige Frage. Auch die Fragen des gegnerischen Anwalts, ob ich die AGB gelesen hätte oder die Aussage "nur gültig in Schleswig-Holstein" kennen würde, haben sie nicht interessiert.

Sie wird aus den Gründen der - für das LG Meiningen vorliegenden - Eindeutigkeit auch keine Aussetzung zulassen und hat auch verkündet, dass man mit dem OLG Jena auf Augenhöhe verhandelt und auch dort vorerst nicht ausgesetzt wird und man weiter im Sinne der Spieler urteilt. Das Urteil will sie nächste Woche verkünden, hat mir aber gleich gesagt, dass ich ja schon wisse, wie es ausgeht.

Schon faszinierend, wie die Unterschiede dann doch liegen.


Aber selbst wenn das dann erledigt ist - zahlt mittlerweile denn jemand?

Sollte das OLG das nicht aussetzen und du gewinnst gehen sie in Revision und dann eins höher wird ausgesetzt.
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Da hat Roy leider recht, also zahlen werden sie nicht. Es wird dann spätestens bei dir im BGH ausgesetzt. Daher ist es zwar schön dass es bei dir weitergeht aber so wirklich viel bringt es auch nicht. (Ausser bessere vergleichsangebote und evtl. geht es etwas schneller nach EuGH Urteil weil bei dir dann die Berufung durch ist).
Wir müssen einfach aufs EuGH und Bill55 warten, bis da wirklich Bewegung reinkommt.

@Polynx ich war da auch sehr negativ eingestimmt, weil ich dachte, dass die Wiederaufnahme Jahre dauern wird. Ist am Ende des Tages nur die Aussage des Richters, wie die Praxis dann aussieht werden wir dann sehen. Aber ich denke mir, dass in den allermeisten  LG/OLG haufenweise ausgesetzte Verfahren vorhanden sind und die Gerichte wollen ja auch irgendwo effizient arbeiten und überlegen sich im Voraus wie diese bearbeitet werden können bei einem hoffentlichen EuGH Urteil.

Heute gab es wieder ein Update im EUGH Kalender und der Termin auf den wir alle warten ist zum Glück noch drin :)

Am OLG soll es auch Vergleich Angebote geben von 50 Prozent bei einem negativen Hinweusbeschluss wurde mir mitgeteilt.

Die 50 Prozent allerdings ohne die Zinsen die angefallen sind. Macht deshalb für viele wenig Sinn.

Warum soll beim BGH ,,ausgesetzt" werden wenn in der Zwischenzeit eine Richtung vom EuGH vorliegt? (Schlussantrag/Urteil)

Wenn der Schlussantrag positiv ist. Werden sicherlich die Verfahren nicht mehr ausgesetzt. Die Verfahren werden nach der Reihe abgearbeitet.

Man darf auch nicht vergessen das die KA fristwahrend Revisionen einlegen. Auch der Gegnerische Anwalt soll nicht bestellt werden!

Zumal auch die Verfahrenskosten unnötig in jedem Verfahren in die Höhe gehen! Auch würden sie die Verfahrenskosten nicht zurückerstattet bekommen.

Klar werden die paar Verfahren in die Länge ziehen aber keine tsd.

#5472
Genau deshalb wird am OLG auch ausgesetzt was die Kosten und das vermeiden den BGH weiter voll zu müllen betrifft. Die Revision müsste aber zugelassen werden. Das EuGH Urteil wenn da ist geht's weiter.
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@Looser20: Weil sich der BGH nicht auf Schlussanträge stützen kann und er derzeit sämtliche Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel aussetzt. Bei einem günstigen EuGH-Urteil würde der BGH nicht mehr aussetzen und die Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zurückweisen. Allerdings ist mehr als fraglich, ob Anbieter solche Rechtsmittel noch einlegen, wenn es ein solches Urteil gibt.

Ich gehe fest davon aus, dass die Anbieter (auch nach EuGH-Urteil) sich weiter gegen Rückforderungen verteidigen werden. Die werden die einzelnen Verfahren zwar nicht durch die  Instanzen durchfechten. Aber "Liebes Casino, ich will mein Geld zurück und überweise es bitte auf Kontonr. 1234567", wird nicht funktionieren. Man wird weiterhin klagen müssen (siehe Abgasskandal).

Ja Brezel so sehe ich das auch.
Wer ein LG oder gar OLG Urteil hat könnte 'relativ'schnell vom EuGH Urteil profitieren. Da wird vermutlich bis zum letzten Tag gewartet um dann die Berufung zurückzuziehen. Wer neu klagt wird bis kurz vor dem LG Termin warten müssen.
Das alles bringt den OC's zumindest wieder Zeit. Zwischendurch gibt's sicher so 40-60
Prozent Angebote um billiger aus der Sache rauszukommen. Und was ich gehört habe steigen da die meisten drauf ein.
Jetzt brauchen wir erstmal einen eindeutigen Vortrag des GSA.
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