ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
#5445
Das ist quasi die 1:1 Übersetzung. Hat glaube ich nichts mit kahns Bude zu tun:)

Rotes Nashorn sitzt dahinter. Das Casi fängt nicht mit Gold, Silber oder bronze an, sondern mit einem anderen edelmetall.

Es geht um einen 4 stelligen Betrag, richtig.

Sorry für die dumme Umschreibung 😅😅

Danke Roy, die kannte ich gar nicht.

Bei einer kurzen Google Recherche habe ich gesehen, dass die GGL eine Strafe in Höhe von 50.000€ gegen die erlassen hat. Die scheinen den deutschen Markt aufgegeben zu haben?

Zitat von: Brezel12 am 03 März 2026, 14:47:33Die scheinen den deutschen Markt aufgegeben zu haben?
So ist es. Da gibt es wahrscheinlich nichts zu holen.

Ich habe seit über 2 Jahren ein rechtskräftiges Urteil gegen das Nashorn.

Trommelwirbel.... keine Zahlung.

Die haben sich komplett zurückgezogen,  es gibt keine aktuellen Infos.

Wie vom Erdboden verschluckt.

Mein RA geht zwar davon aus, dass sie noch solvent sind.

Das ist jedoch nur eine Momentaufnahme.

Also die Seite des Edelmetall Casinos gibt es noch. Allerdings steck nun Curacao dahinter wenn ich es richtig sehe. Ich lass mich überraschen

Vom Markt verabschieden reicht manchmal aus, jetzt beginnt die Suche nach Konten die gefüllt sind.

Hört sich an wie ein neues Steamgame aber ist leider teilweise Realität geworden.

Balou, da du ja einen guten Kontakt zum Pressesprecher hast beim EuGH, hast du eigentlich Informationen erhalten, wann das Urteil vom Casino Verfahren kommen soll? Sind ja schon 6 Monate.

Ich nutze einfach die E Mail Funktion und der EUGH antwortet auch immer sehr schnell. Letzte Woche war noch kein Termin zur Verkündung festgesetzt.

Heute hat das Gericht einer Fristverlängerung von 3 Monaten stattgegeben zur Berufungsbegründung.

Neuer Rekord und das Gericht gestattet es natürlich !

Unfassbar!

Ohne hier einen rechtlichen Rat abzugeben und lediglich meine persönliche Meinung: Hier könnte man widersprechen @Balou:

Gemäß § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO kann die Berufungsbegründungsfrist auf Antrag des Berufungsklägers ohne Einwilligung des Gegners  um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird oder wenn der Berufungskläger erhebliche Gründe darlegt. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann auch einem wiederholten Fristverlängerungsantrag ohne Einwilligung des Gegners stattgegeben werden, solange dadurch die Monatsfrist des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht überschritten wird.

Quellen:
BGH, Beschluss vom 1.07.2025 – VI ZB 59/24
BGH, Beschluss vom 7.02.2023 – VIII ZB 55/21

Am Ende des Tages wird es ja sowieso dann im OLG ausgesetzt und wir müssen auf EuGH warten. Die Zeit ist halt nicht auf unserer Seite.
Frustrierend ist das aber logischerweise schon alles.

Vom rechtlichen Standpunkt müssen wir von dem generellen 'wir haben recht' bis zum EuGH Urteil mal wegkommen.
In meiner Aussetzung am OLG wurde das gut erklärt. Da laufende Rechtsstreite mit der Grundsatzfrage ob unsere geschlossenen Verträge Gültigkeit haben muss das OLG bei einer Rückweisung der Berufung definitiv die Revision zulassen. Sprich der ganze Mist ginge dann zum BGH wo definitiv ausgesetzt wird.
Interessant allerdings das hier nur vom Urteil des EuGH geredet wurde. Heißt für mich dass bei für uns positiven Urteil das OLG nicht auf den BGH warten wird.

Also ruhig Blut, egal wo ausgesetzt wird geht's danach zügig weiter. Ich gehe davon aus dass in diesem Fall viele Berufungen zurückgezogen werden da es am OLG richtig teuer wird.

Nur meine persönliche Einschätzung..
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zügig wirds meiner Meinung nicht weitergehen. Ich möchte gar nicht wissen was die Fälle für einen Rückstau bei den Gerichten auslöst,...

Roy, du hast zu vollkommen Recht. Und für diejenigen, die das Verfahren nicht über PKV finanziert haben, wird es beim BGH richtig teuer.

Auch, dass ein EuGH-Urteil für die Wiederaufnahme der Verfahren an den (O)LGs genügt, ist absolut richtig. Es bedarf kein Abwarten auf das entsprechende BGH-Urteil, soweit der EuGH klar Stellung nimmt und es nicht der Auslegung der nationalen Gerichte überlässt. Dann müssten die (O)LGs nämlich auf das BGH-Urteil warten, auch wenn der BGH seine Tendenzen bereits klar hat erkennen lassen.


Der BGH hat ja damals durchblicken lassen, dass die LGS eigentlich verhandeln sollen und an den OLG entschieden wird wie es weiter geht. Sollte die Antwort klar ausfallen für wen auch immer gibt's vielleicht noch Hinweisbeschlüsse oder Rückweisungen. Ist's negativ für uns haben sie definitiv mehr Arbeit um die gewonnenen LG Urteile abzuändern.

Nur so laienhaft gedacht.😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums