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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Es muss auch keine neue Vorlage kommen, da ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde. Ihr meint auch, die beim EuGH sind total bescheuert 🤣.

Laut Bundeswirtschaftsminister dauern
Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH im Durchschnitt ca 20 Monate.
Also runterfahren und lässig abwarten.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Balou
Danke für die Antwort.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Von diesen Verfahren hört niemand irgendetwas und man kennt noch nicht mal die Antworten Maltas!

Malta sollte sich ja erstmal äußern.
Frag mal bei der Pressestelle an. Die Antwort kann ich dir geben, da ich vor 2 Monaten angefragt habe. Es ist kein Verfahren anhängig!!!!


Selbst wenn irgendwas Läufen würde wären nun erst 10 Monate um. Somit mindestens weitere 10 Monate Stillstand:(

Bleibt halt nur warten.
Sind halt weitere 1-3 Jahre. Der Unmut ist absolut verständlich. Bis dahin wird sich halt was neues ausgedacht. Hab wirklich den größten Respekt wie die es zeitlich schaffen, alles so herauszuzögern. ;)

Aber wie gesagt, bei den Roten, sollen ja angeblich Zahlungen fließen. Da bin ich auch mal gespannt.

Update meine Berufungsverfahren am OLG.
Ich falle hier gerade vom Stuhl!!

Gegenseite hatte 2 Monate Fristverlängerung gefordert und diese wurde bestätigt also in Summe 3 Monate zur Berufungsbegründung. Heute bekomme ich ein Schreiben, dass sie weitere 14 Tage beantragt haben und das vom Gericht auch bestätigt wurden ist.

Mich wundert langsam gar nichts mehr!

1. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission


Die EU-Kommission hat das offizielle Verfahren gegen Malta im Jahr 2025 eingeleitet.

Aktueller Status:

Die Kommission hat festgestellt, dass die Bill 55 gegen EU-Recht verstößt – insbesondere gegen die Brüssel-Ia-Verordnung, die regelt, dass gerichtliche Entscheidungen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden müssen.

Nächster Schritt:

Malta wurde förmlich abgemahnt. Da die maltesische Regierung bisher uneinsichtig blieb, steuert das Verfahren auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu, falls Malta das Gesetz nicht zurücknimmt oder drastisch anpasst.

Parallelverfahren vor dem EuGH (C-683/24)
Neben dem Eingreifen der Kommission gibt es konkrete Gerichtsverfahren, die den Druck erhöhen.

Besonders wichtig ist die Rechtssache C-683/24, die vom Handelsgericht Wien dem EuGH vorgelegt wurde.

Der Kern:

Es geht um die Frage, ob Malta die Vollstreckung ausländischer Urteile einfach mit Verweis auf die eigene "öffentliche Ordnung" (Ordre Public) blockieren darf.


Was bedeutet das für Spieler?

Für deutsche und österreichische Spieler, die Verluste von Online-Casinos zurückfordern, ist die Lage so.

Vollstreckbarkeit:

Bisher konnten maltesische Anbieter die Zahlung oft verweigern, indem sie sich auf die Bill 55 beriefen. Sollte der EuGH das Gesetz kippen (was für Mitte bis Ende 2026 erwartet wird), fällt dieser Schutzwall.

2. Der aktuelle Verfahrensstand
Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta offiziell am 18. Juni 2025 eingeleitet (Verfahrensnummer INFR(2025)2100).


Schritt 1 (Aufforderungsschreiben:

Im Juni 2025 erhielt Malta die förmliche Aufforderung, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Schritt 2 (Begründete Stellungnahme):

Da Malta uneinsichtig blieb und das Gesetz (Art. 56a / Bill 55) verteidigte, folgt als nächster notwendiger Schritt der Kommission die "Begründete Stellungnahme" (Reasoned Opinion). Dies ist die letzte Warnung vor der Klage.

Wann wird Klage eingereicht?

In der Regel liegen zwischen der Einleitung des Verfahrens und der tatsächlichen Klageerhebung vor dem EuGH etwa 12 bis 18 Monate, sofern das Land nicht einlenkt.

Frühestmöglicher Zeitpunkt: Sommer/Herbst 2026.

Wahrscheinlicher Zeitpunkt: Die EU-Kommission wartet oft die Ergebnisse parallel laufender Gerichtsverfahren ab, um ihre Klage juristisch zu untermauern.

Da am 23. April 2026 wichtige Schlussanträge im EuGH-Verfahren C-683/24 (das Vorabentscheidungsverfahren aus Wien zur Bill 55) gestellt wurden, wird die Kommission diese Einschätzung der Generalanwälte abwarten.

3. Warum die Kommission "Rückenwind" hat
Die Position Maltas ist durch jüngste Entwicklungen schwächer geworden:


Urteil vom 16. April 2026:


Der EuGH hat in einer verwandten Rechtssache (C-530/24, Tipico) bereits angedeutet, dass Verbraucheransprüche gegen Glücksspielanbieter aus anderen EU-Staaten grundsätzlich zulässig sind.

Systematischer Verstoß:

Die Kommission sieht in Bill 55 nicht nur einen kleinen Fehler, sondern einen Frontalangriff auf die Brüssel-Ia-Verordnung (gegenseitige Anerkennung von Urteilen). Solche "System-Verstöße" werden in Brüssel mit hoher Priorität verfolgt.

Zusammenfassung:

Man kann davon ausgehen, dass die Klageschrift Ende 2026 beim EuGH eingeht, falls Malta das Gesetz nicht vorher freiwillig zurückzieht oder abändert. Ein endgültiges Urteil im Klageverfahren der Kommission würde dann voraussichtlich 2027 fallen. Spieler können jedoch schon früher (Ende 2026) durch das Urteil im Wiener Vorlageverfahren (C-683/24) mit Rechtssicherheit rechnen.

In Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV folgt die Kommission meist einem "Zwei-Monats-Rhythmus" für die Fristsetzungen, während die internen Prüfungen dazwischen Zeit fressen.

Mahnschreiben (Letter of Formal Notice):

Versendet am 18. Juni 2025. Frist für Malta war meist August/September 2025.
Prüfphase: Die Kommission wertet die (unbefriedigende) Antwort aus. Dies dauert bei komplexen Rechtsfragen wie "Bill 55" oft 6 bis 9 Monate.

Begründete Stellungnahme (Reasoned Opinion):

Dies ist die "letzte Warnung".

Prognose: Angesichts des heutigen Datums (23. April 2026) und der Tatsache, dass heute wichtige Schlussanträge in der Parallelsache C-683/24 gestellt werden, wird die Kommission dieses Signal abwarten.

Erwartetes Datum der Stellungnahme: Mai oder Juni 2026.

Letzte Frist für Malta:

Nach der Stellungnahme hat Malta erneut 2 Monate Zeit zu reagieren (bis ca. August 2026).

Wann erfolgt die Klageerhebung?

Wenn Malta diese letzte Frist verstreichen lässt (August/September 2026), tritt die Kommission in die finale Phase ein.

Der "Klage-Beschluss": Die Kommission fasst den formellen Beschluss zur Klageerhebung meist in ihren monatlichen "Infringement Packages".

Historischer Vergleich:

Bei ähnlich hartnäckigen Fällen (z. B. Rechtsstaatsverfahren gegen Polen oder Ungarn) vergingen zwischen der Begründeten Stellungnahme und der tatsächlichen Einreichung beim EuGH oft 4 bis 6 Monate.

Man sieht's doch an Österreich.

Da, wo Lizenzen noch nicht einfach fest zementiert sind, steigt plötzlich auch die Zahlungsbereitschaft. Nicht weil die Anbieter über Nacht ein Gewissen bekommen, sondern weil ihnen klar ist: Altlasten können am Ende beim Marktzugang auf die Füße fallen.

Und genau da liegt in Deutschland das Problem. Hier reicht ein Urteil allein oft nicht, wenn man es am Ende über Malta, Bill 55 und sonstige Konstruktionen wieder gegen die Wand fahren kann.

Also muss der Druck woanders herkommen: über die bestehende Lizenz.

Heißt auf Deutsch: Solange ein Anbieter trotz offener Altlasten und nicht erfüllter Urteile ganz normal weitermachen darf, gibt es für ihn keinen Grund, sauber zu bereinigen. Erst wenn die Frage im Raum steht, ob so jemand überhaupt zuverlässig genug für eine deutsche Lizenz ist, wird's interessant.

Mal ehrlich:

Wenn jetzt wieder erzählt wird, der Weg über die GGL sei tot, dann frage ich mich wirklich, was manche aus dem heutigen Tag eigentlich mitnehmen.

Man sieht doch gerade glasklar, wie mühsam der Weg über Kommission, EuGH und Bill 55 ist. Selbst wenn Bill 55 irgendwann kassiert wird, ist doch noch lange nicht gesagt, dass dann auf Malta plötzlich alles reibungslos vollstreckt wird. Da geht die nächste Verzögerung doch direkt wieder los.

Genau deswegen ist die GGL-Schiene nicht tot, sondern der einzige Hebel, der überhaupt im Hier und Jetzt ansetzt.

Und vor allem: Da kann jeder Betroffene selbst etwas tun.
Nicht nur warten, hoffen und irgendwelche Luxemburger Verfahren verfolgen, sondern hier in Deutschland konkret Druck aufbauen und die Zuverlässigkeitsfrage stellen.

Wer das für sinnlos hält, soll bitte sagen, welcher Weg stattdessen realistisch schneller zum Ziel führt.

@Hudini
Lies nochmal den Beitrag von MK1003!
Er redet genau von einer Muttergesellschaft die Vergleiche anbietet. Mit allen anderen geht es denen nicht anders als in D.
Was ich weiß ist dass lediglich die Quoten in Österreich höher ausfallen. Dies hängt vermutlich damit zusammen dass dort noch keine Lizenzen vergeben werden. Ist aber ja im Gespräch. Bei uns haben sie ja Lizenzen und von Seiten der Behörden kommt eher ein Happy Welcome als Druck.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Das widerspricht meinem Punkt doch gar nicht, sondern bestätigt ihn eher.

Natürlich kann es sein, dass in Österreich teilweise über besser aufgestellte Konzern- oder Mutterebenen verglichen wird. Die eigentliche Frage ist aber doch: Warum dort eher und höher als hier?

Und genau da liegt der Unterschied: In Österreich steht regulatorisch offenbar mehr im Raum bzw. es ist jedenfalls noch nicht alles so bequem zementiert wie in Deutschland. Hier haben die Anbieter ihre Lizenzen, und von behördlicher Seite wirkt es eher wie ,,Willkommen im regulierten Markt" statt wie echte Aufsicht mit Druck.

Heißt doch im Ergebnis: Nicht die Existenz irgendeiner Muttergesellschaft ist der springende Punkt, sondern ob auf den Konzern überhaupt spürbarer Druck entsteht, Altlasten zu bereinigen.

Und genau dieser Druck fehlt in Deutschland bislang weitgehend. Deshalb ist die GGL-Frage eben nicht nebensächlich, sondern zentral.

Kann hier Hudini tatsächlich nur zustimmen. Ich gebe gerne zu, dass ich wohl falsch lag. Der Weg muss übers GGL gehen. Anders sehe ich keine Hoffnung.

Der Fall Capital Bra zeigt doch vor allem eines: Die GGL kann handeln, wenn sie will. Da geht es plötzlich mit Verfahren, Zwangsgeld und öffentlicher Härte. Genau deshalb wirkt die ganze Erzählung immer unglaubwürdiger, nicht erfüllte Urteile gegen Glücksspielanbieter seien bloß Privatsache und für die Zuverlässigkeit eines lizenzierten Anbieters angeblich nicht so wichtig.

Für mich wirkt die GGL deshalb immer mehr wie eine Behörde, die sich bewegt, wenn es politisch nicht mehr anders geht. Solange es bequem war, wurde bei nicht erfüllten Urteilen großzügig weggeschaut. Aber genau dieser Widerspruch muss mehr in die Öffentlichkeit. Denn wenn die GGL zeigen will, dass sie durchgreifen kann, dann muss auch die Frage erlaubt sein, warum rechtskräftige Urteile gegen Anbieter aufsichtsrechtlich praktisch folgenlos bleiben sollen.

Und genau deshalb ist der Weg über die GGL nicht sinnlos, sondern der einzige Hebel, bei dem Betroffene selbst hier und jetzt etwas lostreten können. Wer heute noch kein Urteil hat und meint, das gehe ihn noch nichts an, wird es später merken: Ein Titel auf dem Papier bringt dir gar nichts, wenn er am Ende nicht durchsetzbar ist. Genau deshalb muss der Druck auf Aufsicht und Lizenz jetzt aufgebaut werden und nicht erst dann, wenn es für den Einzelnen zu spät ist.

Thank me later.

Hudini dass alles an der GGL hängt sage ich schon wer weiß wie viele Seiten hier.
Der Vergleich mit Bra hinkt ganz einfach aus den gezogenen Steuern von ihm und der OC's gewaltig. Die OC's sind hier von der Priorität wesentlich höher angesehen.
Aber vermutlich die einzige Hoffnung.

Österreich hat hier sicherlich den Vorteil bis heute an ihrem Monopol festzuhalten.
Da muss sich das ein oder andere Casino geschmeidig halten im Gegensatz zu D bei dem alles schon durch ist.
Trotzdem und darauf wollte ich hinaus, gibt's auch dort bis auf die eine Gesellschaft massig Zahlungsverweigerer die illegal weiter machen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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