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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich möchte auch gar nicht länger drin bleiben nur der Verkauf war schon uns bekannt! Keine Panik. Seit geraumer Zeit wurde hier auch geschrieben. Die wollen nur Zeit.

Es ist ja sehr offensichtlich alles deshalb glaube ich immer noch kaum das es so sein wird! Die Tage wurde es auch bei ARD (Monitor) gezeigt mit Titan und EuGH Schlussantrag.

Solange die keine neue Lizenz beantragen ist alles nach meiner Meinung gut. Die brauchen die Lizenz!

Und hier sind wir wieder bei der GGL.
Nur die kann mit Bezug auf die Lizenz Druck ausüben.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Neuanfang11, von welcher Lizenz sprichst du?
Die Lizenz ist schon längst übertragen.

Die Lizenz ist nicht in dem Sinne übertragen wie du denkst!

Der neue Eigentümer hat sie indirekt mit der Übernahme mit gekauft!
Die Lizenz läuft ganz normal auf der Gesellschaft der Roten weiter!!!

Das ist rechtlich ein Unterschied!
Die müssen gar nicht die Lizenz übertragen wenn sie so weiter machen!

Bezüglich der Lizenz stiftest du sehr viel Unruhe. Kannst du das eventuell ausführlicher ausformulieren mit Belege? Das ist so durcheinander.

Die Lizenz wurde von der verschobenen Gesellschaft zur Mutter im Jahr 24/25 übertragen und mit dem Kauf übertragen. Von der GGL genehmigt.

Warum sollten sie eine komplett neue anfordern? Wofür?
Was müssen Sie nicht machen, wenn Sie WAS weiter machen?
Ich verstehe es einfach nicht.

Ich glaube, viele unterschätzen den Punkt, dass wir nicht völlig machtlos sind.

Ja, Malta blockiert. Ja, Bill 55 dauert. Ja, der EuGH braucht Zeit. Ja, einzelne Vollstreckungen laufen ins Leere.

Aber es gibt eine Sollbruchstelle in der Strategie der Anbieter:

Die deutsche Lizenz.

Diese Anbieter wollen in Deutschland reguliert weiter Geld verdienen. Dafür brauchen sie eine deutsche Erlaubnis. Und diese Erlaubnis hängt nicht irgendwo im luftleeren Raum, sondern an Regeln, Gesetzen und einer deutschen Behörde.

Die GGL ist keine private Schutzmauer für Anbieter. Sie ist eine deutsche Aufsichtsbehörde. Sie wird durch Recht, Gerichte, Politik und letztlich durch öffentlichen Druck kontrolliert. Sie kann nicht dauerhaft so tun, als sei alles nur Privatsache, wenn immer mehr geschädigte Spieler trotz rechtskräftiger Urteile am Ende leer ausgehen.

Genau da liegt der Hebel.

Die Anbieterstrategie funktioniert nur, solange die Nichtzahlung rechtskräftiger Urteile keine Folgen für die Lizenz hat. Solange kann man Spieler zermürben, Gesellschaften verschieben, auf Malta oder Gibraltar verweisen und am Ende kleine Vergleiche anbieten.

Aber wenn immer mehr Betroffene ihre Fälle sauber zur GGL bringen, entsteht ein Muster. Dann geht es nicht mehr um einen einzelnen Spieler, sondern um die Frage:

Warum dürfen Anbieter in Deutschland reguliert weiter Geld verdienen, wenn deutsche Gerichte entscheiden, die Urteile aber faktisch nichts wert sind?

Warum wird Spielerschutz groß angekündigt, wenn die geschädigten Spieler am Ende allein gelassen werden?

Warum soll Zuverlässigkeit keine Rolle spielen, wenn rechtskräftige Urteile systematisch leer laufen?

Natürlich hat sich die GGL bisher kaum bewegt. Das ist ja genau das Problem.

Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Wenn sich immer weiter verdichtet, dass deutsche Urteile ignoriert werden, Spieler trotz Gerichtssieg leer ausgehen und die Aufsicht das folgenlos hinnimmt, dann ist das kein Randthema mehr. Dann ist das ein Skandal.

Und dieser Skandal muss sichtbar gemacht werden.

Nicht nur in Malta. Nicht nur beim EuGH. Sondern hier in Deutschland, bei der Behörde, bei der Lizenz und bei der Frage, ob Spielerschutz wirklich gilt oder nur auf dem Papier steht.

Das ist aus meiner Sicht die einzige echte Sollbruchstelle der Anbieterstrategie.

@Hudini stimme dir zu!

@optimus: Ich glaube wir reden von zwei verschiedenen Anbietern!!!

C‑198/24?
Urteil soll am 20.05 laut EUGH kommen:)

Darf ein EU‑Mitgliedstaat (Malta) die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils aus einem anderen EU‑Staat blockieren?

Also wird Bill 55 auf jeden Fall geklärt werden.

Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, Österreich) ,, Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen – Verfahren für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung – Verordnung (EU) Nr. 655/2014 – Wesen des Verfahrens zum Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung als Ex-parte-Verfahren (Verfahren ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners) – Art. 11 – Folgen eines während dieses Verfahrens vorgelegten Vorabentscheidungsersuchens – Bedingungen für den Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung – Art. 7 – Periculum in mora – Tatsächliche Gefahr, dass ohne einen Beschluss zur vorläufigen Pfändung die spätere Vollstreckung der Forderung des Gläubigers unmöglich oder sehr erschwert wird – Umstände, die bei der Prüfung dieser Bedingung berücksichtigt werden können"

Generalanwalt Nicholas Balou Emiliou hat gesprochen, unser Informations-Orakel hier. ⚖️😂

Unser Mann liefert wie immer die wichtigen Infos, während andere noch googeln, ob ,,ordre public" ein Beachclub auf Malta ist. 😂

Danke für die Info.

Deshalb war sicherlich seine Aussage gestern so, weil bei einem anderen Verfahren es so kommt. Das sind doch gute Nachrichten!

Man muss sich auch formal dran halten.

Es laufen sicherlich auch im Hintergrund vieles ab was die Öffentlichkeit nicht mitbekommt!

Vorallem ob es für ein Land so gut ist andauernd verklagt zu werden?
Werden sicherlich auch Konsequenzen gezogen.

#6476
Hallo Balou schöne Info hast du wider per Mail angefragt ?


Steht nun auch im EUGH Kalender:) unter Mr.gr......

Ok geht klar hatte es vorhin nicht gesehen aber na da vielleicht doch schneller Bill55 weg. Das Ergebnis sollte ja klar sein nach der Aussage

Hudini, ich verstehe deine Argumentationskette.

Allerdings frage ich mich, ist die Höhe der Fälle so entscheidend, wenn es diese Regeln, Gesetze und Regularien geben sollte? Sollte nicht 1 rechtskräftiger Urteil ausreichen damit die GGL bezüglich Lizenz aktiv wird?

Oder gehen wir davon aus, dass diese einfach nicht befolgt werden, und erst bei einer immensen Größe an Aufmerksamkeit erst befolgt werden?

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