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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Mein Stand ist allerdings ein halbes Jahr her. Wenn sie Vergleiche anbieten werden sie wohl zahlen, aber ich weiß es nicht genau.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Jahreszahlen verspätet sich mit Vergleichen ob gewollt oder nicht keine Ahnung - aber es gibt welche.

Am Ende bleiben die Vergleiche eh verschwiegen.

finde ich aber interessant. Man einigt sich auf x % zahlbar innerhalb 2 Wochen, lässt sich dann aber Monate Zeit.

Also wer nimmt einen Vergleich an von 20 Prozent?

Ich hab nun alleine über 25.000 Zinsen.
Da müsste man ja nicht zurechnungsfähig sein.

Vor allem weil man jetzt schon mehrere Jahre wartet.

es gibt Leute, die haben Kranknheiten, haben ein bestimmtes Alter erreicht und haben auf diese effektive Justiz dann nicht unbedingt Lust.
das hat aber auch System. Man munkelt, daß bestimmte Versicherungen beispielsweise solche Verfahren, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, usw., extra in die Länge ziehen, damit die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, daß sich das "Problem" von selbst erledigt.
aber da der Großteil die Parteien wählt, die ein solches Justizsystem zur Verfügung stellt, ist es dann eher das Jammern auf großem Niveau. würde ich sagen.

Wer das annimmt?
Nicht viele vielleicht, aber doch einige.
Darauf spekulieren die ja dass es Menschen gibt denen das Wasser schon in den Mund läuft und diese lächerlichen Quoten zumindest das schlimmste verhindern.
Deshalb verfluche ich diese Typen. Menschlich unterirdisch.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#7836
Ich bekam heute folgende Mail von meinem Anwalt:

Die Beklagtenpartei trägt regelmäßig vor, dass Sie auch aus dem Ausland gespielt haben.
 
Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie sich im Zeitraum vom 15.02.2020 bis zum 28.06.2021 im Ausland aufgehalten haben und ob Sie während dieser Aufenthalte auf der Plattform der Beklagten gespielt haben. Sofern Sie sich an entsprechende Auslandsaufenthalte erinnern, teilen Sie uns bitte die konkreten Orte sowie die genauen Zeiträume mit Datumsangaben mit. Falls Sie sich an Einzelheiten nicht mehr genau erinnern können, versuchen Sie bitte, die relevanten Informationen mithilfe von Unterlagen oder Hinweisen wie Hotelrechnungen, Flugtickets, Fotos, Kontoauszügen, Ihrem Google-Maps-Verlauf oder durch Rückfragen bei Freunden und Familienmitgliedern so genau wie möglich zu rekonstruieren.

Diese Angaben sind erforderlich, da der Glücksspielstaatsvertrag unter Umständen im Ausland keine Anwendung findet. Um etwaige Verluste, die gegebenenfalls von der Klagesumme abzuziehen sind, so gering wie möglich zu halten, benötigen wir eine möglichst präzise Darstellung Ihrer Aufenthalte. Ein unvollständiger Sachvortrag könnte daher zu einer (teilweisen) Abweisung der Klage führen, was sich unmittelbar auf den Erfolg Ihres Verfahrens auswirken kann.


Hatten Sie ferner für einen längeren Zeitraum Ihren ständigen Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein?


Ich hatte das denen damals bereits gesagt dass ich zwar im Ausland war aber nicht gespielt habe über deren Plattform. Was glauben die eigentlich wie lange ich nachweise für Urlaube habe 🙄
Zu der Zeit war ja auch corona, wir waren 2x übers Wochenende in Österreich an der Grenze aber ich kann mich nicht erinnern da gespielt zu haben.

Was soll ich jetzt machen?

Ganz einfach. Bekomme raus wann du in Österreich warst. Du kannst sicher in den Kontoauszügen sehen ob du Einzahlungen gemacht hast. Beweisen muss das Casino dass du von dort aus gespielt hast.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Aufpassen.

Der Anbieter hatte IP Daten vom Ausland von mir.

Ich hatte zum Glück vorher gesagt, dass ich im Ausland war und gespielt habe.

Mein Verfahren ist aber ausgesetzt wurden.nach der BGH Entscheidung wird Ausland nicht mehr gefährlich sein

Ich finde absolut nichts mehr zu diesen Kurztrips. Zwischenzeitlich hab ich auch ein anderes Konto und in meinen Mails finde ich nichts.


versuche einen ungefähren Zeitraum zu nennen. schaue email nach über buchungen oder Urlaubsanträge.

Sag denen wenn du zu 100% weißt, dass du in dem Urlaub nicht gespielt hast, dass es nicht so war. wenn du unsicher bist sagst du denen, dass du es nicht genau sagen kannst, weil es zu lange her ist.

ich war im urlaub z.b. ob ich in dem zeitraum gespielt habe? keine ahnung - abstreiten würde ich es nicht. 100% bejahen aber auch nicht.

also habe ich denen meine Urlaubsdaten geschickt. und scheinbar hatte ich tatsächlich gespielt. diese wurden dann bei der klage rausgenommen.


aber da unterscheiden sich ja auch die urteile. einige Gerichte sagen, dass es auf den gewöhnliche Aufenthaltsort ankommt und nichts rausgerechnet werden muss und andere sagen, dass diese verluste nicht zählen

hatte in einem Verfahren gesehen, daß da Logins im Millisekundenbereich aus irgendwelchen asiatischen Ländern festgestellt worden sind. da werden wahrscheinlich also auch Logins festgestellt, wo jemand versehentlich oder absichtlich Zugriff auf das Spielkonto haben wollte. aber Auslandsbezug soll ja eh keine Rolle mehr spielen,

insofern scheint die Kanzlei möglicherweise nicht auf dem neusten Stand zu sein. es gibt ja Kanzleien, die machen Parkverstöße, internationales Weltraumrecht und nebenbei bisschen Glücksspielrecht, daher kann ich die Nachfrage verstehen.

Am besten du stellst zu diesem Thema einen Rückruf mit deinem Anwalt ein. Dann erklärst du ihm das was du weißt. Nur sollte etwas gewesen sein musst Du es sagen. Keiner kann von dir verlangen dass du nach 5-6 Jahren alles noch weißt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

nur weil ein illegaler Anbieter irgendwelche Behauptungen aufstellt, müssen die auch nicht unbedingt wahr sein. die können ja ihre Daten auch einem gerichtlichen Gutachter zur Verfügung stellen, der die Richtigkeit überprüft,. ich finde es auch fraglich, daß solche persönlichen Daten, wie IP-Adressen, anscheinend unbegrenzt gespeichert werden, da müßte mal der Datenschutzbeauftrage eingreifen. 

Also ich hab jetzt mit müh und not alle reisedaten beisammen aber ohne nachweise. (Via bilder details) Für eine Reise sollte der Anwalt bereits nachweise haben. Die hab ich ihm 2023 zur Verfügung gestellt.

Alles weitere müssen Sie mir glauben.

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