Hallo,
ich habe eine Klage und auch das Berufungsverfahren gewonnen. Der Anbieter auf Malta hat bisher (seit einem halben Jahr etwa) noch nicht gezahlt, man kennt es ja.
Meine Frage betrifft nun die Rechtssicherheit so eines Urteils, wenn die Entwicklung bei noch anhängigen Verfahren und insbesondere jetzt durch die Vorlage beim EuGH in eine Richtung geht, in der ich mein Verfahren dann nicht mehr gewinnen würde.
Eigentlich ist mein Kenntnisstand, dass alles unerheblich ist und meine Forderung in jedem Fall bestehen bleibt. In ersten Artikeln habe ich jetzt aber gelesen, Anbieter könnten unter Umständen Entschädigungen wieder zurückfordern. Um das nachvollziehen zu können, fehlt mir die Grundlage.
Auch dazu: Macht es einen Unterschied, ob ich das Geld schon erhalten habe oder nicht? Also natürlich macht es einen großen Unterschied, ich meine aber darauf bezogen, ob sich der Anbieter mit Berufung auf andere Urteile etc. trotz vollstreckbarem Urteil weigern kann.