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Vollstreckung Gibraltar

  • 31 Antworten
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Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #15 am: 23 Januar 2026, 17:24:07 »
Salopp gesagt, wenn du deine erste Pfändung als Unternehmer bekommst musst du ja auch nicht gleich deinen Laden zusperren.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #16 am: 23 Januar 2026, 20:03:39 »
Domain Sperrung kann nur die Behörde vornehmen. Die Domain kann bei Vollstreckung gepfändet werden. Mein Kenntnisstand.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #17 am: 24 Januar 2026, 07:28:28 »
Ja, kann man Pfänden jedoch sind die Kasinos nicht auf den Kopf gefallen, und haben zahlreiche Subdomains, da muss man dann ganz genau hinschauen. Zum Beispiel Casino.com hat auch casino1.com 2.com usw.

Geoblocking will man irgendwie nicht,  z.B. Cloudflare in Italien weigert sich illegale Inhalte abzuschalten weil man mit dem Blocken auch andere Inhalte abschalten würde die auf einer IP liegen...

Das ganze System ist von Vorne bis hinten durchdacht....

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #18 am: 24 Januar 2026, 09:04:11 »
Bei den Zahlen zB hast du Recht.
Aber mal etwas positives, die Gibraltar Klagen werden wenigstens nicht ausgesetzt. 😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #19 am: 24 Januar 2026, 09:06:02 »
Bei den Zahlen zB hast du Recht.
Aber mal etwas positives, die Gibraltar Klagen werden wenigstens nicht ausgesetzt. 😁

Meine wurde ausgesetzt am LG.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #20 am: 24 Januar 2026, 10:28:39 »
Hast Du deinen Anwalt mal gefragt was der Grund ist? Gibraltar ist Drittland und hat eigentlich nichts mit dem EuGH Urteil zu tun.
Der Bezug Dienstleistungsfreiheit gilt nur für die EU Länder.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #21 am: 24 Januar 2026, 11:44:09 »
Das Gericht möchte die beiden EUGH Fälle abwarten.
Es geht gegen die Jahreszahl und der Zeitraum war zwischen 2014-2016.
Damals waren die in Gibraltar ansässig und noch Teil der EU.

Ich hab mir grad mal die Widerspruch-Begründung von Freshfield und die Antwort meines Anwalts darauf durchgelesen …

Da wird ständig Malta statt Gibraltar erwähnt, obwohl die Klage an Gibraltar gerichtet ist.

Vllt hat das das Gericht nicht ganz verstanden. 🧐🤷🏻‍♂️


Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #22 am: 24 Januar 2026, 20:32:08 »
Mein Verfahren wurde auch ausgesetzt..

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #23 am: 24 Januar 2026, 21:55:43 »
Meins zum Glück nicht, wurde nur 15 Monate nach hinten verschoben.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #24 am: Gestern um 09:14:20 »
Mein Fall auch nicht, Zustellung hat über 2 Jahre gedauert.. 😂

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #25 am: Gestern um 10:00:40 »
Ich rede hier hauptsächlich vom OLG.
Dass LG aussetzen finde ich sowieso lächerlich.
Den ersten Part in der Verhandlung hat er damals abgekürzt. Zur Beklagten: ein Vergleich kommt für sie sicherlich nicht in Frage und die beantragte Aussetzung weise ich zurück, dass ist Sache der übergeordneten Gerichte. 😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #26 am: Gestern um 18:01:09 »
Naja, mein LG argumentiert halt damit, dass es nach dem EUGH Urteil kein OLG mehr braucht, weil die Entscheidung dann klar ist und dann halt vom OLG abgelehnt wird.

Sollte es so sein, kann ich es akzeptieren. Dass die Wiederaufnahme aber zwischen 1 und 2 Jahre nach Urteil sein soll, kann ich nicht akzeptieren. :D aber ändern kann man es ja auch nicht.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #27 am: Gestern um 18:48:01 »
Unternehmen generell legen fast immer Berufung ein. Das wird auch hier gemacht werden.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #28 am: Gestern um 19:10:37 »
Unternehmen generell legen fast immer Berufung ein. Das wird auch hier gemacht werden.
Deshalb ist's trotz allem gut schon ein LG Urteil zu haben. Der Stau an den LG ist schon unglaublich lange, zumindest an denen die aussetzen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Vollstreckung Gibraltar
« Antwort #29 am: Gestern um 19:27:11 »
Die Berufung wird dann halt abgelehnt.

Aber ja, wäre natürlich schöner schon ein Urteil zu haben, aber die Hoffnung bei den Gerichten, GGL und Behörden habe ich aufgegeben.

 

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