Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Alexx13 am 20 Mai 2020, 14:42:14

Titel: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 20 Mai 2020, 14:42:14
So,

Nach 3 Wochen gab es dann auch mal eine Mail zurück von MrGr***.

Sie berufen sich auf die Europäischen Lizenzen und man möge Sich bitte für allfällige Beschwerden im Hauptsitz in Malta melden.

Es wurde nie eine Konzession vergeben und dadurch gelten weiterhin die europäischen Lizenzen vom 1. November 2018 ausgestellte und bis 19. März 2028 gültige Lizenz...

Also die gleiche Antwort wie bei jedem anderen auch, mal sehen was die nächste Zeit mit sich bringt.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Mai 2020, 14:55:47
Die EU-Lizenzen sind für den Bobbes denn es wurde nun mehrfach entschieden das das Verbot hier in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist.

OVG NRW, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18
OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46.18

Siehe hierzu auch OLG Koblenz vom 03.07.2019 – 9 U 1359/18 - hier steht es ziemlich detailliert was die Dienstleistungsfreiheit mit dem EU-Recht für eine Gewichtung hat: KEINE!

Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 21 Mai 2020, 21:54:16
Sie berufen sich auf die Europäischen Lizenzen und man möge Sich bitte für allfällige Beschwerden im Hauptsitz in Malta melden.

Es wurde nie eine Konzession vergeben und dadurch gelten weiterhin die europäischen Lizenzen vom 1. November 2018 ausgestellte und bis 19. März 2028 gültige Lizenz...

"Europäische Lizenz" klingt so, als wenn Malta das Recht hätte, durch in Malta erteilte Lizenzen (Gültigkeit grundsätzlich in dem Land, wo die Lizenz ausgestellt wurde) nationale Gesetze und Glücksspielmonopole innerhalb der EURO Zone zu überwinden.
Das ist natürlich Quatsch und hat auch keine Anwendbarkeit. Höchstrichterlich bestätigt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/09/rk20130930_1bvr319611.html

Lediglich S-H hat zum Teil Lizenzen vergeben. Diese Casinos dürfen demzufolge legal bis zum Ablauf der Frist in dem einen Bundesland Ihrem Geschäft nachgehen. In alle anderen Bundesländer sind sie nach wie vor ohne Lizenz und durch den Glücksspielstaatsvertrag auch wortwörtlich verboten.
Ähnlich ist dies übrigens in den meisten anderen EU-Ländern. Bis auf wenige Ausnahmen, darunter Malta, liegt das Glücksspiel-Monopol beim Staat, was es den Casinos unmöglich macht, dort eine Glücksspiellizenz zu erhalten.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 25 Mai 2020, 14:23:14
Bekam jetzt eine Mail von einem persönlichen Berater vom OC, der jetzt die jeweilige Abteilung Kontaktiert und binnen 8-10 Tagen eine Einigung ( Lösung ) vorschlagen möchte, bin gespannt, was daraus kommen wird.

Kam plötzlich per Mail.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Mai 2020, 14:35:19
Freut mich zu lesen - bin gespannt was dir angeboten wird :)
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 25 Mai 2020, 14:49:27
Vielleicht auch gar nichts😁

Hört sich nur vielversprechend an, da jetzt extra einer für mich zuständig ist der sich um mein Aliegen kümmert, er meinte er bräuchte vielleicht Informationen von mir, könnte ja auch nh Falle sein so das Sie nur etwas von mir haben wollen als Gegenbeweis vielleicht? 😁
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Mai 2020, 14:51:17
Zur Not kannst du hier immer fragen^^
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 25 Mai 2020, 16:14:24
Stimmt!

Mal schauen, vielleicht finden die mein Angebot besser und merken auch selber das sich was tut wenn schon 3 Zahlungsanbieter abspringen
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 25 Mai 2020, 18:44:04
Na da bin ich auch mal gespannt,

der erste den ich den Vorschlag gemacht hab hat komplett geblockt, Nr. 2 ist heute dran gewesen bin mal gespannt was da für ne Antwort kommt.

Werde dann auch berichten.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Vetram am 25 Mai 2020, 19:30:21
Habt ihr das Casino direkt angeschrieben?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 25 Mai 2020, 21:33:53
Ich ja. Hatte born aber auch schon versucht, ist halt sogut wie unmöglich ohne Anwalt da die anscheinend nur auf Druck reagieren.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 25 Mai 2020, 22:11:11
Hab ich auch getan und komme ja aus Niedersachsen wo es gerade eh eine heiße Angelegenheit ist was online Glücksspiel betrifft. In der Kanzlei von Lenne kam jetzt noch mal das Urteil aus Düsselsorf hervor, welches sich auch ganz gut anhört...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Boll am 25 Mai 2020, 22:58:57
Bin da auch mal gespannt. Bisher gab es ja noch keine außergerichtlichen Einigungen seitens der Casinos oder? Früher war es bei PayPal durchaus erfolgreich oder?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 25 Mai 2020, 23:50:50
Laut einem Anwalt gab es welche...aber ob ohne Anwalt weiß ich nicht und über die Anbieter wird nichts gesagt, bei wem es geklappt hat. Auf Anfrage von mir letzten Monat bei einem Anwalt.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 26 Mai 2020, 08:11:55
Mir ist nur ein Fall über einen Anwalt bekannt und da war es auch MrGreen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Ilona am 26 Mai 2020, 09:36:25
Mir ist beides bekannt.
LG Ilona
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 26 Mai 2020, 11:03:29
Born, das wäre natürlich umso besser für mich.
Vielleicht denken Sie sich, bevor Sie die Anwaltskosten....mitzahlen müssten, handeln die es bei mir lieber jetzt so aus und sparen 10-20% an Geld...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: schnerrano am 26 Mai 2020, 15:10:34
Ich habe bereits zweimal gehört, dass so ein "Vergleich" außergerichtlich funktioniert hat. Es besteht also durchaus Hoffnung.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 26 Mai 2020, 15:12:45
@Ilona

auch gänzlich ohne die Hilfe vom Anwalt?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Manu123 am 27 Mai 2020, 00:33:06
Ich denke, dass viele Vergleiche nach Klageeinreichung geschlossen werden. Es hat doch ein gewisses Geschmäckle, dass es kein Urteil für oder gegen ein Onlinecasino gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass noch kein einziger den Klageweg beschritten hat. Also denke ich, es wurden bestimmt schon einige Klagen eingereicht und dann verglichen mit Verschwiegenheitserklärung.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 27 Mai 2020, 03:24:46
Ich denke, dass viele Vergleiche nach Klageeinreichung geschlossen werden. Es hat doch ein gewisses Geschmäckle, dass es kein Urteil für oder gegen ein Onlinecasino gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass noch kein einziger den Klageweg beschritten hat. Also denke ich, es wurden bestimmt schon einige Klagen eingereicht und dann verglichen mit Verschwiegenheitserklärung.

Wichtig ist jedoch, dass das hier von dir auch nur reine Vermutungen sind und keinesfalls der Tatsache entsprechen muss bzw nachweislich so wäre.

Ich würde aber auch grundsätzlich eher von der Variante ausgehen, das sich noch niemand getraut hat mangels der unsicheren Rechtsdurchsetzung/Rechtslag, ein im EU-Ausland und dort auch völlig legal agierend sitzendes Unternehmen zivilrechtlich zu verklagen.
Im Wesentlichen ist hier auch wichtig zu wissen, das du bei Klageerhebung grundsätzlich erst einmal die Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken musst. Die Kosten können schnell mal über 1000€ betragen, je nachdem wie hoch der Streitwert ist (Gesamtrückforderung die du geltend machen willst.

Da also die meisten Glücksspielsüchtigen, die an diesen Punkt gelangen, sowieso schon meistens mittellos sind, erübrigt sich da sicher die Überlegung, wieso da vielleicht keine/kaum Klagen gegen ein OC geführt/veröffentlicht wurden
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 27 Mai 2020, 17:40:31
Mein Weg, denn ich so bestritten habe ist gerade ohne Anwalt oder verstehe ich hier gerade etwas falsch und Ihr denkt ich klage mit Anwalt außergerichtlich gerade?😁
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Manu123 am 27 Mai 2020, 23:32:56
@Alex hattest du mit deinem Weg bereits erfolg?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 11:27:02
Läuft gerade haben eine Frist von 10 Tagen...melden sich dann mit einer Lösung laut der Mail.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 17:02:41
Wüsste jetzt nicht ob Ich Ihm nochmal Urteile beifügen soll oder einfach mit Ja antworten soll.... kann ja mit dem Düsseldorfer Urteil gegen gehen oder nicht? Oder ist das alles rechtens was mir so gesagt wird.

( Aus den von mir nochmals betrachteten Korrespondenzen geht hervor, dass Sie sagen, dass es illegal sein sollte, von Deutschland aus in einem Online-Casino zu spielen. Bitte lassen Sie es mich wissen, sollte ich etwas missverstanden oder ausgelassen haben.)

Darunter wird wieder über das Unternehmen berichtet mit von wegen


ist in Großbritannien, Irland, Dänemark, Schweden, Lettland und Italien lizensiert und verfügt in der Europäischen Union über die von der Malta Gaming Authority am 1. November 2018 ausgestellte und bis 19. März 2028 gültige Lizenz MGA/CRP/121/2006.Anbieter, die in der EU lizenziert sind, können sich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen und bieten völlig legal auch in Österreich an, zumal das österreichische Glücksspielmonopol den Vorgaben des Unionsrechts widerspricht.

Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 28 Mai 2020, 17:28:18
Hab PN bekommen - Gott was ne Litanei^^

Gib mir etwas Zeit, mir raucht der Kopf gerade und voll im Stress.

Aber was ich schon sagen kann: Die OC führen immer das Argument der EU-Dienstleistungsfreiheit an!

Hier wird alles wissenswerte dazu gesagt: https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/verwaltungsgericht-duesseldorf-bestaetigt-erneut-online-casinoverbot.html
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 28 Mai 2020, 17:28:54
Ich gehe davon aus, dass dein Vergleich gescheitert ist.
Die berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit und denken sie wären im Recht, 6 Urteile zu diesem Thema ignorieren sie, weil deren Rechtsauffassung so ist dass es mit dem europäischen Recht angeblich Verfassungswidrig ist.
Jeglich weitere Kommunikation ist somit nicht mehr nötig weil Du das Casino so dermaßen in die Ecke gedrängt hast, dass sie sich nicht mehr wehren können und daher nicht mehr antworten werden, deren Antwort wird sein, sie verweisen auf die vorherige Kommunikation.
Die haben deine Botschaft verstanden, die wissen genau worum es geht, und aus Selbstschutz kommt da nichts mehr zurück ;)

Erlebt bei bw.. die sind sogar so dreist und drohen rechtlichen Schritten, Unterlassungsklage oder Strafantrag bei der Polizei, die antworten mir nicht mehr im Chat und auch nicht per Mail .
Die Einleitung von bw.. war : Es ist eine Frechheit uns illegale Geschäfte vorzuwerfen, wir werden hier strafrechtliche Konsequenz überprüfen. ich bin vor lachen vom Stuhl gefallen.

Ohne Anwalt bzw. ohne Anwalt und Klage kein Geld ;)
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 21:00:36
Nein, hab ein persönlichen Ansprechpartner der meine Argumentation nur richtig Auffasen wollte. Bevor es zu einer Lösung kommt.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 21:02:02
@Exgamer

Und kam was von dennen? Kommt mir komisch vor wen ein Casino rechtliche Schritte bzw. Mit Polizei droht...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 28 Mai 2020, 21:09:31
@Exgamer

Und kam was von dennen? Kommt mir komisch vor wen ein Casino rechtliche Schritte bzw. Mit Polizei droht...

Rate mal warum ich vor lachen vom Stuhl gefallen bin?

Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 21:15:02
Okay ergibt Sinn.

Man weiß ja nie, siehe diverse Gerichte...fehlt noch das Sie sagen das alles legal abläuft 😅
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 28 Mai 2020, 21:22:14
Allein schon wegen dieser Drohung, habe ich große Lust den Kasinos auf Malta mal gewaltig auf den Tisch zu ka.... ;)
Sollte ich irgendwann mal bzw. in den nächsten zwei Jahren zu Geld kommen, dann wird gewaltig zurück gesch....

Ich habe da noch eine Rechnung offen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 21:29:28
Spendenkonto eröffnen und einer geht gegen an😅😂
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 28 Mai 2020, 21:48:29
@EX-GAMER1337 ich empfehle Russland Inkasso  8)
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 28 Mai 2020, 22:01:05
@EX-GAMER1337 ich empfehle Russland Inkasso  8)

Bringt doch nichts wenn Boris,Vladimir und Sergej dort an der Tür anklopfen und niemand aufmacht, bzw. gar gleich mit der Tür ins Haus fallen und in leeren Räumen stehen ;).

In Anlehnung an den Beitrag von Born, wo ein offizielles Dokument nicht zugestellt werden konnte, weil niemand aufgemacht hat ;)

Und nein, mein Beitrag war kein Aufruf zur Gewalt, das Ganze wird mit legalen Mitteln ausgefechet.

Ich möchte doch nicht, dass sich die Ganzen Casino-Manger am Kaviar verschlucken, und sich das teuere Seidenhemd vollkleckern.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 22:50:08
Das ganze müsste mehr in die Öffentlichkeit, was sich eigentlich so abspielt, wie leicht sich Menschen in die Ruine treiben bzw. Wie das ganze passiert.

Aber nein, hauptsache H.P. Baxxter darf rumschreien wie er will für ein neues Casino.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: hinterda am 28 Mai 2020, 22:54:05
@ALEXX13

Wäre cool wenn du die emails die du den Online Casino(s) zur Aufforderung zu einem Vergleich hier posten könntest!
Oder per PN an mich bitte:)

Ich würde es auch gerne probieren, denn strafrechtliche Folgen kann es nicht haben? Und eventuell gibts einige Euros back... also würde ichs wirklich gerne angehen
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: hinterda am 28 Mai 2020, 22:55:56
Denn ein Verfahren würde doch nur für beide Seiten ein Risiko darstellen vergleichbar mit ner riskanten Wette!
Einige tausend Euros einstzen um eventuell das Verfahren zu gewinnen aber ohne Gewissheit!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 22:56:28
Glaube darf euch kein Muster hergeben, wäre ja wie eine Beratung...kenne mich da nicht so aus. Denke Ilona könnte uns da helfen oder ein Administrator...ich weiß ja nicht mal ob es sich lohnt daher warte ich lieber ab, kann die Mails nicht einschätzen und ob es wie in der Mail stand zu einer "Lösung" kommen wird.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: hinterda am 28 Mai 2020, 22:58:11
Über nen Anwalt würde es bei meinem Streitwert leider außergerichtlich auch schon 2.000€ kosten: zu teuer für mich:/
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 28 Mai 2020, 23:09:54
Bei mir wären das 760 Euro, aber die Chance mit einem Anwalt würde vor Gericht erst gut werden, daher sehe ich es nicht ein jetzt 760 Euro zu zahlen, wo die Chance eher auf das Gerichtsverfahren schon hingedeutet würde wo etwas passieren würde.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 28 Mai 2020, 23:23:30
Denn ein Verfahren würde doch nur für beide Seiten ein Risiko darstellen vergleichbar mit ner riskanten Wette!
Einige tausend Euros einstzen um eventuell das Verfahren zu gewinnen aber ohne Gewissheit!

Das finanzielle Risiko trägt erst einmal der Kläger. Erst bei einer Verurteilung des Beklagten werden die Gerichtskosten&eigene Anwaltskosten, die man ja im Voraus vorlegen musste, rück-forderbar.
Verurteilt ein Deutsches Gericht das Casino zur Rückzahlung wegen Nichtigkeit des Vertrages aufgrund nationaler Gesetzgebung, so bedarf es der Amtshilfe entsprechender Behörden Malta´s, um eine Vollstreckung innerhalb Europas durchsetzen zu können.

Je nachdem, wie warscheinlich das Urteil & dessen Umsetzbarkeit wäre, könnte es sicher für ein Casino wirtschaftlicher sein, die Streitigkeit mit einem Vergleich öffentlich-wirksam verschwinden zu lassen, als wenn viele 1.000.000 weitere möglicher Kläger davon Wind bekommen und auf den Zug aufspringen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 29 Mai 2020, 15:36:04
Zitat
Je nachdem, wie warscheinlich das Urteil & dessen Umsetzbarkeit wäre, könnte es sicher für ein Casino wirtschaftlicher sein, die Streitigkeit mit einem Vergleich öffentlich-wirksam verschwinden zu lassen, als wenn viele 1.000.000 weitere möglicher Kläger davon Wind bekommen und auf den Zug aufspringen.

Eine Mitteilung an die Presse, und schon kommt der Stein ins Rollen, und somit bekommen viele weitere Wind von der Sache.
Wenn Klage gegen ein Casino, dann per Anwalt und nicht im Alleingang, die Gegenseite weiß sich zu Verteidigen und dem muss man kontern können.

Sollte ich irgendwann mal gegen ein Casino Klagen, dann OHNE vergleich, ich will ein Urteil.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Sabrina2019 am 03 Juni 2020, 06:25:19
Hi Alexx13.
Auch bei mir steht dieser Anbieter an 1. Stelle. Habe mich bzgl. aussergerichtlicher Einigung wegen diesem und noch einem weiteren bei einem RA erkundigt. Bei mir würden - nur für den Versuch der aussergerichtlichen Einigung - knapp 1000 € anfallen. Da überlegt man schon was man tut, ich finde das Risiko echt hoch dass es nicht funktioniert.
Habe extra nachgefragt wo bereits Erfolge erzielt worden sind - keine Aussage. Aber hauptsache  schön damit auf der Internetseite werben.

Hat sich bei dir denn zwischenzeitlich etwas getan?

Lg
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 03 Juni 2020, 11:13:53
Hey Sabrina, ja bekam eine Mail, wo drinne stand das Ich ja die Lösung nicht angenommen habe...

Da frag ich mich wo die Lösung war.
In der Mail stand drinne MrGr*** ist unter Malta Kontrolle...also das was sonst immer kommt sie berufen Sich auf die EU lizenzen wieder daraufhin habe ich geschrieben wo die Lösung nun war...
Jetzt hab ich eine Abteilungsleiterin vom Kundenservice als Ansprechperson diese ist im persönlichen Kontakt mit höheren Leuten, denke da wird nichts kommen und außergerichtlich mit einem Anwalt wäre rausgeschmissenes Geld ohne ein hohes Urteil, kriege von der Kanzlei immer nur ältere Berichte und jetzt damit ich mich für die entscheide haben Sie in einer Mail mir das Düsseldorfer Urteil geschickt. Hm mal schauen vielleicht kommt da noch was vom OC außer die gleichen Texte.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 03 Juni 2020, 12:41:21
Hi Alexx13.
Auch bei mir steht dieser Anbieter an 1. Stelle. Habe mich bzgl. aussergerichtlicher Einigung wegen diesem und noch einem weiteren bei einem RA erkundigt. Bei mir würden - nur für den Versuch der aussergerichtlichen Einigung - knapp 1000 € anfallen. Da überlegt man schon was man tut, ich finde das Risiko echt hoch dass es nicht funktioniert.
Habe extrag nachgefragt wo bereits Erfolge erzielt worden sind - keine Aussage. Aber hauptsache  schön damit auf der Internetseite werben.

Hat sich bei dir denn zwischenzeitlich etwas getan?

Lg

Wenn man Vergleiche erzielt, vereinbart man in der Regel stillschweigen.
Stillschweigen deswegen weil, sonst andere Leute davon Wind bekommen und man ggf. verklagt wird.
Ich gehe davon aus, dass es bei Herrn Grün so abgelaufen ist, dass dort noch etwas anderes war was zur Rückzahlung geführt hat, anhand der wohl gehäuften E-Mails wird man wohl alles Blocken was eine Rückerstattung betrifft mit Bezug auf den erzielten Vergleich.


Du rufst ja auch nicht bei Nutella an und fragst nach dem Rezept, daher ist es schon richtig das du keine Auskunft bekommen hast, ansonsten könnte man ja auch selber verhandeln.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 09 Juni 2020, 14:18:48
Das war Ihr "entgültiger Lösungsvorschlag"

Die lokalen Gesetze sind inkompatibel mit den EU Markt Handlungsfreiheiten. Wir sind vollständig von der MGA lizensiert und unterliegen dieser, sodass wir gesetzlich unseren Service einem anderen Land anbieten, das innerhalb der EU ist. Abgesehen davon, dass wir lizensiert sind und demnach unseren Service in Ihrem Land anbieten dürfen, haben Sie sich ebenfalls mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt, wo festgehalten ist:

2.5.8 Sie voll dafür verantwortlich sind, Ihre lokalen, nationalen, länderspezifischen, staatlichen oder sonstigen Gesetze bezüglich Wetten und Spielen einzuhalten (und dies auch tun), bevor Sie ein Konto eröffnen, Wetten oder Wetteinsätze platzieren oder unsere Dienste nutzen. Sind Sie in einem Land ansässig, in dem die Nutzung eines bestimmten Dienstes untersagt ist, (i) dürfen Sie sich nicht bei uns für den jeweiligen Dienst anmelden; (ii) dürfen Sie nicht versuchen, diesen Dienst zu nutzen; oder (iii) dürfen Sie keine Einzahlungen über Ihre Zahlungskarte oder eine andere Zahlungsart vornehmen, um im Hinblick auf den gesetzeswidrigen Dienst bei uns Wetten zu platzieren oder zu spielen;

Ich kann verstehen, dass dies vielleicht nicht die Rückmeldung ist, die Sie erwartet haben. Jedoch kann ich Ihnen versichern, dass wir uns bei der Bearbeitung Ihres Falls entsprechend an unsere Lizenzvorgaben gehalten haben.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 09 Juni 2020, 15:45:38
 ;D ;D ;D

Wie immer das gleiche Gelaber, 6 Urteile ignoriert Super Support.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 09 Juni 2020, 16:05:55
War ja auch nicht anders zu erwarten!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 09 Juni 2020, 16:13:36
Davon können wir alle ein Lied singen denke ich mal. Die verstehen nur Vorschlaghammer Methoden
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Herr R. am 09 Juni 2020, 16:31:45
Würde sagen Anwalt einschalten und ab geht's!!!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 10 Juni 2020, 18:18:39
Heut kam noch die nächste Mail.

Sollten Sie Ihre Beschwerde weiter bearbeiten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die untenangegebenen Kontaktdaten.

Edit Olli: Wen interessiert der Link zur MGA?

Ja nh ist klar....
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 11 Juni 2020, 13:56:51
Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann.

Meine Antwort ist diese hier, von einem anderen Casino, zum totlachen :D :

Sehr geehrter Herr Ex-Gamer1337

 

Ihre Rechtsauffassung zur Verbotenheit des Casinoangebotes in Deutschland und einem daraus resultierenden Rückforderungsanspruch bezüglich Ihrer Spieleinsätze teilen wir nicht.

Wir gehen vielmehr davon aus, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig ist und daher der Erlaubnisvorbehalt einer Betätigung ohne Erlaubnis nicht entgegenzustehen vermag. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist insofern in weiten Teilen rechtlich und tatsächlich als überholt anzusehen und kann das gesetzliche Verbot nicht stützen. Wohl in Konsequenz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen erwägen die Bundesländer nun auch mehrheitlich eine Neuregelung im Bereich der Online-Casinospiele im Internet.

Fehlt es aufgrund entgegenstehenden EU Rechts an der Verbotenheit des Glücksspiels, besteht auch kein zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch.

Selbst wenn man aber von der Wirksamkeit des Verbotes ausgehen würde, müssten Sie sich die Kenntnis der Rechtslage zurechnen lassen, da sowohl unsere Geschäftsbedingen insofern klar formuliert sind als auch die umfassende Berichterstattung in den Medien und im Internet die Behauptung der Unkenntnis höchst unglaubwürdig erscheinen lässt.

Auch dann wäre Ihr Rückforderungsanspruch ausgeschlossen.

Bis in Deutschland eine europarechtskonforme Neuregelung des Glücksspielrechts erfolgt, sehen wir unsere Tätigkeit auf Grundlage der Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsicht als hinreichend rechtlich abgesichert an. Diese Rechtsauffassung wird sowohl von der MGA, als auch von den im Streitfall zuständigen maltesischen Gerichten geteilt.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 11 Juni 2020, 15:21:45
Jo Gamer,

wenn das hier ein Gericht lesen würde würden die Malta richtig in den allerwertesten Treten. Sowas lächerliches von Gerichtbarkeit in Malta wenn du hier gezockt hast....
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 11 Juni 2020, 17:36:06
Ich gehe davon aus, dass die Dame die diese Zeilen verfasst hat genau weiß das es nicht richtig ist was sie schreibt, sie muss es allerdings schreiben weil, ihr Arbeitgeber es so möchte.
Traurig was man für Geld so alles macht.

Hätte ich im Moment das Geld um nach Malta zu fliegen, würde ich denen dort mal gewaltig auf den Tisch sch... , aber ich bin geduldig, der Tag wird kommen dann haben die Malta hoffentlich genügend Klopapier.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 11 Juni 2020, 19:02:34
;D ;D ;D

Wie immer das gleiche Gelaber, 6 Urteile ignoriert Super Support.

Welche Urteile? Gibt es ein rechtskräftiges Urteil eines Spielers/irgendwem gegen ein Online Casino aus Malta?

Dieser "Super Support" besteht aus Kundendienstmitarbeiter,die dort angestellt sind. Das sind keine Rechtsanwälte oder gar ein Ombudsrat. Was erwartest du?


Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann.

Meine Antwort ist diese hier, von einem anderen Casino, zum totlachen :D :

Sehr geehrter Herr Ex-Gamer1337

 

Ihre Rechtsauffassung zur Verbotenheit des Casinoangebotes in Deutschland und einem daraus resultierenden Rückforderungsanspruch bezüglich Ihrer Spieleinsätze teilen wir nicht.

Wir gehen vielmehr davon aus, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig ist und daher der Erlaubnisvorbehalt einer Betätigung ohne Erlaubnis nicht entgegenzustehen vermag. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist insofern in weiten Teilen rechtlich und tatsächlich als überholt anzusehen und kann das gesetzliche Verbot nicht stützen. Wohl in Konsequenz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen erwägen die Bundesländer nun auch mehrheitlich eine Neuregelung im Bereich der Online-Casinospiele im Internet.

Fehlt es aufgrund entgegenstehenden EU Rechts an der Verbotenheit des Glücksspiels, besteht auch kein zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch.

Selbst wenn man aber von der Wirksamkeit des Verbotes ausgehen würde, müssten Sie sich die Kenntnis der Rechtslage zurechnen lassen, da sowohl unsere Geschäftsbedingen insofern klar formuliert sind als auch die umfassende Berichterstattung in den Medien und im Internet die Behauptung der Unkenntnis höchst unglaubwürdig erscheinen lässt.

Auch dann wäre Ihr Rückforderungsanspruch ausgeschlossen.

Bis in Deutschland eine europarechtskonforme Neuregelung des Glücksspielrechts erfolgt, sehen wir unsere Tätigkeit auf Grundlage der Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsicht als hinreichend rechtlich abgesichert an. Diese Rechtsauffassung wird sowohl von der MGA, als auch von den im Streitfall zuständigen maltesischen Gerichten geteilt.

"Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann" .. naja, man antwortet doch mit Argumenten? Insofern wehren Sie sich doch?
Ob nun deren europarechtliche Auffassung zutreffend ist, sei dahin gestellt. Aber du kannst ja noch gegen argumentieren und dann mal schauen wie sie reagieren. Wenn du vielleicht sogar taktisch vorgehst, erfragst du zum Beispiel einfach eine gütliche freundlich formulierte Rückabwicklung des Geschäftsvertrages an. Natürlich auch unter Verrechnung aller möglichen Auszahlungen. Als Begründung nennst du die vorher nicht bekannte Illegalität in deinem Land und den damit verbundenen Verstoß gegen deren AGBs.

Manchmal muss man ein wenig weiter denken ;) Nicht immer ist es sinnvoll aggressiv vorzugehen. Ich würde behaupten das dies taktisch wesentlich klüger und erfolgsversprechender sein könnte
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 11 Juni 2020, 19:38:42
Zitat
Welche Urteile? Gibt es ein rechtskräftiges Urteil eines Spielers/irgendwem gegen ein Online Casino aus Malta?
Dieser "Super Support" besteht aus Kundendienstmitarbeiter,die dort angestellt sind. Das sind keine Rechtsanwälte oder gar ein Ombudsrat. Was erwartest du?

z.B. OLG-Koblenz wo entschieden wurde, dass ein Anspruch gegenüber dem Casino besteht.
Die anderen Urteile wo festgestellt wurde, dass alles mit Europarecht vereinbar ist, somit sind es Heuchler im Support, im Auftrag des Management.
Selbst wenn ich nicht süchtig wäre, würde ich niemals für ein Casino arbeiten, ich könnte Nachts nicht mehr Ruhig schlafen wenn ich täglich die Kunden anlügen müsste um den Arbeitgeber zu "schützen".

Zitat
"Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann" .. naja, man antwortet doch mit Argumenten? Insofern wehren Sie sich doch?

Meine erste E-Mail an das Casino beinhaltete eine Anfrage bezüglich der Lizenz, darauf antwortet man dass es legal ist in Deutschland zu spielen und alles nach Europarecht lizenziert ist und die Gesetze von Malta Anwendung finden.

Die zweite Mail von mir war dann etwas ausführlicher, und gefüttert mit Argumenten die den Ausführungen des Kasinos widersprechen.
Die Antwort vom Casino war die obige Antwort, diesen Ausführungen habe ich erneut widersprochen und erhielt erneut exakt die gleiche Antwort.

Ich gehe sehr stark davon aus, dass die E-Mail bzw. die Urteile nicht richtig gelesen wurden, sondern einfach per Vorlage sowie Copy and Paste geantwortet wurde.


Zitat
Ob nun deren europarechtliche Auffassung zutreffend ist, sei dahin gestellt. Aber du kannst ja noch gegen argumentieren und dann mal schauen wie sie reagieren. Wenn du vielleicht sogar taktisch vorgehst, erfragst du zum Beispiel einfach eine gütliche freundlich formulierte Rückabwicklung des Geschäftsvertrages an. Natürlich auch unter Verrechnung aller möglichen Auszahlungen. Als Begründung nennst du die vorher nicht bekannte Illegalität in deinem Land und den damit verbundenen Verstoß gegen deren AGBs.

Das bringt nichts , die sind sowas von darin vernarrt, dass deren Geschäfte legal sind und die Gesetze von Malta gelten, und man die AGB akzeptiert hat, und man mit Verstoß gegen die AGB jegliches Recht einer Rückerstattung verloren hat.
Selbst wenn man ein auf Dumm macht, kommen wieder die akzeptierten AGB ins Spiel, selber schuld wenn du es nicht überprüfst.

Wie ein Casino arbeitet, darüber brauch wir nicht diskutieren oder? Kohle scheffeln ohne Ende und nur dann Auszahlen wenn es wirklich nötig ist.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 11 Juni 2020, 19:41:53
Das klappt auch alles nicht. Ich habe auch freundlich dann rechtlich dann drohend probiert. Letztendlich sagen sie sie haben recht und antworten nicht mehr.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Olli am 11 Juni 2020, 21:48:48
Zitat
z.B. OLG-Koblenz

Darin ist doch alles wunderbar mit allen möglichen Urteilen und sonstigen Quellen belegt.

Besondere Betonung würde ich auf 284 ff StGB legen - also das Stellen eines Strafantrags gegen die Geschäftsführung.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 11 Juni 2020, 22:21:32
Zitat
z.B. OLG-Koblenz

Darin ist doch alles wunderbar mit allen möglichen Urteilen und sonstigen Quellen belegt.

Besondere Betonung würde ich auf 284 ff StGB legen - also das Stellen eines Strafantrags gegen die Geschäftsführung.

Ergänzend dazu ist die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts, § 3 StGB geregelte Territorialitätsprinzip, wonach das deutsche Strafrecht grundsätzlich für alle im Inland begangenen Straftaten Anwendung findet, unabhängig von der Nationalität des Täters oder des Opfers. Es geht somit um die Frage, wo die Straftat begangen wurde. Der Begehungsort wird durch § 9 StGB bestimmt!!

Urlaub in Deutschland wäre der jeweiligen Geschäftsführung demzufolge mit längerem unfreiwilligerem Aufenthalt verbunden.

Wäre im Zweifel also ein Argument, oder?  8)
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Rofl1312 am 12 Juni 2020, 02:39:17
Hätte man denn noch ein Argument, für die Argumentation der Kasinos dass die AGB bindend sind?


Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Olli am 12 Juni 2020, 05:56:12
Hast Du das Urteil mittlerweile gelesen? Die Beklagte brachte dieses Argument nämlich auch an.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 12 Juni 2020, 09:43:42
Getreu nach dem Motto von: Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf:

Zitat
Widdewiddewitt
und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 24 Juni 2020, 16:42:07
Trotz einem erneuten Emailverkehr, gibts keine vernünftige Begründung. Finde ich schon lächerlich von so einem OC. Es wirkt auch gar nichts, ich hoffe das Sie so sehr irgendwann auf die Fresse fallen mit allem...

"wie in meiner vorherigen Email bekannt gegeben, haben wir unsere Entscheidung getroffen und werden keine Erstattung für Ihre Einzahlungen gewähren."
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 24 Juni 2020, 22:29:31
Hätte man denn noch ein Argument, für die Argumentation der Kasinos dass die AGB bindend sind?

Hoch lebe das BGB

§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Wenn du dich also in einem Casino registrierst, die sich in deutscher Sprache mit deutschem Support präsentiert, so erfüllt sich eben der oben genannte Gesetzestext. Das wäre ein Argumentationsansatz

Die AGBs sind meiner Rechtsauffassung (Meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung und nicht bindend) irreführend. Sich konkret an Deutsche Bürger zu wenden und sie als neue Mitglieder zu werben, aber im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, das man nur mit spielen darf, wenn es nationale Gesetze erlauben, ist irreführend. Außer in SW ist es in Deutschland grundsätzlich nämlich verboten. Damit missachtet man vorsätzlich das gesetzliche Verbot (sofern man keine konkrete Kontrolle durchführt, das sich eben nur welche aus SW anmelden können (sofern Lizenz vorhanden) und schiebt die eigene Verantwortung bewusst an die Kunden, von denen man klar weiß, das sie sich gesetzeswidrig verhalten)

Es greift, selbst unabhängig dessen:


§ 134 Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.


AGB´s hebeln bekanntlich keine Verbotsgesetze aus
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 24 Juni 2020, 23:04:10
Im Prinzip auf für den Bobbes denn das OC interessiert es nicht die Bohne was in den deutschen Gesetzen steht - es wird gemacht was man will.

Letztendlich wird nur eine Strafanzeige/Klage helfen...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Olli am 25 Juni 2020, 06:10:02
Moin!

Zitat
Außer in SW ist es in Deutschland grundsätzlich nämlich verboten.

Und selbst da scheiden sich bereits die Geister! Einem Juristen zufolge konnten bereits ausgelaufene Lizenzen nicht durch Verwaltungsakt verlängert werden. Hier hätten Lizenzen neu vergeben werden müssen, was bekanntlich nicht passiert ist.

Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Sabrina2019 am 07 Oktober 2020, 15:02:00
Trotz einem erneuten Emailverkehr, gibts keine vernünftige Begründung. Finde ich schon lächerlich von so einem OC. Es wirkt auch gar nichts, ich hoffe das Sie so sehr irgendwann auf die Fresse fallen mit allem...

"wie in meiner vorherigen Email bekannt gegeben, haben wir unsere Entscheidung getroffen und werden keine Erstattung für Ihre Einzahlungen gewähren."

Und Alexx, wirst du nun noch etwas unternehmen oder hast du was unternommen?

Ich bin total hin- und hergerissen. Nachdem ich jetzt auf öfter gelesen habe das auch die Aufforderungsschreiben mit Anwalt nichts bringen :-(.
Nur trau ich mir den gerichtlichen Weg nicht zu. Sonst würde ich gleich Nägeln mit Köpfen machen.

Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Cecilia18 am 07 Oktober 2020, 22:20:12
Mach Nägel mit Köpfen und gehe den gerichtlichen Weg. Das ist das Einzige, worauf diese Läden reagieren. Es klingt in der Vorstellung nach einer hohen Hürde (“Oh Mann, ich verklage jemanden”), ist aber in der Praxis ein normaler und vollkommen unspektakuärer Vorgang.

Wenn Du es Dir finanziell erlauben kannst, brauchst Du natürlich außer den Geldmitteln jede Menge Geduld.

Falls Du das Geld nicht hast, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Ich habe hier schon von jemandem gelesen, der/die PKH bewilligt bekam. Das bekommt man nicht, wenn die Entscheider über die PKH die Chancen als gering bzw. nicht vorhanden einschätzen.

Meine Meinung: Go for it! Keine Angst!

Je mehr Betroffene den Rechtsweg gehen, desto eher werden die illegalen Betreiber ihre Grenzen erkennen müssen. Der Gesetzgeber ist hier leider nicht nur keine Hilfe, sondern ein ziemlich massives Hindernis. Die vorgeschlagene Duldung von OCs, die in DE seit Jahren illegal operieren, ist m.E. ein Skandal. Man sollte die Anbieter mit Klagen überziehen, dass sie nicht mehr wissen, wo rechts und links ist.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 07 Oktober 2020, 23:12:14
Mach Nägel mit Köpfen und gehe den gerichtlichen Weg. Das ist das Einzige, worauf diese Läden reagieren. Es klingt in der Vorstellung nach einer hohen Hürde (“Oh Mann, ich verklage jemanden”), ist aber in der Praxis ein normaler und vollkommen unspektakuärer Vorgang.

Ich widerspreche dieser Aufforderung und warne jeden davor, dem blind zu folgen. Es gibt bis heute kein Urteil sowie erfolgreich durchgeführte Vollstreckung, die gegen ein im EU Ausland sitzendes Casino Unternehmen bekannt ist.

Prozesskostenhilfe ist das was der Name bereits sagt. Man erhält Hilfe zur Finanzierung der Prozessualen Kosten. Diese sind abhängig davon, ob wie bereits gesagt überhaupt ein Erfolg in Aussicht wäre und du als Kläger tatsächlich mittellos bist.

Aber bei einer Niederlage vor Gericht, vor allem auch nach kostenintensiveren möglichen Berufungsverfahren, trägt der Kläger am Ende sämtliche Kosten,

Innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens kann die gewährte Prozesskostenhilfe im Übrigen zurückverlangt werden, sofern sich die wirtschaftliche Situation verbessert.

Klage einzureichen ist immer einer Handlung, die sehr wohl bewusst gewählt werden sollte.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Cecilia18 am 07 Oktober 2020, 23:56:48
Von “blind folgen” habe ich nichts geschrieben.

Natürlich sollte sich jede/r über die möglichen Kosten vorab informieren und im Klaren sein. Das setze ich voraus. Prozesskostenrechner gibt es im Netz genügend und auch für PKH ist die Info ausführlich genug.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du eine Agenda verfolgst. Wenn Du die Rechtslage auch nur ein bisschen kennst, sollte Dir klar sein, dass (bei korrekter Vorbereitung und Dokumentation des individuellen Falles) eine Gerichtsentscheidung nur gegen das Casino erfolgen kann. Ja, die Sache ist tatsächlich so eindeutig. Woher kommen denn Deine Einwände/Warnungen? Willst Du Leute davon abhalten, den Klageweg zu gehen?

Dass es bisher kein rechtskräftiges Urteil gegen ein OC gibt, liegt m.E. daran, dass a) zu wenig Leute klagen und b) man sich vergleicht (= kein Urteil und damit kein Aktenzeichen). Es braucht nur eine einzige Person, die genug Geld hat (oder deren Verfahren finanziert wird), alle Vergleichsangebote ablehnt und bereit ist, bis zum BGH zu gehen – so wie es Born für PayPal vorhat. Dann wäre die gesamte illegale “Industrie” in Deutschland erledigt.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du hier suggerieren möchtest, dass eine Klage gegen ein OC eine offene Angelegenheit ist, was den Ausgang anbetrifft. Das ist sie nicht.

Diese OC-Läden brauchen jeden Gegenwind, der nur irgend möglich ist.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Oktober 2020, 00:18:36
Zitat
Ich widerspreche dieser Aufforderung und warne jeden davor, dem blind zu folgen.

Dem pflichte ich zu 100% bei dennoch sollten die OC nicht mit ihrem perfiden Geschäftsgebaren auf Kosten der Süchtigen, nicht durchkommen und momentan ziehen schon die Bundesländer mit der am 15. Oktober 2020 geltenden Duldung der seit Jahren illegalen Aktivitäten, buchstäblich, den Schwanz ein.

Für mich ist das ein Ding der Unmöglichkeit, dass die OC´s so weitermachen können wie seit 2012 und das obwohl der neue Glücksspielstaatsvertrag erst im Juli 2021 Gültigkeit besitzen soll und die illegalen Schergen scheffeln weiter Kohle denn kontrolliert wird da sicher nichts; wurde es ja bisher auch nicht. Ergo sind das alles Heuchler, schimpfen sich Regierung und sind zu feige sich an den momentan geltenden Glückspielstaatsvertrag zu halten.

Die Exekutive, Legislative und Judikative versagen auf der Ganzen Linie und wenn auch mit wenigen Ausnahmen. Kaum jemand hat die dafür notwendigen Eier sich diesem Problem zu stellen und seine Komfortzone zu verlassen...alle sollten sich schämen.

Alleine schon unter diesen Gesichtspunkten habe ich mir zum Ziel gesetzt, alles, aber auch wirklich alles, in meiner Macht stehende zu tun, diesem Treiben ein Ende zu bereiten und dann kommen die Ländern - ätschibätsch, wird dulden das!  Gebremst werde ich nur vom finanziellen Aspekt denn bei meinen Summen ist das keine Kleinigkeit und ich bin bereits Pleite und ohne meine Frau wäre ich bereits obdachlos! Gebt mir Geld und ich verklage ein OC nach dem anderen und hole ungeachtet der Folgen zum Rundumschlag aus selbst wenn ich dabei tot vom Stuhl fallen sollte. Geld war noch nie meine Motivation!

Und ja, ich bin wütend aber was mich wirklich auf die Palme bringt ist diese feige Art und Weise der Länder, denn die haben gemerkt welche welchen Scheiß man gemacht hat und nun versucht man sich aus der Verantwortung zu stehlen - den OC´s sind Existenzen und Leben die durch Suizid beendet wurden auf Grund eines solchen Geschäftsgebaren - aber nun auch noch die Ländern in Deutschland!?!?

Sicherlich spiegelt dies nicht lediglich meine Ansicht dessen wieder was seit Jahren total falsch läuft und ich gebe meine Einstellung und Ansichten wieder aber eins dürft ihr mir glauben, das ist eine Aufgabe die man sich mehr als nur einmal überlegen sollte denn auch für mich ist das alles, auch wenn ich mir kaum was anmerken lasse, kein Zuckerschlecken - es ist hart, sehr hart und über die möglichen Konsequenzen bin ich mir mehr als nur im Klaren und kann auch sehr belastend sein bis hin zum Zusammenbruch.

Letztendlich muss jeder die Entscheidung der Klage FÜR/WIDER, selber treffen!

Zitat
Es braucht nur eine einzige Person, die genug Geld hat (oder deren Verfahren finanziert wird), alle Vergleichsangebote ablehnt und bereit ist, bis zum BGH zu gehen – so wie es Born für PayPal vorhat. Dann wäre die gesamte illegale “Industrie” in Deutschland erledigt.

Tja, das Stichwort ist "vorhat" - Ja habe ich aber ich sag dir auch offen und ehrlich, wie ich es hier schon so oft gesagt habe, dass jede Person seinen "Preis" hat und ich bin da keine Ausnahme.

Hatte Glück das es bei mir nur 9600 EUR waren und habe ich mir das bewusst ausgesucht damit das nicht so teuer wird  - das war ein Bruchteil von dem was ich den OC in den Rachen gestopft habe... für Klagen gegen OC fehlt mir das Geld - ich wünschte es wäre anderes denn dann würde sämtlichen OCs kräftig ans Schienbein treten damit es bricht um dieser perfiden Industrie das Maul zu stopfen...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: TAL am 08 Oktober 2020, 00:22:09
Zitat
Wenn Du die Rechtslage auch nur ein bisschen kennst, sollte Dir klar sein, dass (bei korrekter Vorbereitung und Dokumentation des individuellen Falles) eine Gerichtsentscheidung nur gegen das Casino erfolgen kann. Ja, die Sache ist tatsächlich so eindeutig. Woher kommen denn Deine Einwände/Warnungen? Willst Du Leute davon abhalten, den Klageweg zu gehen?
....
Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du hier suggerieren möchtest, dass eine Klage gegen ein OC eine offene Angelegenheit ist, was den Ausgang anbetrifft. Das ist sie nicht.

Ach Gottchen...

Mich irritieren diese Anschuldigungen zugegebenermaßen immer wieder. Nicht speziell nur bei dir, sondern der generelle Tenor, der laut wird, wenn jemand mal zur Vorsicht mahnt.

Dennis hat nie gesagt, die Rechtslage sei nicht eindeutig. Ganz im Gegenteil... ich denke, er weiß genausogut wie die meisten hier, daß sie eigentlich klar wie Kloßbrühe ist. Aber, um Born mal zu zitieren:
"Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen".

Man sollte es sich also gründlich überlegen, bevor man Zeit, Geld und Nerven investiert... über einen längeren Zeitraum.
Genau darauf weist er hin - Nicht mehr, und nicht weniger.


-Edit-
Zu langsam getippt, da war jemand schneller.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Oktober 2020, 00:31:04
Zitat
Aber, um Born mal zu zitieren:
"Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen".

Stimmt denn wie "Recht" definiert wird, hat man erst jüngst am 01.10.2020 vor dem LG Nürnberg gegen Paypal gesehen - die Einzelrichterin hat das Urteil des LG München nachgeplappert und selbiges stand bereits vor dem Beginn der Verhandlung fest - Ulm und Duisburg waren komplett raus - Argumente vom RA des Klägers stießen auf taube Ohren - dies glich eher eine Exekution als einer Verhandlung denn auch die OVG, Koblenz - EU-Recht sowie die Leitsatzentscheidung vom BGH - alles nur Schall und Rauch.

München gibt vor - alle anderen in Bayern plappern nach - Recht hin oder Recht her...

Soviel zum Thema...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Cecilia18 am 08 Oktober 2020, 00:39:20
Ach Gottchen. Geht’s noch überheblicher?

Ich habe weder zum kopflosen Handeln aufgerufen noch die Unwägbarkeiten des gerichtlichen Weges geleugnet. Aber jede/r wie sie/er mag.

Ich werde erst mal wieder für eine Weile meine Zeit und Energie anderweitig einsetzen als mich hier mit anonymen Meinungen auseinanderzusetzen.

Gute Nacht allerseits.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Cecilia18 am 08 Oktober 2020, 00:45:28
@Born

Du pflichtest also jemandem bei, der meiner Auffassung, dass nur der Klageweg wirklich was bringen kann, dezidiert widerspricht und lässt dann einen Roman folgen, den man so zusammenfassen könnte. “Wenn ich die Kohle hätte, würde ich alle OCs und Zahlungsdienstleister in Grund und Boden klagen!”

Alles klar. Es verstehe wer will. Nix für ungut.

Jetzt aber wirklich – over and out.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: TAL am 08 Oktober 2020, 01:51:15
Daß es nur via Klageweg ginge, hab ich (oder sonst irgendwer hier) nie auch nur angezweifelt, geschweige denn dem 'dezidiert widersprochen'. Natürlich ginge es nur so. Ich habe lediglich eingeworfen, daß eben nicht immer alles läuft, wie es eigentlich laufen sollte, und man es deshalb für sich selbst genau abwägen sollte.

Zitat
Aber jede/r wie sie/er mag.

Richtig. Jeder, wie er mag. Es geht auch weder um dich, noch um mich - sowas nennt sich schlichtweg eine Diskussion, und ist der Sache manchmal tatsächlich zweckdienlich. Deshalb sind wir ja hier, der Einzelne kann es dann nämlich besser für sich abwägen.

Oder, um es anders auszudrücken: Das "Gottchen" bezog sich nicht auf dich, sondern darauf, daß es immer etwas feindselig wird, sobald einer mal sagt "Moment mal!". Es passiert immer wieder, siehe jetzt gerade. Das sagte ich in meinem Beitrag... und auch vorher öfter schon anderswo, nicht nur zu dir.

Und sorry, aber wir befinden uns in einem Onlineforum, da ist 'anonym' quasi default. Inwieweit dein letzter Kommentar da also Sinn machte, verstehe ich daher nicht so ganz.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Sabrina2019 am 08 Oktober 2020, 06:23:28
Ach Gottchen. Geht’s noch überheblicher?

Ich habe weder zum kopflosen Handeln aufgerufen noch die Unwägbarkeiten des gerichtlichen Weges geleugnet. Aber jede/r wie sie/er mag.

Ich werde erst mal wieder für eine Weile meine Zeit und Energie anderweitig einsetzen als mich hier mit anonymen Meinungen auseinanderzusetzen.

Gute Nacht allerseits.

Hallo Cecilia,

ich bin um jede Meinung froh :-)

Aber umso mehr ich mich in die Materie eingelesen habe umso mehr sind dahingehend auch meine Hoffnungen gesunken.
Ich war froh, das ich die Probleme alleine in den Griff bekommen habe. Habe leider, wie sicher einige hier, noch mehrere "Baustellen".
Vor allem was die Gesundheit angeht. Daher meine Sorgen, ob ich den Klageweg durchstehen könnte. Vor allem wenn es doch immer
wieder die Negativurteile gibt obwohl die Rechtslage eindeutig ist.

Was die Finanzen angeht. Zuviel übrig habe ich nicht, durch die Spielerei habe ich auch Schulden gemacht die ich gerade abzahle. Ich
denke nicht, dass ich eine PKH bewilligt bekommen würde, da ich mein regelmäßiges Gehalt erhalte. Ich habe auch nur 2 OC´s denen
ich gern an den Karren fahren würde - es handelt sich auch "nur" um 11.000 €. Einmal MrGr*** und das andere ist B***.

Allen anderen danke ich auch für die interessante Diskussion.. die Entscheidung kann mir natürlich keiner abnehmen.  ::)

 
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Oktober 2020, 08:25:05
Zitat
Du pflichtest also jemandem bei, der meiner Auffassung, dass nur der Klageweg wirklich was bringen kann, dezidiert widerspricht und lässt dann einen Roman folgen, den man so zusammenfassen könnte. “Wenn ich die Kohle hätte, würde ich alle OCs und Zahlungsdienstleister in Grund und Boden klagen!”

Habe lediglich das Warum/Wieso/Weshalb wiedergegeben - was meine Motivation anbelangt sagte ich bereits das selbige nicht vom Geld anhängig ist und lediglich Dennis beigepflichtet, dass man eben nicht blindlinks eine Klage anstreben sollte. Dies muss gut überlegt aber auch vor allem sehr gut vorbereitet werden damit keine Überraschungen erlebt werden denn ich war auch am Anfang unvorbereitet in die Klage gegangen aber ich konnte das Ruder, mit viel Einsatz und Stress noch herum reißen eben weil es "nur" 9600 EUR waren und 2 OC die ich mit Paypal gefüttert habe.

Auch den gesundheitlichen Aspekt sollte man beachten und was das mit einem unter Umständen machen kann denn auch wenn man sich im Recht sieht bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man auch selbige zugesprochen bekommt - siehe LG Nürnberg vom 01.10.2020 und das kann auch wieder ein Auslöser für eine Rückfall oder anderweitige Probleme darstellen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Vetram am 08 Oktober 2020, 12:59:48
Worum ging es beim LG Nürnberg?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Oktober 2020, 13:59:50
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4431.msg40589.html#msg40589
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Dennis47 am 08 Oktober 2020, 21:34:33
Zitat
Wenn Du die Rechtslage auch nur ein bisschen kennst, sollte Dir klar sein, dass (bei korrekter Vorbereitung und Dokumentation des individuellen Falles) eine Gerichtsentscheidung nur gegen das Casino erfolgen kann. Ja, die Sache ist tatsächlich so eindeutig. Woher kommen denn Deine Einwände/Warnungen? Willst Du Leute davon abhalten, den Klageweg zu gehen?
....
Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du hier suggerieren möchtest, dass eine Klage gegen ein OC eine offene Angelegenheit ist, was den Ausgang anbetrifft. Das ist sie nicht.

Ach Gottchen...

Mich irritieren diese Anschuldigungen zugegebenermaßen immer wieder. Nicht speziell nur bei dir, sondern der generelle Tenor, der laut wird, wenn jemand mal zur Vorsicht mahnt.

Dennis hat nie gesagt, die Rechtslage sei nicht eindeutig. Ganz im Gegenteil... ich denke, er weiß genausogut wie die meisten hier, daß sie eigentlich klar wie Kloßbrühe ist. Aber, um Born mal zu zitieren:
"Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen".

Man sollte es sich also gründlich überlegen, bevor man Zeit, Geld und Nerven investiert... über einen längeren Zeitraum.
Genau darauf weist er hin - Nicht mehr, und nicht weniger.


-Edit-
Zu langsam getippt, da war jemand schneller.

Danke. Dem brauch ich nichts mehr hinzufügen :)
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: SalamiSaurus am 09 Oktober 2020, 11:12:10
Erstmal Hallo, ich bin neu hier und lese mit, seit Born in einem anderen Forum mit Glücksspielbezug aufgetaucht ist und dort von seinem Verfahren erzählt.
Dort habe ich auch schon mit ihm diskutiert und meine Meinung zu den ganzen Verfahren hier ist pro Anbieter.

Dennoch ist es gutes Recht den Klageweg beschreiten zu dürfen und ich wünsche allen Beteiligten zu ihrem Recht kommen.

Nun zu meinem Punkt:
Dennis47 hat mit seinen Ausführungen Recht. Ihr habt zwar mit dem europäischen Vollstreckungstitel Recht, jedoch widerspricht dass deutsche Urteil, nationalen maltesischen Recht.
Warum glaubt ihr erscheinen die OCs nicht?
Sie handeln absolut legal in ihrem nationalen Recht und im Einklang mit Unionsrecht.
Mag sein dass der Einzelfall nicht mit deutschen Recht übereinstimmt, bringt dem Kläger aber an sich nichts, wenn die Forderung in Malta nicht vollstreckt wird.
Und das wird sie auch nicht. Bisher ist ja auch kein Fall bekannt (außer Goodwill) in dem ein Casino Forderungen erstattete.

Geschweige denn eine Vollstreckung durchgeführt worden wäre.

Bedenkt das wenn ihr den Klageweg wählt. Deutsche Anwälte suchen sich aus gutem Grund die Zahlungsdienstleister aus.

Edit: Sorry ich habe im falschen Thread geposted. Kann das jemand in Borns Thread:
Erstmals OC zur Rückzahlung verpflichtet
Verschieben?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 09 Oktober 2020, 12:34:34
Zitat
2.2. Erforderlichkeit einer Vollstreckbarerklärung
Nachdem es auf EU-Ebene lange Zeit neben dem vollstreckbaren Titel noch einer Vollstreckbarer-klärung bedurfte, ehe eine Entscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden konnte, wurde dieses Exequaturverfahren mit Inkrafttreten der Brüssel Ia-VO abgeschafft, vgl. Art. 39 Brüssel Ia-VO. Grundlage für die Vollstreckung im Vollstreckungsstaat ist damit seit dem 10. Januar 20156 nicht mehr die Vollstreckbarerklärung, sondern unmittelbar der ausländische Titel.7 Dieser soll unter den gleichen Bedingungen vollstreckt werden können, wie eine dort vollstreckbar gewordene Entscheidung. Daher richtet sich nach Art. 41 Brüssel Ia-VO auch die Durchführung der Zwangsvollstreckung grundsätzlich nach dem Recht des Vollstreckungsstaates. Allerdings wird der Vollstreckungsstaat nach Art. 54 Brüssel Ia-VO ausdrücklich zur Anpassung ihm nicht bekannter Maßnahmen oder Anordnungen aus dem Ursprungsstaat verpflichtet.

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)

Zitat
Art. 6
Verbraucherverträge
(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Verbraucher"), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer

a)   seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
b)   eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet
und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Parteien das auf einen Vertrag, der die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, anzuwendende Recht nach Artikel 3 wählen. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Absatz 1 mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für:

a)   Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich in einem anderen als dem Staat erbracht werden müssen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;

Ergo gilt das Recht der Dienstleistungsfreiheit im jeweiligen Mitgliedsstaates - hier Malta!

Bis dahin sieht es nicht rosig aus ABER:

LEITFADEN FÜR DIE RECHTSPRECHUNG des Europäischen Gerichtshof zu den Artikeln 56 ff. AEUV
DIE DIENSTLEITSUNGSFREIHEIT



Zitat
4.RECHTFERTIGUNG VON “BESCHRÄNKUNGEN”

4.1 RECHTFERTIGUNG DER BESCHRÄNKUNG DURCH EIN ALLGEMEININTERESSE

Unbeschadet dessen ist festzustellen, dass die erklärten Ziele der im Ausgangsverfahren streitigen Rechtsvorschriften, nämlich der Schutz der Verbraucher vor Spielsucht und die Verhinderung von Kriminalität und Betrug im Zusammenhang mit dem Spielen, zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind, die Beschränkungen von Glücksspieltätigkeiten rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Carmen Media Group, C-46/08, EU:C:2010:505, Rn. 55, sowie Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-463/13, EU:C:2015:25, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Allerdings steht der Umstand, dass eine Beschränkung von Glücksspieltätigkeiten als Nebenfolge auch dem Haushalt des betreffenden Mitgliedstaats zugutekommt, einer Rechtfertigung dieser Beschränkung nicht entgegen, soweit damit in erster Linie wirklich Ziele verfolgt werden, die sich auf zwingende Gründe des Allgemeininteresses beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Zenatti, C-67/98, EU:C:1999:514, Rn. 36, sowie Gambelli u. a., C-243/01, EU:C:2003:597, Rn. 62), was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.
Urteil vom 11.06.2015- Rechtssache C-98/14, Burlington Hungary u.a., noch nicht veröffentlicht, Randnr. 58, 61
Eine in einem Bereich, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene ist, getroffene nationale Regelung, die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, kann jedoch trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist, und sofern sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was hierzu erforderlich ist (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Urteil vom 01.10.2009- Rechtssache C-219/08, Kommission/ Belgien, I-9213, Randnr. 14
Eine in einem Bereich, der nicht Gegenstand einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene ist, getroffene nationale Regelung, die unterschiedslos für alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gilt, kann jedoch trotz ihrer den freien Dienstleistungsverkehr beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruht und dieses Interesse nicht schon durch Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist, und sofern sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. Urteile vom 23. November 1999
118
in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnrn. 34 und 35, sowie Portugaia Construções, Randnr. 19).
Urteil vom 19.01.2006- Rechtssache C-244/04, Kommission/ Deutschland, I-885, Randnr. 31
Dagegen können diejenigen Bestimmungen der in Rede stehenden nationalen Regelung, die für alle im Aufnahmemitgliedstaat tätigen Personen oder Unternehmen gelten, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen und soweit sie geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Urteil vom 30.03.2006- Rechtssache C-451/03, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, I-2941, Randnr. 37
Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob solche Beschränkungen aufgrund der in den Artikeln 45 EG und 46 EG ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmeregelungen zulässig oder nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind.
Nach dieser Rechtsprechung müssen die genannten Beschränkungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist. Auf jeden Fall müssen sie in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden.
Urteil vom 06.11.2003- Rechtssache C-243/01, Gambelli u.a., I-13031, Randnr. 60, 65
Der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des Vertrages darf nämlich nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 17).
Urteil vom 09.03.2000- Rechtssache C-355/98, Kommission/ Belgien, I-1221, Randnr. 37
In Anbetracht der Besonderheiten bestimmter Erwerbstätigkeiten ist allerdings festzustellen, daß es nicht als mit dem EWG-Vertrag unvereinbar angesehen werden kann, wenn spezifische Erfordernisse aufgestellt werden, die sich aus der Anwendung der für diese Arten von Tätigkeiten geltenden Rechtsvorschriften ergeben. Jedoch darf die Freizügigkeit als tragender Grundsatz des Vertrages nur durch Regelungen beschränkt werden, die durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sind und die für alle Personen oder Unternehmen gelten, die diese Tätigkeiten im Hoheitsgebiet des fraglichen Staates ausüben, und zwar nur insoweit, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Gemeinschaftsbürger in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, 1-709, Randnr. 17).

Zitat
Zitat
Mag sein dass der Einzelfall nicht mit deutschen Recht übereinstimmt, bringt dem Kläger aber an sich nichts, wenn die Forderung in Malta nicht vollstreckt wird.

Somit sollte alles gesagt sein - es besteht ein enormes allgemeines Interesse - daher haben auf die BVG und andere Gerichte, in Anbetracht dessen die Beschränkung klargestellt, denn diese ergibt such aus EU-Recht und davor kann sich auch Malta nicht drücken - kommt ja von der EU - und Malta muss dies auch letztendlich anerkennen und muss die Vollstreckung zulassen.



Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 09 Oktober 2020, 12:41:02
Moin SalamiSaurus,

verschieben wird wohl Olli wenn er mal wieder da ist :)

ich finde es gut das leute hier Ihre Meinung äußern, stichfestes ist leider meist nicht dabei,
aus gutem Grund nur Theorien.

Sicherlich hat Dennis gute Gegenargumente, letztendlich ist es eine Frage des Gerichts und der Interaktion der Gegenseite.

Ich würde jetzt nicht so negativ scharf schießen weil grundsätzlich das ganze Auslegungssache ist.

Es stimmt schon das dass deutsche Recht dem maltesischem Recht widerspricht, geanauso ist das deutsche Recht in diesem Sachverhalten genauso
im Einklang wie das Maltesische mit dem Unionsrecht, man findet hierzu auch außerend viele BGH Urteile was das deutsche Recht betrifft.

Warum die OCs nicht vor dem Gericht erscheinen bzw. sich nicht wehren empfinde ich persönlich als dumm weil es das ganze nicht besser für diese macht.

Das Sie in ihrem Rechtsgebiet legal handeln, daran besteht kein Zweifel. Jedoch aggieren diese gemäß ZPO innerhalb des deutschen Raumes und sind dementsprechend
an das deutsche Gesetz gebunden. Wenn man sich strikt an die Gesetzgebund halten würde gebe es keine Einzelfälle diesbezüglich sondern reienweise Urteile gegen die OCs.

Und nochmal, durch den europäischen Vollstreckungstitel sind diese Unternehmen zur Zahlung gezwungen. Das ist nicht wie ein gerichtlicher Mahnbescheid der widersprochen werden kann
sondern muss exekutiv eingetrieben/bezahlt werden. Da es keinen Konflikt aufgrund der Parteien (vorausgesetzt es gibt kein Urteil zwischen beiden im Vorwege zu Gunsten des OCs) gibt
kann und darf das Vollstreckungsorgan in Malta das ganze nicht hinterfragen sondern darf nur abkassieren.

Warum keine Fälle bekannt sind liegt doch ganz klar auf der Hand zum einen haben die Leute schlicht und ergreifend nicht das Geld zur Klage bzw. den Mut dazu und zum anderen gibt es mit
sicherheit div. Vergleiche zwischen den Parteien mit Verschwiegenheitsklausel. Wir hatten hier jüngst einen Fall im Forum. Somit sind beide Parteien fein raus, der eine hat sein Geld der andere wahrt seinen Ruf.

Ich hatte mit div. Anwälten bereits gesprochen in den letzten 2 Jahren und der Grund warum Zahlungsdienstleister mehr im Fokus stehen ist der Aufwand der hinter einer Vollstreckung liegt. Es gibt noch nicht so viele
die den direkten Weg gegangen sind, der zeitliche Aufwand ist halt auch noch so ein Thema. Es ist viel einfacher einen Nachbarn zu packen als tausende Kilometer entfernt und mit einer anderen Sprache/Rechtsauffassung zu arbeiten.

Wie gesagt alles meine persönliche Meinung/Auffassung, und da gibt es eben nur zwei Richtungen:

Klage einreichen > Urteil/Versäumnisurteil zu Gunsten des Klägers oder Vergleich > Rückforderung erhalten
- Casino bezahlt Vergleich/Rückforderung und es passiert nichts weiter
oder
- Casino bezahlt Rückforderung und klagt in Richtung EuGH

oder

Klage einreichen > Verhandlung > Urteil
- Casino bezahlt Rückforderung und es passiert nichts mehr
oder
- Casino geht in Berufung / Revision
..usw...

Des Eskalationsstufen gehen dann halt auch in Richtung EuGH, den dafür genutzten Zeitaufwand wage ich mir auch nicht vorzustellen das kann laaaaange dauern.


Aber mal im Ernst das sind doch Peanuts für die und ich denke der Ruf ist denen wichtiger und das vorrantreiben Ihres Milliardengeschäftes


Aber dennoch lasst euch nicht abschrecken, das sind nur worst case Szenarien. Man kanns nur versuchen an sein Recht zu kommen, wenns nicht klappt hat man was dazu gelernt.

@Born ist nichts mehr hinzu zu fügen.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: kotek123 am 09 Oktober 2020, 23:48:31
hallo zusammen,

ich finde auch dass man die andere seite der madeille beachten sollte. Da hat dennis47 mit seine ausführungen vollkommen recht. das hier ist ein recht komplexes thema und matterie was in allen richtungen interpretiert werden kann. Klar kann man in Deutschland Recht bekommen; aber ich finde schwerigste part ist sein Recht in Malta durchgesetzt zu bekommen. Hier ist man auf Rechtsorgane angewiesen. Und ob die Rechtsorgane in Malta bei der Abhängigkeit des Staates vom Glücksspiel diese Vollstreckungstitel durchziehen, ist eine sehr spannende Sache.

@Born was genau ist vor LG Nürnberg gewesen? Konnte darüber nichts finden.

Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 10 Oktober 2020, 01:54:55
Moin Kortek,

Wegen Nürnberg hab ich dir ne PN geschrieben.

Was das Thema Vollstreckung betrifft nochmal. Sollte man ein Urteil hier erwirken und einen europäischen Vollstreckungstitel bekommen müssen die ohne Prüfung (siehe Borns Argumentation) vollstrecken.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 10 Oktober 2020, 11:50:52
@Born was genau ist vor LG Nürnberg gewesen? Konnte darüber nichts finden.

Das selbe wir vor dem LG Ulm nur eben, dass in Nürnberg, die Sache umgekehrt entschieden wurde.

Finden wirst auch nichts. Die Urteilsverkündung soll am 22.10 sein.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Herr R. am 10 Oktober 2020, 13:05:57
Welche Kanzlei hat denn den Kläger vertreten und geht man in Berufung vors OLG Nürnberg??
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Kai1220 am 10 Oktober 2020, 14:19:00
Born meinst du die hat sich das Urtril von Ulm überhaupt zu Gemüte geführt.
Ich glaube die hat es sich nur einfach gemacht und sich München angeschlossen.
Ich hoffe sehr auf deine Verhandlung in Stuttgart!!!
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 10 Oktober 2020, 14:24:41
Zitat
Born meinst du die hat sich das Urtril von Ulm überhaupt zu Gemüte geführt.
Ich glaube die hat es sich nur einfach gemacht und sich München angeschlossen

Das passiert eben wenn man sich mit einer Einzelrichterin rumschlagen muss die nur nachplappert und bei Eintritt in die Verhandlung das Urteil bereits feststeht...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Kai1220 am 10 Oktober 2020, 14:28:46
Hauptsache das hat keine auswirkungen auf die Richter in Stuttgart
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 10 Oktober 2020, 14:30:04
Hauptsache das hat keine auswirkungen auf die Richter in Stuttgart

Warum sollte das so sein? In Stuttgart geht es lediglich um das was das LG Ulm von sich gegeben hat - ob noch irgendwas eingebracht werden kann - Leitsatzentscheidung des BGH usw. weiß ich aber nicht.

Ist für mich auch das erste Mal das ich mich vor einem OLG wiederfinde^^
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 19 Oktober 2020, 18:07:39
Guten Abend,

ich sah gerade das die Kanzlei Lenne einen Bericht über "Online-Casino „Mr.Green“ zur Rückzahlung verurteilt" rausgebracht hat & das wäre ja genau die gleiche Geschichte wie bei mir in einem 5 -stelligen Bereich bei dennen, meint Ihr ich könnte da jetzt bewusster gegen gehen? Ich hab alle Beweise & wurde anfang des Jahres halt nur gesperrt von dennen...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 19 Oktober 2020, 19:16:04
Naja, inwiefern bewusst dagegen angehen? Ohne Anwalt/Gericht brauchst dir nich die Mühe machen.

Hab das vor kurzem auch probiert und die sch***en auf das Urteil und geben immer noch das selbe von sich das Sie im Recht sind und du nicht.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 19 Oktober 2020, 20:17:22
Aber die zahlen es demjenigen doch...also ist da schon was möglich oder nicht?
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Bastian0307 am 19 Oktober 2020, 21:18:34
Ob Sie es bezahlen wird sich während der Vollstreckung dauern. Nach dem Urteil musste ja noch 3 Wochen warten bis es rechtskräftig wird (es sei denn die legen Einspruch ein).

Und dann muss man halt schauen, ich bin der Meinung es muss vollstreckt werden, jedoch hatte Dennis in nem anderen Post schon paar Gründe gegeben die das widersprechen könnten.

Du brauchst auf jeden Fall nicht mit den Urteilen an die ran treten so nach dem Motto ihr habt da ja verloren also könnt ihr jetzt bitte meine Sachen Rückerstatten, das werden die niemals tun.

Du musst schon klagen übern Anwalt.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Alexx13 am 19 Oktober 2020, 23:30:03
Das wäre dann der 29.10.2020 damit die 3 Wochen rum sind, mal sehen am 08.10.2020 wurden Sie verurteilt...
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Oktober 2020, 11:43:05
https://www.sn.at/salzburg/chronik/online-casino-konzern-hat-viele-klagen-am-hals-94377046

Die werden in Österreich gerade zu mit Klagen überflutet^^
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: kotek123 am 20 Oktober 2020, 11:47:53
Zitat
Online-Casino: Konzern hat viele Klagen am Hals
Mr Green betreibt laut Urteil in Österreich illegales Glücksspiel und musste einem Pinzgauer 130.000 Euro zurückzahlen. Nun klagten weitere Spieler ihre hohen Verluste ein.


Es ist ein Urteil mit Präzedenzwirkung. Ein Urteil mit nicht abzusehenden Folgen, das ein ehemals schwer spielsüchtiger Pinzgauer nach rund zweijährigem Gerichtsstreit gegen den international aktiven, millionenschweren Online-Glücksspielanbieter Mr Green erfochten hat.

Gemäß dem im Mai 2020 endgültig rechtskräftig gewordenen Richterspruch muss der Onlinecasino-Riese dem Pinzgauer 130.000 Euro zurückzahlen. Diese Summe hatte der Mann allein im Februar 2017 beim tage- und nächtelangen Zocken über Handy und Computer am einarmigen Banditen verloren. Und dann eingeklagt. Die zwei mit der Causa befassten Gerichte (Landesgericht Salzburg, Oberlandesgericht Linz) stellten nämlich klar fest: Der vom Pinzgauer geklagte Onlinecasino-Riese mit operativem Sitz in Malta betreibe am österreichischen Markt verbotenes Glücksspiel. Online-Glücksspiele wie etwa der einarmige Bandit, bei dem Gewinn und Verlust nur vom Zufall abhängen, unterliegen laut Erstgericht und Berufungsgericht eindeutig dem heimischen Glücksspielmonopol. Und ebendieses Monopol verstößt laut Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) und auch jener des Europäischen Gerichtshofs EuGH nicht gegen Unionsrecht (EU-Recht).

Anwalt: "Es sind zehn weitere Klagen anhängig"
Aus diesem Grund, so der Succus des unumstößlichen Urteils, sei zwischen dem Pinzgauer Spieler und dem Anbieter Mr Green Limited auch kein gültiger Glücksspielvertrag zustande gekommen. Sämtliche via Kreditkarte bezahlten Spieleinsätze seien daher rückforderbar - und von Mr Green zurückzuzahlen.

Der erfolgreiche Kläger, der inzwischen auch tatsächlich die 130.000 Euro von dem Glücksspiel- und Sportwetten-Konzern ersetzt bekommen hat, wird vom Salzburger Rechtsanwalt Johannes Koman vertreten. Der Anwalt lässt im SN-Gespräch aufhorchen: "Am Landesgericht Salzburg sind inzwischen rund zehn weitere Zivilverfahren anhängig, in denen ich jeweils Spieler vertrete, die großteils bei Mr Green, aber auch bei anderen bei uns illegal tätigen Online-Glücksspiel-Anbietern Geld verloren haben. Sei es beim einarmigen Banditen oder auch beim Online-Roulette." Bei zwei dieser Kläger geht es laut Koman ebenfalls um die Rückforderung von jeweils einem sechsstelligen Verlust "aufgrund unrechtmäßiger Bereicherung" durch den Glücksspielanbieter, bei den übrigen Klagen um fünfstellige Summen. Einen weiteren Kärntner Kläger vertritt Koman am LG Klagenfurt.

Höchst bemerkenswert ist überdies, dass der ehemals spielsüchtige Pinzgauer bei Mr Green nicht nur 130.000 Euro, sondern zwischen April 2016 und März 2017 insgesamt sogar 750.000 (!) Euro verlor. "Wir haben natürlich auch die restliche verspielte Summe von mehr als 600.000 Euro eingeklagt. Allerdings aufgedröselt in vier weitere Einzelklagen. Würden wir nämlich die gesamte Summe auf einmal einklagen, wären die Gerichtsgebühren für meinen Mandanten enorm hoch", erklärt Anwalt Koman.

Mr Green ist in zwölf europäischen Ländern aktiv
Bis Mr Green dem Pinzgauer die im "Musterverfahren" eingeklagten 130.000 Euro überwies, dauerte es etliche Monate. Johannes Koman: "Wir haben uns zuerst vom LG Salzburg einen europäischen Zwangsvollstreckungstitel ausstellen lassen und eine maltesische Anwaltskanzlei mit der Exekution beauftragt. Eine Überweisung erfolgte aber erst dann, als wir die Zwangsverwaltung der Österreich-Domain von Mr Green betreffend Online-Gaming beantragten."

Die SN ersuchten den in zwölf europäischen Ländern aktiven Online-Gaming- und Sportwetten-Konzern Mr Green über dessen Presseabteilung um eine schriftliche Stellungnahme. Einerseits zum rechtskräftig erledigten Prozess, andererseits zu den zahlreichen weiteren anhängigen Verfahren. Eine Reaktion bzw. Antwort blieb jedoch aus.
Titel: Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
Beitrag von: kotek123 am 20 Oktober 2020, 12:56:20
https://www.anwalt-koman.at/wp-content/uploads/2020/03/Seite-1.pdf

https://www.anwalt-koman.at/wp-content/uploads/2020/03/Seite-2.pdf

hier nochmal ausführlicher