Zitat von: savreub am 19 September 2026, 12:01:36Banken müssen ja alle neuen Ein/Auszahlungen immer auf Geldwäsche etc. prüfen. Wenn sie da etwas Ungewöhnliches sehen und über eine Meldung nachdenken, ergibt es ja Sinn, wenn sie dann auch vergangene Zahlungen anschauen.
Ob sie auch ganz ohne konkreten Anlass noch einmal alte Zahlungsströme prüfen, weiß ich nicht. Kann ich mir höchstens in Einzelfällen als Stichprobe vorstellen?
Zitat von: Roy1234 am 17 Oktober 2026, 12:07:59Meine bescheidene Einschätzung ist, dass der EuGH das Verfahren für unzulässig hält und bei Bill auf dasalso das Verfahren, was anscheinend verzögert wird weil man auf C-683/24 wartet
letztes Jahr eingebrachte Vertragsverletzungsverfahren verweist.
Das Forum Glücksspielsucht ist eine Initiative des Fachverband Glücksspielsucht e.V. und bietet seit 2005 eine Austauschmöglichkeit über alle Aspekte des Glücksspiels und seiner Folgen für Angehörige und Betroffene.