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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Eddy am 28 August 2025, 14:04:40 »
Wiegesagt das war nur ein Schwebezustand, hatte aber keinerlei Rechtskraft. Damit sollte Oli´s Kartenhaus hoffentlich zusammenfallen ;)

Und ich bin mal wieder schockiert, dass erst das oberste(europäische)Gericht solche Rückfragen stellt, welche vorher NIE weder hinterfragt noch geprüft wurden.
Gute Nachricht Deutschland, wenn die Gerichte schon so schlampig arbeiten..
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Galileo am 28 August 2025, 14:01:39 »
2014 wurde T die Lizenz verweigert.
Daraufhin hat T vor dem VG Wiesbaden geklagt und am 15.04.2016 Recht bekommen (nicht rechtskräftig).

Siehe hier:
https://openjur.de/u/2182489.html

Daraufhin wurde seitens der Behörde Berufung beim Hessischen VGH eingelegt.
Auf Antrag von T wurde das Verfahren „Ruhen gelassen“.
Die Behörde stimmte dem zu.
Laut Hessischen VGH wäre eine Berufung der Behörde zu diesem Zeitpunkt wohl stattgegeben worden.
Siehe hier (Absatz 10):
https://openjur.de/u/2261820.html


Edit:
Beim mündlichen Revisionsverfahren wurde vom Kläger-Anwalt auch erwähnt, dass das Urteil vom
VG Wiesbaden nie rechtskräftig wurde.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am 28 August 2025, 13:59:10 »
Danke DD,
woher auch immer Du das hast es klärt meine Fragen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am 28 August 2025, 13:53:10 »
So easy ist das nicht wenn ich es richtig verstehe. Es verwundert mich zwar dass die anscheinend vom Kahn Verein vorgetragene Erklärung dem Gericht nicht bekannt war bzw geprüft wurde ob das korrekt ist. Wenn das so stimmt geht das ja in Richtung Prozessbetrug. Für mich als Laie zumindest. Deshalb ja meine Frage weil ich es nicht weiß. Andererseits fragt ja gamesright ob jemand Infos hat. Sehr komisch
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von DestructionDaddy am 28 August 2025, 13:50:43 »
1. Hintergrund

T behauptet seit Jahren, das VG Wiesbaden habe die Behörde 2014 verpflichtet, T eine Sportwettenkonzession zu erteilen.

Diese Darstellung klingt so, als ob T damals eine rechtmäßige Konzession gehabt hätte (oder zumindest einen Anspruch darauf).

In Verfahren gegen Spieler stützt sich T oft auf dieses Argument: „Wir waren eigentlich konzessioniert – also kein Rückforderungsanspruch“.



---

2. Was wirklich passiert ist

Das VG Wiesbaden hat tatsächlich erstinstanzlich positiv für T entschieden.

Aber: Das Urteil ist nie rechtskräftig geworden!

In der Berufungsinstanz beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof haben beide Seiten das Ruhen beantragt.

Später haben sie sogar beidseitig Erledigung erklärt → das Verfahren wurde beendet, ohne rechtskräftiges Urteil.


Folge: Es gab also keine verbindliche Konzession.



---

3. Warum das so wichtig ist

Der EuGH hat den BGH jetzt explizit gefragt:

Warum hat das VG Wiesbaden so entschieden?

Warum wurde das Verfahren später ruhend gestellt und erledigt?

Hatte das Urteil überhaupt Wirkung?

Ist das Verfahren identisch mit dem, das im „Ince“-Urteil (2016, C-336/14) schon eine Rolle spielte?


Hintergrund: Im „Ince“-Urteil stellte der EuGH fest, dass Spieler nicht bestraft werden dürfen, wenn das Erlaubnissystem unionsrechtswidrig blockiert war.

Wenn der EuGH bei T erkennt, dass deren „wir hatten quasi eine Konzession“-Argument bewusst irreführend ist, fällt eine wichtige Verteidigungslinie gegen Rückforderungen.



---

4. Prozessuale Brisanz

Die prozesstaktische Darstellung Ts könnte als Überschreitung der Wahrheitspflicht gewertet werden.

Schon in erster Instanz beim AG Geislingen wurde der Kläger mit genau diesem Argument (angeblich erteilte Konzession) abgewiesen.

Sollte sich jetzt bestätigen, dass T bewusst auf eine „falsche Rechtskraft“ hingewiesen hat, könnte das dem Unternehmen europaweit auf die Füße fallen.



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5. Bedeutung für Kläger

Falls der EuGH zu dem Schluss kommt, dass T nie eine gültige Konzession hatte, stärkt das massiv die Position der Spieler in Rückforderungsverfahren.

Gleichzeitig könnte die Glaubwürdigkeit von Ts Prozessstrategie leiden.

Damit wäre die EuGH-Entscheidung in C-530/24 ein zweiter, neben C-440/23, entscheidender Baustein für die Zukunft aller Spielerklagen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Eddy am 28 August 2025, 13:42:15 »
Eigentlich ganz easy, keine Rechtskraft keine Lizenz, aber das hat Bgh ja eigentlich schon im Statement geschrieben. (Also die wussten es ja.)
Deswegen verstehe ich nicht warum das überhaupt zum Eugh gebracht wurde..
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von positve am 28 August 2025, 13:41:21 »
Laut dem Fazit würde es doch in unsere Richtung gehen oder ?
Kannste hier noch bitte Klärung bieten oder jemand anderes?
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am 28 August 2025, 13:39:01 »
1. Ist das aktuell?
2. Was wollen sie uns damit genau sagen

Ganz steige da nicht durch
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am 28 August 2025, 13:28:14 »
Beitrag entfernt, da Anbieternamen genannt wurden ...

Später gibt es aber einen Link zu einer Anwaltseite, die den Vorgang auch erklärt.
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