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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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@ smok

Was ist denn los ??
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.


wie genau meint ihr das, was ist los ?
der Mahnbescheid ? ja der ist gekommen
@ vetram
das steht eigentlich nicht viel drin
Der Antragsteller macht folgenden Anspruch geltend:
1. Hauptforderung
2. Verfahrenskosten
3.Nebenforderung
4. Zinsen

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei

Guten Morgen Smok!

Nun ist es wichtig, dass Du form- und fristgerecht dem Gericht Deinen Wiederspruch zusendest.
Die Argumentation, sofern sie ja auf Dich passt, kannst Du diesem Thread entnehmen.
Irgendwo ab Beitrag 1000 + steht ein auf den Schreiber angepasstes Schreiben.

Hast Du eigentlich eine Forderungsabwehr bisher betrieben?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Moin  ;D
bei mir ist noch gar nix passiert.
Falls so ein Mshnbescheid auch bei mir eintrudelt. Der Widerspruch, ist dass das selbe Schreiben das ist auch an PP gesendet habe?
Ich würde das im ersten Stepp auch ohne Anwalt probieren.
Gr Intel

Der Widerspruch wird nicht begründet. Mit dem Mahnbescheid kommt ein Formular. I"ch widerspreche der gesamten Forderung" ankreuzen und zum Mahngericht Zurückschein.


 @ Olli das mit der Frist ist mir bewusst 2 Wochen nach erhalt des Mahnschreibens.

    Die Inkassofirma troht übringens vorherschon auskunft an die Schufa zu geben.
   Eine Begründung muss man nicht liefern man muss nur ein Kreuz setzten.

  Als Begründung habe ich damals das Schreiben hier aus dem Forum genommen. auf Illegales Glückspiel und auf die beteiligung verwiesen und es per mail an pp gesendet (an die e-mail von PP an die es soll glaube die hieß ppelce oder so ähnlich und als Anschreiben per Rückschein an PP und dann noch per mail an die Inkassofirma)
Allerdings bringt die Inkassofirma Argumente auf um die Angelegenheit mit Illegalem Glückspiel und Beteiligung zu entkräften.



Hi Smok!

ZitatDie Inkassofirma troht übringens vorherschon auskunft an die Schufa zu geben.

Das muss sie auch ankündigen ...

ZitatEine Begründung muss man nicht liefern man muss nur ein Kreuz setzten.

Da Du über den Mahnbescheid mit dem Gericht kommunizierst, würde ich dieses über den Sachstand informieren.

Ergänzend zur bisherigen Argumentation würde ich noch ergänzend darauf hin weisen, dass im Falle einer Klage eine ausführliche Begründung durch einen von Dir zu bestellenden Anwalt erfolgt.

Dann heisst es abwarten, denn dann ist PP wieder am Zuge ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#3144
Hi,
Wenn man vom Teufel spricht!
Ich finde es komisch das Sie gar nichts vom Glücksspiel schreiben. Mein Einschreiben ist angekommen und an PP hatte ich auch zusätzlich  eine E-Mail geschrieben.
Soll ich das jetzt erneut nach Luxemburg schicken?
Das kam eben:

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Sie am 0###zu der E-Mailadresse ###PayPal-Konto eröffnet, damit einen Zahlungsdienstevertrag geschlossen und das Konto anschließend zum Versand von Zahlungen verwendet haben.

Als Kontoinhaber sind Sie verpflichtet, einen negativen Kontostand gegenüber unserer Mandantin auszugleichen. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen, obwohl PayPal den Ausgleich mehrfach bei Ihnen angemahnt hat, u.a. mit Email vom ##.07.2019 an die von Ihnen angegebene Adresse "

Der Negativsaldo Ihres PayPal-Kontos per ##08.2019 beträgt EUR #####€

PayPal hat uns beauftragt, diesen Negativsaldo gegen Sie geltend zu machen. Hierdurch sind Verzugskosten entstanden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, die Verzugskosten zu tragen.

Die geltend gemachte Gesamtforderung beträgt EUR ####Wenn Sie diesen Betrag sofort - spätestens bis zum ##08.2019 zahlen, können Sie weitere Kosten vermeiden.
Was tun????
Gr Intel

Hi Intel!

Die Forderungsabwehr noch einmal ans Inkasso senden.
Wie üblich per Einschreiben mit Rückschein.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)


Kurze Frage:

Bevor der Mahnbescheid eintrifft, schickt doch das Inkasso Unternehmen erstmal 2 Mahnungen oder?

Mahnungen müssen nicht zwangsläufig verschickt werden, wenn die Forderung fällig ist
Eine Widerspruchsbegründung an das Mahngericht zu schicken ist überflüssig. Das wird nicht mal gelesen. Die Begründung kann man an den Gläubigervertreter schicken, damit sich die Gegenseite überlegen kann, ob sie Klage erhebt.

Man kann dem Mahnbescheid auch entnehmen, ob im Falle des Widerspruchs  Klage erhoben werden soll

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