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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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Mal nochmal eine Frage in eigener Sache. Habe jetzt knapp 50 Seiten gelesen, aber finde die Antwort auf meine Frage nicht. Auch in anderen Threads war es schwierig.

Habe mein CB soweit eingeleitet und auch das Geld zurückgebucht (PayPal und Lastschriften widerrufen).

PayPal hat mir jetzt mehrere Fälle eröffnet und will die Begründung für die Rückbuchungen.

Die Optionen sind:

1. Ich habe die Buchungen irrtümlich vorgenommen.
2. Ich habe den gekauften Artikel nicht erhalten
3. Der Artikel entspricht nicht den Erwartungen
4. Ich habe die Zahlung nicht genehmigt

Würde jetzt zu 3 tendieren mit der weiteren Begründung wg. illegalem Glücksspiel. Oder hat jemand einen anderen Vorschlag?

Willkommen in unserem Forum. Hättest du wirklich 50 Seiten gelesen, wüsstest du etwas mehr. Z. B.  würdest du unseren Grundsatz kennen: Lügen geht gar nicht! Erstens kommst du so nie aus einer Sucht und zweitens bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht weit.
LG Ilona
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Nein. Ich will ja nicht lügen. Aber ich kann die Option illegale Transaktion oder sonstiges nicht wählen, da diese nicht vorhanden sind. Deswegen die Frage.

Hi du musst gar keine Begründung angeben !!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Zitat von: Cotanax am 29 Oktober 2019, 08:49:51
Nein. Ich will ja nicht lügen. Aber ich kann die Option illegale Transaktion oder sonstiges nicht wählen, da diese nicht vorhanden sind. Deswegen die Frage.

Paypal wird sichlich solche Begründungen nicht wirklich anbieten denn dann würde man ja zugeben das man sich an illegalen Transaktionen beteiligt hätte^^
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Hi!

Lese bitte noch weitere 50-60 Seiten, dann weisst Du auch, wie das mit der Begründung Forderungsabwehr funktioniert. :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Moin,

ich hätte nicht gedacht dass ich dies mal schreiben werde, aber PayPal hat vor dem Landgericht in Wuppertal gewonnen.
Mehr werde ich dazu nicht schreiben, das Urteil liegt mir vor und ist vom 30.10.2019.

Der betroffene Anwalt wird dies wohl auch in kürze verkünden.

Wie hat das Gericht das Urteil begründet? Sind die Begründungen plausibel?

#3338
Zitat von: kc_ am 31 Oktober 2019, 20:22:17
Wie hat das Gericht das Urteil begründet? Sind die Begründungen plausibel?

Paypal ist dazu verpflichtet die Zahlungen auszuführen im Rahmen des Zahlungsdienstrahmenvertrages, sowie der Kläger hat die Zahlungen selbst autorisiert, Paypal muss die Transaktionen nicht Prüfen (Stichwort illegales Glücksspiel)
Paypal hatte keinen Hinweis der Aufsichtsbehörde das sich um illegales Glücksspiel handelt.
Das Urteil basiert auf dem Zahlungsdienstleistervertrag, dieses Wort habe ich noch nie so oft gelesen.
Man kann sagen, es gibt parallelen zu den Chargebackurteilen.

Ich deute das Urteil so:

Alle Zahlungsdienstleister dürfen machen was sie wollen, und der Spieler ist am Ende der doofe.

Ein Auszug:

Der vermeintliche Schaden wurde nicht etwa durch eine Handlung der Beklagten verursacht, sondern durch einen eigenen Willensentschluss des Klägers. Ein etwaiger Schaden des Klägers könnte rein denklogisch nur darin liegen, dass der Kläger nach der Teilnahme an dem Spiel den von ihm gesetzten Betrag verloren hat. Allein die Aufladung des Spielekontos bei den Glücksspielanbietern führt nach dem unwidersprochenen Vorbringen der Beklagten noch nicht zum Verlust des entsprechenden Geldbetrages. Der Kläger hat sich der Beklagten als Zahlungsdienstleister bedient, um seine Teilnahme an dem Online-Glücksspiel zu finanzieren. Dies stellt zunächst einmal eine eigenverantwortliche Entscheidung des Klägers dar. Dass der Kläger an diesen Spielen nicht teilgenommen hätte, wenn die Beklagte keine Kooperationsvereinbarungen mit den entsprechenden Betreiber der Online-Casinos abgeschlossen hätte, ist weder dargelegt noch wäre eine solche Schlussfolgerung plausibel. Vielmehr erscheint es doch angesichts der Häufigkeit der Spieleinsätze eher lebensfremd anzunehmen, dass der Kläger sich dann nicht eines anderen Zahlungsmittels bedient hätte..."



Das ist natürlich nicht so gut. Aber ich habe hier ja schon mal einen Bericht geschrieben das es in NRW nicht gut aussieht. Dafür steht ja aktuell noch eine Verhandlung in BW aus, dieses Gericht ist eher auf der Seite von uns

Grüße

Oha, mit dem Urteil im Rücken wird es blöd für alle, die noch keine Verzichtserklärung von PayPal erhalten haben...  :-\
Born, machst Du noch weiter?
Die Anwälte von PayPal werden dieses Urteil auf jeden Fall an das LG Ulm weitergeben, denke ich.

Der vermeintliche Schaden wurde nicht etwa durch eine Handlung der Beklagten verursacht, sondern durch einen eigenen Willensentschluss des Klägers. Ein etwaiger Schaden des Klägers könnte rein denklogisch nur darin liegen, dass der Kläger nach der Teilnahme an dem Spiel den von ihm gesetzten Betrag verloren hat. Allein die Aufladung des Spielekontos bei den Glücksspielanbietern führt nach dem unwidersprochenen Vorbringen der Beklagten noch nicht zum Verlust des entsprechenden Geldbetrages. Der Kläger hat sich der Beklagten als Zahlungsdienstleister bedient, um seine Teilnahme an dem Online-Glücksspiel zu finanzieren. Dies stellt zunächst einmal eine eigenverantwortliche Entscheidung des Klägers dar. Dass der Kläger an diesen Spielen nicht teilgenommen hätte, wenn die Beklagte keine Kooperationsvereinbarungen mit den entsprechenden Betreiber der Online-Casinos abgeschlossen hätte, ist weder dargelegt noch wäre eine solche Schlussfolgerung plausibel. Vielmehr erscheint es doch angesichts der Häufigkeit der Spieleinsätze eher lebensfremd anzunehmen, dass der Kläger sich dann nicht eines anderen Zahlungsmittels bedient hätte..."

Oh je habe jetzt seit Monaten nix vom Inkasso gehört . Dann werde ich jetzt bald sicherlich wieder Post bekommen. Wenn ich wirklich verlieren sollte vor Gericht hoffe ich das ich die 40% von whdgz auch zurück bekomme. Bin mal gespannt ob whdgz dann überhaupt weiter macht.
Man bin ich froh das ich den Weg nicht alleine gegangen bin.

Keine Panik! Das ist noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Wir sind noch am Anfang! Cool bleiben! Und dIe stornierten Gelder weiter sichern. Und abwarten.
LG Ilona
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Ja das werde ich machen . Das wird sicherlich noch Jahre dauern bis die soweit sind...

o man wenn ich den mist wieder lese, muss ich echt kotzen. schon der satz, wenn paypal nicht wäre, hätte sich der kunde an eine andere zahlungsmethode bedient. Dass ein dt. gericht so was schreibt ist schon peinlich. anstatt zu schreiben, dass illegales glücksspiel untenbunden bzw. gar nciht zu stande kommen würde wenn die zahlungsdienstleister die zahlung nicht ermöglichen würden, wird so ein mist geschrieben. das ist echt peinlich und skandalös. Fakt ist einfach, dass die zahlungsdienstleister gegen ihre pflichten verstößen und zahlungen für illegales glücksspiel ermöglichlen. alles andere ist doch käse. wie kann ein gericht so was einfach ignorieren.

dann fange ich morgen an cannabis zu verkaufen, bis ein polizist freundlicherweise kommt und mich warnt, dass der verkauf von cannabis verboten ist. erst dann höre ich mit dem verkauf auf. einfach toll

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