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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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So bei mir ist es stand gestern auch verjährt. 2019 chargeback und nun ist es vorbei Kapitel beendet. Mal sehen ob noch was kommt, denke aber es ist vorbei. Bleibt sauber Leute 💪🏻

Bei mir auch?
Was heißt denn in der Theorie Bentheman?

Zitat von: Vetram am 02 Januar 2023, 20:00:52
Bei mir auch?
Was heißt denn in der Theorie Bentheman?

Weil man sich nie bei irgendwas SICHER sein kann, schon gar nicht in Deutschland.... Ich hab 5 Jahre NACH vollendeter Insolvenz auf einmal n Vollstreckungsbescheid bekommen, bin zum anwalt, hab prüfen lassen, und ja, die waren im recht und ich musste bzahlen  ::) ::) ::) ging aber nicht um zockerei,...

Was einmal verjährt ist, bleibt unwiderbringbar.

Wenn also nach Ende des Jahres in dem der CB stattfand weitere drei Jahre vergangen sind, so zählt die Sache als verjährt.

Meins ist am 31.12.2021 um 24:00 Uhr abgelaufen, ich hab auch nie wieder irgendwas gehört. Die Sache ist seit 2 Jahren vom Tisch.
Ich bin clean, mir geht es blendend. Mittlerweile ist mein Kontostand im hohen 5-stelligen Bereich und er steigt stetig. Diese Woche lege ich 50 Mille zu 3% für ein Jahr an, sind 1500€ ohne einen Finger krumm zu machen. Klar, die Kosten fressen das wieder auf, aber ich hab 1500 mehr als vorher.

Also wenn es einmal bergauf geht und man am Ball bleibt, dann kann man kaum einen Rückfall erleiden, zumindest ich nicht.

In dem Sinne, bleibt Spielfrei

Max

Ich freue mich für euch und hoffe, dass die Verjährungsfälle sich jetzt rasant vermehren.

Wer in diesen Fällen hier im Forum Unterstützung gefunden hat, darf uns gern eine Spende zukommen lassen.

LG Ilona

https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55?amount=50


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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Kann einer sagen, wann man mit einem Urteil/einer Entscheidung vom BGH bzgl. Paypal/Zahlungsdienstleister (abgesehen von Banken und Kreditkartenunternehmen) rechnen kann - habe auf der Seite vom BGH bisher nichts gefunden?!
Es ist ja bestimmt auch ein Unterschied, ob man Verluste von Paypal/Zahlungsdienstleister einklagen möchte oder aber ob Paypal/Zahlungsdienstleister eine Forderung gegenüber einen "Kunden" hat (bspw. aufgrund eines Chargeback's)...

Ja, das ist ein Unterschied. In diesem Thread ging es aber ursprünglich um Lastschriftrückgaben, als man noch mit PayPal zahlen konnte...
In solchen Fällen mußte man nicht klagen.

Richtig, man musst nach den Lastschriftrückgaben nur erklären (ob mit oder ohne RA), dass die Zahlungen aufgrund des verbotenen Glücksspiels unzulässig waren. (ob die Bezeichnung jetzt richtig ist, ist mir wurscht.)

Anschließend ist/war PP in der Pflicht und hätte klagen müssen. Ab dann kann/konnte man es so machen, wie die andere Seite - sich einfach tot stellen.

Ich hatte damals wirklich nicht geglaubt, dass es funktioniert und war skeptisch, weil der RA ja auch Geld kostet (mir war das sicherer).
Bis auf nervende Anrufe passierte aber nichts. Jede Nummer wanderte in die Sperrliste und irgendwann war Ruhe. Dann noch 3 Jahre warten, jetzt ist alles easy.

Man darf nur eins nicht machen, sich irgendwo anmelden und wieder mit dem Zocken beginnen.

Ich hab es so gehalten und bin clean. Einen Rückfall kann ich (für mich) definitiv auschließen.

Hi max ;-)
Schön dass du es geschafft hast clean zu bleiben.
Bei mir ist es auch seit dem 31.12.2022 verjährt.
Meinst du da kann uns wirklich nichts mehr passieren?

Zitat von: Max am 12 Januar 2023, 15:47:55
...
Anschließend ist/war PP in der Pflicht und hätte klagen müssen. Ab dann kann/konnte man es so machen, wie die andere Seite - sich einfach tot stellen.
...
Es gibt bestimmt noch einige, bei denen die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es ist halt fraglich, wie Paypal nach einem entsprechenden Urteil des BGH reagiert - das war eigentlich die Intention meiner Frage.

Auf der anderen Seite interessiert mich, ob man Erstattungsansprüche/Forderungen gegenüber Paypal doch geltend machen kann und ob hier die Verjährungsfrist von drei Jahren (bis zum Ende des Kalenderjahres) gilt - oder zehn Jahre.

Natürlich sind Klagen direkt gegen Online-Casinos erfolgversprechender, aber die Forderungen auch einzutreiben scheinbar auch schwieriger (zumindest momentan).

Rückforderungsansprüche verjähren laut BGB nach drei Jahren


Eigentlich schon es waren ja Rücklastschriften wenn man es genau nimmt.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.


Ich habe nun auch mal ein Chargeback bei Paypal durchgeführt. Allerdings ging das noch über einen Händler (fast ein flugunfähiger Vogel). Da wurden ,,Giftcards" gekauft die über Paypal bezahlt wurden und man dann einlösen konnte. An Paypal wurde das ganze dann als angebliche Spielecodes weitergegeben. Wahrscheinlich müsste man hier eher gegen fast ein flugunfähiger Vogel statt Paypal gehen?

Edit Olli: Anbieternamen entfernt

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