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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#1095
Also:
Beginn war auf 12:00 terminiert, aber weil knapp 50 Zuschauer anwesend waren ging es erst gegen 12:15 los.

Die Beklagte wurde vom BGH-Anwalt Prof. Dr. Christian Rohnke vertreten.
Begleitet wurde er von Dr. Ronald Reichelt und zwei weiteren Anwälten dessen Namen ich nicht kenne.
Dr. Reichelt war der Anwalt in den vorherigen Instanzen.

Der Kläger wurde von Herrn Norbert Tretter von der Kanzlei Baukelmann & Tretter vertreten.
Er wurde von 4 weiteren Anwälten begleitet.
Der/Die Anwälte des Klägers der Vorinstanzen waren als Zuschauer vor Ort.

Insgesamt waren 5 Richter anwesend.
Das ZDF war auch da, her aber nur vor der Verhandlung gefilmt.
Während der Verhandlung mussten die wieder raus.

Zunächst erklärte der Vorsitzende Richter worum es in der Verhandlung ging und erklärte die Sicht des Senats auf die Verhandlung.

Danach kam der Anwalt des Klägers, dann der Anwalt der Beklagten zu Wort.
Der Kläger besteht auf Nichtigkeit der Verträge aufgrund fehlender Konzession.
Die Anwälte der Beklagten möchten, dass der BGH einige Fragen dem EuGH vorlegt.

Während des Vortrags von Herrn Rohnke ging der Feueralarm los und es war erst mal 20-30 Minuten Pause.

Nach der Zwangspause beendete Herr Prof. Dr. Rohnke seine letzten Sätze.

Prof. Dr. Rohnke sagte von sich selbst, er sei kein Experte für Glücksspielrecht.
Deshalb durfte anschließend noch Herr Dr. Reichert etwas sagen, obwohl er keine BGH Zulassung besitzt.

Dieser wurde 1-2 mal vom Richter unterbrochen weil die Argumente alle schon in den vorherigen Instanzen vorgetragen wurden.
Er war ebenfalls der Meinung, dass es endlich dem EuGH vorgelegt werden sollte, bevor es andere Gerichte machen.
Im Zivilrecht gibt es scheinbar keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenns der EuGH zu einer anderen Entscheidung kommt.

Der Richter war nicht ganz einverstanden mit der Wortwahl von Dr. Reichert.
Er verstand das mehr oder weniger als Drohung.
Selbst der BGH Anwalt hat sich deshalb beim Richter entschuldigt.

Auch anwesende Anwälte die als Zuschauer vor Ort waren, waren der Meinung, dass er sich dadurch vor den Richtern sehr unbeliebt machte.


Danach gab es nochmal ein paar Worte vom Kläger Anwalt Herrn Tretter.


Das letzte Wort hatte dann der vorsitzende Richter und beendete die Verhandlung mit dem Hinweis, dass zeitnah ein Termin zur Urteilsverkündung veröffentlicht.


#1097
Zum Video von Staudt kann ich nichts sagen.

Zitat von: Galileo am 27 Juni 2024, 16:23:41
Zum Video von Staudt kann ich nichts sagen.
Der Mann war aber auch als Zuschauer vor Ort.
Das Video wurde wohl schon vorher aufgenommen und direkt nach der Verhandlung hochgeladen.

Brauchst du auch nichts mehr zu sagen. Das Video ist glöscht. ;D Auweia Auweia. Herrlich..

Danke dir für deine Formulierungen. Aber ist gut das der Richter die Gegenseite unterbrochen hat. Zeigt auch seine Sichtweise. Mag sein das die Formulierung nur so gesagt wurden sind.



Kurze Frage in die Runde nochmal. Verstehe die heutige Verhandlung mit dem Hinweisbeschluss nicht. Der heutige Anbieter hätte auch keine Erlaubnis gekriegt, weil er sich nicht dran gehalten hat. Warum steht überall nur das dieser die Lizenz beantragt hatte und nicht das dieser auch die nicht erhalten hat???

"Auch BGH-Anwalt Christian Rohnke hatte im Gerichtssaal betont, die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten habe Tip ins Klo nur deshalb gefehlt, weil sie dem Unternehmen unionsrechtswidrig vorenthalten worden sei. Man müsse sich fragen, ob man den Anbieter dafür bestrafen könne, dass ihm die Lizenz zu Unrecht nicht erteilt worden sei, und dieser trotzdem Spielwetten veranstaltete.

Tip ins Klo hat doch die Konzession nicht erhalten, weil sie sich nicht an den Glüstv 2012 gehalten haben?!

Ich sehe eine Rückzahlung auch nicht als Bestrafung?! Eine Bestrafung ist für mich ein Strafgeld auf Grund der Verstöße gegen den Glüstv 2012. Oder bin ich auch der falschen Schiene?



#1104
Also ich weiß ja nicht, was ich von der ganzen Veranstaltung halten soll. Und wenn ich schon lese Eugh Vorlage sei denkbar und im Hinweisbeschluss davor schreibt man, es sei bereits geklärt, stinkt das doch schon wieder gewaltig. Da rollen wohl wieder einige gesponserte Ferraris vom Band.. :D. Spaß beiseite..jetzt erstmal abwarten, wie das Urteil ausschaut. Man sollte hier einfach mit einer Null-Erwartungshaltung drangehen und mittlerweile ist bei mir das Interesse auch deutlich abgeflacht.Gibt wichtigeres.

Der Fall bezog sich halt so wie es aussieht schlicht auf die Illegalität. Nichts über Einzahlungen, Livewetten, Casino/Wetten...
Das ist fast schon fahrlässig so einen Fall zum Bgh zu schleppen..

Die 1000€ war heute für dieses BGH Verfahren nicht relevant, da sie in den vorherigen Instanzen vom Kläger nicht erwähnt wurde.
Also es wurde nicht erwähnt, dass die Beklagte dagegen verstoßen hat. Dementsprechend kann der BGH das nicht verwenden.
Der Richter hat am Anfang auch ausgeführt, sofern es in den vorherigen Verhandlungen nicht bemängelt wurde, erstmal davon ausgegangen werden muss, dass die 1000€ Grenze nicht überschritten wurde.

Wobei von Herrn Tretter dennoch angemerkt wurde, dass auch der Kläger mindestens einmal mehr als 1000€ pro Monat einzahlen konnte.

In einem anderen Verfahren hatten die Anwälte der Beklagten übrigens behauptet, man dürfe das monatliche Einzahlungslimit nicht von Anfang bis Ende des Monats zählen, sondern ab der ersten Einzahlung und dann 30 Tage fortlaufend, usw. 😂



#1106
Edit: vollkommen unnützes Vollzitat entfernt


Wir müssen es einfach abwarten. Staudt hat den Bericht glaub ich auch wieder geändert. Vorhin stand mMn noch was von der 1000€ Grenze drin, nun nicht mehr. Hatte sich der BGH zur Verjährung geäußert? Ich weiß nicht so recht was sich mit dem Bericht von Staudt anfangen soll.

Das mit den 30 Tagen ist korrekt. Wenn ich meine erste Einzahlung am 15. tätige, dann geht das Limit bis zum nächsten 15. Meine Limits lagen bis zur Konzessionserteilung von 0- ∞

Vor ewigen Jahren wurde mal von den Anbietern gegen das Monopol des Staates bei Glücksspiel geklagt.
Der EuGH gab den Anbietern Recht. Das Monopol Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU.

Also musste Deutschland ein Konzessionsverfahren einleiten.

Es gab dann eine Experimentierklausel beim GlüStV. (Siehe Google)

Es wurden 20 Konzessionen vergeben.
Die Anbieter die keine Konzessionen bekamen, klagten gegen das Verfahren.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Vergabe tatsächlich rechtswidrig war.





#1108
Edit: vollkommen unnützes Vollzitat entfernt



Danke für die Antwort. Darfst dich auch gern Google statt Galieo nennen ;D

Böser Olli: Ob Speedy nun merkt, dass er nicht immer und immer wieder diese blöden Vollzitate nutzen soll?

Guter Olli: Äver sissssscher dat ... Dat is ene leeve Jung ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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